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KURT L. SCHWARZ
BO a KS ELLER
Beverly Hills, California
Die Lehre vom Urteil
VON DR. EMIL I^ASK
A. O. TROFESSOR AX DER ÜXIVERSITÄT I£EIDELBERG
Tübingen
Verlag von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck)
1912
Alle Rechte vorbehalten.
])niok von H. L a ii p p jr in Tdbinppn.
III
Vorwort.
Auch diese Abhandlung will ebenso wie die im vorigen
Jahr erschienene Schrift „Die Logik der Philosophie und
die Kategorienlehre" lediglich als Vorläufer einer umfas-
senderen und mehr systematisch fundierenden Darstellung
der logischen Probleme angesehen werden. Sie gibt in
mancher Hinsicht einen Unterbau zu den Positionen der
früher erschienenen Schrift, da sie im Verhältnis zur Ka-
tegorienlehre zweifellos das logische Tzpotspov Tzpbq i}\iö!.q be-
handelt und sich vor allem bemüht, die Beziehungen der
Urteilslehre zur transzendentalen Logik aufzudecken.
Indem sie dabei den Begriff des "Wertgegensatzes, also
ein Problem der allgemeinen ijhilosophischen Wertlehre, in
den Mittelpunkt rückt, sucht sie an der von der gegenwär-
tigen logischen Werttheorie in Uebereinstimmung mit allen
wirklich philosophischen Logikern der Logik wieder gewiese-
nen Aufgabe weiterzuarbeiten und wenigstens einen vorbe-
reitenden Beitrag zu der Erkenntnis zu liefern, daß auch die
Themata der Logik nur auf dem Grunde einer allesdurch-
dringenden einheitlichen philosophischen Orientierung zu be-
wältigen sind. Auch wo darum die vorliegende Abhandlung
gerade in der Erörterung des Wertgedankens, insbesondere
des Wertgegensatzes, über die bestehende werttheoretische
Urteilslehre glaubt hinausgehen zu müssen, tut sie es auf dem
durch die Werttheorie der Logik erst geschaffenen Boden.
- IV —
Windelband hat in seinen „Präludien" und in dem Aufsatz
der Festschrift für Zeller „Beiträge zur Lehre vom nega-
tiven Urteil" gerade vermittelst der Urteilslehre den ent-
scheidenden Schritt zu tun vermocht, der Logik wieder ihre
sachliche Heimat im Ganzen der Philosophie zu bestimmen.
Rickerts „Gegenstand der Erkenntnis" ist sodann das Grund-
buch für alle logischen Untersuchungen der Werttheorie
geworden und geblieben.
Heidelberg, Anfang Dezember lOlL
Emil Lask.
V —
Inhalt.
Seite
Einleitung 1
Zugehörigkeit des Urteils zur formallogisch-nichtgegen-
ständlichen Region 1. Sein Verhältnis zur transzendental-
logischen Gliederung 5. Hinausgehen über die Gegensätz-
lichkeit der Urteilsregion zur Gegensatzlosigkeit 10. Die
Doppeltheit der Gegensatzpaare: Richtigkeit und Falsch-
heit, Wahrheit und Wahrheitswidrigkeit 12. Gang der
Untersuchung 26.
Erstes Kapitel. Der Gegensatz von Wahrheit und Wahr-
heitswidrigkeit in den primären Objekten der Urteils-
entscheidung 27
Erster Abschnitt. Das Kriterium der Wertgegen-
sätzlichkeit 28
Wert und Unwert als Zusammengehörigkeit und Unzu-
sammengehörigkeit der Elemente 28. Die indifferente
„Vorstellungsbeziehung" und die Kopula 34. Ansätze der
Lehre von den doppelten Gegensatzpaaren bei Aristote-
les 39.
Zweiter Abschnitt. Die m e t a g r a m m a t i s c h c Sub-
jekt-Prädikats-Theorie 44
Die grammatische Theorie 45. Kriterium einer meta-
grammatischen Theorie 47. Frage der Nivellierung von
Begriff und Urteil 49.* Notwendigkeit einer logisch, nicht
metalogisch orientierten Gliederung 50. Die Form-Mate-
rial-Duplizität 54. Der transzendentallogische Urbegriff
des Erkennens 57. Kategorienmaterial und Kategorie als
wahres Subjekt und Prädikat 58. Die durch die meta-
grammatische Theorie geforderte Umformung der gram-
matischen Gefüge 64. Hinzutretende Nivellierung von
Begriff und Urteil und Auflösung der Begriffe in die Ur-
bestandteile 67. Nichtzusammenfallen der Kopula und
der kategorialen Relation 73. Der Existentialsatz 76.
VI
Dritter Abschnitt. Die Anwendung des Kriteriums
der Gegensätzlichkeit auf die echten Struk-
turelemente 79
Wahrheit und "Wahrheitswidrigkeit als Zusammenge-
gehörigkeit und Unzusammengehörigkeit von Kategorie
und Kategorienmaterial 79.
Zweites Kapitel. Die Uebergegensätzlichkeit .... 82
Erster Abschnitt. Die K ü n s 1 1 i c h k e i t der Urteils-
struktur und ihr Abstand von der gegen-
ständlich-logischen Region 83
Die Distanz zwischen urbildlicher und nachbildlicher
Kegion nach der vorkopernikanischen Auffassung 83. Ihr
Weiterbestehen innerhalb der Kopernikanischen Lehre 87.
Die kategoriale Relation keine Zusammengehörigkeit 90.
Zusammengehören und Nichtzusam mengehören beruhend
auf einer Zerstücklung der Gegenstandsregion 94. Ent-
rücktheit der gegenständlichen Struktur über den Gegen-
satz von Zusammengehörigkeit und Unzusammengehörig-
keit 96. Besondere Steigerung der Künstlichkeit bei dem
Zusammengehören und Nichtzusammengehören grade zwi-
schen Kategorie und Kategorionmaterial 100.
Die , formale" Logik als Logik der nichtgegenständlichen
Phänomene 110. Verhältnis der Kategorien zu den Urteils-
formen bei Kant 116. Die durch den Unterschied der
formalen und der transzendentalen Logik bedingte Dop-
peltheit des Form- und Materialbegriffs 118.
Zweiter Abschnitt. Die Ucbcrgegcnsätzlichkcit
als Maßstab der Gegensätzlichkeit . . . 124
Die übergegensätzliche Geltungs- und Wertartigkuit der
Gegenstände 124. Die Doppeldeutigkeit der Seinsbegrittc
129. Der gegenständliche Sinn-, Wahrheit«- und Erkennt-
nisbegritf 132. Die übergegensätzliche Wertartigkeit der
Kategorien 136. Positiver Wert und Unwert als Bedeu-
tungsspaltung. Uebergegensätzlichkeit und vox media des
Wertes 141. Der Gedanke der Uebergegensätzlichkeit bei
Aristoteles 144. Sein Fehlen bei Kant, dem Kantianismus
und der gegenwärtigen logischen Werttheorie 14().
Drittes K a p i t c 1. Die Subjektivität als Knt»tehung;sKrund
«l<*r Gegensätzlichkeit
Erster Abschnitt. Der immanente T r s p r u n g v o n
W a h r h e i t 8 g e m il fä li I' i I u n d . W a li r li e i t s w i d-
rigkcit 1-^7
Vu
- VII
^mmanentwerdung und Immanenz 158. Die Unterwüh-
lung der Gegenstandsregion durch die Subjektivität 161.
Die dabei sich erhaltende Quasitranszendenz des Sinnes
164. Das Ineinandergreifen von Sinnproblemen und Sub-
jektsproblemen in der Lebi'e vom geschaffenen Sinn 168.
Zweiter Abschnitt. Bejahung und Verneinung.
Richtigkeit und Falschheit in der Urteils-
entscheidung 172
Wahrheitsgemäßheit und Wahrheitswidrigkeit als rela-
tiv gegensatzloser Maßstab 172. Die weitere Stufe der
Künstlichkeit und Zerstücklung. Die Vorstellungsbezie-
hung oder das „ Sinnfragment " 17-5. Der das Ja und das
Nicht enthaltende Sinn 182. Die Kopula 184. Koordi-
nierung des positiven und des negativen Urteils 186.
Struktur von Richtigkeit und Falschheit 188. Ihre Quasi-
transzendenz 191. Die „Begriffe" als wertindift'erente , Be-
deutungen" 194. Der Normbegriff in seinem Verhältnis
zum Gegensatzproblem 197. Bejahung und Verneinung
als Subjektskorrelate des Sinnes, Frage, problematisches
Verhalten und Gewißheitsgrade als bloße Subjektivitäts-
unterschiede 200. Hinweis auf das allgemeinere Problem
des Wertgegensatzes 206.
Namenregister 208
Zusätze.
S. 41 Anm. 2 ist nach den Zitaten von Schwegler und Bonitz
hinzuzufügen : Die bloße Zusammengehörigkeit im kopulativen Aus-
sagegefüge bedeutet das auy/.etoS-a'. unstro itig in Stellen wie de
int. c. 3, 16b 2.'i und c. 10, 19b 21.
S. 145 Z. 5 d. Textes v. u. ist zwischen , freilich" und „ohne"
einzuschieben: als ein Korrelat nicht der gegenständlichen Urteils-
jenseitigkeit als solcher, sondern einer besonderen, nämlich der uu-
zusammengesetzten und darum gar keinen Grund für ein gegensätz-
lich geteiltes Urteilsvei'halten darbietenden Unterart der Gegenstände,
und
— 1
Einleitung.
Kants Kopernikanische Tat bildet den Wendepunkt
in der Gesamtentwicklung der theoretischen Philosophie
und der Logik. Durch Kants revolutionierende Leistung
hat das Theoretische als solches eine ganz andere Stellung
im Gesamtbild der Philosophie erhalten. Es ist von der
Situation eines bloß nachbildlichen und schattenhaften Korre-
lats gegenüber den Gegenständen befreit, sein Machtbe-
reich ist mitten in die Gegenstände selbst hineinverlegt.
Indem aber so das Logische in die Fläche der Gegen-
stände selbst als ein konstituierendes Moment hineinrückt,
ist ein ganz neues Revier, das früher ins Metalogische zu
fallen schien, als eine Domäne der Logik erobert. Jedoch
durch den Hinzutritt einer solchen Theorie vom Gegen-
ständlich-Logischen sind all die alten Themata der Logik,
die sich auf die nicht in der Gegenstandsregion selbst
steckenden, sondern in einem Abstand zu ihr stehenden
Phänomene bezogen , keineswegs verdrängt. Nur bringt
diese Erweiterung der Logik über ihre früheren Gren-
zen hinaus allerdings einen ganz neuen Gesamtaufbau
mit sich. Denn als eine einzige Wissenschaft hat sie jetzt
die Problemgebiete der gegenständlichen und der nicht-
gegenständlichen theoretischen Bedeutsamkeit zu umspan-
nen. Die Kluft, die früher zwischen dem Gegenstand und
dem Logischen bestand, hat sich jetzt in einen alles be-
herrschenden Abstand innerhalb des Logischen ver-
Lask, Lehre vom Urteil. X
— 2 —
wandelt. Das Nachbildliche und der gegenständlichen Be-
deutung Bare macht nicht mehr das Theoretische aus,
sondern ist zu einer Art des Theoretischen geworden. Was
früher das All des Theoretischen war , ist jetzt zu einer
sekundären Region herabgesunken. Die gesamte Logik
muß so ihrer obersten Einteilung nach in eine Lehre von
den gegenständlichen und von den nichtgegenständlichen
logischen Phänomenen oder in „transzendentale", „erkennt-
nistheoretische", „materiale" Logik einerseits und in „for-
male" Logik andererseits zerfallen. In der formalen Lo-
gik" müssen sich all die logischen Phänomene zusammen-
finden, die in einer Distanz von den Gegenständen stehen
und deshalb der gegenständlichen Bedeutung entbehren.
Damit ist aber zugleich über die Richtung und Rang-
ordnung im Reiche des Logischen entschieden. Die Re-
gion des Gegenständlich-Logischen wird das Ursprüngliche,
das Primäre, das von der Subjektivität gänzlich Unange-
tastete und also im höchsten Sinne Objektive, das eigent-
lich letzte Ziel auf theoretischem Gebiet , dagegen die des
Nichtgegenständlich-Logischen ein sich in dienender Stel-
lung dazu Verhaltendes, ein irgendwie von der Subjektivi-
tät gehandhabtes Mittel der Gegenstandsbemächtigung, kurz
ein Sekundäres und Nachträgliches , darstellen müssen.
So scheiden sich bei solcher Orientierung der Logik in
letzter Linie logische Gegenstandsphänomene und bloße se-
kundäre logische Bemächtigungsphänomene. Mögen diese
letzteren auch das npöxtpov TzpoQ T^|xä; abgeben, an sachlich
erster Stelle stehen die Konstituentien der Gegenstands-
region. Als solche gegenständlich-logischen Momente figu-
rieren seit Kant die „Kategorien". Indem diese sich nun
als ein „Material" zur Gegenständlichkeit erhöhende „For-
men" erweisen, so ist in der kategorialen Form das lo-
gische Urphänomen, in der Gespaltenheit in Katggorie und
— 3 —
Kategorienmaterial, in dieser Artikulation der Gegenstände,
die logische Urstruktur zu erblicken. So ist von allen
Teilen der Logik die Erforschung der Gegenstandsstruktur
und die Kategorienlehre dazu berufen , zum Urphänomen
vorzudringen, während ihr gegenüber „formale Logik" und
„Methodologie" in letzter Linie eine dienende Haltung ein-
nehmen.
Ist dies einmal erkannt, so ist damit ein fester Orien-
tierungspunkt für die Rangierung sämtlicher logischer The-
mata gewonnen. Die Messung an der gegenständlich-logi-
schen Region, die Vergleichung mit dem Urphänomen, muß
den einheitlichen Maßstab für die Einordnung aller logi-
schen Phänomene abgeben. Eür eine Logik im Zeitalter
des Kantianismus, für eine die „transzendentalen" und die
„formallogischen" Probleme zu einer übergreifenden Ein-
heit zusammenfassende Logik, muß es deshalb auch bei der
Urteilslehre geradezu zur obersten Aufgabe werden , das
Verhältnis des Urteils zur gegenständlich-logischen Region
klarzustellen. In diesem Sinne setzt sich die folgende
Untersuchung zum Ziel, die Lehre vom Urteil zu den Grund-
begriffen der theoretischen Philosophie in Beziehung zu
setzen, derUrteilsregion durch ih reMessung
an der transzendentallogischen Urstruk-
tur ihren absoluten Ort im Gesamtzusam-
menhang der Logik zu bestimmen. Nicht wie
sich das Urteil zu „Begriff" und „Schluß" verhält, ist im
Zeitalter der Kantianistisch orientierten Logik die wichtigste
Angelegenheit. Sondern das fundamentale Problem liegt
darin, den Abstand zum Bereich der transzendentalen Logik
zu kennzeichnen.
Es ist demgemäß die Hauptangelegenheit dieser Ab-
handlung, die mit der transzendentalen Erweiterung der
Logik verbundene Herabdrückung der nichtgegenständlichen
— 4 —
Gebilde in der Lehre vom Urteil hervortreten zu lassen.
Mit äußerster Schärfe muß zum Bewußtsein gebracht wer-
den, daß im Gesamtaufbau der logischen Phänomene das
Urteil der sekundären , der nichtgegenständlichen Region
angehört. Diese Einsicht droht durch die noch gegenwär-
tig weit verbreitete Ansicht fortwährend verdunkelt zu wer-
den, wonach das Urteil die letzte selbständige Einheit im
gegliederten Bau theoretischer Strukturgebilde , die Zelle
des theoretischen Organismus, bildet, und wonach vom Ur-
teil als dem wahren logischen ]\Iittel- und Orientierungspunkt
die Gesamtheit der logischen Probleme einheitlich beherrscht
wird. Allein nur der Vorkantianismus in der Logik hätte
ein Recht, das Urteil an die sachlich höchste Stelle zu
setzen. Wie sich denn in der Tat nicht bestreiten läßt,
daß dem Urteil innerhalb des nicht gegenständlich-logi-
schen Bereiches die Vorherrschaft gebührt. Aber dieser
ganze Bereich selbst sinkt eben vor dem das Kantianistisch
gedachte Ganze der logischen Probleme überschauenden
Blick zu einer niederen Region herab. Nicht gegen das
Ausgehen vom Urteil als einem Tipoxepov Tipö? fi\ixc, richtet
sich die folgende Darstellung, wohl aber gegen das Stehen-
bleiben bei ihm als bei einem Höchsten und Letzten. Sie
hat darzutun, daß das Urteil, als ein der gegenständlichen
Bedeutung entleertes Strukturgebilde, unvermeidlich über
sich hinausweist. Sie sucht, die Urteilsregion aus ihrer
IsoHerung herauszulösen und in die größeren Zusammenhange
der erweiterten Logik hineinzustellen.
Daß das Urteil im Verhältnis zu den Gegenständen
in einem Abstand der Nachbildlichkeit steht, konnte nun
allerdings von der vorkantischen Logik nicht verkannt wer-
den. Aber nicht ebenso klar wurde in der Kantischen
Epoche durchschaut, daß die Distanz des Urteils von den
transzendental-logischen Momenten, in die sich nach der
— 5 —
Kopernikanischen These die Gegenständlichkeit auflöst,
eine gleich große geblieben ist. Die Verführung lag nahe,
in das Gegenständlich-Logische fälschlich den ehemaligen
vorkantischen Repräsentanten des Logischen überhaupt,
das Urteilsartig - Logische , hineinzudeuten. Dann nahm
also trotz der Kopernikanischen These das Urteil wie im
Vorkantianismus den obersten Rang in der Logik ein, er-
hielt aber dadurch eine noch viel höhere , bis in die Ge-
genstandsregion selbst hineinreichende Bedeutung. So wurde
denn bisher dem Urteil innerhalb der Logik die höchste
Stelle zuerkannt, entweder weil vorkopernikanisch der Ge-
genstand , von dem es als durch eine Distanz geschieden
erkannt war, gar nicht mehr im Bereich des Logischen zu
liegen schien, oder weil bei Kopernikanischer Hineinziehung
der Gegenstände ins Logische der Abstand des Urteils vom
Gegenständlich-Logischen sich verdeckte. Wo überhaupt in
der Kantianistisch beeinflußten Logik auf das Verhältnis
zwischen Urteil und transzendentalem Problemgebiet ein-
gegangen wird, findet man nirgends die Grenzen zwischen
Urteils- und Kategorienregion beobachtet. Demgegenüber
wird in den folgenden Ausführungen zu zeigen sein, daß
dem Urteile jedwede transzendentale und gegenständliche
Bedeutung abzusprechen ist. Das Urteil ist aus dem Be-
reich der transzendentalen Logik gänzlicli htiauszuwL'iben,
ist durch eine Kluft von ihm geschieden und muß deshalb
durchaus als ein Gebilde von lediglich „formallogischer"
Relevanz begriflen werden. ^^^^
Doch diese ganze Rede von der Herabdrückung des
Urteils darf nur als der negative und destruktive Ausdruck
dafür angesehen werden, worauf es hierbei hauptsächlich
ankommt, nämlich für das Ergebnis, daß das Hinausgehen
über die Schranken der Urteilsregion, deren Einordnung
in umfassendere Zusammenhänge, von prinzipieller Bedeu-
— 6 —
tung für die Gliederung der gesamten Logik ist. Denn
gerade weil innerhalb des Nichtgegenständlichen das
Urteil die erste Stelle einnimmt, so befindet man sich bei
ihm genau an der Grenze zwischen den beiden Reichen
des Logischen, an dem entscheidenden Punkte des Ueber-
ganges vom Gegenständlichen zum Nichtgegenständlichen.
Gerade hier liegt deshalb auch der geeignete Ort , Klar-
heit über die Distanz der beiden Regionen zu verbreiten.
Ist einmal die Stellung des Urteils richtig gekennzeichnet,
dann erleuchtet sich von da aus schließlich der gesamte
übrige Stufenbau der logischen Erscheinungen.
"Wenn hier die gegenständlicher Relevanz entbehren-
den Phänomene in eine niedere und abhängige Region ver-
wiesen werden, so reiht sich dieses Unternehmen den auf
die transzendentale Logik Kants zurückgehenden Versu-
chen ein, die sog. „formale Logik" ihrer angemaßten Selb-
ständigkeit zu berauben und die ihr angehörenden logi-
schen Erscheinungen nicht anders als durch Angliederung
an die Phänomene von „sachlicher" , d. h. konstitutiv-
logischer oder gegenständlicher Bedeutsamkeit zu begreifen.
Der so behauptete Primat des Konstitutiv-Logischen läßt
sich zunächst sogar innerhalb der Kategorienlehre selbst
vertreten 1. In der folgenden Untersuchung wird diese
durch die Kopernikanische Umwälzung hervorgebrachte
Rangordnung innerhalb des Logischen an dem dafür maß-
gebenden Kapitel der Urteilslehre erprobt. Doch ist es
dabei nicht etwa auf eine konstitutive Umdeutung des Ur-
teils abgesehen. Es soll ja im Gegenteil das Urteil viel-
mehr als ein konstitutiven Gewichts entbehrendes Gebilde
hingestellt werden. Dabei wird sich herausstellen, daß,
wie bereits innerhalb der Kategorienlehre zutage tritt, alle
' Vgl. meine Schrift: Die Logik der Philosophie uud die Kate-
gorienlehre, 1911, II. Teil, 2. Kapitel.
— 7 —
Entfernung logischer Phänomene von der konstitutiven Ur-
region, von diesem Maximum an Objektivität, auf einem
Hineinspielen der Subjektivität beruht.
Aber bei diesem allgemeinen Postulat einer Orientie-
rung und Messung des Urteils an der gegenständlich-logi-
schen Urregion darf nicht stehen geblieben werden. Es
ist ja das Urteil auf den Gegenstand , von dem es durch
einen Abstand geschieden sein soll, doch offenbar zugleich
irgendwie gerichtet. Es wird irgendwie als ein Mittel nach-
bildlicher Gegenstandsbemächtigung zu fassen sein. Es
wird im Urteil irgendwie mit den Gegenstandselementen
geschaltet werden, der Gegenstand irgendwie in das Ur-
teilsgebilde hineingearbeitet sein. Die im Vorangegangenen
dem Urteil nachgesagte nichtgegenständliche Relevanz wird
mit einer derartigen Einverleibung des Gegenstandes in die
Urteilsgebilde nur so in Einklang zu bringen sein, daß das
"Wesen des Urteils in einer solchen Entfernung vom Gegen-
stand besteht, die auf eine gleichsam entstellende Verar-
beitung oder Umformung des Gegenstandes hinausläuft.
Es wird sich in der Tat als das Charakteristische des Ur-
teils der Hinzutritt einer künstlich e n S t r u k t u r-
komplikation zur schlichten gegen ständlich en Ur-
struktur^ herausstellen. Gerade diese Künstnchkeit wird
sich als das unvermeidlich über die Urteilsregion hinaus-
treibende Moment erweisen.
Die Feststellung der spezifischen Urteilsstruktur wird
darum gar nicht möglich sein , ohne die Zugrundelegung
der Gegenstandsstruktur, also dessen, was die Komplika-
tion und Umbildung erfährt. Die gegenständliche Struk-
tur wird so den Richtpunkt auch für die Struktur for-
schung abgeben müssen. Das heißt aber : die trans-
zendentale Logik Kants, die Zerlegung
des Gegenstands in kategoriale Form und
in Kategorienmaterial, wird bestimmend
hineinragen in dieStrukturgliederung des
Urteils. Daraus wird sich dann die einzig mögliche,
von der Grammatik emanzipierte, also metagramm atiscbe
Subjekts-Prädikatstheorie ergeben. Indem so die Urteüs-
struktur mit der Gegen Standsstruktur konfrontiert und die
Mission erkannt wird, die der Kategorie innerhalb des Ur-
teilsgefüges zugewiesen ist , wird eine Brücke hergestellt
zwischen der Strukturlehre des Urteils auf der einen und
der transzendentalen Logik sowie insbesondere der Kate-
gorienlehre auf der andern Seite. Auch in dieser Bün-
sicht der Struktur darf die Urteilslehre nicht unverbunden
neben der transzendentalen Logik stehen, muß sie aus ihrer
Isolierung befreit, müssen die Zugänge zum transzenden-
talen Teil der Logik offen gehalten werden.
Die Lehre von der Struktur des Urteils kann man
auch als Lehre vom „Sinn'* des Urteils bezeichnen. Denn
unter den Einheiten oder Ganzheiten des Sinnes ist nichts
anderes als das aus gewissen logisch relevanten Elementen
sich aufbauende Strukturgefüge zu verstehen. Wenn im
Sprachgebrauch der Logik meist an Stelle der Einheiten
des Sinnes gewisse Inbegriffe von Akten oder Funktionen
figurieren, so kann in einer logischen Theorie solcher
Akte nicht gut die bloße Aktivität als solche gemeint sein,
sondern höchstens mit Rücksicht auf die irgendwie mit ihr
verknüpften logisch relevanten Momente. Insofern in der
bloßen Aktivität als solcher keine logische Bedeutsamkeit
liegen kann , muß sich das logisch Bedeutsame von den
Akten unterscheiden und als „Sinn" solcher Akte von ihnen
als den bloßen Trägern des Sinnes abheben lassen. Für
die Klärung der logischen Grundbegriffe ist darum die
Einsicht erforderlich , daß die logische Urteilstheorie es
zum größten Teil mit der Struktur eines von den Akten
— 9 —
ablösbaren Sinnes zu tun hat. Diese Auffassung, die der
gegenwärtigen Forschung durch Husserl zum Bewußtsein
gebracht worden ist, liegt der in dieser Abhandlung ver-
tretenen Urteilslehre durchweg zu Grunde. Die Akte selbst
kommen nach dieser Anschauung nur in ihrer Leistung als
Substrat des Sinnes, nach ihrer Trägerschaftsrolle dem
Sinn gegenüber, in Betracht. Man kann sagen , die mei-
sten logischen Untersuchungen, die nicht der transzenden-
talen Logik angehören und nicht der Ergrün düng des ka-
tegorialen Formgehalts gewidmet sind , befassen sich mit
der Struktur, mit der Zusammensetzung gewisser theore-
tischer Gebilde, Einheiten, Gefüge, beispielsweise mit der
Gliederung von Begriff, Urteil und Schluß. Nach den
vorher gemachten Bemerkungen muß es die Tendenz die-
ser Abhandlung sein , die Lehre vom theoreti-
sehen Sinn von der transzendentalen ürglie-
derung nach Kategorie und Katego rienm a-
terial beherrscht sein zu lassen.
^un war alle bisherige Logik des Sinnes Logik des
nichtgegenständlichen Sinnes, weshalb der „Sinn" — z. B.
des Urteils — stets dem „Gegenstand'- gegenübergestellt
zu werden pflegt. Die Ueberbrückung, von der vorher ge-
sprochen wurde, erscheint darum jetzt als eine Libeziehung-
setzung zwischen der Lehre von der nichtgegenständlichen
Sinn struktur auf der einen, und der Lehre von der gegen-
ständlichen Struktur sowie der kategorialen Form auf der
andern Seite.
So können durch die Urteilslehre die Verbindungs-
linien gezogen werden, wie zwischen Nichtgegenständlich-
keit und Gegenständlichkeit der Phänomene, so auch zwi-
schen Struktur und kategorialem Formgehalt, und d. h.
zwischen den Gliedern der beiden Begriffspaare, die sich
in einer systematischen Darstellung als die einander kreu-
— 10 -
zenden Hauptunterschiede der Logik herausstellen würden. —
Es erweist sich aber als solidarisch verbunden mit der
besonderen Strukturkünstlichkeit des Urteils ein ganz be-
stimmtes Phänomen, nämlich das der Gegen sät zlichkeit
des Sinnes. Auch hierauf muß in der Einleitung mit eini-
gen kurz andeutenden, lediglich präludierenden Bemerkun-
gen hingewiesen werden. Da in der Strukturlehre niemals
der Umkreis der Urteilsregion überschritten wurde, konnte
auch an dieser Erscheinung der Gegensätzlichkeit niemals
gerüttelt werden. Es ist die Jahrtausende alte Tradition
der Logik gewesen, die theoretischen Strukturgebilde durch
die Gegensätze des „Wahren" und des „Falschen", des
Positiven und des Negativen, zu bestimmen. In der Lehre
vom Sinn ist die Logik wie niemals über den nichtgegen-
ständlichen, den von Sätzen, Aussagen, Urteilen ablösba-
ren, so auch niemals über den gegensätzlich gespaltenen
Sinn, über das, „was wahr oder falsch sein kann", hinaus-
gegangen. Dementsprechend ist auch niemals die von Ari-
stoteles begründete Gliederung der Urteilsstruktur nach
Subjekt, Prädikat, Kopula einerseits und dem gegensätz-
lichen Moment der Bejahung und Verneinung, also der
„Qualität" andererseits, als wegen ihrer Künstlichkeit über
sich hinausweisend durchschaut worden.
Wird nun mit dem Stehenbleiben bei der nichtgegen-
ständlichen Strukturkünstlichkeit ein Ende gemacht, so zieht
das sogleich ein Hinausschreiten über die Region der Gegen-
sätzlichkeit nach sich. Es wird darum dem gegensätzlich
gespaltenen Strukturgefüge des Satz- oder Urteilssinnes,
der „wahr" oder „falsch" sein kann, in der transzenden-
tallogischen Region ein gegensatzloses Urbild gegenüberzu-
stellen sein. Und zwar wird sich Tür diesen Schritt zur
Gegensatzlosigkeit die Reflexion auf die Komplikation der
Struktur als der einzige exakte Weg erweisen. Auf
— 11 —
dieses Orientiertsein des ganzen Gegensatzproblems am
Gradmesser der Struktur ist das größte Gewicht zu legen.
Besondere Konsequenzen hat das Hinausgetriebenwer-
den über die Gegensätzlichkeit für die am Geltung s-
und Wert begriff orientierte Logik. Das Stehenbleiben
beim Urteil, beim Entweder-Oder eines Verhaltens, mußte
zu einer Verschlingung des Geltungs- und Wertmoments
mit dem Gegensatzmoment, mit der Alternative von Gül-
tigkeit und Ungültigkeit, von Wert und Unwert, führen.
So hat denn auch von der Urteilslehre die gesamte logische
Geltungs- und Werttheorie das Gepräge erhalten. Die
Gegensätzlichkeit gilt ihr für das Urphänomen des Gel-
tungs- und Wertmoments und beherrscht die gesamte Theo-
rie. Ueberall ist es die Ganzheit und Abgeschlossenheit
von Satz und Urteil, die als die eigentliche Geltungs- und
Werteinheit, als das den Gegensatz von Wert und Unwert
aufweisende Gebilde, zugrunde gelegt wird.
Durch das Hinausgehen über die Urteilsregion wird
somit auch die Problemverschlingung des Geltungs- und
Wertbegriffs mit der Gegensätzlichkeit beseitigt. Ueber den
Gegensatz von Gültigkeit und Ungültigkeit Avird das gegen-
satzlose Gelten, über den Gegensatz von Wert und Un-
wert der gegensatzlose Wert zu stellen sein. Und es wird
sich die absolute Unumgänglichkeit eines gegensatzlosen
Geltens und Wertes dadurch zu bewähren haben, daß man
ohne sein Bestehen gewissen bedeutsamsten Phänomenen
der Logik, wie den Kategorien, in völliger Zwiespältigkeit
und Ratlosigkeit gegenübersteht.
Auch hier erweist sich freilich die Gegensätzlichkeit
als das berechtigte TipoiEpov npbq Yiiiotq. Von der Geltungs-
und Wert gegensätzlichkeit aus wurde Licht über
den Sinn der ganzen logischen Forschung verbreitet. Das
Ausgehen vom Urteil hat zur Entdeckung des Geltungs-
— 12 —
und Wertcharakters für die gesamte Logik verholfen. Ge-
rade die logische Geltimgs- und Werttheorie hat die Mis-
sion erfüllt, erst die Einordnung der Logik in die Reihe
der philosophischen Disziplinen begreiflich zu machen. Im
Bejahen und Verneinen, im Anerkennen und Verwerfen,
im alternativen Stellungnehmen, im Entscheiden und Rich-
ten über Wahrheit und Unwahrheit, in der „Qualität" des
Urteils, tritt das in andern Objekten der logischen For-
schung, z. B. in den gegensatzlosen kategorialen Formen, ver-
borgene Geltungs- und Wertgepräge auch der theoretischen
Sphäre offen zutage.
Wenn darum in dieser Abhandlung zur Gegensatz-
losigkeit von Gelten und Wert fortgegangen wird, so kann
doch dieser Schritt nur so erfolgen, daß zunächst der
Standpunkt bei der gegensätzlichen Wertartigkeit genommen
wird, also bei der Region, deren Herausarbeitung der Wert-
theorie des Urteils verdankt wird. Diese gesamte Abhand-
lung gibt sich somit ganz und gar als ein Weiterschreiten
in den durch jene Theorie vorgezeichneten Bahnen.
Auf das, was vorher über die Möglichkeit einer Ueber-
brückung zwischen den verschiedenen Partien der Logik
angekündigt wurde, läßt sich jetzt noch das Begriffspaar
der Gegensätzlichkeit und Gegensatzlosigkeit anwenden.
Indem sich die Besinnung darauf richtet, welche Rolle der
gegensatzlosen Gegenstandsstruktur und der gegensatzlosen
kategorialen Form im Rahmen des nichtgegenständlichen
gegensätzlich gespaltenen Strukturgefüges zukommt, und
indem sodann die Gegensätzlichkeit des Urteilssinnes durch
eine Lehre von der in der transzendentalen Urregion lie-
genden Gegensatzlosigkeit überbaut wird, bietet sich ein
Mittel dar, die Kluft zwischen den gegensätzlichen und den
gegensatzlosen Phänomenen der Logik zu überbrücken. —
Aus den vorangegangenen Andeutungen ist so viel er-
— 13 —
sichtlich geworden, daß die ganze folgende Urteilslehre eine
ümkehrung der üblichen Betrachtungsweise zur Voraus-
setzung hat. Sie kann die Urteilsstruktur nicht als ein
Letztes und Irreduzibles hinnehmen, sondern muß sie als
ein allzutief in die Subjektivität Verstricktes, der Erklä-
rung und Ableitung aus primitiveren Phänomenen höchst
Bedürftiges ansehen.
Es ist aber außerdem soeben angekündigt worden, daß
bei dem Schritt zur Gegensatzlosigkeit der Ausgangspunkt
des Suchens und Findens das upoxspov upbq rj^iäc,, also die
uns zunächst liegende Erkenntnisetappe, sein muß, und
d. h. die gegensätzlich differenzierte alternativ sich verhal-
tende ürteilsentscheidung. Es soll denn auch in der Tat
von der gegensätzlichen Region ausgegangen und dabei ge-
zeigt werden, daß sich bei ihr nicht ruhen läßt, sondern
man unvermeidlich zu einer gegensatzlosen Region weiter-
getrieben wird. —
Indessen, es gibt noch innerhalb der gegensätzlichen
ürteilsregion zwei verschiedene Etappen, und ihnen ent-
spricht eine Doppeltheit der Gegensatzpaare. Um sich
nämlich des theoretischen Gegensatzproblems zu bemäch-
tigen und von vornherein einen Ueberblick über die ganze
Untersuchung darüber zu gewinnen, ist es unerläßlich, sich
auf den fast nirgends gebührend beachteten Umstand zu
besinnen, daß es durchaus der Aufstellung zweier Gegen-
satzpaare bedarf. Das ist eine völlig innerhalb der
Gegensatzregion spielende Angelegenheit, die ganz unab-
hängig vom Problem der Gegensatzlosigkeit und der Ueber-
schreitbarkeit der Gegensätze besteht.
Wenn nun die folgende Untersuchung von der Gegen-
satzregion ausgeht, so ist es ratsam, innerhalb ihrer nicht
das uns nächstliegende, sondern das dort sachlich frühere
Gegensatzpaar zum Ausgangspunkt zu wählen. Da näm-
— 14 —
lieh das uns zuallernächstliegende mit noch größerer Kom-
plikation und Künstlichkeit behaftet ist, so ist es erforder-
lich, zur Ergründung der Gegensätzlichkeit überhaupt sich
an das sachlich erste Gegensatzpaar zu halten. Es kommt
also nicht darauf an, daß vom T^pwiov Tipö; ^(xä;, sondern
es ist ebenso notwendig wie ausreichend, wenn nur über-
haupt vom TwpoTspov Tzpbq, "»^/{xäs, d. h. von der gegensätz-
lichen Struktur, ausgegangen wird.
Dessen ungeachtet soll, wenn auch nicht in der spä-
teren Darstellung, so doch jetzt in der Einleitung kurz
der Weg angedeutet werden, der von der uns zuallernächst-
liegenden zu der sie bedingenden Etappe führt. Es ist
dabei durch vorläufige Hinweise plausibel zu machen, daß
das eine Gegensatzpaar der Urteilsregion nicht für sich
allein bestehen kann, sondern ein zweites zu seiner Vor-
aussetzung hat. Da dieses zweite, also das sachlich frühere,
das Thema des ersten Kapitels bildet, so muß in dem jetzt
folgenden letzten Teil der Einleitung der Ort dieses Gegen-
satzpaares, soweit es für eine vorläufige Orientierung er-
forderlich ist, kenntlich gemacht werden.
Das uns zunächstliegende, geläufigste und fast aus-
schließlich der Untersuchung zugrunde gelegte Gegensatz-
paar wird der alternativen Urteilsentscheidung entnommen.
Innerhalb seiner ist aber noch zweierlei auseinanderzu-
halten. Zunächst der Wertgegensatz des urteilenden Stel-
lungnehmens selbst, der Wert des Trefi'ens und der Un-
wert des Verfehlens oder Irrens, also der Gegensatz von
Zutreffend heit (in Ermanglung eines passenderen
Ausdrucks) und Irrigkeit oder Irrtum. Davon zu unter-
scheiden ist der Gegensatz dessen, was geurteilt wird, also
der Gegensatz des im Urteil , Gedachten", „Gemeinten",
„Ausgesagten", d. h. der im Sinn des Urteils sich aus-
prägende Gegensatz. Dieser Gegensatz des vom Urteil ab-
— 15 —
lösbaren Sinnes mag als der von Richtigkeit und
Falschheit bezeichnet werden. Es gibt richtige und
falsche Urteile und Sätze im logischen Sinne, „Wahrheiten
an sich" (Richtigkeiten) und „Falschheiten an sich", d. h.
richtige und falsche Gefüge von Urteilselementen oder Ein-
heiten des Sinnes.
Diese Gegenüberstellung einer Gegensätzlichkeit des
Verhaltens und einer solchen des Urteilssinnes ist die ein-
zige Unterscheidung von Gegensatzpaaren, die vorgenommen
zu werden pflegt ^
Demgegenüber ist nun zu erkennen, daß Richtigkeit
und Falschheit des Sinnes von einem andern und zwar von
einem als Maßstab fungierenden Gegensatzpaar abhängt
und ohne dieses garnicht verstanden werden kann, die üb-
liche, dies ignorierende Betrachtungsweise aber einen Zirkel
einschließt.
Das wesentliche Argument ist folgendes: das richtige
und falsche Gefüge des Urteilssinnes gibt es garnicht un-
abhängig von der Urteilsentscheidung; es ist ein von der
* Kant bestimmt: ,Das Gegenteil von der Wahrheit ist die
Falschheit, welche, sofern sie für Wahrheit gehalten wird, Irrtum
heißt". Logik (Jaesche), Einl. VII. Da der Irrtum dem Akt als sol-
chem zugeschrieben wird und die Falschheit den Sinn betrifft, so
wird beides zuweilen nicht ganz scharf als psychologisches und logi-
sches Phänomen einander gegenübergestellt, vgl. R. Richter, D. Skep-
tizism. i. d. Philos., II, 1908, 176. Nach Husserl gehen ,die logischen
Prädikate wahr und falsch" die „Inhalte" „im Sinne idealer Aussage-
bedeutung" an, während „Richtigkeit" dem Urteile zukommt, das den
wahren Inhalt zum Objekt hat. Logische Untersuchungen I, 1900, 176
Anm., vgl. auch II, 594 ff. Vielleicht ist die Unterscheidung verschiede-
ner Bedeutungen des r^izüboc, bei Aristoteles, Met. V, 29, 1024b, in
demselben Sinne zu interpretieren (vgl. den Exkurs über Aristoteles
Kap. I, Abschn. 1 Ende), wie denn überhaupt Aristoteles Urteil und
„Urteüsinhalt" auseinanderhält, vgl. z. B. cat. c. 10, 12b 6 ff. und
Mai er s Auseinanderhaltung einer objektiv-logischen und einer sub-
jektiv-psychologischen Seite am Aristotelischen Urteil, D. Syllogistik
d. Aristoteles, I, 1896, 10 ff., 24 ff., 102—106.
— 16 —
ürteilsentscheidung ablösbares oder, wie in einem späterer
Erläuterung noch bedürftigem Sinne vorläufig formuliert
werden mag, ein erst in und mit der Ürteilsentscheidung
entstehendes Gebilde. Zur Erkenntnis davon ist lediglich
folgendes in Erwägung zu ziehen. Der richtige und falsche
Urteilssinn ist nicht als ein Gefüge mit einfacher Wertig-
keit oder Unwertigkeit zu verstehen. Urteilen ist doch Be-
jahen oder Verneinen, d. h. ein etwas für wertig oder für
unwertig Erklären, sich über Wert oder Unwert von et-
was Entscheiden ; der Urteilssinn ist entsprechend ein posi-
tiver oder ein negativer, ein mit dem Ja oder Nicht be-
hafteter Sinn, d. h. ein Gebilde, in dem ein Gefüge als
mit Wert oder Unwert ausgestattet erscheint. Es ist so-
mit das Gefüge, worüber entschieden, wem Wert oder
Unwert als zukommend erachtet wird, von dem komplizier-
teren Gebilde zu unterscheiden, das sich aus eben diesem
Gefüge und der von ihm getrennten und ausdrücklich ihm
in der Urteilsentscheidung erst noch zudiktierten Wert-
qualität zusammensetzt, kurz, es ist zu unterscheiden zwi-
schen dem, wo rubrer geurteilt wird, und zwischen dem,
was geurteilt wird, zwischen dem, was die Unterlage und
zwischen dem, was das ganze Objekt der Urteilsentschei-
dung, also das dabei im ganzen „Gedachte" oder „Ge-
meinte", ausmacht. Es gibt nun die mit Wert oder Un-
wert als ausgestattet hingestellten und folge weise mit dem
Ja oder Nicht behafteten Gefüge des Urteilssinnes nirgends
anders als in der Urteilsentscheidung. Dagegen die Ge-
füge, denen dabei Wert oder Unwert zuerteilt wird,
müssen offensichtlich unabhängig vom urteilenden Stellung-
nehmen bestehen, ja unabhängig von ihm Wert oder Un-
wert aufweisen. Nach ihnen richtet sicli doch Richtigkeit
und Falschheit der in der Urteilsentscheidung vorschweben-
den Sinngefüge. Es bestimmt sich ja die Richtigkeit und
— 17 —
Falschheit der Gebilde, in denen einem gewissen Gefüge
durch das Ja der Wert oder durch das Nicht der Unwert
zuerteilt wird, danach, ob diesen Gefügen unabhängig vom
urteilenden Meinen und Sichentscheiden an sich Wert
oder Unwert zukommt. Die von der Urteiisentschei-
dung ablösbaren und mit ihr solidarischen, als mit Wert
oder Unwert versehen vorschwebenden Gebilde mögen stets
kurz als Urteilssinn, als Sinn der Urteile und Sätze, be-
zeichnet werdend Wenn sie das unmittelbare Objekt bei
der Urteilsentscheidung, das im ganzen dabei „Gedachte",
bilden, so geben doch die Gefüge, über deren Wert oder
Unwert dabei gerichtet wird, also die Unterlagen der Ur-
teilsentscheidung, als das, worüber entschieden wird, die
primären Objekte der Urteilsentscheidung ab. Sie
mögen im folgenden auch einfach als die „Objekte der Ur-
teilsentscheidung" bezeichnet werden.
Der Ursprung der Gegensätzlichkeit liegt somit eine
Stufe weiter zurück als in der Urteilslehre gemeinhin an-
genommen wird. Den Gegensatz überhaupt bringt nicht
erst das urteilende Stellungnehmen dadurch mit sich, daß
es sich mit alternativer Qualitätsentscheidung auf eine
bloße wertindifferente „Vorstellungsbeziehung" richtet, und
ebensowenig baut sich der von der Urteilsentscheidung ab-
lösbare Sinn auf einer wertindifferenten „Materie" auf, wie
in fast sämtlichen Urteilstheorien gelehrt wird. Vielmehr
gerade bereits in der „Materie" oder dem Substrat der
Urteilsentscheidung steckt der primäre Wertgegensatz, der
Ursprung des Qualitätsgegensatzes im Urteil. Um das ein-
zusehen, ist eben lediglich die Besinnung darauf erforder-
lich, daß die Uebereinstimmung oder Nichtübereinstimmung
* Worunter also niemals der Sinn des Urteils als des Urteils-
aktes, d. h. die bedeutungsvolle Trägerschafts- und Subjektsleistung
des Anerkennens und Verwerfens verstanden wird.
Lask, Lehre vom Urteil. 2
— 18 ~
der einem gewissen Gefüge im Urteil als zukommend er-
achteten Wert- oder Unwertqualität mit der diesem Ge-
füge an sich zukommenden Qualität den Maßstab für Rich-
tigkeit und Falschheit des Urteilssinnes abgibt. In jedem
Gefüge des Urteilssinnes stecken zwei positive oder ne-
gative Wertbestimmtheiten, von denen die eine durch Be-
jahung oder Verneinung bezeichnet ist, die andere im pri-
mären Objekt der Bejahung und Verneinung liegt. Es
bedarf also nicht etwa bloß das Treffen und Verfehlen,
sondern auch der Sinn des Urteils eines Maßes. Und an
diesem Maß wird mit einem Schlage Richtigkeit und Falsch-
heit des Sinnes wie Zutreffendheit und Irrigkeit des Ver-
haltens gemessen. Denn theoretisches Treffen ist nichts
anderes als einen mit dem Objekt der ürteilsentscheidung
übereinstimmenden, d. h. richtigen Sinn sich vorschweben
lassen, also über ein vorliegendes Gefüge richtig entschei-
den und Irren nichts anderes als falsch entscheiden. Um-
gekehrt fällt richtiger und falscher mit dem vom treffen-
den und irrigen Verhalten ablösbaren Sinn zusammen.
Das bisher gewonnene Ergebnis lautet : es muß ein
Gegensatzpaar geben, das vom treffenden und verfehlenden
Verhalten ebenso wie von Richtigkeit und Falschheit des
Urteilssinnes nicht abhängig ist , vielmehr umgekehrt den
Maßstab und die Voraussetzung dafür bildet. Der Be-
weisgang war einfach folgender: das Entscheiden über ein
Gefüge macht erst das treffende oder irrende Urteilsver-
halten aus; ebenso besteht erst im Behaftetsein eines Ge-
füges mit ihm zuerteiltem Wert oder Unwert das Wesen
des Urteilssinnes. Das Gefüge, worüber im Urteil ent-
schieden, was mit der Wertqualität ausgestattet im Urteils-
sinn vorliegt, kann nicht selbst bereits von einer Urteils-
entscheidung ablösbarer Sinn sein , wie ja auch offenbar
das Urteilen nicht als ein Urteilen über ein Urteilen de-
— 19 —
finiert werden darf. Es mag nun dieser primäre, vom Ur-
teilsgegensatz unabhängige und ihm zugrunde liegende Ge-
gensatz , also der Gegensatz von Wert und Unwert , der
dem primären Objekt der Urteilsentscheidung an sich zu-
kommt und entsprechend in der Urteilsentscheidung als
zukommend beigelegt werden soll , als der Gegensatz von
Wahrheit und W ahrheits Widrigkeit bezeichnet wer-
den. Die Voraussetzung für die richtigen und falschen
bilden somit die wahren und die wahrheitswidrigen Gefüge.
Auch sie stellen wertartige Ganzheiten von Elementen und
folglich Gebilde des „Sinnes" dar.
Im Urteilen wird demnach über Wahrheit und Wahr-
heitswidrigkeit eines an sich wahren oder wahrheitswidri-
gen Gefüges entschieden. Wahrheit für Wahrheit , aber
auch Wahrheitswidrigkeit für Wahrheitswidrigkeit halten
bringt Richtigkeit, Wahrheitswidrigkeit für Wahrheit, aber
auch Wahrheit für Wahrheitswidrigkeit halten Falschheit
mit sich. Theoretisches Anerkennen oder Fürwahrhalten
heißt Bejahen, theoretisches Verwerfen oder Fürwahrheits-
widrighalten heißt verneinen. Bejahen des an sich wahren
und Verneinen des an sich wahrheitswidrigen Gefüges führt
zur Richtigkeit, dagegen bejahte Wahrbeitswidrigkeit und
verneinte Wahrheit zur Falschheit. Es gibt richtige und
falsche Fürwahr- wie Fürwahrheitswidrighaltungen. So
kreuzen sich die beiden Gegensätze der Bejahung und Ver-
neinung oder der Fürwahr- und Fürwahrheitswidrighaltung
und der Richtigkeit und Falschheit. In diesem Neben-
einanderbestehen der beiden Paare dokumentiert sich die
Doppeltheit der Gegensätze.
Es gibt also neben dem Gegensatz von Treffen und
Verfehlen zwei Gegensatzpaare des Sinnes : das von Wahr-
heit und Wahrheitswidrigkeit und das von Richtigkeit und
Falschheit.
2*
— 20 —
Es ist jedoch das größte Gewicht darauf zu legen,
daß die ganze zu einem zweiten selbständigen Gegensatz-
paar führende Argumentation für die unwertigen Gebilde
genau ebenso zutrifft wie für die wertigen. Es gibt nicht
etwa nur den von Treffen und Richtigkeit unabhängigen
Wert der Wahrheit, sondern auch den von Verfehlen und
Falschheit unabhängigen Unwert der Wahrheitswidrigkeit.
Es gibt ebenso an sich verneinungswürdige wie an sich be-
jahungswürdige Gebilde. Da eine vom Irrtum unabhängige
Unwertigkeit oder Verneinungswürdigkeit auf den ersten
Blick weniger einleuchtet, so bedarf es einer ausdrücklichen
Anwendung der vorangegangenen allgemeinen Argumen-
tation auf den Fall des Verfehlens. Verfehlen besteht
doch immer darin, daß an Stelle dessen, was erfaßt werden
sollte, etwas anderes im Meinen vorschwebt und — „irr-
tümlich'- — für jenes gehalten wird. Aber nicht ein be-
liebiges Verwechseln , sondern nur die Vertauschung von
Wertgegensätzlichem ergibt den Unwert der Täuschung
oder des Irrtums. Es muß Wertiges für Unwertiges oder
ünwertiges für Wertiges genommen werden. Damit es
überhaupt zum Verfehlen kommen soll, müssen bereits un-
abhängig vom Verfehlen Wert- und Unwertgebilde als ein
mit einander Verwechselbares sich darbieten. Es muß eben
bedacht werden : Irren ist nicht einfach ein Abirren oder
Abweichen von der Wahrheit , ist auch nicht einfach ein
Anstiften willkürlicher , unwertiger Gebilde. Zum Irren
wird das Verhalten höchstens erst , wenn unwertige Ge-
bilde für wertige gehalten werden. Der Unwert des Ir-
rens setzt also einen Wertgegensatz und somit einen vom
Irren und der Falschheit unabhängigen Unwert voraus.
Mag es darum auch die Subjektivität selbst sein , die die
unwertigen Gebilde irgendwie erzeugt. Woher sie stam-
men, darnach wird hier noch nicht gefragt. Es genügt,
— 21 —
daß sie irgendwie vorhanden sein, dem urteilenden Stel-
lungnehmen wenigstens von anderwärts her irgendwie
präsentiert sein müssen, soll es überhaupt zum Irrtum kom-
men. Mag sonach an dem Zustandekommen dieser gewill-
kürten Gebilde die Subjektivität irgendwie schuld sein, nur
darauf kommt es hier an, daß sie jedenfalls dem Ver-
fehlen gegenüber als ein davon Unabhängiges und Selb-
ständiges bestehen. Es ist darum auch nicht zu befürch-
ten, daß die Annahme an sich bestehender, vom Irrtum
unabhängiger unwertiger Sinngebilde zu einer metaphysi-
sischen Yerabsolutierung des Negativen führen muß. Denn
es ist ja bereits angedeutet worden, daß die Subjektsakti-
vität hierbei gar nicht als unbeteiligt ausgeschaltet werden
soll. Erst in der später ausgeführten Theorie ward sich
zeigen, wie diese Andeutungen sich bewahrheiten, wie auf
einem von der Subjektivität zwar bereiteten Boden dennoch
sinnartige, an sich unwertige Gebilde bestehen können.
Es geht darum nicht an, wozu eine hartnäckige Ge-
wohnheit verleiten möchte : das Verneinungswürdige als
durch den Irrtum geschaffen anzunehmen. Macht doch
vielmehr umgekehrt das Bestehen verneinungswürdiger Ge-
bilde den Irrtum erst möglich. Da dies nicht bedacht, der
primäre Unwert nicht in die der Entscheidung sich dar-
bietenden und von ihr unabhängigen Objekte hineinverlegt
wurde, mußte die verneinungswürdige Wahrheitswidrigkeit
stets auf Rechnung des Verfehlens gesetzt, mit der Falsch-
heit verwechselt und so die ganz grundlegende und unver-
meidliche Doppeltheit der Gegensatzpaare übersehen wer-
den. Es mußte der Wahn entstehen, daß das Verneinen,
das Fürwahrheitswidrighalten, gleichbedeutend sei mit für
falsch, für irrtümlich Erklären , auf die Ablehnung eines
irrtümlichen Urteils hinauslaufe. Allein es mag aller-
dings das Verneinen , das Kennzeichnen der Wahr-
— 22 —
heitswidrigkeit als solcher um des drohenden Irrtums
willen stattfinden. Dagegen das, worüber im Verneinen
entschieden, was dabei als Unwert hingestellt wird, ist nicht
Irrtum und Falschheit, sondern die vom Irrtum unabhängige
Wahrheitswidrigkeit, deren irrtümliche Verwechslung mit
der Wahrheit abgewehrt werden soll. In der Verneinung
wird die Wahrheitswidrigkeit als solche bloßgestellt , weil
hinsichtlich ihrer der Irrtum droht.
Doch es muß dies übliche Sichbegnügen mit nur einem
Unwertbegriff noch schärfer als völlig zirkelhaft gekenn-
zeichnet werden. Jedes falsche Urteil setzt voraus , daß
ein Wertiges für ein Unwertiges oder umgekehrt gehalten
wird. Wird nun ein von der Falschheit unabhängiger Un-
wert geleugnet, so gibt es ein Unwertiges nur als ein vom
irrigen Verhalten ablösbares falsches Gefüge. Danach
müßte jegliches falsche Urteil als ein Urteil über ein Ur-
teil und zwar über ein falsches Urteil interpretiert werden.
Aber es muß doch offenbar das, in der Nichtübereinstim-
mung womit jegliche Falschheit erst besteht, eine von
der Falschheit unterschiedene ünwertigkeit darstellen. Es
läßt sich die Falschheit eben nicht so begreifen, daß im-
mer wieder nur die Falschheit vorausgesetzt wird. Gewiß
ist der Unwert und so auch die Falschheit etwas Irredu-
zibles. Aber darum handelt es sich hier gar nicht , viel-
mehr darum, daß übersehen wird, wie die Falschheit auf
einen davon unterschiedenen anderen Unwert hinweist. Dies
zu ignorieren heißt allerdings, einen Zirkel begehen.
Da man bei gegensätzlich gespaltenen Sinngefügen aus-
schließlich gewöhnt ist, an den richtigen und falschen Sinn
des positiven oder negativen Urteils zu denken, so bedarf
es der ausdrücklichen Warnung, das, was hier als wahres
und wahrheitssvidriges Gefüge bezeichnet wird, mit dem
Sinn der ganzen Urteile und Sätze zu verwechseln. Die
— 23 —
wahren und wahrheitswidrigen Gefüge sind ja lediglich
etwas, was dem Urteilssinn als „Materie" zugrunde liegt
und darum irgendwie in ihn eingeht. Spricht man darum
von wahren und falschen Urteilen und Sätzen, so wird da-
bei unter Wahrheit und Falschheit das verstanden, was
nach der Terminologie dieser Abhandlung Richtigkeit und
Falschheit heißen muß. Und umgekehrt : wird in den fol-
genden Ausführungen von Wahrheit und Wahrheitswidrig-
keit geredet, so muß stets bedacht werden, daß es sich
dabei keineswegs um Wert und Unwert handelt, der Ur-
teilen und Sätzen zukommt. Ihre Wertgegensätzlichkeit
darf nicht dazu verleiten, diese Gefüge bereits für ganzen
Urteilssinn zu halten. Will man aber Wahrheit und Wahr-
heitswidrigkeit in Beziehung zu einem Gegensatz des
ganzen Urteils bringen, so kann es höchstens der von Be-
jahung und Verneinung sein. Denn Wahrheit und Wahr-
heitswidrigkeit sind das Bejahungs- und Verneinungswürdige
oder die Objektskorrelate richtiger Bejahung und Vernei-
nung.
Unter den Objekten der Urteilsentscheidung oder den
wahren und wahrheitswidrigen Gefügen darf somit nicht
das verstanden werden, was bei Mehmel und Gerlach Ur-
teil und Satz „im objektiven Sinne", bei Bolzano „Satz an
sich", bei Herbart und J. Bergmann das „Gedachte" im
Unterschiede zu den Akten des Denkens, bei Husserl „Sinn"
des Urteils oder „ideale Aussagebedeutung", bei Rickert
„transzendenter Sinn", bei Brentano, Marty, Husserl „Ur-
teilsinhalt", bei Meinong „Objektiv" oder „Urteilsgegen-
stand", bei Stumpf „Sachverhalt", bei H. Gomperz „Ge-
danken im objektiven Sinne", „Aussageinhalt" und „Tat-
bestand" genannt wird ^ Denn hierbei wird durchgehends
1 Bolzano, Wissenschaftslehre I, 1837, 176 ff., 85, 98 ff, Hus-
serl, Log. Unters., z. B. 1, 174 ff., II, Abschn. I u. passim, Berg-
— 24 —
an nichts anderes als an den von Sätzen und Urteilen ab-
lösbaren Sinn, an das bei der ürteilsentscheidung im ganzen
Gemeinte und objektartig Vorschwebende, gedacht ^ Frei-
lich gehören die primären Objekte der ürteilsentscheidung
der Region des von den Gegenständen wie den Subjekts-
akten unterschiedenen „Sinnes" an, aber nicht als Sinn-
ganzheiten, sondern, wie sich im zweiten Abschnitt des
dritten Kapitels zeigen wird, als irgendwie eingegliederte
Bestandteile. So fallen sie weder mit all den soeben ange-
führten Sinn- und Objektsbegriffen — denn in diesen wird
bereits zuviel gemeint — , noch mit einer wertindifferenten
„Materie" des Urteils zusammen — , denn in ihr wird wie-
der zu wenig gemeint, da ihr die gegensätzliche Wert-
qualität fehlt. Was unter den wahren und wahrheits-
widrigen Gefügen zu verstehen ist, darf somit, will man
Verwechslungen entgehen, mit keinem der in der Logik
üblichen Begriffe gleichgesetzt werden. Hinzuweisen ist
schließlich auch noch darauf, daß diese primären Objekte
der Urteilsentscheidung auch nicht mit den Gegenständen
selbst, die doch gleichfalls in einem gewissen Sinne das
„Objekt" des Erkennens bilden, zusammenfallen können.
Die Gegenstände liegen vielmehr noch eine Stufe weiter
zurück. Von ihnen müssen die Objekte der Urteilsent-
scheidung, als bereits dem künstlichen Bereich der Gegen-
sätzlichkeit angehörend, durch die BUuft der Nichtgegen-
mann, Reine Logik, 1879, 10 ff., Rickert, Zwei Wege der Er-
kenntnistheorie, Kantstudien 1909, 27 ff"., Mar ty, Untersuch, z. Grundl.
d. allg. Gramm., 1908, 291 ff., M e i n o n g , Ueber Annahmen», 1910,
42 ff., Stumpf, Erscheinungen u. psych. Funktionen, Berl. Ak.-Abh.
1907, 30, G omperz, Weltanschauungslehre, II, 1, 1908, 2 ff.. 61 ff., 75, 85 f.
' M e i n 0 n g, a. a. 0. 44, unterscheidet zwischen dem „Gegen-
stand, der ge urteilt wird" und dem „Gegenstand, über den geur-
teilt oder der beurteilt wird". Jedoch rilllt der Gegenstand in der
letzteren Bedeutung nicht mit dem Objekt der Urteilsentscheidung
in dem hier vertretenen Sinne zusammen.
— 25 —
ständlichkeit geschieden sein. Stellen sie doch etwas dar,
worüber nicht anders als alternativ befunden werden kann.
So nehmen sie denn eine Mittelstellung ein zwischen den
gegensatzentrückten Gegenständen und der künstlichsten,
uns zunächst liegenden Gegensätzlichkeit, der des Urteils-
sinnes ^
Der Einzige, der gegenwärtig auf die Unvermeidlich-
keit doppelter Gegensatzpaare gestoßen ist, scheint Berg-
mann zu sein, obgleich sie freilich auch bei ihm nur ge-
legentlich hervortritt. „Die Definition des Urteils, daß es
sei eine Vorstellung (Prädizierung) verbunden mit einer
Entscheidung über ihre Geltung bezieht auf die bloßen
Vorstellungen den Gegensatz von Gültigkeit oder Richtig-
keit und Ungültigkeit oder Unrichtigkeit. Dieser Gegen-
satz bildet die Voraussetzung des die Urteile betreffenden
von Wahrheit und Unwahrheit (Falschheit, Irrtum). Denn
ohne Zweifel werden w^ir ein Urteil wahr nennen, wenn die
Vorstellung, über welche es entscheidet, die Geltung, den
theoretischen Wert besitzt, den es ihr beimißt. Da die in
einem wahren Urteile enthaltene Vorstellung unrichtig und
die in einem unwahren enthaltene richtig sein kann,
wenn nämlich das Urteil verneinend ist, also die in ihm
enthaltene Vorstellung verwirft, so ist es von Wichtigkeit,
jenen auf die bloßen Vorstellungen und diesen auf die
Urteile als solche bezüglichen Gegensatz zu unterscheiden,
und daher auch angemessen, sie verschieden zu benennen,
und so soll denn hier eine Vorstellung in der Regel nicht
wahr oder unw ahr, sondern richtig oder unrichtig oder
auch gültig oder ungültig, ein Urteil nicht richtig oder un-
* Während die ganze Region des , Sinnes" als ein Mittleres
erscheint zwischen dem Subjektsakt und dem Gegenstand (das Stoi-
sche XexTÖv als ein \iiooy zoü le vor, [Jia-cog xal 7ipäY|iaxoc, vgl. Prantl,
Gesch. d. Log. I, 1855, 416 Anm. 50).
— 26 —
richtig, sondern wahr oder falsch genannt werden^." Viel-
leicht lassen sich jedoch Ansätze für die Einsicht in die
notwendige Doppeltheit der Gegensätze von äXt^O-s; und
t}<eüSo5 bereits in der alle Folgezeit beherrschenden Ur-
teilstheorie, in der Aristotelischen, finden. Darauf soll
im ersten Abschnitt des ersten Kapitels noch einmal ein-
gegangen werden. Eine auf dasselbe hinauslaufende Dop-
peltheit des Gegensatzes von Wahrheit und Falschheit bei
Descartes will Christiansen gefunden haben, der auch in
systematischer Absicht auf die Doppeldeutigkeit der „Wahr-
heit" hingewiesen hat, die einmal den ., Objektsynthesen",
das andere Mal den ..Beurteilungen" zukomme 2. üeberall
jedoch tritt diese Doppeltheit der Gegensatzpaare nur ge-
legentlich auf.
Es muß freilich der ganzen folgenden Darstellung
überlassen bleiben, die üeberzeugung von ihrer ünvermeid-
lichkeit zu befestigen. —
Nachdem die Einleitung jetzt mit ihren andeutenden
Ausführungen vom KpG)-o'^ 7:pö; ^{xä;, von der Urteilsent-
scheidung, bis zum sachlich früheren Gegensatzpaar hin-
geführt hat, kann die Darstellung im ersten Kapitel an
diesem Punkte, also bei den irgendwie als Bestandteile
in die Endgebilde des Urteilssinnes eingehenden Objekts-
gefügen, beginnen. Von dort setzt das zweite Kapitel den
Weg nach oben fort und tut den entscheidenden Schritt
zur gegensatzlosen Region. Wenn so der höchste Punkt
* Reine Logik, 230 vgl. auch 176. Es ist nicht Neigung zu ter-
minologischer Neuprägung, wenn hier die Bergmannsche Terminolo-
gie geradezu umgekehrt v^drd. Es widerstreitet dem Sprachgebrauch
völlig, die Richtigkeit in das Objekt der Urteilsentscheidung und
damit in das sachliche Prius, die Wahrheit in die Urteilsentscheidung
selbst und damit in das sachliche Posterius zu verweisen.
* Das Urteil bei Descartes, 1902, 49, vgl. auch 68, Kritik der
Kantischen Erkenntnislehre I, 1911, 119.
— 27 —
erreicht ist, legt das dritte Kapitel gleichsam den Weg
nach unten zurück, indem es durch das Eintreten der Sub-
jektivität die Gegensätzlichkeit hervorgehen läßt. Dabei
gelangt es in seinem ersten Abschnitt zur primären Gegen-
sätzlichkeit, im zweiten vollendet es den Abstieg und mün-
det im eigentlichen Bereich der Urteilsentscheidung.
Wodurch es aber überhaupt zu dieser ganzen von den
transzendentallogischen Phänomenen und den Gegenständen
durch einen Abstand geschiedenen Region gegensätzlicher
Strukturgebilde kommt, soll vorläufig noch ganz im Dunkeln
gelassen werden und erst im letzten Kapitel sich enthüllen.
Erstes Kapitel.
Der Gegensatz von Wahrheit und Wahrheitswidrigkeit
in den primären Objekten der Urteilsentscheidung.
Das erste Kapitel sollte beim primären Gegensatzpaar
einsetzen, also zum primären Objekt, zur Unterlage der
Urteilsentscheidung, mithin bis zu einer Stelle vordringen,
an der eine Gegensätzlichkeit gewöhnlich garnicht gesucht,
sondern statt dessen eine gegensatzindifferente „Materie"
angenommen zu werden pflegt. An dieser höchsten Stelle
innerhalb der Gegensatzregion, wo in der Distanz zu den
Gegenständen die Gegensätzlichkeit als solche beginnt, ist
das Wesen der theoretischen Gegensätzlichkeit überhaupt
zu studieren. Diese Gegensätzlichkeit sollte aber eine sol-
che von sinnartigen Strukturgebilden, d. h. von wertigen
und unwertigen Elementengefügen, sein. Es wird darum
dabei über die Stellung von Wert und Unwert gerade in
sinnartigen Strukturganzheiten gehandelt werden müssen
(1. Abschnitt). Indem sich hierbei herausstellt, daß die
gegensätzliche Wertqualität sich irgendwie auf dem Zu-
sammenspiel der übrigen, der gegensatzindifferenten Ele-
— 28 —
mente aufbaut, wird die Untersuchung dazu gedrängt, sich
auf die Urgliederung und die letzten Strukturelemente der
primären Objektsgefüge zu besinnen. Hierbei wird der in
der Einleitung angekündigte Anlaß hervortreten, die in
den ürteilsgefügen irgendwie verarbeitete urteilsjenseitige
gegenständliche Urstruktur als den Richtpunkt für alle
Strukturorientierung herbeizuziehen (2. Abschnitt). Dann
braucht nur noch das im ersten Abschnitt ausgemachte
Kriterium der Gegensätzlichkeit auf die dem zweiten Ab-
schnitt gemäß nach den echten Urbestandteilen geglieder-
ten Sinngefüge angewandt zu werden (3. Abschnitt).
Erster Abschnitt.
Das Kriterium der Wertgegensätzlichkeit.
Zwar pflegt die Wertgegensätzlichkeit nicht unter aus-
drücklicher Auseinanderhaltung zweier verschiedener Gegen-
satzpaare abgehandelt und vor allem nicht schon in der
Unterlage für die Wertentscheidung aufgesucht zu werden.
Aber wofern irgendwelche Grundanschauungen über die
Gegensätzlichkeit von Sinngefügen überhaupt auf theoreti-
schem Gebiet bestehen, so müssen sie auch auf die pri-
mären Objekte der Urteilsentscheidung eine Anwendung
gestatten.
Denn es kommt lediglich darauf an, daß auch die
wahren und wahrheitswidrigen Gebilde jedenfalls nicht un-
gegliederte homogene Bestände, sondern zusammengesetzte
Ganzheiten, Gefüge darstellen. Darauf nämlich ist jetzt
die Besinnung zu richten, daß es sich in der Logik und so
auch in der Urteilslehre stets um die Gegensätzlichkeit
sinnartiger Ganzheiten handelt. Es lautet aber über den
Wertgegensatz gegliederter Ganzheiten seit jeher der Leit-
satz folgendermaßen: das gegensätzliche Wertmoment ruht
— 29 —
nicht in den einzelnen Elementen für sich genommen, sondern
lediglich in ihrer Verbindung, in ihrer Anordnung, in ihrem
Verhältnis zu einander. Daraus ergeben sich all jene seit
alters aufgestellten Theorien, wonach die einzelnen, iso-
lierten Elemente nicht wahr oder wahrheitswidrig, richtig
oder falsch sind, Wert und Unwert vielmehr erst in ihrer
Vereinigung hervortreten können. Von Anfang an, so
z. B. bei Plato, verbindet sich mit dieser Ansicht leicht
die Fahndung nach den einfachsten, unzusammengesetzten
und darum aller Verfehltheit entrückten Urbestandteilen
(axotxeia) des Denkbaren, in deren Kombinationen erst aller
Unwert sich einzunisten vermag ^ So kann nach dieser
Grundanschauung die AVertgegensätzlichkeit von Verbin-
dungen, von gegliederten Gefügen, in nichts anderem als
im Zusammengehören und Nichtzusammengehören, Zusam-
menpassen und Nichtzusammenpassen, in der Vereinbarkeit
und Unvereinbarkeit, Harmonie und Disharmonie seiner
Strukturelemente bestehen ^. Freilich ist mit dieser Bestim-
mung das Geheimnis der Wertgegensätzlichkeit des Sinnes
nicht aufgedeckt. Aber es soll damit ja auch lediglich
eine bloße Umschreibung der Wertigkeit und Unwertigkeit
gerade von Sinngefügen gegeben sein, gleichsam eine struk-
turmorphologische Angabe der Stelle, an der der Sitz des
Wertgegensatzes gerade von solch gegliederten Ganzheiten
zu suchen ist. Diese Charakterisierung der Wertgegen-
' Vgl. Plato, Theaet. 201 f.
^ Wenn hier auch die Ausdrücke , Harmonie" und „Disharmonie"
nicht gescheut werden, so geschieht dies in Uebereinstimmung mit
dem Sprachgebrauch, der sich bei den Anfängen gerade der theore-
tischen Philosophie, insbesondere der Urteilslehre, in der Antike vor-
findet. Es darf deshalb in diesen Ausdrücken keinerlei ästhetische
Nebenbedeutung vermutet werden. Vgl. Plato, Soph. 262 C, D,
ferner 261 D, Theaet. 204 A. Ganz allgemein steht bei Aristoteles
apiJLÖxTetv für sachliches Zusammenpassen, s. B o n i t z , Index Aristo-
telicus.
— 30 —
sätzlichkeit ist in der Tat zwingend, sobald bedacht wird,
daß in die unwertigen Gebilde genau die gleichen Ele-
mente eingehen, aus denen sich auch die positivwertigen
zusammensetzen. Dann kann das unwertige Gefüge sich
nur durch eine Verschobenheit der Bestandteile, durch eine
Verbundenheit des Xichtzusammengehörigen, vom positiv-
wertigen unterscheiden. Wendet man dies auf die Urteils-
lehre an, so ergibt sich : nicht mit den einzelnen Bestand-
teilen, sondern nur mit ihrer Verbindung (au|i.7:XoxTj, auvi^e-
oiq) kann sich die positive oder negative Wertqualität ver-
knüpfen. Nur das einheitliche Ganze des Sinnes vermag
Träger von „Wahrheit" und „Falschheit" zusein^. Dieser
Leitsatz der Aristotelischen Urteilstheorie bleibt maßgebend
für die ganze Lehre von der Gegensätzlichkeit theoretischer
Strukturganzheiten.
Aber nur danach, worin diese wertgegensätzlichen Ge-
füge ihrer Struktur nach bestehen, nicht wie sie etwa
entstehen mögen, ist vorläufig die Frage.
Für die Werttheorie, die in der Gegensätzlichkeit mit
Recht Wertgegensätzlichkeit sieht, den Wert aber nur als
gegensätzlichen Wert kennt, folgt aus der Gegensatzindiffe-
renz auch die Wertindifferenz oder Neutralität der einzelnen
Strukturelemente, aus der Gegensätzlichkeit ausschließlich
der Ganzheiten des Sinnes auch deren alleinige Wertar-
tigkeit.
Haben sich so die primären Objekte des urteilenden
Stellungnehmens, über deren positive oder negative Quali-
tät in der Urteilsentscheidung befunden wird, als ein Zu-
sammengehören und Nichtzusammengehören von Elementen
erwiesen, so zeigt sich schon jetzt, daß das Urteilen in
' Vgl. Aristoteles, de an. III. 6, 430a. 26—28; 8, 432a, 11;
de interpr. c. 1, 16 a, 12 flF. Met. VI, 4, 1027 b, 18 f., vgl. auch P 1 a t o,
Soph. 259 ff.
— 31 —
nichts anderem als in einem Richten über Zusammengehö-
rigkeit und UnZusammengehörigkeit von Bestandteilen eines
Gefüges bestehen kann. Und zwar muß das Bejahen auf
ein die Bestandteile für zusammengehörig, das Verneinen
auf ein sie für unzusammengehörig Erklären hinauslaufen.
Obwohl diese so simpel erscheinende Lehre von den
harmonischen und disharmonischen Gefügen stillschweigend
und der Sache nach der Urteilslehre stets zugrunde gelegen
hat, so ist sie dennoch in der Logik ganz selten ausdrück-
lich formuliert worden. Daß bereits den einzelnen Ge-
fügen, also der „materialen Wahrheit", ein Zusammenpassen
und Nichtzusammenpassen der Elemente zugrunde liegt, ver-
birgt sich darum leicht, weil diese Ausdrücke so sehr in
die Nähe einer ganz besonderen Harmonie und Disharmo-
nie zu kommen scheinen, nämlich der „Verträglichkeit" und
„Unverträglichkeit" der Wahrheiten untereinander, bei
der es sich also um die sog. „formale Wahrheit" handelt.
Nun ist das Zusammengehören und Nichtzusammengehören
der Strukturelemente im einzelnen Gefüge freilich ganz an-
derer Art als Verträglichkeit und Unverträglichkeit, wie
denn offensichtlich das Zusammengehören mehr ist als die
bloße Verträglichkeit. Es ist aber bisher allerdings noch
völlig unbestimmt gelassen, in welchem Sinne im einzelnen
Gefüge von einem Zusammengehören und Nichtzusammen-
gehören der Elemente die Rede sein soll.
Einen Aufschluß darüber gewinnt man dadurch, daß
man sich der nachbildlichen Stellung erinnert, die die ge-
samte Urteilsregion einschließlich ihrer primären Objekte
den Gegenständen gegenüber einnimmt. Es gibt in
der Tat kein anderes Kriterium für Wert und Unwert der
primären Objektsgefüge als ihre Messung an den Gegen-
ständen. Nach Uebereinstimmung und Nichtübereinstim-
mung mit den Gegenständen bestimmt sich, einer uralten,
32
von Kant ebenso wie von der Antike geteilten Denkge-
wohnheit gemäß, die „materiale Wahrheit". Das ist eine
Voraussetzung, die durch den Gegensatz zwischen „Dog-
matismus" und „Kritizismus" garnicht tangiert wird. Wie
im nächsten Kapitel nachzuweisen ist, muß auch nach der
Kopernikanischen Lehre, die den Gegenstand in den Herr-
schaftsbereich des Theoretischen, des Logischen, hinein-
stellt, dennoch der sekundär- und nachbildlich-theoretischen,
der Urteils region gegenüber der Gegenstand als Urbild und
Maßstab anerkannt werden. Wie Richtigkeit und Falsch-
heit des ürteilssinnes gemäß den Andeutungen der Einlei-
tung ihr Maß an der Wertartigkeit der primären Objekte
findet, so bildet für diese wiederum das letzte Maß der
Gegenstand. Diese Objekte der Urteilsentscheidung sind
primär gegenüber dem Urteilssinn, aber sekundär gegen-
über dem Gegenstand. Durch diese doppelte Maßstabs-
und Uebereinstimmungsdistanz ist ihre Stelle nach oben
und nach unten fixiert, ist ihre in der Einleitung hervor-
gehobene Zwischenstellung zwischen Gegenstand und Re-
gion der Urteilsentscheidung jetzt bereits um ein weniges
genauer gekennzeichnet. Das Zusammengehören und Nicht-
zusamraengehören der Elemente in den primären Objekten
bestimmt sich also ganz und gar als deren Uebereinstim-
mung oder Nichtübereinstimmung mit den Gegenständen.
Kann sich doch auch umgekehrt ein Uebereinstimmen und
Nichtübereinstimmen gerade von gegliederten Gefügen mit
den Gegenständen garnicht anders dokumentieren als in
einem Zusammenstimmen und Nichtzusammenstimmen von
deren Bestandteilen untereinander. Der Gegenstand ist der
Maßstab dafür, welches Element welchem andern Element
an sich und unabhängig von der Entscheidung
darüber „zukommt" oder nicht zukommt. Das
Eiuander-„Zukommen" von „Subjekt" und „Prädikat", also
— 33 —
der Elemente im einzelnen Urteilsgefüge , ist noch der ge-
läufigste Ausdruck für das Ansich-Zusammengehören der
Bestandteile in den Objekten der Urteilsentscheidung.
Auf den Verhältnissen des Zusammengehörens und
Nichtzusammengehörens in den einzelnen Gefügen wird sich
die Verträglichkeit und Unverträglichkeit der Gefüge, „Ur-
teile", „Wahrheiten" untereinander erst irgendwie aufbauen.
Es darf darum nicht etwa umgekehrt das „materiale" Zu-
sammenstimmen und Nichtzusammenstimmen der Ele-
mente durch die „formale" Verträglichkeit und Unver-
träglichkeit der G e f ü g e interpretiert werden. Freilich
1 äßt sich diese ganze Unterscheidung überhaupt nur dann
aufrecht erhalten, wenn als Einzelgefüge wirklich einzelne
Gefüge im strengen Sinne, d. h. solche, die aus letzten
unzusammengesetzten Bestandteilen gebildet sind, fungieren.
Andernfalls würden die einzelnen Elemente bereits selbst
verkappte Gefüge und die angeblichen Einzelgefüge in
Wahrheit Gefüge von Gefügen darstellen. Zusammen-
stimmen und Nichtzusammenstimmen innerhalb solcher
Gefüge wäre allerdings den „formalen" Beziehungen der
Sinnganzheiten untereinander äquivalent, zwischen „Sub-
jekt" und „Prädikat" solcher Gebilde bestünde allerdings
„Verträglichkeit" und „Widerstreit" ^
Besteht das Urteil in einem Richten über das Einan-
* Daraus ist verständlich, daß iu das Verhältnis von Subjekt und
Prädikat des Einzelgefüges die „formale" Uebereinstimmung und der
formale Widerspruch hineingedeutet zu werden vermag. So bei
Kant in üebereinstimmung mit der zeitgenössischen Logik — vgl.
darüber die Zitate bei Eisler, Philos. Wörterb., 1910, 1611 — Dis-
sertation § 11, Logik § 24, danach Kr. d. r. V. B. 318 der Gegensatz
der bejahenden und verneinenden Urteile. Eine Nichtzusammenge-
hörigkeit als ein Mittleres zwischen Widerstreit und Realrepugnanz
kennt Kant nicht, vgl. B. 320/321, 329 f. Demgemäß auch Kants
Formulierung des Satzes vom Widerspruch B. 190 und in den vor-
kritischen Schriften.
Lask, Lehre vom Urteil. O
— 34 —
der-Zukommen der Elemeute und ist ferner dies Zusammen-
gehören und Xichtzusammengehören der Bestandteile un-
abhängig vom urteilenden Stellungnehmen an den Gegen-
ständen meßbar, so ist damit so viel erreicht, daß sich jetzt
die in der Einleitung behauptete Doppeltheit der Gegen-
satzpaare bereits etwas genauer, nämlich mit Einsetzung
des Kriteriums der Wertgegensätzlichkeit, vertreten läßt. —
Es ist nunmehr noch besonders darauf einzugehen, daß
das primäre Objekt, also das, was der Qualitätsentschei-
dung unterworfen wird, unabhängig vom urteilenden Befin-
den darüber die Gegensätzlichkeit bereits in sich
trägt und nicht eine indifferente „Materie" der Urteilsent-
scheidung darstellt. Mögen doch — worauf es vorläufig
ja noch garnicht ankommen soll — die wahren und wahr-
heitswidrigen Gefüge erst irgendwie durch ein Schalten, ein
Zusammenfügen von selten der erkennenden Subjektivität
zustande kommen, so haftet doch dem, was derart zustande
gebracht wird, unabhängig jedenfalls von der Entschei-
dung darüber, an sich die Wert- oder Unwertqualität an
(vgl. ob. S. 20 f.). Die Urteilsentscheidung bringt nicht die
Qualität erst hinzu, sie macht lediglich den Versuch, die dem
Gefüge an sich gebührende Qualität ihm auch zuzuweisen.
Freilich läßt sich leicht begreifen, wodurch die Urteils-
lehre zum Begriff der indifierenten „Materie" gedrängt
wurde. In dem nämlich, was an den der Entscheidung
unterliegenden Objekten dem erkennenden Verhalten vor
der hinzutretenden Urteilsentscheidung vorschwebt, fehlt
allerdings noch die gegensätzliche Wertqualität. Da ist es
bloß bis zur Zusammenfügung der Elemente, zur Beziehung
des „Subjekts" und des „Prädikats" aufeinander, bei noch
unentschieden gelassener Qualität gekommen. Da gibt es als
Objekt ein gegensatz- und wertindifferentes Gefüge, eine
gegen Zusammengehörigkeit und Nichtzusaramengehörigkeit
— 35 —
noch gleichgültige bloße ßezogenheit, eine bloße „Vorstel-
lungsbeziehung", z. B. zwischen Erde und Sichbewegen, die
erst durch die sich darauf richtende Bejahung oder Vernei-
nung als wahr oder wahrheitswidrig hingestellt wird. Aber es
ist unbestreitbar, daß es dieses qualitätsberaubte Gebilde nur
in den Augen der Subjektivität, aber nicht an sich gibt.
Will man darum bestimmen, worin das Objekt der Urteilsent-
scheidung besteht, so muß man unterscheiden zwischen dem,
was dieses Objekt an sich ist, und zwischen dem, als was es
der Subjektivität erscheinen muß. Die Urteilstheorie hat
mit Vorliebe ausschließlich auf das Letztere geachtet, und
so kam es bei ihr nur zu dem Begriife einer bloßen quali-
täts- und wertbaren „Vorstellungsbeziehung", die als Sub-
strat der Urteilsentscheidung auch als deren indifferente
„Materie" bezeichnet wird, aber nicht zu dem Begriff eines
wertgegensätzlich gespaltenen primären Objekts^.
Dieses zur Verkennung der doppelten Gegensatzpaare
führende Verhalten der Logik dokumentiert sich denn auch
in der fundamentalen Gliederung des der Qualitätsentschei-
dung unterliegenden Bestandes. In ihm lassen sich nach
der vorangegangenen Darstellung die Elemente als die Be-
ziehungsglieder der harmonischen und disharmonischen Ge-
füge und die sich auf ihnen aufbauende gegensätzlich ge-
spaltene Verbundenheit oder Bezogenheit selbst einander
gegenüberstellen. Es ist also gerade das Bezieh ungs-
^ Doch fehlt es nicht an gelegentlicher ausdrücklicher Besinnung
darauf, daß Gültigkeit und Ungültigkeit bereits in den der Entschei-
dung vorliegenden Vorstellungsobjekten stecken muß. Vgl. außer
den Vertretern der Lehre von der doppelten Gegensätzlichkeit z. B.
H e r b a r t , Lehrb. z. Einl. i. d. Philos. § 42, Bergmann (außer
den Zitaten ob. S. 15 Anm.), R.Log., 170 f., 38, 233, J. Cohn, Vor-
aussetzungen und Ziele des Erkennens, 1908, 75: „Die Materie muß
an sich entweder bejaht oder verneint werden — aber für uns kann
leicht der Fall eintreten, daß wir die Entscheidung nicht fällen
können".
3*
— 36 —
m o m e n t , das sich als der das Wertgepräge verleihende
Faktor von den gegensatz- und wertindifferenten Elementen
abhebt. Wie sich darum die Logik zu den Objekten der
Wertentscheidung verhält, ob sie sie an sich für wertgegen-
sätzHch oder für gegensatzindifferent erachtet, das muß
darin zum Vorschein kommen, wie sie über deren ße-
ziehungsmoment denkt. Dieses muß von ihr entweder als
ein gegensätzliches oder als ein neutrales angesehen wer-
den. Dementsprechend ist nun in der Logik die Eintei-
lung der Entscheidungsobjekte in gegensatzindifferente Be-
ziehungselemente und in eine nicht etwa gegensätzlich
differenzierte, sondern gleichfalls indifferente und neutrale
Verbundenheit üblich. Die letzten Elemente (öpoc, termini)
der Beziehung sind Subjekt und Prädikat, ihre indifferente
Bezogenheit, das die Elemente umspannende Band, ist die
Kopula. So mußte die Logik stets dazu kommen, den
nach Abzug der gegensätzlichen Qualität übrigbleibenden
qualitätsindifferenten Bestand nach Subjekt, Prädikat und
Kopula zu gliedern. Denn auch die Kopula mußte ja
nach ihrer Ansicht noch in den Bereich der indifferenten
Bestandteile fallen^. Hingegen mit der Erkenntnis, daß
die Objekte der ürteilsentscheidung an sich garnicht in-
different sind, fällt auch die wertindifferente Kopula als
eine an sich bestehende Bezogenheit fort. Die vom gegen-
sätzlich ausgeprägten Zusammengehören und Nichtzusam-
mengehören unterschiedene bloße Kopula stellt sich viel-
mehr als ein Geschöpf lediglich der mit der Qualitätsent-
scheidung noch zurückhaltenden und dadurcli die Qualität
vom ganzen Gefüge künstlich loslösenden Subjektivität her-
• Daß die Kopula bereits in der „Materie" der Urteilsentschei-
dung stecken muß, das lehrt am einfachsten die Frage, die sich in
Bezug auf das Moment der kopulativen Bezogenheit nicht von Be-
jahung und Verneinung unterscheidet.
— 37 —
aus. Die Kopula ist in Wahrheit nichts weiter als ein
verselbständigtes Abstraktionsgebilde, nämlich das dem un-
spaltbaren Zusammengehören und Nichtzusammengehören
der Elemente gemeinsame Partikelchen einer Verbunden-
heit überhaupt, das farblose Residuum einer Verklammerung
von Elementen, das übrig bleibt, wenn vom harmonischen
und disharmonischen Charakter des Gefüges abgesehen ist.
Ist doch die Kopula per definitionem dazu ausersehen, den
Zusammenhalt gerade zwischen den Elementen herzu-
stellen, über deren Zusammengehören oder Nichtzusammen-
gehören in der Urteilsentscheidung befunden wird, weshalb
man sie auch als Objekt der Position und Negation be-
zeichnet hat. Man muß sich aus diesem Grunde auch
hüten, in die Kopula irgend eine Vielgestaltigkeit, irgend
einen erdenklichen besonderen logischen Bedeutungsgehalt
hineinzulegen. Es ist bei ihr nicht an irgendwelche son-
stigen Relationen zu denken, sondern lediglich an das ganz
unvergleichliche, einförmige Zusammengehören und Nicht-
zusammengehören der Elemente, dessen Wert- und ünwert-
qualität überdies noch getilgt zu denken ist. Was dann
als neutraler, überall gleicher namenloser Rest einer Be-
zogenheit überhaupt übrig bleibt, das und nichts anderes
ist die Kopula. Genau dasselbe Produkt einer künstlichen
Depotenzierung stellt die in der neueren ürteilstheorie üb-
liche „Vorstellungsbeziehung" dar. Sie ist weiter nichts
als eine Umschreibung der traditionellen Kopula. Nach-
dem dies hier über die Kopula einmal festgestellt ist, wird
im folgenden lediglich zum Zweck der Abkürzung mit dem
Ausdruck Kopula, der immerhin mit einem einzigen Wort
die harmonische oder disharmonische Verbundenheit der
Glieder im Objekt der Urteilsentscheidung bezeichnet, ge-
legentlich operiert werden.
Der hier vertretene Standpunkt läßt sich auch so
— 38 -
formulieren: durchschaut man die künstliche Neutralisie-
rung der primären Objekte, so darf man garnicht eine
neutrale, sondern nur eine wertgegensätzlich ausgeprägte
„Kopula" anerkennen. Nun wird aber unter Anknüpfung
an Aristotelische Andeutungen nach scholastischem Sprach-
gebrauch das die Elemente zu einer geschlossenen Einheit
verknüpfende kopulative Moment als „Form", der zu ko-
pulierende Elementenbestand als „Materie" bezeichnet. Es
ist sonach die „Form" der ürteilsobjekte nicht als eine
indifferente, sondern als eine gegensätzlich differenzierte
anzusehen.
Hier zeigt sich jedoch bereits, daß man in der Struktur-
lehre des Urteils mit einem ganzen Stufenbau von Form-
und Materiebegnffen zu rechnen haben wird. Nach der
neuerdings, z. B. von Husserl verwendeten Terminologie
sollen die ganzen Objekte, also die Unterlagen der ürteils-
entscheidung, im Verhältnis zu dieser und damit zum ür-
teilssinn die Stellung einer — freilich als gegensatzindiffe-
rent gedachten — „Materie" einnehmen. Die Berechtigung
davon läßt sich daraus entnehmen, daß nach einer früheren
Andeutung (ob. S. 23 f.) die Unterlagen der Urteilsentschei-
dung als die zu beurteilenden Gefüge irgendwie in den
ganzen Urteilssinn als Bestandteile, mithin als „Materie",
eingehen. Aber innerhalb dieser Entscheidungsmaterie soll
sich außerdem nach dem scholastischen Sprachgebrauch
noch einmal Form und Materie auseinanderhalten lassen.
Das deutet auf den später sich bewahrheitenden Umstand
hin, daß entsprechend, wie die primären Objekte in das
Gefüge des Urteilssinns, so die Gegenstände in die pri-
mären Objektsgefüge als Materie hineingearbeitet sind. So
ist auch diese im weiteren Verlauf der Untersuchung noch
wiederkehrende Vielheit der Materiebegriffe wieder ein An-
zeichen dafür, daß es sich in der Urteilslehre um eine
— 39 —
Mehrheit, einen ganzen Aufbau von Komplikationsstufen,
von Distanzen, von Gegensatzpaaren handelt. —
Es wurde bereits in der Einleitung bemerkt , daß
sich in der Geschichte der Logik Ansätze zu einer Lehre
von gegensätzlich gespaltenen Objekten der ürteilsentschei-
dung fast nur bei Aristoteles finden. Den Anlaß zur Aus-
bildung dieser Lehre kann immer die Besinnung auf das
Sichkreuzen der Gegensätze von Bejahung und Verneinung
und von Richtigkeit und Falschheit darbieten. Es braucht
dann bloß noch die Einsicht hinzuzukommen, daß die das
Maß für Richtigkeit und Falschheit abgebende Bejahungs-
und Verneinungswürdigkeit nicht selbst wiederum Richtig-
keit und Falschheit sein kann. Xun spricht allerdings
Aristoteles das Sichkreuzen der Gegensätze von Bejahung
und Verneinung und von Richtigkeit und Falschheit in
einer Zuspitzung aus, die dazu führt, das Maß für Richtig-
keit und Falschheit der bejahenden und verneinenden Ur-
teile, mithin das objektive Korrelat der richtigen Bejahung
und Verneinung, weit über alle nichtgegenständliche gegen-
sätzlich gespaltene Region hinaus, unmittelbar in die Gegen-
stände selbst zu verlegen. Richtigkeit besteht ihm demgemäß
darin, das Zusammenbestehende (auyxcojisvov) für zusammen-
seiend und das Getrennte (6LT[jpyj(JL£vov) für getrennt zu er-
achten, Falschheit in dem dazu gegenteiligen Verhalten ^
Hiernach scheint also als Maß von Richtigkeit und Falsch-
heit und als Objektskorrelat von Bejahung und Verneinung
nicht ein primäres Gegensatzpaar, sondern ein verschiede-
ner gegenständlicher Sachverhalt angenommen zu sein, der
Gegensatz von Bejahung und Verneinung in den Gegen-
ständen selbst zu wurzeln, eine metaphysisch-ontologische
Bedeutsamkeit zu erhalten -. Doch es hat stets für die
1 Vgl. Met. VI, 4, 1027 b, 20—23, IX, 10, 1051b, 2—5.
« Vgl. Prantl I, 118 f.
— 40 —
Aristoteles-Forschung zu den quälendsten und unbegreif-
lichsten Widersprüchen gehört, daß im unversöhnbaren
Gegensatz dazu Aristoteles jegUche GegensätzUchkeit aus-
drücklich aus dem Bereiche des das Objekt der Metaphysik
bildenden eigentlichen Seins (-/.upiü); öv) ausschließt und in
eine niedere, erst auf dem Boden des Denkens (ev -zrj o:a-
vc:a) entstehende Region verweist ^ Nur dann eröffnet
sich jedenfalls eine Aussicht, diesen noch niemals geschlich-
teten Widerstreit in den Lehren des Aristoteles zu lösen,
wenn es möglich sein sollte, das von ihm für Bejahung
und Verneinung statuierte Objektskorrelat nicht als einen
gegenständlich-metaphysischen Maßstab, sondern im Sinne
einer gegensätzlich gespaltenen Gültigkeits- und üngültig-
keitsnorm, also eines einen Maßstab für Richtigkeit und
Falschheit bildenden, von der Entscheidung darüber unab-
» Besonders Met. VI. 4. 102Tb— 1028a, vgl. Prautl. 117 tf.,
185, Brentano, V. d. mannigf. Bedeutg. d. Seienden nach Ar.,
1862, 39. Die Unausgeglichenheit zwischen der , idealistischen" und
der , realistischen" Fassung der Urteilsgegensätzlichkeit wird nicht
durch den von M a i e r I. 24 ff. erbrachten, für sich sehr wichtigen
Nachweis eines Unterschiedes zwischen einer rein subjektiv-psycho-
logischen und einer das Korrelat von z'jf/.tlzb-oi: und SiaipsisO-ai bilden-
den, eine objektiv-logische Bedeutung enthaltenden aüv^-sois und
S'.aipea-.g behoben (vgl. dazu auch ob. S. 15 Anm.). Der "Widerspruch
zwischen der subjektiven und der objektiven Fassung ist eine inner-
halb der nicht psychologischen Seite des Urteils sich abspielende
Angelegenheit, bei der es sich darum dreht, ob das logische We-
sen der Urteilsgegensätzlichkeit, der Gegensatz der Si ungefüge, in
den Gegenständen sein Korrelat hat oder — ungeachtet seiner ob-
jektiv-logischen Relevanz — lediglich erst auf dem Boden des ver-
bindenden und trennenden Denkens erwächst. Die Schwierigkeit
besteht darin , daß das die Synthesis und Diairesis im objektiv-
logischen Sinne bedingende, der Bejahung und Verneinung als Ob-
jektskorrelat zugrundeliegende Moment der Gegensätzlichkeit, das
einemal als in die Gegenstände verlegt — nicht nur an ihnen meß-
bar — , das andremal als durch einen Abstand von ihnen geschieden,
somit das einemal als von gegenständlich-metaphysischer, das andre-
mal als von nichtgegenständlich-subjektiver Bedeutung erscheint.
— 41 —
hängigen Zusammengehörens und Nichtzusammengehörens,
Zukommens und Nichtzukommens , zu deuten, mithin darin
in letzter Linie nur den Ausdruck für eine dem subjek-
tiven Belieben als Richtpunkt gegenübergestellte objektive
Gültigkeit zu erblicken.
Nun steht zunächst soviel außer Zweifel, daß Ari-
stoteles ein Urbild für Bejahung und Verneinung mit der
ausdrücklichen Absicht aufstellt, der Willkürlichkeit des
Meinens einen absolut gültigen Maßstab entgegenzuhal-
ten ^ Aber sollte nicht außerdem das Sichzusammenbefinden
und Getrenntsein doch im Grunde wertgegensätzlich ge-
spaltene Gebilde bedeuten und so genau die Zwischen-
stellung einnehmen, die den wahren und wahrheits widrigen
Gefügen zukommt? Dann müßte es als das Ansich eines
maßstabartigen Zukommens und Nichtzukommens, das „Zu-
sammenliegen" als die Gültigkeit oder Notwendigkeit eines
Zusammengehörens, das Getrenntsein als die Ungültigkeit,
als das Nichts-Miteinander-Zutunhaben des Nichtzusammen-
gehörigen gedeutet werden. Nichts steht dieser Interpre-
tation im Wege, und so ist es von größtem Interesse,
daß sie dementsprechend denn auch unbedenklich vertreten
wird -. Der tiefere Sinn der Koordination von Bejahung
1 S. die Stellen Prantl, 118, Anm. 113.
2 Schwegler, Komm. 1848, IV, 31: jSuyxsIoO'at bezeichnet im
gewöhnlichen Aristotelischen Sprachgebrauch die logische Zusammen-
gehörigkeit oder Zusammenstimmung eines Subjekts mit einem Prä-
dikat: als aoY>^eitisva verhalten sich Subjekt und Prädikat in einem
bejahenden, als §i7}py)p.eva in einem verneinenden Urteil." Bonitz,
Ind. Ar. 708 b, 36 fi'. zu 1051b. 4: ^logice de conjunctis inter se . . .
subjecto et praedicato". Die im Text vertretene Auffassung erhält
noch eine weitere Unterstützung durch M a i e r s Interpretation, wo-
nach das ewige Zusammenbestehen und Getrenntsein den metaphy-
sischen Wesensbegriff, aber „bereits unter dem Gesichtspunkt des
Urteils betrachtet", d. h. auf dem Boden des diskursiven, zerlegenden
Denkens, darstellt, somit sich bereits als Produkt einer Umarbeitung
— 42 —
und Verneinung bei Aristoteles läge dann darin, daß sich
beide nachbildlich einem urbildlichen Korrelat gegenüber
verhielten, auch die Verneinung; daß dieses Urbild aber
bei beiden noch in einer Distanz zu den Gegenständen
selbst stände. Eine metaphysische Verabsolutierung der
Negativität wäre dann vermieden ^
und als von der metaphysisch-gegenständlichen Region durch eine
Distanz geschieden erweist, a. a. 0. I, 21 f., 30 ff.
' Zur Unterstützung der Ansicht, daß die Aristotelische Urteils-
theorie eine Doppeltheit von Gegensatzpaaren kennt, erscheint es auf
den ersten Anblick verlockend, auch noch die Unterscheidung zweier
Arten von cbsOSog, einer Falschheit der Aussage und einer in den
Dingen liegenden, sachartigen Falschheit (wg Ti^ä.y\i.a. disOSog) heran-
zuziehen. Met. V, 29, 1024b, vgl. darüber Brentano, 31 S., Maier
I, 10 S. Dies sachliche 'heubot; wäre dann als das wahrheitswidrige Ge-
füge zu denken. Insofern es nicht mit der Falschheit der Aussage
selbst zusammenfällt, ihr vielmehr als ein der aburteilenden Ent-
scheidung unterliegendes Objekt gegenübersteht, wäre es ein sach-
artiges Gebilde; insofern es aber um seiner Unwertigkeit willen doch
nicht den gegensatzjenseitigen Gegenständen angehört, dürfte es nur
ein gegenstands artiges Objekt genannt werden. Daß es aber das
wahrheits widrige Gefüge darstellen soll, dafür könnte der Umstand
zu sprechen scheinen, daß Aristoteles an dieser Stelle und sonst dem
({jstjdoc dieselbe Funktion eines Objektskorrelats und Maßstabs der
Verneinung zuweist wie sonst dem Siaipelad-ai, vgl. Schwegler,
Komm. III, 241 und die dort zitierte Bemerkung des Alexander Schol.
731b. 20, Maier I, 11 und ebenda Anm. 5, ferner z.B. Brentano,
a. a. 0., 35 zu 1017 a, 3 und die dort zitierte Stelle aus dem Kom-
mentar des Alexander. Andernfalls müßte man den Aristoteles das
Bejahen als ein Fürrichtig-, das Verneinen als ein Fürfalschhalten
erklären lassen, ihm also zumuten, daß er bei ausdrücklicher Be-
sinnung darauf, daß dem Bejahen und Verneinen ein Wertgegen-
satz, ein äXTjt)-£5 und !{jeü5og, korrespondiert, dennoch der in der Ein-
leitung charakterisierten — allerdings die ganze Entwicklung der
Urteilstheorie begleitenden — Zirkeldefinition verfallen sei (vgl. ob.
S. 20 ff.). — Ist jedoch diese ganze Interpretation der Lehre von den
beiden Arten des '4'-55og unzutreffend, dann liegt das Bedeutsame
dieser Unterscheidung darin, daß hier Aristoteles ausdrücklich den
Sinn des Urteils oder den „ Urteilsinhalt" vom Urteilsakt und ent-
sprechend die Falschheit des im Urteil Gemeinten von der Irrigkeit
— 43 —
Genau dieselbe von der metaphysischen Seinsregion
unterschiedene Stellung wie diese Maßstabsgebilde müßte
das mit Zusammenbestehen und Getrenntsein, mit Zukom-
men und Nichtzukommen (ÜTidp/^ecv und (Jirj brtapyeiv) gleich-
bedeutende Sein und Nichtsein (ecvat und (jitj stvat) ein-
nehmen ^ Grade das Seiende als das Wahre und das
Nichtseiende als das Falsche (ov 6)c, äXy]d-ec, und {xrj Sv öyq
4'£öSos) wird ja ausdrücklich als einer niederen Sphäre des
„Seins" angehörend, dem eigentlichen gegensatzlosen meta-
physischen Sein gegenübergestellt ^. Es ist somit zwischen
einem gegensatzlosen Sein und einem positiven Sein, das
einen Gegensatz zuläßt und in einer ganz andern Sphäre
liegt, zu unterscheiden. Das Sein in der letzteren Be-
deutung ist gleichbedeutend mit dem Wahren, mit dem in
Wahrheit „Zukommen" oder „Stattfinden", kurz, es ist
lediglich ein Ausdruck für die Positivität als das eine Glied
des Gegensatzes. Dieses Sein und Nichtsein ist zugleich
das der Kopula. Wie denn hervorgehoben werden muß,
daß Aristoteles die Kopula immer als eine gegensätzlich
gespaltene und nicht als eine neutrale Verbundenheit auf-
des urteilenden Aussagens scheidet, vgl. ob. S. 15 Anm. Als „den
Gegenstand eines falschen Urteils" deutet Brentano, a. a 0., 31/32,
als „den Inhalt, die Materie eines Urteils .... — seine Form, das
Wesen des Urteils als Urteil bleibt hierbei außer Betracht — " M a i e r
I, 11 das ü)5 TtpäY[ia ti^sOSog. Als ausgesagter „Sachverhalt" stellt es
sich gegen Stands artig dem Urteil selbst gegenüber, als gegen-
sätzliches Gebilde dagegen erscheint es nur als gegenstandsartig.
Als Parallelstelle wäre das ob. S. 15 Anm. erwähnte Zitat aus der
Kategorienschrift herbeizuziehen, wo der positive und der negative
Sachverhalt von der Bejahung und der Verneinung unterschieden
wird.
» Vgl. d. ob. zit. Stelle 1024b, ferner z. B. Met. IX, 10, 1051b,
III, 2, 996b, 29 f., IV, 3, 1005b, 19 ff., 1006a, an. pr. 2, 53b, 15.
2 Met. VI, 4, 1027 b— 1028 a, vgl. de interpr. 3, 16 b, 22 ff., dazu
noch Brentano, Sittl. Erk., 1889, 58, 61, 64, 75 f., Marty, Unters.,
309 ff., 316 f.
— 44 —
treten läßt, ohne sie freilich als bereits den primären Ob-
jekten angehörend zu behandeln ^.
Allerdings ist zu allem Vorausgegangenen schließlich
zu bemerken, daß Aristoteles immer wieder den Abstand
zwischen dem logisch - gegensätzlichen und dem metaphy-
sisch- und metalogisch-gegensatzlosen Sein verwischt und
entsprechend auch im Zukommen (uT:apX£^v) die bloße Po-
sitivität des Zusammengehörens und das reale Verhältnis
des Inhärierens ineinandergeschoben hat -. Als eklatan-
testes Symptom ebendafiir erweist sich die Tatsache, daß er
den auf dem Wesen der Gegensätzlichkeit beruhenden Satz
vom Widerspruch zu den metaphysischen Prinzipien zählt.
Doch das hängt mit dem allgemeinsten und schwierigsten
Streitpunkt der Aristotelischen Logik überhaupt, mit ihrem
schwer bestimmbaren Verhältnis zur Metaphysik, zusammen.
Zweiter Abschnitt.
Die metagranimatische Subjekt-Prädikats-Theorie.
Als spezifisches Phänomen der Urteilsregion ist in der
Einleitung die Gegensätzlichkeit bezeichnet worden. Jetzt
aber hat sich herausgestellt, daß die Gegensätzlichkeit sich
als Beziehungsmoment, als „Form", auf einem gewissen
Elementenbestand aufbaut. Will man nun. wie es die Ab-
sicht dieser Abhandlung ist, der Urteilsregion ihre Stel-
lung innerhalb der Gesamtheit der logischen Phänomene
anweisen, so wird es darauf ankommen müssen, zu er-
gründen, worauf sich denn die spezifische „Form" der
primären Urteilsgefüge aufbaut, d.h. wie sich der die „Ma-
' Mai er I, 111 ff.
* Ueber daR Schwanken insbesondere hinsichtlich des Verhält-
nisses zwischen existentialem und kopulativem Sein vgl. bes. Tren-
delenburg, Geschichte der Kategorienlehre. 1846, 68 f., Bren-
tano, Mannigf. Bed., 38, M a i e r I. 114 ff., 118 f., IIb, 282 ff.
— 45 —
terie'' im scholastischen Sinne bildende gegensatzindifferente
Elementenkomplex gliedert. In ihm wird offenbar der ur-
teilsjenseitige Bestand zu suchen sein, der in die eigen-
tümliche „Form" und Strukturkomplikation der primären
Objekte und damit der ürteilsregion überhaupt eingeht.
Denn ist auch das Urteil ein nichtgegenständliches Phä-
nomen, als ein Mittel der Gegenstandsbemächtigung ent-
hält es doch in irgendwelcher Verarbeitung den Gegen-
stand. Es wird sich also darum handeln müssen, daß in
die Zwischenregion, in die der primären Objektsgefüge, die
oberste Region, die Region der Gegenstände, hineingear-
beitet ist.
Für die Orientierung innerhalb dieses Elementenbe-
standes bietet die traditionelle Logik die Scheidung nach
„Subjekt" und „Prädikat" dar. Es fragt sich jetzt,
was es mit dieser Gliederung für eine Bewandnis hat.
An diesem Punkte sieht sich jedoch die logische For-
schung vor eine letzte Alternative gestellt. Es kommt alles
darauf an, ob der Gliederung nach Subjekt und Prädikat
eine bloß psychologisch-grammatische oder eine sachliche
und logische Bedeutung zukommt. Nur im letzteren Falle
wird für die Logik überhaupt ein Anlaß vorliegen, für die
Gliederung der Urteilsstruktur sich um die urteilsjenseitige
Region zu bekümmern , während die grammatisierenden
Theorien solcher Kriterien für die Auseinanderhaltung von
Subjekt und Prädikat garnicht bedürfen.
Bis zu einem gewissen Grade decken sich noch frag-
los die sprachlichen Ausdrucksmittel und die Einheit des
logischen Sinnes. Es korrespondiert nämlich dem geschlos-
senen Ganzen des harmonischen oder disharmonischen und
folgeweise des kopulativ verknüpften Sinngefüges das ge-
schlossene Ganze des Satz- oder Aussage- oder Prädika-
tionsgefüges. Dem logischen Sachverhalt des Zusammen-
— 46 —
gehörens oder Nicbtzusammengehörens irgendwelcher Be-
standteile entspricht die sprachliche Formulierung, daß
irgend ein Element irgend einem andern Element als zu-
kommend ausgesagt oder irgend Etwas von irgend Etwas
prädiziert wird. Es ist darum eine noch ganz harmlose
und zutreffende Ausdrucksweise, wenn man im primären
Objekt der Urteilsentscheidung oder der „Aussage" ein
Element, von dem etwas, und ein Element, das von jenem
ausgesagt wird, auseinanderhält.
Allein in den Termini Subjekt und Prädikat (utxoxsc-
|jievov, xaxr^yopoujjievov) ist die Einsinnigkeit, die bestimmte
Richtung einer Beziehung, angedeutet, also zum Ausdruck
gebracht, daß die beiden Glieder innerhalb des Gefüges
ganz bestimmte, unverwechselbare Funktionen zu erfüllen
haben. Das eine Element wird ja als das zugrundeliegende,
das andere als das hinzutretende, in der Aussage dem
andern erst zuerteilte, hingestellt. Es erhebt sich nun erst
die entscheidende Frage, ob diese Einsinnigkeit der Be-
ziehungsrichtung, die charakteristische Verschiedenheit in
der Stellung der beiden Glieder, in einem grammatischen
oder metagrammatischen Sinne vorliegt.
Die eine Möglichkeit bestände nämlich darin, daß die
Subjekts- und Prädikatsstellung lediglich von der zeitlichen,
psychologisch-grammatischen Reihenfolge abhängt, von dem
Weg, den das urteilende Aussagen nun einmal einschlägt,
sodaß jedes beliebige Element unterschiedslos in die Situ-
ation des Subjekts wie des Prädikats geraten kann. Dann
würde diese Reihenfolge des Aufgreifens und Angliederns
der Elemente als bestimmend dafür anzusehen sein, was
als Subjekt und Prädikat zu gelten hat. Subjekt wäre
stets das Element, das vom Erkennen zum Ausgangspunkt
der Aussage gewäblt und in diesem Sinne als Anknüpfungs-
punkt und Unterlage zugrunde gelegt, Prädikat stets das-
— 47 —
jenige, das zu jenem sodann in Beziehung gesetzt wird.
In diesem Fall wäre lediglich eine auf ein logisches Mini-
mum sich bescheidende Theorie verstattet. Das logisch
Relevante im Aussagegefüge reduzierte sich auf eine Ver-
bundenheit von Gliedern überhaupt. Obwohl also unter
dieser Voraussetzung logische Sinngefüge und sprachliche
Satzgefüge in ihrer Ganzheit sich decken, so wäre es trotz-
dem immerhin noch gerechtfertigt, scharf herauszuarbeiten,
welches dem Sinn nach die aufeinander bezogenen Glieder
sind, dies der sprachlichen Formulierung gegenüber klar-
zustellen und so, wie es z. B. Erdmann tut, grammatisches
und logisches Subjekt und Prädikat immer noch ausein-
ander zu halten '. Allein die Entscheidung darüber, wel-
ches von den Gliedern als Subjekt und welches als Prä-
dikat anzusehen ist. entnimmt man auch dann stets nur
der von Element zu Element hinführenden Richtung des
Erkenntnisverlaufs. Ein von dieser Bemächtigung des Er-
kennens unabhängiges, in den Elementen selbst liegendes
Kriterium gibt es nicht. Es bleibt immer denkbar, daß
je nach dem vom aussagenden Verhalten eingeschlagenen
Weg ein jetziges Prädikat in einem anderen Zusammen-
hang Subjekt wird und umgekehrt.
Eine darüber hinausgehende wahrhaft sachliche Be-
deutung würden Subjekt und Prädikat erst dann erhalten,
wenn der Inbegriff des Denkbaren in zwei Arten von Be-
standteilen zerfiele, die ihrem eigenen Wesen und Gehalt
nach — ganz unabhängig von ihrer Verwendung durch das
Erkennen im Einzelfall , von der Reihenfolge des Denk-
fortschritts — gleichsam geborene oder prädestinierte Sub-
jekte und Prädikate darstellten. Dann wäre auch die der
Subjekt-Prädikatsbeziehung eigentümliche Einsinnigkeit der
' S. B. Erdmann, Logik P, 1907, 334 ff.
— 48 —
Richtung lediglich durch das Wesen dieser Bestandteile
bestimmt.
In allen einzelnen Aussagegefügen würde immer als
das eigentliche Subjekt und Prädikat unabhängig von der
psychologisch-grammatischen Anordnung das seinem We-
sen nach dazu Berufene anzusehen sein. Danach und
danach allein würde sich unverrückbar bestimmen, was in
allen einzelnen Aussagen das der Sache nach Zugrunde-
liegende ist, das, von dem, und, was das Hinzutretende
ist, das, was ausgesagt wird.
Unter dieser Voraussetzung würde die Lehre, daß das
Objekt der Urteilsentscheidung, das Aussagegefüge, aus Sub-
jekt und Prädikat bestehe, ein ganz anderes Gewicht erhalten.
Diese Lehre würde dann als im Wesen des Aussagegefüges
liegend, fordern, nicht etwa nur, daß in ihm ein Zweierlei
von irgendwelchen zu kopulierenden und von einander aus-
zusagenden Elementen vorkommt, sondern daß gerade jene
zwei dem Gehalt und der Art nach unterschiedenen Be-
standteile in ihm vertreten sein müssen und daß gerade
zwischen ihnen das Zusammengehören und Nichtzusammen-
gehören statthat.
Wenn aber derart die psychologisch-grammatische und
die sachliche Zweigliedrigkeit der Aussagegefüge gänzlich
auseinandertielen, so könnte es als zweifelhaft erscheinen,
ob es dann überhaupt noch berechtigt ist , sie beide mit
demselben Namen des Subjekt-Prädikats- Verhältnisses zu
bezeichnen. Allein es haben in der logischen Theorie zu
allen Zeiten die beiden verschiedenen Bedeutungen der
Subjekts- und der Prädikatsstellung durcheinandergespielt;
und es haben sogar auch die grammatisch orientierten Glie-
derungsversuche den Anspruch erhoben , zugleich einen
metagrammatischen Sachverhalt abzubilden.
Für eine vom Psychologisch-Grammatischen sich eman-
— 49 —
zipierende Subjekts- und Prädikatstheorie besteht aber noch
eine weitere und zwar grundlegende Vorfrage. Die Ele-
mente des Aussagegefüges sind nicht einfachste , sondern
selbst schon zusammengesetzte Bestandteile, „Begriffe'S also
„Merkmalskomplexe". Hier steht die Forschung wiederum
vor zwei Möglichkeiten. Entweder wird die Komplexität
der Begriffe als tote genere von der Zusammengefügtheit
der Aussageganzheiten unterschieden angesehen. Dann
fällt die Lehre von der Zusammengesetztheit der Begriffe
ganz aus dem Bereich der Urteilslehre heraus, und die be-
grifilichen Aussagebestandteile sind innerhalb der Urteils-
lehre als ein Unauflösliches, als relative Elemente, anzu-
sehen. Die Aussageelemente sind dann xaia [Jir^$£[a{av
c7u;i7:Äoy.r,v XeyoiXiVa , insofern als unter a'j[XT:Ä07.r^ die ganz
spezifische , von der Komposition der Begriffe unterschie-
dene a'j[x-Xoy.r, der Aussage-Zusammenfügung verstanden
wird. Das ist der Aristotelische Standpunkt, nach dem in
der Urteilssynthese mit den Gliedern eines festen Begriffs-
systems gearbeitet wird. Oder aber es herrscht die Auf-
fassung, daß in der Zusammengesetztheit der Begriffe nichts
anderes als die aussagende Zusammenfügung niedergelegt ist,
die Begriffe nichts anderes als einen festgewordenen Aussage-
und Urteilsniederschlag repräsentieren. Dann sind die Schran-
ken zwischen Begriff und Urteil niedergerissen, und die Ver-
schiedenheit beider wird in letzter Linie als genau ebenso psy-
chologisch-grammatische Angelegenheit der Reihenfolge des
bald dieses bald jenes gerade aufgreifenden und entspre-
chend bald dieses bald jenes als bereits „begriffen'- vor-
aussetzenden Erkenntnisprozesses durchschaut , wie die
grammatische Scheidung von Subjekt und Prädikat'. Mit
1 Hierzu vgl. Schleiermacher, Dialektik § 142 ff., 247, 304,
Trendelenburg, Log. Unters. IP, 1870, 231 ff., Schuppe,
Erkenntnistheoretische Logik, 1878, 6 f., 101 f.. 117 ff., Bergmann,
Lask Lehre vom Urteil. 4
— 50 —
einer solchen Nivellierung von Begriff und Urteil sind die
Vorbedingungen gegeben zu einer Tendenz radikaler , bis
zu den einfachsten Elementen vordringender Auflösung.
Da unterschiedslos hinter jeder Zusammengesetztheit Aus-
sage-Zusammenfügung steht, so können als die echten Aus-
sageelemente nur die Urbestandteile überhaupt angesehen
werden. Es muß sich dann des Weiteren fragen, welches
die Q-iO'.yßct. gerade im logischen Sinne sind, d. h. wie die
keinerlei Verbundenheit in sich bergenden Elemente ihrer
letzten logisch relevanten Diskrepanz nach und darum im
Sinne einer wahrhaft logischen Subjekts- und Prädikats-
theorie gegen einander abzugrenzen sind.
Doch von dieser Angelegenheit der Auflösbarkeit in
letzte Elemente soll vorläufig abgesehen und zunächst nur
der metagrammatische Charakter einer Subjekt -Prädikats-
theorie ins Auge gefaßt werden. Er wird sich in dem Ver-
such dokumentieren müssen, die Struktur der Urteilsgefüge
der Gliederung des urteilsjenseitigen Bestandes, also den
Gegenständen selbst, zu entnehmen.
Maßgebend für die ganze Folgezeit hat Aristoteles
diesen sachlichen Hintergrund in der theoretischen Struk-
turlehre hervortreten lassen. Er hat die Grundeinteilung
des im eigentlichen und metaphysischen Sinne Seienden nach
den Kategorien als den „Gattungen der Aussage" vorge-
nommen und damit schon terminologisch die höchste sach-
liche Gliederung zur Gliederung des Aussagebestandes in
Beziehung gebracht; er hat die kategorialen Bestimmun-
gen als Aussageelemente, als xata |jirjOe|xtav a'jjj-TcXoxr^v Xe-
21 f., 39, W i n d e 1 b a n d , Beitr. z. Lehre v. negat. Urteil (Festschr.
f. Zeller), 1884, 180 f., V. System der Kategorien (Festschr. f. Sigwart),
1900, 45 f., Rickert, Z. Lehre v. d. Definition, 1888, 44 tt"., Mei-
nung, Ueb. Annahmen, 57 f., J. Cohn, Vorauss. u. Ziele d. Erk.,
81 f., Natorp, D. log. Grundlagen d. exakt. Wissenschaften, 1910,
39 ff., bes. 42, Philosophie, 1911, 50 f.
— 51 —
YOfieva, charakterisiert S also allem Anschein nach von den
Aussagebestandteilen ausgehend, in ihnen einen „Leitfaden
zur Entdeckung der Kategorien" finden zu können ge-
meint ^ Er hat ferner die Scheidung nach Subjekt und
Prädikat von einer gegenständlich-kategorialen Rangord-
nung in Abhängigkeit gebracht, indem er für das wahre
Subjekt der eigentlichen und ursprünglichen Aussage das
seiner metaphysischen Wesenheit nach Zugrundeliegende,
die Substanz, für die wahren Prädikate das der Sache nach
den Substanzen Anhängende , die Akzidenzen , erklärt ^
Damit ist Aristoteles das Vorbild aller späteren meta-
grammatischen Subjekts- und Prädikatstheorien geworden.
Nur muß man sich gegenwärtig halten , daß die übliche
Formel, nach der das Subjekt in letzter Linie auf das
„Ding", das Prädikat auf „Eigenschaft" und „Tätigkeit"
zurückweist, lediglich einen schwächlichen Nachklang der
Aristotelischen Auffassung gibt, da mit ihr eine Bornie-
rung der kategorialen Ordnung auf die sinnlich-anschau-
liche, räumlich-zeitliche Wirklichkeit verbunden zu sein
pflegt, die dem Aristoteles völlig fernlagt. Andernfalls
müßte seine Substanz- Akzidenz-Theorie ja auch ganz ratlos
vor den doch gleichfalls aus Subjekt und Prädikat bestehen-
den Urteilen stehen, die das philosophisch-metaphysische
Erkennen zu fällen hat. Für all die das Subjekt-Prädi-
kats-Verhältnis auf die Gliederung der Sache selbst zurück-
führenden Theorien besteht nun die Notwendigkeit, zwischen
* S. bes. cat. 4, Ib.
'-Vgl. Trendelenburg, Geschiclite d. Katl., 6 ff., 11, 33,
Schuppe, D. Aristotelischen Kai, 1871, 9 fF., Mai er IIb, bes.
291 ff., 318 ff., A p e 1 1 , Beitr. z. Gesch. d. griech. Philos., 1891, 124 ff".,
132 ff., 138 ff.
3 Vor allem an. post. I, 22, vgl. T r e n d e 1 e n b u r g 14 ff., 19,
21, 34, 53 f.
* Vgl. Log. d. Philos., 227 fl'.
4*
— 52 —
einem grammatischen und einem metagrammatischen Sub-
jekts- und Prädikatsbegriff zu unterscheiden und überall
das sachliche Subjekt und Prädikat durch Umformung des
sprachlichen Ausdrucks als vorliegend nachzuweisen, wie es
vorbildlich bereits bei Aristoteles geschehen ist '.
Doch bei diesem Unternehmen, die theoretische Sinn-
struktur auf die Konstitution der Gegenstände zurückzu-
führen, muß sich die ganze Kluft zwischen der vorkanti-
schen und der Kantischen Orientierung in der Logik be-
merkbar machen. Für den Vorkantianismus der Logik muß
die Gegenstandsstruktur ins Metalogische fallen, kann sie
eine Angelegenheit garnicht der Logik, sondern nur der
Metaphysik, d. h. der Metalogik, sein. Die Aussage- und
Urteilsstruktur an die Gegenstandsstruktur anknüpfen, das
heißt im vorkantischen Zeitalter der Logik so viel wie :
das Metalogische ins Logische hineinragen lassen. Denn
dort fällt das Urteilsjenseitig-Gegenständliche, das übers
Urteilsartig-Theoretische Hinausliegende sofort ins Meta-
theoretische überhaupt. So krankt diese Aristotelische
metagrammatische Subjekts- und Prädikats-Theorie am
Uebel der Metalogizität. Es ist garnicht einzusehen, warum
es sich bei ihr um eine überhaupt die Logik interessierende
Angelegenheit handelt. Zugegeben einmal , daß mit der
Scheidung in Substanz und Akzidenz die Urgliederung aller
Gegenständlichkeit enthüllt ist, und desgleichen, daß es die
Bestimmung des Erkennens und der theoretischen Sinnge-
füge ist, mit den Gegenständen übereinzustimmen, so muß
sich die höchste gegenständliche Gliederung allerdings im
Erkennen und in den theoretischen Aussagegefügen wieder-
finden lassen. Aber in gar keinem andern Sinne, als sich
jegliche Mannigfaltigkeit der Gegenstände beliebig weit ins
Einzelne hinein im Erkennen widerspiegeln kann. Denn
' An. post. 1,22.
— 53 —
eine genau so metalogische Bewandnis hat es mit dieser
höchsten gegenständlichen Gliederung wie mit jeder belie-
bigen Inhaltlichkeit der Gegenstände. Es geschieht darum
nur per nefas, wenn dennoch, wie jene Theorie es unter-
nimmt, von diesen metatheoretischen Gegenstandsunter-
schieden eine spezifisch und intern theoretische Angelegen-
heit, die Gliederung der Sinnstruktur, abgelesen wird.
Dagegen zeigt sich hier nun die umwälzende Bedeu-
tung von Kants Kopernikanischer Tat für die ganze Lehre
von der Gliederung der theoretischen Sinngefüge. Indem
Kant die Gegenstände selbst vom Logischen, Theoretischen,
Erkenntnisartigen durchdrungen sein läßt, schafft er die
Möglichkeit, die Gliederung der Gegenstände doch zugleich
als eine ureigene Wesenseigentümlichkeit des Logischen zu
begreifen. Jetzt erst wird die Berechtigung dafür gewon-
nen, die Sinnstruktur der Urteilsregion an die urteilsjen-
seitige Gegenstandsstruktur anzuknüpfen , ohne doch den
Herrschaftsbereich des Logischen zu verlassen. Jetzt erst
sind die Vorbedingungen für eine an den Urteils jen-
seitigen Gegenständen orientierte metagram-
matische und dennoch inner lag i s c h bleibende
Theorie gegeben. —
Aus der Eigenart des Logischen überhaupt also muß
die Gespaltenheit in Subjekt und Prädikat sich verstehen
lassen. Und wenn es sich doch dabei um die grundlegende
Scheidung der nach Abzug des Gegensatzmoments übrig-
bleibenden eigentlichen Elemente des Aussagebestandes, um
den entscheidenden Einschnitt in der Struktur der theo-
retischen Gefüge, handeln soll, so muß hierbei der von der
psychologisch-grammatischen Richtung unabhängige letzte
Sinn des theoretischen Gebiets überhaupt bestimmend sein.
Die Einteilung nach Subjekt und Prädikat verliert entwe-
der ihren Anspruch auf wahrhaft logische Bedeutsamkeit,
— 54 -
oder aber das Erkennen muß sich so interpretieren lassen,
daß es seinem logischen Sinn nach auf das Ausstatten eines
Subjekts mit einer prädikativen Bestimmung hinausläuft,
die Einsinnigkeit der Subjekt-Prädikatsrichtung sich auf
eine durch den Sinn des Theoretischen bestimmte Stellung
der Glieder zurückführen läßt.
Worin besteht aber die über das theoretische Gebiet
herrschende ürgliederung ?
Es kann nun keine fundamentalere Entscheidung dar-
über geben, als wenn das Logische, das Theoretische über-
haupt und als solches, wenigstens das Theoretische in sei-
ner ursprünglichen Gestalt — und als solches sollte es
nach den Bemerkungen der Einleitung die Gegenstands-
region selbst beherrschen — , als wenn der logische Feinge-
halt am All des Denkbaren sich zu einem gesonderten Phä-
nomen verdichtete und dann seinem gleichsam funktionel-
len Wesen nach in einer ganz bestimmten charakteristi-
schen Situation zu allem Denkbaren stünde und darum um-
gekehrt alles Denkbare in einer ganz bestimmten Stellung
gegenüber dem Logischen. An das Auftreten dieses theo-
retischen Grundphänomens wäre dann das Wesen alles Er-
kennens gebunden, auf das Verhältnis alles Denkbaren zu
ihm gründete sich die letzte Gliederung auf theoretischem
Gebiet.
Es muß einer umfassenderen Darstellung der Nach-
weis vorbehalten bleiben, wie eine systematisch unternom-
mene Behandlung der logischen Probleme in ihrem grund-
legenden Teil sich des in den Gegenständen selbst liegen-
den logischen Urphänomens zu bemächtigen hätte ^ Dort
wäre allen möglichen Angriffen gegenüber der Satz sicher-
zustellen , der an der Spitze der gesamten theoretischen
' Statt dessen kann liier für das folgende nur auf die vorlilufigen
Ausführungen Log. d. Philos., 31 ff. hingewiesen werden.
— 55 —
Philosophie zu stehen hat : der Satz vom Form charakter
des logischen Gehalts. Im Hinweisungscharakter , in der
Ergänzungs- und Erfüllungsbedürftigkeit , kurz in der
Formartigkeit, ist die funktionelle Eigenart des Logischen
aufgedeckt. Danach bestimmt sich die höchste , die alles
beherrschende Artikulation im Reiche theoretischer Sach-
lichkeit: die Gespaltenheit in Form und Inhalt. Form ist
hinweisend zum Material, und das Material steht in der
Form. In der Form-Material-Duplizität, in der ümschlos-
seuheit und Betroffenheit des Materials durch die Form,
'^ liegt die Urgliederung der gesamten theoretischen Struktur,
die nach Kopernikanischer Voraussetzung mit der Gegen-
standsstruktur zusammenfällt, und damit jene letzte Situa-
/ tionsbestimmtheit, die zwischen dem Logischen überhaupt
\ und dem All des Denkbaren statthat. Am Gesamtbestand
des Denkbaren nimmt der eigentlich logische Gehalt da-
von , der für das theoretische Gebiet geprägeverleihende
Faktor, ohne den es nur eine logisch amorphe Masse gäbe,
die Stellung einer für sich leeren Form ein, und ihm ge-
genüber steht jegliches Etwas in der Situation des Materials.
Die logische Einzelform aber soll als Kategorie be-
zeichnet werden.
Da jedoch vorher, als von der „Form" der Objekts-
gefüge des Urteils im Gegensatz zu ihrer „Materie" die Rede
war (ob. S. 38), von dem Begriff der „Form" bereits ein an-
derer Gebrauch gemacht wurde, so ist ausdrücklich darauf
hinzuweisen, daß seit dem Hineinspielen des Kantischen Be-
griffs der kategorialen Form ganz verschiedene Formbegrifle
in der Logik durcheinandergehen. Die „Form" z. B. des
Urteils, des Begriffs, des Schlusses usw. ist ganz etwas an-
f deres als die Form im Sinne der Kategorie. Man unter-
scheidet beide Formarten am besten als Strukturforra und
Gehaltsform. Denn bei der Kategorie handelt es sich nicht
— 56 —
um die die Struktur eines Gefüges ausmachende Bezogen-
heit und Gefügtheit von Elementen, sondern um ein Ele-
ment selbst, nämlich um das logische Element, das nur in
seiner ganz bestimmten Situation einem andern Element
gegenüber, nämlich um jener ganz eigentümlichen Hinge-
wiesenheit und Ergänzungsbedürftigkeit willen, „Form" ge-
nannt wird. Eine bestimmte kategoriale Einzelform, wie
Identität oder Kausalität, bedeutet also einen in der Form-
stellung stehenden bestimmten logischen Gehalt. Sein Form-
charakter allerdings stellt eine eigentümliche Bezogenheit
zwischen Elementen und insofern eine eigentümliche Struk-
tur oder Strukturform, nämlich die für das der Gegen-
standsregion angehörende logische Urphänomen charakte-
ristische Strukturform, also die logische Urstruktur dar, im
Unterschied zu den komplizierteren Strukturformen, die in
der Region der nichtgegenständlichen sekundären logischen
Phänomene herrschen. So deutet der Formcharakter der
Kategorie auf eine besondere Strukturform hin. Spricht
man aber von einer Kategorie oder kategorialen Form, so
meint man den in der Formsituation und damit in dieser
eigentümlichen gegenständlich-logischen Strukturform ste-
henden bestimmten logischen Gehalt, also mehr als eine
bloße Strukturform, nämlich diese mitsamt ihrer logischen
.,Materie", d. h. mitsamt eines in ihr stehenden bestimmten,
beispielsweise des in Identität oder Kausalität steckenden,
logischen Bedeutungsgehalts. Aus diesem Grunde soll die
Kategorie als Gehaltsform ausgezeichnet werden.
Damit wird der Begriff der kategorialen Form zum
Grundbegriff der gesamten Logik. Indem nun die Unter-
suchung der Urteilsstruktur unmittelbar bis zur theoretischen
Urgliederung hingeführt hat, so ist darin der Beginn des
in der Einleitung erwähnten Versuchs zu erblicken, die
gesamte theoretische Sinnstruktui- am Urphänomen theore-
— 0/
tischer Struktur einheitlich zu orientieren. Sobald einmal
die als fundamental erkannte Form-Material-Duplizität in
der theoretischen Philosophie aus ihrer Isolierung befreit
wird, muß in der Tat der Entwurf einer absolut einheit-
lichen Logik vorschweben, in der nur ein einziges theoretisches
Phänomen als ursprünglich anerkannt wird, alle übrigen
logischen Erscheinungen dagegen, und so auch die Urteils-
struktur, irgendwie als Derivate und Komplikationen des
Grundphänomens zu begreifen sind.
"Wenn so die Gespaltenheit in Kategorie und Katego-
rienmaterial zu höchst bestimmend für das theoretische
Gebiet wird, so ergibt sich daraus auch eindeutig der eigent-
liche transzententallogische und urteilsjenseitige Urbegriff
des Erkennens, aus dem sich nunmehr das Subjekt-Prädi-
katsverhältnis wird entnehmen lassen müssen. Ist Erkennen
die spezifisch-theoretische Subjektsaktivität, so ist seine Auf-
gabe darin beschlossen, jegliches Etwas als ein Kategorien-
material und d. h. in seiner Betroffenheit durch logische
oder kategoriale Form aufzusuchen. Schon liegen ja die
mannigfachsten Ansätze dazu vor, die Eigenart des Erken-
nens in der Bewältigung eines Erkenntnismaterials durch
kategoriale Erkenntnisformen zu erblicken. Erkennen läuft
in der Tat darauf hinaus, ein Material in die Gewalt des
Logischen zu bringen, ein der theoretischen Objektivität
Entblößtes theoretisch zu objektivieren. Ist nun einmal
mit dem Theoretischen als solchem der Formcharakter un-
abtrennlich verknüpft, so muß mit dem spezifisch-theoreti-
schen Verhalten, also mit jeglichem, mit dem systematisch
vollendetsten wie mit dem tiüchtigsten und primitivsten Er-
kennen, mag man es nun Forschen, Untersuchen, Begreifen,
Erklären oder Reflektieren, Betrachten, Nachdenken, Er-
gründen, Grübeln, Sichbesinnen, empirisches oder philoso-
phisches Wissen nennen, eine wenn auch noch so summa-
— 58 —
rische Umklammerung eines Materials durch kategoriale
Form dem Sinn nach solidarisch sein, ganz gleich, ob nun
diese Sachlage in Worten ihren adäquaten Ausdruck findet
oder nicht ^. Durch das Erkennen wird die logische „Ma-
terie", das „Chaos" in logischer Hinsicht, in ein formgepräg-
tes Ganzes umgewandelt, das logisch Dunkle in rationale
Klarheit hineingestellt. Was Kant für das sinnlich-an-
schauliche Gebiet gezeigt hat, wie sich dort ein „Gewühl"
von Empfindungen zu einer kategorial disziplinierten Welt
von Dingen und Geschehnissen erhöht, das ist auf die Ge-
samtheit der theoretisch unberührten Inhaltlichkeit, insbe-
sondere auf das philosophische Erkenntnismaterial, auszu-
dehnen. Dadurch erst wird der durch Kants transzenden-
tallogischen Formbegriff bestimmte Ürbegrifi' des Erkennens
in seiner wahren Einheitlichkeit und Weite zur Anerkennung
gebracht ^.
Bei diesem Erkenntnisbegriff nimmt nun das in der
kategorialen Form stehende Material die Stellung von etwas
ein, was auch unabhängig von kategorialer Umschlossenheit
als kategorial unbetroffen vorkommen und demgemäß einem
theoretisch unberührten „unmittelbaren Erleben" zugänglich
sein kann. Mit dem Erkennen verbindet sich einzig und
allein der Hinzutritt logischer Form zur logisch amorphen
Materialsmasse. Das Material ist darum für das Erkennen
das Zugrundeliegende, das ihm „Gegebene", die Unterlage
des Erkennens, das, woran es seine Leistung zu verrichten
hat. Die Kategorie dagegen stellt den bloßen logischen
Zusatz, das zum materialen Substrat Hinzutretende dar.
Das wahre „Subjekt" ist mithin das Material, das wahre
„Prädikat" — die „Kategorie"! Erkennen ist logisches
' Vgl. Log. (1. Philos., 80 ft'., 88 f., 182.
* Das zu zeigen, ist die Grundabsicht meiner Schrift Log. d.
/ Philos.
— 59 —
Bestimmen, logisches Registrieren und Charakterisieren, ist
Ausstatten des logisch Nackten mit kategorialen Prädikaten.
Indem das Erkennen das Material in die kategorialen Be-
stimmungen hineinstellt, in denen es an sich steht, ihm die
theoretische Weihe zuerteilt, die ihm gebührt, es mit den
ihm zustehenden kategorialen Epitheta legitimiert, legt es
dem Subjekt das ihm „zukommende" Prädikat bei. Kate-
gorie und Kategorienmaterial und nichts anderes sind in
letzter Linie die Elemente, die in den Urteilsgefügen ein-
ander „zukommen" und nicht zukommen. Das Material
ist das, -worum oder worüber gewußt wird, die Kate-
gorie das, was das Erkennen darüber weiß und „auszu-
sagen" hat. Das in Angriff zu nehmende Material bildet
die zu bearbeitende „Materie", den „Stoff", an dem die
Erkenntnisaufgabe bewährt werden soll, gibt das „Sujet"
ab ; der darauf angewandte kategoriale Apparat enthält die
eigentliche Durchführung und Leistung dieser Aufgabe ^
. Damit sind die Bedingungen erfüllt, die früher gefor-
( dert wurden. Das Erkennen läßt sich seinem "Wesen und
\ der Sache nach als ein Prädizieren auffassen, als ein Prä-
\ dizieren des kategorialen Prädikats vom materialen Subjekt.
j Hier ist eine wirklich deduzierbare, aus dem theoretischen
^^ \ Grundphänomen ableitbare Zweigliedrigkeit des theoreti-
■^^^^ j sehen Strukturbestandes nachgewiesen und daraus auch die
^ I Einsicht in die Einsinnigkeit des Subjekt-Prädikatsverhält-
j nisses, in die Unvertauschbarkeit der beiden Glieder, ge-
V Wonnen.
Daß sich aber auch in jedem Einzelfalle der Aussage
die beiden Strukturbestandteile, die sich aus dem Wesen
des Erkennens überhaupt ergaben, fraglos müssen antreffen
1 Im Hinblick auf die darauf zu gründende Prädikatstheorie
wurde die Form-Material-Duplizität bereits in der ,Log. d. Philos."
dargestellt, vgl. bes. 69 ff.
— 60 —
lassen, darüber ist gleichfalls bereits die Entscheidung ge-
geben. Soll in irgend einem Einzelfall eines .,Aussagens''
oder .,Urteilens" mit Recht von „Erkennen", also von theo-
retischem Verhalten, die Rede gewesen sein, so tritt hier
das früher erwähnte Argument in Kraft, daß dann ganz
unabhängig von der Angelegenheit des sprachlichen Aus-
drucks dem „Sinn" und der Sache nach eine theoretische
Kategorialform vorliegen muß. Mit dem Erkennen ist die
Kategorie solidarisch verknüpft (vgl. ob. S. 57/58). So wahr
aber Form vorliegt, bedarf sie um ihrer Ergänzungsbedürf-
tigkeit willen der inhaltlichen Erfüllung. Mit dem einen
Strukturelement ist das andere und damit das ganze Ge-
füge eindeutig festgelegt. Freilich sind hier Kategorien-
material wie kategoriale Form in ihrem ganzen Umfang zu
nehmen und nicht auf die sinnlich-anschauliche Sphäre
einzuschränken. Andernfalls wäre es gewiß ein Leichtes,
unter Hinweis auf philosophischen Aussagebestand die Un-
zulänglichkeit der auf die Form-Material-Duplizität gestütz-
ten Prädikationstheorie zu erweisen. Die Erweiterung der
kategorialen Form über das sinnlich-anschauliche Anwen-
dungsgebiet hinaus erweist sich als eine notwendige Voraus-
setzung und Stütze für die hier aufgestellte Prädikations-
theorie. Umgekehrt gilt: wer diese Prädikationstheorie
akzeptiert, muß, da auch die Sätze des philosophischen Er-
kennens sich nach Subjekt und Prädikat gliedern, die Struk-
turspaltung in Kategorie und Kategorienmaterial auch für
das philosophische Erkenntnisgebiet zugeben.
Es ist jedoch mit der hier vorgenommenen Deutung
zugleich eine gewisse zunächst vielleicht bedenklich erschei-
nende Rangumkehrung von Subjekt und Prädikat verbunden.
Das Zugrundeliegende, die breite Basis, der Träger der
kategorialen Form, ist die Unterlage zugleich im Sinne
eines den logischen Bestimmungen Unterliegenden, Unter-
— 61 —
stehenden, Unterworfenen, eines „sujet" in diesem Sinne.
Und die dem Subjekt prädikativ zukommende Bestimmung
ist ein Hinzukommendes zugleich im Sinne eines Bestim-
menden, Gepräge Verleihenden. Allein zu allen Zeiten in
der Greschichte der Logik ist das Verhältnis zwischen Sub-
jekt und Prädikat ein in dieser Weise labiles gewesen.
Zieht man die zwischen Allgemeinheit und Logizität statt-
habende Problemverschlingung in Rücksicht \ so kann man
sagen: die metaphysische Prävalenz des Aristotelischen sub-
stanziellen Einzelsubjekts mußte immer wieder — und be-
reits bei Aristoteles selbst — der logisch-metaphysischen
Vorherrschaft des allgemeinen Prädikats weichen. Daß im
Prädikat das allgemeine und darum — im Sinne dieser
Problemverschlingung — das einzig logische Moment, der
logische Schwerpunkt des theoretischen Gefüges liegt ^, bringt
von Anfang an die Subsumtionstheorie des Urteils zum
Ausdruck. Auch sie nimmt das Subjekt als subjectum zu-
gleich im Sinne des subsumtum, im Sinne des Untergeord-
neten, und sie fühi't dazu, auf Subjekt und Prädikat das
Alogische und das Logische zu verteilen. Urteilen bedeu-
tet nach ihr in letzter Linie das Hineinstellen des Unbe-
grifflichen ins Begriff'liche ^. Noch näher aber kommt der
1 Vgl. darüber Log. d. Philos., 78 f.
^ Vgl. auch Trendelen bürg, Log. Unters., II, 231/2 : „In-
dessen noch im Urteil dieser Art ist das Prädikat, welches die Tätig-
keit darstellt, der Hauptbegriff wie die vorwiegende Betonung das
Prädikat zur lebendigen Seele des Satzes macht. Wir denken in
Prädikaten. "
3 Geistreich, wenn auch, soweit ich sehe, aus den Platonischen
Schriften nicht direkt verifizierbar, ist die Bemerkung Apelts, daß
bei Plato die Sinnenwelt das Subjekt, die Idee das allgemeine Prä-
dikat abgibt und die Beziehung zwischen den beiden Welten im Ur-
teil ihren Ausdruck findet, s. Apelt, Metaphysik, 1857, 125, vgL
bereits Fries, Gesch. d. Philos., 1837, I, 370 tf. und 0. Apelt,
Beitr., 207.
— 62 —
kategoriallogischen Prädikationslehre die transzendentale
Anwendung der Subsumtionstheorie bei Kant. Besteht doch
nach ihm die Funktion der ,, Urteilskraft" in transzenden-
taler Hinsicht in der „Subsumtion" des sinnlich-anschau-
lichen Materials unter die kategorialen Verstandesbegriffe,
so daß die Kategorien als die transzendentalen Prädikate
erscheinen ^
Allein, es läßt sich historisch noch ein Schritt weiter
gehen und feststellen, daß die hier unternommene katego-
riallogische Prädikationstheorie schließlich der Kategorie
die ursprüngliche, die ihr von Aristoteles zugedachte Funk-
tion wieder zuweist. Denn wenn auch bei Aristoteles zwei-
fellos innerhalb der Kategorienreihe sich die übrigen Kate-
gorien zur Substanz wie Prädikate zum Subjekt verhalten,
so nehmen doch die Kategorien insgesamt und unterschieds-
los die Stellung von xaty^Yopoufjieva, von Prädikaten des
Seienden, von höchsten und geborenen Prädikaten, ein -.
Man kann dies Hinausgehen über die bloße Gegenüber-
stellung von Substanz und Akzidenz so deuten, daß zu
dieser einen Auseinanderhaltung von Subjekt und Prädikat
sich noch eine weitere Auflösung hinzugesellt. Dann muß
auch das in letzter Linie nur relative Subjekt, die Substanz
(o{ja:a), sich in ein substanzielles Subjekt {xioe xi) und in
ein substanzielles kategoriales Prädikat (zi eaxiv) spalten
> Kr. d. r. V. B 170 tt"., Kr. d. Urteilskr. Einl. IV. Aber auch
Kants allgemeine, in der Kritik der reinen Vernunft ß 93 f. angedeu-
tete Subsumtionstheorie des Urteils tritt, wie hier nicht genauer
belegt werden soll, von vornherein in einer transzendentallogischen
Umbiegung auf, wie denn Kant überhaupt Begriff, Urteil und Schluß
gegenständlich-transzendentale Korrelate entsprechen zu lassen be-
müht ist.
* S. die Stelleu bei Bonitz, Index 377 1"., dazu an. post. 1,22.
83a 18 tf., Trendelenburg 4 ff., 19, Brentano 102 ff., 113 ff.,
Schuppe, D. Ar. Kat., 40 ff., M a i e r 11 b, 318 ff., A p e 1 1 , 124 ff..
132 ff., 138 ff.
— 63 —
lassen ^ So ergibt sich eine Lehre von einem metagram-
matisch gefaßten Stufenbau prädikativer Bestimmung. Das
kategorial ganz unbestimmte Seiende ist absolutes Subjekt
im Verhältnis zu sämtlichen, das substanziell bestimmte
Seiende relatives Subjekt im Verhältnis zu den übrigen
kategorialen Bestimmungen 2. Die auf die Gliederung nach
Substanz und Akzidenz aufgebaute Theorie aber würde da-
durch den Charakter einer nur vorläufigen und relativen
Bestimmung von Subjekt und Prädikat erhalten.
Es muß hier jedoch wieder daran erinnert werden, daß
für Aristoteles die gegenständlich-kategorialen Momente
metalogischer Natur sind. Wenn früher bemerkt wurde,
daß es für die vorkopernikanische Auffassung unstatthaft
ist, die theoretischen Aussagebestandteile nach der Gliede-
rung der gegenständlichen Region zu bestimmen (ob. S. 52 f.),
so ist jetzt ersichtlich, daß solches von ihr dennoch geübte
Verfahren wider den Geist der dort herrschenden erkennt-
nistheoretischen Grundauffassung heimlich durch die Gewalt
der Sache geleitet wird. Nur aus diesem Grunde vermag
bereits die vorkantische Kategorienlehre bestimmend in die
logische Strukturlehre hineinzuragen. Und man darf dar-
über nicht vergessen, daß in ihr die Kategorien gerade um
ihrer Gegenständlichkeit willen eine metalogische Bedeu-
tung haben, dagegen alle logischen Phänomene die Gegen-
ständlichkeit höchstens zu spiegeln vermögen. Erst Kant
' Vgl. Apelt, 143.
- Einige Aristotelisclie Stellen verführen geradezu, das kategorial
unbestimmte und bestimmbare Seiende für die Materie zu halten.
So wird Met. VI, 4, 1029 a 20 ff', geradezu gesagt, daß die übrigen
Kategorien von der Substanz prädiziert werden, diese aber von der
Materie. Vgl. dazu 1028 b 36 f. über das uTtoxsi|j.evov aller Prädika-
tion und 1049 a 25 (falls hier die Lesart xax' äXXo-j richtig ist). Da-
zu P ran tl I. 188 Anm. 308, dagegen Schuppe, 19 f.. Maier IIb,
308/9 Anm. Ueber das 'j7ioxsi|i£vov im Sinne der qualitätslosen Ma-
terie als Subjekt bei der Stoa s. P r a n 1 1 I, 429 f.
— 64 —
hat die Kategorien zu ,,Verstandes'--Formen gemacht, sie
aus der Metaphysik in die Logik hinübergenonimen. Darauf
beruht im Grunde der tiefste Abstand zwischen der Ari-
stotelischen und der Kantischen Kategorienlehre. Gegen-
ständliche Kategorien und logische Formen gab es vor
Kant, aber nicht, daß die gegenständlichen Kategorien
selbst als logische Formen galten. Unter diesem Gesichts-
punkt fehlt der Kategorienlehre eine einheitliche Entwick-
lung ; vielmehr bei Kant angelangt, begeht sie auf einmal
eine [iciapiaj:: eic. aAAo yevo:. Erst der als logisch gedach-
ten Kategorie im Sinne Kants darf mit Fug die logische
Mission des Prädikats zugewiesen werden. —
Es liegt, wie bereits einmal bemerkt worden ist (ob.
S. 51/52), im Wesen jeder metagrammatischen Prädikations-
theorie, daß die von ihr erkannte Urgliederung der Struk-
tur durch den psychologisch-grammatisch sich gliedernden
Aussagebestand schrankenlos durchkreuzt und verwischt
wird. Eben daraus wird verständlich, daß die herkömm-
lichen Subjekts- und Prädikatstheorien gewöhnlich nur eine
den wahren logischen Struktureinschnitt verdeckende Zer-
legung der Bestandteile vorzunehmen in der Lage sind und
daß mit ihrem Subjekt und ihrem Prädikat sich nur ge-
legentlich und zufällig die wahren Bestandteile des Sinnes
decken können. Es bedarf deshalb fortwährend einer üeber-
tragung der psychologisch-grammatischen Interpretation in
die Sprache der metagrammatischen Theorie. Immer gilt
es dabei, in jedem tatsächlichen Aussagebestand den Typus
des aus Kategorie und Kategorienmaterial sich zusammen-
setzenden Gefüges hervortreten zu lassen. Bei dieser Um-
formung kann zunächst einmal mit der Fiktion operiert
werden, daß die katogorialen und die materialen Bestand-
teile sich in einer schematisch vereinfachten Verteilung
antreffen lassen, d. h. es kann von der Zusammengesetzt-
— 65 —
heit oder dem „Begriffs "-Charakter der Aussageelemente,
also von jener früher (S. 49 f.) erwähnten Angelegenheit einer
Auflösbarkeit in letzte, unzusammengesetzte Bestandteile,
vorläufig noch abgesehen vrerden.
In den Gefügen „a ist verschieden von b" oder „a ist
Ursache von b" nimmt nach der grammatisch orientierten
THeorie'aTHie Subjekts- und verschieden von b sein, Ur-
sache von b sein die Prädikatsstellung ein. Die wahre
Gruppierung jedoch verlangt, das Material, also a und b,
auf der einen Seite zusammenzunehmen und die kategoriale
Form, also Verschiedenheit, Ursächlichkeit, auf die andere
Seite zu schlagen. Dem — durch die sprachliche Formu-
lierung verborgenen — logischen Sinn nach wird vom
Kategorienmaterial a, b das Stehen in der kategorialen
Form, in der „Relation" Verschiedenheit oder Kausalität,
als ihm „zukommend" ausgesagt. Zuweilen fallen freilich
Subjekt und Prädikat nach der grammatisierenden und
nach der wahren Gliederung zusammen. In solchen Sätzen
nämlich wie: a existiert, a gilt, aist identisch (mit sich). Hier
stimmt zufällig das grammatische Prädikat mit dem echten
Prädikat, mit der Kategorie Existenz, Gelten, Identität
überein. Hier verbindet in der Tat die Kopula, die Ur-
teilssynthese, die Urteilsrelation, die in Wahrheit zu kopu-
lierenden Glieder: Kategorie und Kategorienmaterial. Diese
günstigen Sonderfälle werden dem Umstand verdankt, daß
in ihnen die Kategorie ausnahmsweise nicht Relation ist '.
In diesem Falle, wenn nämlich das Kategorienmaterial ein-
gliedrig ist, macht auch die grammatisierende Theorie das
ganze Kategorienmaterial zum einen Urteilsglied, zum Sub-
jekt. Wenn jedoch die Kategorie relationsartig, das Kate-
gorienmaterial mithin zweigliedrig ist, pflegt die gramma-
tisch orientierte Theorie die kategoriale Relation und die
' Als „ Gebietskategorie " nämlich, vgl. Log. d. Philos., 70 f.
L a 8 k , Lehre vom Urteil. 5
— 66 —
Subjekt und Prädikat kopulierende Urteilsrelation mitein-
ander zu verquicken. Xicht, wie erforderlich wäre, das
ganze Kategorienmaterial (im Beispiel : a, b), sondern nur
das eine Glied der kategorialen Relation (a), macht sie
zum Subjekt, zum einen Glied der kopulierenden Synthese.
Das andere Glied der kategorialen Relation (b) amalgamiert
sie mit dieser Kategorie selbst (im Beispiel: Verschieden-
heit, Ursache) zum zweiten Relationsglied der Kopulation,
zum Prädikat. Der dabei begangene Fehler besteht somit
nicht in einer einfachen Gleichsetzung, sondern nur in einer
partiellen Durcheiuanderschiebung von kategorialer und
kopulierender Relation. In Wahrheit findet die kopulie-
rende Relation stets zwischen Kategorienmaterial und kate-
gorialer Form statt. Ist nun die kategoriale Form eine
Relation, so besteht sie in einer Relation zwischen Kate-
gorienmaterial und kategorialer Relation. Sprachlich läßt
sich der wahre Sachverhalt stets durch eine Umformung
zum Ausdruck bringen, in der genau wie im Existential-
satz die Kategorie auch zum grammatischen Prädikat ge-
macht wird, also etwa durch die Formulierung: a und b
stehen im Kausalverhältnis. So entspricht in den ver-
schiedenen Fällen, in denen die Kategorie entweder re-
lationsartig ist oder nicht, dem, was in grammatischer Hin-
sicht gleichmäßig Prädikat ist, in logischer Hinsicht etwas
ganz Verschiedenes, und umgekehrt erhält dabei das logisch
Gleichartige einen ganz verschiedenen grammatischen Aus-
druck.
Dieser Korrektur des grammatisierenden Verfahrens
liegt lediglich das Hauptargument aller metagrammatischen
Theorien zugrunde, wonach der Struktureinschnitt, wenn
doch nun einmal überhaupt eine Gegliedertheit und Gefügt-
heit vorliegt, sich in letzter Linie allein nach den sachlich
relevanten Unterschieden bestimmen kann.
— 67 —
Läßt man es jedoch bei der soeben absichtlich vor-
genommenen schematischen Vereinfachung sein Bewenden
haben, so ist diese ganze Prädikationstheorie vorläufig noch
den einfachsten Einwänden schutzlos ausgesetzt. Wenn
man nämlich auch, der hier aufgestellten Forderung ge-
horchend, das theoretische Gefüge nach seinen formalen
und materialen Bestandteilen auseinander zu wirren sucht,
so wird man noch garnicht imstande sein, im tatsächlichen
Aussagebestand sich zurechtzufinden. Denn niemals lassen
sich nach vorgenommener Zerlegung die echten Urbestand-
teile in so einfach angeordneter Verteilung herausfinden,
wie vorher angenommen wurde. Niemals wird ein gram-
matisches Subjekt (wie a in den obigen Beispielen) bloßes
kategorial unbetrofifenes Material enthalten. Es muß darum
zunächst der Anschein entstehen, als ob die Einteilung
nach Kategorie und Kategorienmaterial garnicht zur Be-
wältigung des tatsächlichen Befundes ausreicht.
Um die letzten Bedenken zu beheben, muß jetzt noch
die vorher (S. 49 f.) besprochene Auflösbarkeit der zusammen-
gesetzten Gefüge in ihre einfachsten Bestandteile hinzu-
treten. Denn die vorläufig noch bestehende Unbeherrsch-
barkeit des tatsächlichen Aussagegefüges hat ihren Grund
darin, daß man beim Versuch einer Zerlegung in Kate-
gorie und Kategorienmaterial zwar wohl auf die isolier-
baren und auf die eine Seite sich bringen lassenden kate-
gorialen Prädikate, niemals aber auf die ebenso isolierbaren
ürsubjekte, auf bloßes kategorial unbetroffenes Material,
stößt. An Stelle logisch nackten Materials finden sich viel-
mehr als gesonderte Aussagebestandteile immer nur „Be-
griffe" vor. Doch dieser Umstand bedeutet eben nichts
anderes als die Aufforderung, auf diese „Begriffe", auf das
als begriffen Niedergelegte, auf diese festgewordenen Pro-
dukte ehemaligen Aussagens, nach der früher im allge-
5*
— 68 -
meinen erörterten Auflösungstendenz dieselbe Scheidung
wie auf die Aussagegefüge überhaupt, und d. h. die Zer-
legung in Kategorie und Kategorienmaterial, anzuwenden.
Stellt man sich auf den Standpunkt der konsequenten
Auflösungstheorie, so kann man in der Tatsache, daß im
Aussagebestand sich niemals bloßes kategorial unbetroffenes
Material vorfindet, in letzter Linie wieder nur eine ledig-
lich psychologisch-grammatische Angelegenheit finden. Sie
scheint sich auf den ersten Anblick nur so deuten zu lassen,
daß die primitivsten, vom materialen Ursubjekt prädizie-
renden Aussagen sich nicht in ihrem ausdrücklichen Voll-
züge, sondern immer nur im Zustande der Abgeschlossen-
heit und „Begriffenheit" antreffen lassen. Denn daß über-
haupt in diesen „Begriffen", sofern ja in ihnen kategorial
umgriffenes, also „begriffenes" Material steckt, Prädikationen
investiert sind, steht außer Zweifel. Liegt doch nun ein-
mal hier ein Material vor, dem irgendwie kategoriale Be-
stimmungen zudiktiert sind. Bezeichnet man ein solches
mit einem Minimum kategorialer Form bereits umschlosse-
nes Material als Urbegriff, so kann man sagen: es fungie-
ren als Aussageelemente niemals bloße Materialsstücke,
sondern mindestens stets Urbegrifi'e. Um sich also der
Unmöglichkeit des Auftretens von bloßem Material in der
Rolle des Subjekts zu vergewissern, darf man sich nicht
beispielsweise auf zusammengesetzte Ding- oder Geschehens-
begriffe berufen. Denn was hier im Stadium des Begriffs
zusammengedrängt vorliegt, läßt sich immer noch in eine
Reihe von Aussagen auflösen. Man muß vielmehr bis zu
den einfachsten, garnicht mehr kategorienhaltigen, pures
Material repräsentierenden Inhalten zurückgehen und sich
die reinen Fälle eines Ursubjekts zu konstruieren suchen,
wie sie etwa durch Sätze wie „es gibt rot (= rot existiert)",
„es donnert (= Donnern geschieht)" angedeutet sein mögen.
— 69 —
Von diesen Fällen ist dann einzusehen, daß sogar sie nicht
logisch nacktes sinnlich-anschauliches Impressionsmaterial
als Subjekt aufweisen, vielmehr auch in diesen extremen
Fällen, was hier freilich nicht genauer auszuführen ist, im
Subjekt das ürmaterial schon irgendwie kategorial umhüllt
vorliegt, immer irgend eine logische Form dabei sich vor-
drängt.
Diese ganze Sachlage i^t nun zuzugeben, erschüttert
aber nicht im mindesten die hier vertretene Prädikations-
theorie. Zunächst würde sich ja jetzt lediglich die Hin-
sicht genauer bestimmen lassen, in der es von bloß psycho-
logisch-grammatischer Relevanz sein soll, wenn im Aus-
sagegefüge nie materiale Ursubjekte, sondern höchstens
ürbegriffe auftreten. Der Sache nach ist eben schon das
Zustandekommen der Ürbegriffe als Prädikationsleistung
des Erkennens anzusehen. Vergleicht man den Bestand
von Urbegriffen beispielsweise mit dem, was beim bloß im-
pressionalen sinnlichen Erleben vorliegt, so erweist er sich
bereits als Ergebnis theoretischer Prädikationsfunktion. Nur
zu dem Zugeständnis wäre man eventuell genötigt, daß
alles Aussagen im psychologisch - grammatischen Stadium
der Aktualität immer bereits die fixierten Produkte der
urbegrifflichen Prädikation als Unterlage voraussetzt.
Allein als Unterlage in welchem Sinne? Sollen die
urbegrifflichen Gefüge als Subjekte im richtig interpretier-
ten Aussagebestand , also als das dort durch das kate-
goriale Prädikat geforderte Korrelat, angesehen werden?
Beim Aufwerfen dieser Frage bemerkt man sofort, daß
diese Deutung unstatthaft wäre. Die im Aussagebestand
als Prädikat auftretende Kategorie fordert als Kategorie
eindeutig und fraglos das, worauf sie in ihrer Formartig-
keit hinweist, somit ein Material und nichts als ein Mate-
rial. Nicht der ganze ürbegriff, das ganze urbegriffliche
— 70 —
Form-Material- Gefüge, sondern an ihm lediglich sein ma-
terialer Bestand, kann im Aussagegefüge das Subjekt der
Kategorie repräsentieren. Es kann sich darum garnicht
anders verhalten, als so, daß das im Urbegriff enthaltene
Material nach zwei Seiten hin als Subjekt fungiert. Ein-
mal gegenüber der Kategorie, die es innerhalb des ürbe-
griffs vom bloßen Material zum Begriff erhöht hat, und
sodann gegenüber der in der Aussage ihm zuerteilten Ka-
tegorie. Genauer ausgedrückt: am materialen Bestand des
Urbegriffs sind gewisse Momente für die Zuerteilung der
einen, gewisse für die der andern Kategorie bestimmend. Also
keineswegs ist das urbegrifiliche Form-Material-Gefüge Sub-
jekt für das Prädikat des aktuellen Aussagegefüges. Viel-
mehr es liegen zwei Aussagegefüge vor, eins im Zustand
der Begriffenheit, das andere in dem der Aktualität. Aus
den materialen Subjekten beider setzt sich das Gesamt-
material des Urbegriffs zusammen, das somit in seiner Ge-
samtheit nach der einen wie nach der andern Seite einen
überschüssigen Teil aufweist. Von der Kategorie aus an-
gesehen, stellt sich dies so dar, daß jede der beiden Kate-
gorien unbekümmert um die konkurriende Kategorie auf
das Material hinzielt.
Was hier vom Urbegriff ausgemacht wurde, gilt all-
gemein für alle begrifflich oder kategorial bereits geformten
Aussageelemente. Es mag darum derselbe Sachverhalt an-
deutungsweise an einem etwas zusammengesetzteren Fall
bestätigt werden. Wiederum nämlich läßt sich beispiels-
weise nicht bestreiten, daß in einem Kausalgefüge nach
Abzug der Kausalrelation nicht bloße Materialsstücke, son-
dern höchstens „Begriffe", Dinge und Ereignisse, also ihrer-
seits selbst bereits kategorial geprägte Bestände, übrig
bleiben. Es wird nun wiederum das Material a, b, unge-
achtet seiner anderweitigen, nämlich „ begriff lieh "• -katego-
— 71 —
rialen, also etwa dingartigen Umschließung, unmittelbar von
der Kausalkategorie betroffen. Und wiederum wird an
diesem Material gewissen Momenten die Ding-, gewissen
andern die Kausalkategorie „zukommen". Es greift die
Kausalkategorie gleichsam durch die in den „Begriffen'^ a
und b vorliegende kategoriale Umhüllung der Dinghaftig-
keit hindurch und schließt am a- und b-Material lediglich
das dortige Kausalmaterial kausalartig zusammen. Das
Material und folglich das Strukturkorrelat der Kausal-
kategorie vermag wiederum nicht ein bereits „begrifflich"
geformtes, sondern nur das sinnlich anschauliche Urmaterial
abzugeben.
So gibt es ganz allgemein, ungeachtet aller erdenklichen
sonstigen „begrifflichen", kategorialen Geprägtheit, immer
ein bestimmtes bloßes Material und eine bestimmte Kategorie,
die sozusagen im Vordergründe steht und worauf allein
im Einzelfalle der aktuellen Aussage die Kopulation es
abgesehen hat. In jeder Aussage wird ein Teil der Er-
kenntnisgegenstände als bereits „begriffen" vorausgesetzt,
d. h. es wird etwas von der theoretischen Gesamtaufgabe,
also von der kategorialen Bewältigung des Materials, als
schon geleistet angesehen. An diesen Ertrag knüpft jede
Aussage an und sucht durch einen weiteren Beitrag die
Arbeit des Erkennens fortzusetzen. Es ist der tiefere Sinn
der psychologisch - grammatischen Prädikationstheorie, daß
sie das Geleistete als Ausgangspunkt und Unterbau und
darum als Subjekt, die Weiterführung des theoretischen
Werkes als Prädikat betrachtet.
Es soll hier nicht untersucht werden, ob die Bestimmt-
heit des Materials es vielleicht fordert, eine gewisse Schich-
tung, einen Stufenbau kategorialer Form nach dem Muster
der Einteilung in Substanz und Akzidenz , anzunehmen,
wonach beispielsweise die Kausalrelation etwa die Ding-
— 72 —
relation der Sache nach voraussetzte. Das Bestehen eines
solchen Aufbaus würde jedenfalls die hier vertretene Grund-
anschauung nicht umstürzen. Das Hindurchgreifen der
Kategorie bis zum Material hin bliebe unangefochten, es
fände dann eben nur nach einer sachlich bestimmten Ord-
nung statt.
So läßt sich denn auch der verwickeitere Sachverhalt
des tatsächlichen Aussagegefüges von der hier aufgestellten
Prädikationstheorie aus einheitlich bewältigen. Was nicht
aus bloßer Form und aus bloßem Material besteht, darin
sind irgendwie Form - Material - Gefüge investiert. Damit
erweisen sich die Aussagegefüge als in jeder Hinsicht in
die beiden ürglieder der Prädikation auflösbar. Der gram-
matisierenden Theorie mußte diese Interpretation der Be-
griffe ebenso fern liegen, wie die sachliche Scheidung der
Elemente überhaupt. Daß von den zusammengesetzteren
Gliedern gerade auf die beiden Ürglieder zurückzugehen
ist, konnte nicht in ihren Gesichtskreis treten.
Durch diese metagrammatische Prädikationstheorie wer-
den nicht nur die Schranken zwischen Urteil und Begriff
aufgehoben, sondern es wird auch ermittelt, worin in letzter
Linie die Gebilde bestehen, die in beiden gleichmäßig ent-
halten sind ^ —
' Nachdem diese metagrammatische Prädikatstheorie vollständig
ausgebildet war, ließen sich nachträglich ganz gelegentliche und ver-
streute Spuren von ihr bei einzelnen Logikern entdecken. So heißt
68 einmal bei Schuppe: „Im eigentlichen logischen Sinne sind die
Data das Subjekt, und Prädikat sind diejenigen Begriffe, welche sie
in ihr eigentümliches Verhältnis zu einander stellen, eben das Ver-
hältnis, welches die Art des Aneignens ausmacht, als identische oder
verschiedene oder ursächlich verknüpfte, die Kategorie im eigent-
lichen Sinne. Die Sprache hat diesen Sachverhalt nicht zum Aus-
druck gebracht, sondern läßt das eine der beiden so Verknüpften
Subjekt und das andere Prädikat sein . . . .* Erkth. Log., 98. Allein
zu einer darauf aufgebauten Prädikationstheorie kommt es bei ihm
— 73 —
Es mag verwunderlich erscheinen, daß in den voran-
gegangenen Ausführungen die Hineinarbeitung der Kate-
nicht. Daß bei Nivellierung von Begriff und Urteil in beiden der
gleiche Urakt eines logischen Bestimmens des Unbestimmten steckt,
deutet Natorp an, s. Grundlag. d. exakt. Wftn. II. Kap., § 2—4,
bes. 40 f., 47, Philos. Propäd.^, 1909, 13 f., Philos., 50 f.; vgl. über
Natorp auch ob. S. 49 Anm. Auch Ansätze dazu, mit dieser Prä-
dikationstheorie die Lehre vom Eingegliedertsein primitiver, als „ Sub-
strate" fungierender Prädikationsgebilde in die Gesamtgefüge des
Urteils zu verbinden, finden sich vereinzelt vor. So vertritt Schleier-
macher die Ansicht, daß im „primitiven Urteil" unmittelbar „das
ursprüngliche Chaos", „sofern es die organischen Affektionen veran-
laßt", das, was er sonst auch „Stoff" oder „Materie" nennt — vgl.
Dialektik, Beilage E XXIV ff., § 185 ff. — Subjekt ist. Annäherungen
daran sieht er in den einfachsten Impersonalien, Dial. § 304 ff. mit
d. Anm., Beil. E LXXVII ff. Wie denn überhaupt Schleiermacher
die Leistung des Erkennens in das logische Bestimmen des Chaos
setzt (vgl. Dial. § 108 ff'.. Beil. E XXIV ff.) und auch die Gleichartig-
keit von Begriff und Urteil in dieser Urleistung erkennt, vgl. ob.
S. 49 Anm. Aehnlich wie Schleiermacher findet Trendelen-
burg, L. U. II, 281 ff. in den Impersonalien die Urform des Urteils
und den „Keim der weiteren Bildung". Aus der „Fixierung" dieser
„ersten Tätigkeit" entstehen die Substanzbegriffe. Gegenwärtig ist
besonders Mai er auf die „primitivsten Betätigungen des Urteils"
zurückgegangen, auf solche, die nicht „ihrerseits in ihren Subjekten
bereits vollzogene Erkenntnisvorstellungen voraussetzen". Bei Maier
findet sich die im Text vertretene Auffassung, daß die „elementaren
Urteile" sich „nicht in grammatisch normalen Sätzen ausdrücken
lassen", „nicht selbständig vorkommen", dagegen in den „Substrat-
urteilen" als vollzogen vorausgesetzt zu denken sind, sodaß in diesen
zu unterscheiden ist „zwischen einem Urteil, welches das Substrat
bildet und dem Haupturteil, das sich auf dieser Grundlage erhebt".
Das führt denn auch zu der Konsequenz, als Subjekt des elementaren
Urteils das Material, den objektivierten „Vorstellungsinhalt", anzu-
sehen. „Uebrigens könnte im elementaren Urteilsakt recht wohl der
Inhalt der aufzufassenden Vorstellung als logisches Subjekt betrach-
tet werden" (163). Von da aus kommt Maier zur Verwerfung der
einseitig auf die „Substraturteile" zugeschnittenen Scheidung in Sub-
jekt und Prädikat. Endlich verbindet er mit dieser Darlegung die
Hineinarbeitung der Kantischen Kategorienlehre in die Urteilstheorie
und stellt demgemäß die Leistung des Urteils als ein Objektivieren
durch einen kategorialen Apparat fest. Psychologie des emotionalen
— 74 —
gorienlehre in die ürteilstheorie als ein Desiderat erschien,
während es doch seit Kant geläutig geworden ist, die kate-
gorialen Formen zum mindesten unter dem Kapitel „Re-
lation des Urteils" abzuhandeln. So wertvoll es nun auch
ist, die kategoriale „Synthesis" überhaupt als eine in das
urteilende Erkennen eingegliederte Funktion hervorzuheben,
so bedarf es dagegen einer ausdrücklichen Prüfung, in was
für einer bestimmten Beziehung die Kategorie zur Struktur
des Urteilsgefüges stehen soll. Es gibt nämlich Versuche,
die kategoriale Relation mit der kopulierenden Urteilssyn-
these, mit der Subjekt -Prädikats -Relation, also mit der
Struktur des Urteilsgefüges, in Eins zu setzen. IVIindestens
ganz nahe kommt dieser Auflfassung bereits Kant selbst,
wenn er das objektiv gültige „Verhältnis" der im Urteil
„enthaltenen Begriffe'- in die transzendentale Einheit der
Apperzeption und damit in die kategoriale Synthesis ver-
legt. Die kategoriale Relation fällt ihm mit der Kopula,
deren Glieder mit den im Urteil verbundenen „Begriffen",
also mit Subjekt und Prädikat, zusammen. Urteilsform
und Urteilsmaterie nach der scholastischen Abgrenzung
decken sich mit kategorialer Form und Kategorienmaterie.
Wie denn Kant mit dem scholastischen Terminus „Form
des Urteils" sich einverstanden erklärt und genau das da-
mit Gemeinte mit der Einheit der Apperzeption gleichsetzt ^
Bei einer solchen Identifizierung von Kopula und katego-
rialer Relation sind sodann Theorien denkbar, die das Ver-
hältnis zwischen Subjekt und Prädikat auf gewisse beson-
Denkens, 1908, 147 ff., 163 ff., 170 ff., 373 ff'. Schließlich sei darauf
hingewiesen, daß in Rickert.s Aufsatz , Das Eine, die Einheit und
die Eins", Logos 1911, 48, sich die Bemerkung findet, daß unter Prä-
dikat die Form, unter Subjekt der Inhalt zu verstehen ist und daß
in jedem sprachlichen Subjekt bereits eine Verbindung von Form
und Inhalt steckt.
' Kr. d. r. V. § 19 und B 322, vgl. auch Logik § 18 ff., 24.
— io —
dere kategoriale Bestimmungen zu reduzieren suchen, wie
es der Sache nach z, B. die Identitäts- und Subsumtions-
theorien des Urteils tun, und weiterhin andere Theorien,
die die kopulative Beziehung als so vielgestaltig annehmen,
wie die kategoriale Relation sein soll, die vermeintlich
zwischen Subjekt und Prädikat statthat i.
Allein dieser ganzen Auffassung gegenüber ist daran
zu erinnern, daß in die kopulative Verbundenheit der Aus-
sagegefüge keinerlei bestimmter Bedeutungsgehalt und so
insbesondere keinerlei bestimmte kategoriale Gehaltsform
hineinzulegen ist, die Kopula vielmehr nichts anderes als
jene einförmige Bezogenheit darstellt, die sich als indiffe-
rente Unterlage des eigentümhchen, aber überall gleichen
und einförmigen Zusammengehörens und Nichtzusammen-
gehörens der Strukturelemente erwiesen hat (vgl, ob. S. 36 f.).
Die Kategorien und also auch die kategorialen Relationen
sind unzweifelhaft zu den zu kopulierenden Elementen
zu zählen. Sie sind nicht zur „Form", sondern zur „Ma-
terie" in der Struktur der Urteilsobjekte zu rechnen. "Wie
sie denn auch dementsprechend der urteilsjenseitigen Gegen-
standsregion angehören, auf der sich erst durch eine be-
sondere Strukturkomplikation die „Form" der Urteilsobjekte
aufbaut. Die Strukturrelation der Urteilsgefüge und die
kategorialen Relationen sind somit durch die fundamentale
Kluft, die zwischen den beiden Regionen logischer Phäno-
mene besteht, geschieden. Doch der Nachweis davon, daß
innerhalb der Aussagestruktur die Kategorien nur die Rolle
von Elementen spielen können, wird im zweiten Kapitel
fortgesetzt werden.
Sieht man aber auch ganz von dem soeben angedeu-
» So z.B. Lotze, Logik, 1880S 59. 72 ff., 565,571, Schuppe,
99 ff., Win de Ib and, Beitr. z. Lehre v. negat. Urt., 180 ff., 185,
V. Syst. d. Kat., 46.
— Tö-
teten Argument ab, so steht und fällt die der Kategorie
die Kopulationsfunktion zuerteilende Theorie außerdem noch
mit der ihr eigentümlichen Voraussetzung, es müsse die kate-
goriale Form unbedingt in einer „Synthesis",in einer Relation,
bestehen. Gibt es nämlich nichtrelationsartige Kategorien, so
kann offenbar nicht der Kategorie als solcher die Funktion
der Kopula zugedacht werden. Vielmehr muß dann deutlich
zum Vorschein kommen, daß die Kategorie als solche und
überhaupt nicht als Verbindung, sondern ' als eines der zu
verbindenden Gnecler tungiert. Nun arbeitet aber das Er-
kennen lort^lirend mit nichtrelationsartigen Kategorien,
von denen hier nur an die der Existenz erinnert sei ^. Für
die sog. „Existentialsätze" läßt sich garnicht leugnen, daß
in ihnen jedenfalls die kopulierende Synthese von der kate-
gorialen Form verschieden ist und die Kategorie zum einen
der Elemente gemacht wird. So versagt diese Theorie ge-
rade in den Fällen, in denen die grammatische Interpre-
tation zufälhg mit der richtigen Deutung zusammentrifft
(vgl. ob. S. 65).
Gerade die soviel umstrittenen Existentialurteile sind
nach der wahren Prädikationstheorie auf das einfachste zu
intei-pretieren '^. Freilich muß dabei eingesehen werden,
daß es sich auch hier um das Zusammengehören, Einan-
der-^Zukommen" eines materialen Subjekts und eines kate-
gorialen Prädikats handelt. Dazu aber ist vor allem er-
forderlich, daß das „Existieren'' als gegensatz-jenseitige
' Vgl. über diese nichtrelationsartigen , Gebietskategorien " Log.
d. Phil , 70 f.
- Die Kategorie Existenz oder Realität existiert freilich selbst
\ nicht, d. h. sie gehört nicht den sinnlich-anschaulichen Inhalten an.
I sondern sie «gilt", und insofern ist sie, wie Kant bemerkt hat, allor-
V A dings kein , reales", existierendes, sondern ein bloß logisches, gelten-
) des Etwas. Aber gerade darum macht sie das Prototyp eines Prä-
dikats aus.
— ( (
gegenständliche Kategorie erkannt und nicht mit dem einen
Gegensatz zulassenden „Sein", also mit dem Objektskorre-
lat der richtigen Bejahung, mit gegensätzlicher Wertpositivi-
tät, mit der positiven Kopula, vermengt wird. Genau
diesen Fehler begeht aber Brentano. Das verleitet ihn
dazu, in den Existentialsätzen eine Gegeninstanz gegen die
uralte Theorie zu erblicken, nach der es sich bei der Ur-
teilsentscheidung stets um Anerkennung oder Verwerfung
gerade von „Verbindungen" und „Trennungen" handelte
Indem er bei den sog. „Existenzial" -Sätzen unter der „Exi-
stenz" das kopulative und zwar positiv gedachte „Sein",
den Ausdruck für die Anerkennungs- oder Bejahungswür-
digkeit, das „öv d); dXr;^£s", unter Existenz und Nichtexi-
stenz „Korrelate" „ der wahrhaft affirmativen und negativen
Urteile", nicht aber das versteht, was er das „Sein"
„im Sinne der Realität", das „ov im Sinne des Dinglichen
(Wesenhaften)", nennt ^, verschließt sich ihm der wahre
Sachverhalt, daß die Bejahungswürdigkeit sich auch hier
auf eine Zweiheit von Elementen aufbaut, auf einem Zu-
sammengehören beruht, nämlich auf dem Zusammengehören
der Kategorie Existenz (nach Brentanos Terminologie „Reali-
tät") und des dazu gehörigen Materials, dem die Existenz
zukommt. NichtoieE^stenz^^dauch nicht das, dem die
Existenz zukommen soll, sondern das Zukommen der Exi-
stenz oder Realität ist es, was bejaht wird. Die Existenz
stellt das gegensatzlose Moment dar, das zu einem Struktur-
element im wertigen oder unwertigen, harmonischen oder
disharmonischen, ein öv ws oCkrß-ic, oder jatj öv w; <]^t\)Ooq
enthaltenden Gefüge wird. Das „Sein" oder „Nichtsein"
der Kopula tritt stets zur Existenz oder Realität hinzu.
Steckte freilich, wie Brentano meint, in der Existenz das
» Psychologie v. emp. Standp., 1874, 276 f., Sittl. Erk. 71 ff.
« Sittl. Erk. 58, 61, 64, 75 f.
— 78 —
Moment der Positivität, dann könnten allerdings nicht nur
"Verbindungen, sondern auch Einzelinhalte mit der Wert-
positivität ausgestattet sein und das Bejahungsobjekt dar-
stellen.
Die Umwandelbarkeit aller urteile in Existentialsätze,
die Brentano geltend macht, beweist garnichts für ihn^.
Sie bedeutet lediglich eine Umformbarkeit aller sonst irgend-
wie formulierten urteile in solche Sätze, bei denen — der
wahren Prädikationstheorie gemäß — die Kategorie
als eins der Elemente im bejahungs- oder verneinungswür-
digen Gefüge auch in der sprachlichen Formulierung deut-
lich hervortritt. Daß aber innerhalb der Kategorien ge-
rade die Existenz ausnahmslos in dieser Bolle zu fungieren
vermag, liegt daran, daß sie als die höchste, die Gesamt-,
die Gebietskategorie, für alle übrigen einzutreten vermag-.
Aus diesem Grunde kann jegliches Zurechtbestehen
und Zusammenstimmen, d. h. die positive Wahrheit über-
haupt und als solche, grade als ein Zusammenstimmen von
Inhalten mit der Existenz ausgesprochen werden, wie ja
auch die Positivität ganz allgemein die üebereinstimmung
mit den „existierenden" Gegenständen ausdrückt. Man
kann deshalb sagen: weil nach der metagrammatischen
Prädikationstheorie in allen Urteilen ein kategoriales Prä-
dikat vorkommen muß, müssen sich alle Urteile als Exi-
stentialsätze aussprechen lassen ^.
' Psychologie, 281 ft".
2 Vgl. darüber Log. d. Philos., 70 f.
3 Daß freilich die Existenz im Sinne der Realexistenz doch nicht
ein ausreichend umfassendes Prädikat darstellt und sich somit Bren-
tano auch in dieser Hinsicht einer nicht genügenden Auseinander-
haltung der verschiedenen Bedeutungen des Seienden schuldig ge-
macht hat, ist ihm von Windelband mit Recht entgegengehalten
worden, vgl. Beitr. z. L. v. neg. Urt., 184, dazu ferner Log. d. Philos.,
107/8.
79
Dritter Abschnitt.
Die Anwendung des Kriteriums der Gegensätzlichkeit auf die
echten Strukturelemente.
Nunmehr braucht bloß noch das im ersten Abschnitt
festgestellte Kriterium der gegensätzlichen Wertqualität auf
die jetzt in ihrer wahren Gliederung begriffenen theoreti-
schen Gefüge angewandt zu werden. Bei Einsetzung der
echten Strukturelemente erweist sich dann die "Wahrheit
und Wahrheitswidrigkeit der primären Objekte als ein Zu-
sammengehören und Xichtzusammengehören gerade von
Kategorie und Kategorienmaterial.
Die Voraussetzung für das Zustandekommen einer
Verschiebung von Kategorie und Material gegeneinander
bietet dabei offensichtlich die Vielheit der kategorialen Ein-
zelformen dar. Denn wenn man sich die Kategorie un-
differenziert gelassen denkt, so ist entweder nur die Unbe-
troffenheit von jeglichem Etwas oder seine Betroffenheit
durch die eine einzige kategoriale Form möglich. Für irgend-
welches Nichtzusammen stimmen wäre bei der gänzlichen
Uniformität des kategorialen Prädikats kein Spielraum da.
Erst die Vielheit logischer Formen bietet die Gelegenheit
zu einer Durcheinanderwerfung der Elemente. Aller Un-
wert muß auf einer Verschobenheit der Kategorie gegen
das Material oder des Materials gegen die Kategorie, auf
dem disharmonischen Verhältnis beruhen, das zwischen
einem Material und einer solchen Einzelform stattfindet,
in der das Material in Wahrheit nicht steht. Wo sollte
auch sonst in das Kopulationsgefüge „a ist die Ursache
von c" die Wahrheitswidrigkeit sich einnisten? Man zer-
lege richtig in die Bestandteile, also in a, c auf der einen
und in die ürsachenkategorie auf der andern Seite. Weder
— So-
das materiale Moment a, c noch das kategoriale Moment
kann Wahrheitswidrigkeit bergen. Diese steckt vielmehr
lediglich in der Disharmonie zwischen Kausalität und dem
Material a, c, das in Wahrheit nicht in der Relation der
Ursächlichkeit, sondern nur in der dinghaften oder in einer
sonstigen irgendwie verwickelteren Relation steht.
Alle Ausgeburten des Wahns und des Traums, alle
Mythen und dichterischen Phantasieprodukte enthalten —
rein theoretisch angesehen — lauter Gebilde wahrheitswid-
rigen Sinnes, disharmonischer Zusammen gefügtheit von
Form und Material. So sind — um grob zu exemplifi-
zieren — im Zentaur weder Pferdeleib noch Menschen-
oberkörper ersonnen : es wird vielmehr hier nur der die
materialen Elemente umspannenden Dingheitskategorie ein
unpassendes Material geboten. Wiederum also darf nicht
von der Unzusammengehörigkeit zwischen irgendwelchem
Material auf der einen und irgendwelchem Material auf
der andern Seite geredet, sondern es muß wie stets der
Gesamtbefund so zerfällt werden, daß ein Nichtzusammen-
passen des auf die eine Seite gebrachten Materials und
der auf die andere Seite geschlagenen Kategorie heraus-
kommt. Die eigentlichen Elemente können ebensowenig
jemals ersonnen wie unwertig sein. Es braucht nach den
Ausführungen des vorigen Abschnitts nicht umständlich aus-
geführt zu werden, daß jede erdenkliche Wahrheitswidrig-
keit sich so umformen läßt, daß sie als ungehörige Zu-
sammensetzung gerade von Kategorie und Kategorienma-
terial kenntlich wird. Zu allen Zeiten sind Versuche ge-
macht worden, zu den der Verfehltheit entnommenen, „ein-
fachsten" Elementen vorzudringen, aus deren Verbindung
erst aller Unwert entspringt. Nur, welche diese Ele-
mente sind und daß sie — von den Problemen des theo-
retischen Sinnes aus betrachtet — nichts anderes als Kate-
— 81 —
gorie und Kategorienmaterial sein können, ist das, worauf
hierbei alles ankommt.
Insofern für die Geltungs- und Werttheorie Gelten
und Wert an Gegensätzlichkeit gebunden, folglich Gegen-
satzindifferenz mit Geltungs- und Wertindifl'erenz zusam-
menfällt (vgl. ob. S. 30), ergibt sich für sie noch die beson-
ders bemerkenswerte Konsequenz, daß ebenso wie die ma-
terialen Bestandteile auch die Kategorien als Elemente und
d. h. als gegensatzindifferent, als geltungs- und wertindiffe-
rent, als neutral angesehen werden müssen. Gültigkeit und
Ungültigkeit, Wert und Unwert sind eben nicht anders
denn als ein harmonisches oder disharmonisches „Verhält-
nis" zwischen den Elementen zu denken. Es gibt auch
offenbar nicht wahre und wahrheitswidrige, positive und
negative Kausalität oder Dingheit oder Unterschiedenheit
usw., sondern nur an wahrer oder verkehrter Stelle stehende,
mit wahrem oder unpassendem Material verbundene, kurz
harmonierende oder disharmonierende Kausalität oder Ding-
heit oder Unterschiedenheit usw. Die Kategorien sind nur
Glieder, nur Bausteine einer unteilbaren, ihre Elemente
umschlingenden Ganzheit des Sinnes, die allein der Alter-
native von Wahrheit und Wahrheitswidrigkeit unterliegt.
Will nun die Werttheorie, ohne die übliche Verschlingung
von Wertartigkeit und Gegensätzlichkeit preiszugeben, den-
noch an der Wertartigkeit der Kategorie festhalten, so
bleibt ihr, wie sich im zweiten Kapitel zeigen wird, nur
der andere, ebenso verfehlte Ausweg übrig, in das urteils-
jenseitige gegenständlich-logische Phänomen der Kategorie
die gegensätzliche Wertqualität der Urteilsregion hineinzu-
verlegen. —
Als Ertrag dieses Kapitels hat sich ergeben, daß un-
geachtet der bloß „formallogischen" und nichtgegenständ-
lichen Bedeutsamkeit von Struktur und „Form" des Urteils
Lask, Lehre vom Urteil. 6
— 82 —
dennoch die Gliederung seiner ., Materie'- nicht ohne An-
knüpfung an die transzendental-logische und gegenständ-
liche Urstruktur Yorgenommen werden kann.
Zweites Kapitel.
Die Uebergegensätzlichkeit.
Bisher ist eine Beziehung zwischen der nichtgegen-
ständlichen Urteüsregion und den gegenständlich-logischen
Phänomenen nur soweit verfolgt worden, daß die Rolle
hervortrat, die der Kategorie in der Struktur der Urteils-
objekte zufällt. Nur um das Eingegliedertsein des Gegen-
ständlichen ins Xichtgegenständliche handelte es sich da-
bei. Jetzt dagegen soll sich die Untersuchung auf den
Abstand richten, der zwischen den Urteilsobjekten und
der Gegenstandsregion besteht.
Dabei wird sich das Phänomen der Gegensätzlichkeit
in der Urteilsregion als das Symptom ihrer Xachbildlich-
keit und sekundären Stellung erweisen. In diesem Punkte
die Urteilsregion an den Kopernikanisch interpretierten, in
ihrer Logizität durchschauten Gegenständen messen, das
heißt, ihr die ihr gebührende Stelle in der Gesamtheit der
logischen Phänomene anweisen. Nur durch das Fort-
schreiten zu einem urteilsjenseitigen Maßstab läßt sich die
Urteilsregion selbst erkennen.
Es erhebt sich darum zunächst die Frage, ob nicht
ein genaueres Eindringen in das Wesen jenes Zusammen-
gehörens und Xichtzusammengehörens der Strukturelemente,
auf dem die gegensätzliche Wertqualität beruht, zu einer
Erschütterung der ganzen Gegensatzregion führen muß
(1. Abschnitt). Sodann ist das Hinausgetrieben werden über
die Gegensätzlichkeit in seinen Konsequenzen für das Wert-
problem zu untersuchen (2. Abschnitt).
— 83 —
Erster Abschnitt.
Die Künstlichkeit der Urteilsstruktur und ihr Abstand von
der gegenständlich-logischen Region.
Wie bereits in der Einleitung erwähnt wurde (S. 5),
droht die Aufgabe einer Messung der Urteilsregion au einem
urteilsjenseitigen Maßstab gerade durch die Kopernikani-
sche Umwälzung in der Logik wieder erschwert, die Di-
stanzstellung der Urteilsregion gegenüber den Gegenständen
wieder verdunkelt zu werden. Indem nämlich durch die
Kopernikanische These der Herrschaftsbereich des Logi-
schen bis in die Gegenstände hinein ausgedehnt wird, er-
W'ächst die Gefahr, in die Gegenstände den vorkantischen
Typus des Theoretischen und so das Urteilsartig-Theoreti-
sche hineinzuverlegen. Es muß darum der Nachweis er-
bracht werden, daß die Urteilsregion auch von den Koper-
nikanisch interpretierten, in den Bereich des Logischen hin-
eingezogenen Gegenständen durch die ganze Kluft der
Künstlichkeit und Nachbildlichkeit geschieden ist ; die Gegen-
stände, obgleich nicht mehr als metalogisch, dennoch nach
wie vor als urteilsjenseitig anzusehen sind.
Zunächst soll dabei kurz skizziert werden, wie sich für
die vorkopernikanische Auffassung die Distanz zwischen ur-
bildlicher und nachbildlicher Region ausnimmt.
Für den vorkopernikanischen Standpunkt muß der Ab-
stand zwischen der Urteilsregion und den Gegenständen
einfach deshalb unverkennbar sein, weil er sich dort als
Distanz zwischen dem Theoretischen und dem Metatheore-
tischen aufdrängt. Denn das Theoretische als solches steht
dort im Abstand der Nachbildlichkeit von den Gegenstän-
den. Es unterscheidet sich vom gegenständlichen Urbild
durch das Auftreten gewisser in den Gegenständen selbst
6*
— 84 —
fehlender und deshalb gegenständlicher Bedeutung barer
Strukturkomplikationen, die mit den der Gegenstandsregion
entnommenen Elementen vorgenommen werden und zur
gegenständlichen ^Materie'- als spezifische „Form'- des Theo-
retischen hinzutreten. Danach stehen sich denn auch in
der vorkantischen Philosophie die beiden im gegenständ-
lichen Urbild und im theoretischen Nachbild forschenden
Wissenschaften der Metaphysik und der Logik gegenüber.
Geradezu das "Wesen und der Ursprung des Theoreti-
schen liegt nach der vorkopernikanischen Ansicht im Spe-
zifischen der Xachbildlichkeit, im Uebereinstimmen und
Nichtübereinstimmeu. Das Theoretische läßt sich geradezu
definieren durch seine Yergleichbarkeit mit den Gegenstän-
den, sein Uebersichhinausweisen auf ein Urbild. Es ent-
springt dadurch allererst das ..Wahrheits'*-Moment, dessen
Kriterium von jeher in dem Uebereinstimmungsverhältnis
zum Gegenstand gefunden wurde. Damit ist in der vor-
kantischen Logik zugleich bereits darüber entschieden, daß
auch das mit dem Wahrheitscharakter verbundene Gel-
tungs- und Wertmoment einzig und allein aus dem Wesen
der Nachbildlichkeit stammt, sich ganz ausschließlich nach
dem den theoretischen Gebilden innewohnenden einheitlichen
Sinn und Zweck der Uebereinstimmung bestimmt. So bildet
der Wertcharakter gleichsam das Aequivalent für die Künst-
lichkeit der theoretischen Strukturphänomene und ihren
Mangel an gegenständlicher Bedeutung. Dem Nichtgegen-
ständlichen eignet wenigstens wertartiges Gelten.
Diesem über die Distanz hinwegreichenden Hinwei-
sungsverhältnis entspricht die bekannte Formulierung, die
die theoretische Region als eine Region der Wahrheiten
„über" die Gegenstände bezeichnet, wobei das „Wahrheit
über" die vox media für Uebereinstimmung und Nichtüber-
einstimmung bedeutet. Das „Ueber^-Verhältnis ist der Aus-
[
— 85 —
druck für die durch den Abstand hindurch bestehende Zu-
geordnetheit des Nachbilds zum Urbild.
Die eigentümlichen theoretischen Phänomene machen
den zum Anteil der Gegenstände von Seiten des Theo-
retischen hinzugebrachten Beitrag aus. Das letzte Ziel
des Erkennens sind die Gegenstände. Aber bei Gelegen-
heit ihrer Bemächtigung schieben sich diese aus einem
Schalten mit den Gegenstandselementen hervorgegangenen
Phänomene dazwischen. Sie stehen ganz im Dienst der
Erreichung des gegenständlichen Urbilds. In ihnen und
mittelst ihrer wird das Erkennen der Gegenstände habhaft.
Nur beiläutig ist hierbei anzumerken, daß die nach-
bildliche Region der einzelnen Wahrheits- und Urteilsge-
füge, der „materialen Wahrheit", lediglich die erste Stufe
der theoretischen Strukturkomplikationen repräsentiert. Es
gibt noch das weitere Strukturphänomen der „formalen
Wahrheit", der auf den einzelnen Wahrheitsgefügen sich
aufbauenden Wahrheitszusammenhänge. Daß dieses Phä-
nomen erst recht der gegenständlichen Bedeutung entbehrt,
leuchtet ein. Fehlt doch diesen logischen Gebilden sogar
die Meßbarkeit und Nachbildlichkeit gegenüber den Gegen-
ständen. Es dreht sich bei ihnen alles um das Verhältnis
der Wahrheiten „untereinander", aber nicht zum Gegen-
stand. Wie die Wahrheiten im Dienste der Gegenstands-
erfassung, so stehen diese Phänomene im Dienste der Wahr-
heitserfassung. Es fällt deshalb, wie sich schon früher
zeigte (ob. S. 31 ff.), das Zusammengehören und Nichtzu-
sammengehören der Elemente im einzelnen Urteilsgefüge, so
sehr es auch ein nichtgegenständliches Phänomen darstellt,
weder mit einem „bloß logischen" Widerstreit, noch mit
einer „Kealrepugnanz" zusammen, sondern es steht in der
Mitte zwischen beiden. So zerfallen die spezifisch theore-
tischen Gebilde im ganzen in solche mit und ohne Meßbar-
— 86 —
keit. Sie alle aber stellen sich im weitesten Sinne als Werk-
zeug der Gegenstandserfassung, als ., Organen'-, dar.
Damit enthüllt sich auch der tiefere Sinn der Aristo-
telisch-scholastischen Unterscheidung von „ Form" und „Ma-
terie" der theoretischen Gebilde. Die Materie ist der den
Gegenständen selbst entnommene Bestand, dem die gegen-
ständlichen Elemente Subjekt und Prädikat angehören.
Die Form dagegen besteht in den besonderen Struktur-
komplikationen , denen die Gegenstände in der theoreti-
schen Region unterworfen werden. Die Gegenstände stel-
len den Rohstoff oder das Bewältigungsmaterial, die theo-
retischen Strukturphänomene die Formen der werkzeug-
mäßigen Umgestaltung und Verarbeitung, die den Gegen-
ständen fremden, ureigenen Formen des „Denkens'- und
„Erkennens'* dar, in die die Gegenstände im theoretischen
Prozeß hineingeraten.
Es nimmt aber das theoretische Strukturphänomen die
Rolle der „Form" ein, außer im Sinne der Umgestaltung
des Gegenstandes zugleich auch im Sinne der Allgeraein-
heit gegenüber der variierenden Gegenstandsmasse. Denn
das Gegenstandsmaterial bildet die grenzenlose Mannigfal-
tigkeit, beispielsweise der Urteilsmaterie, des Subjekts und
Prädikats ; das theoretische Strukturphänomen dagegen, bei-
spielsweise die Urteilsstruktur mit ihrem Geltungs- und
Wertcharakter, ihrer positiven und negativen Qualität und
folgeweise ihrer Kopula , mit der Zweigliedrigkeit ihres
Eleraentenbestandes, repräsentiert das überall gleiche Ge-
präge. Die Unermeßlichkeit der Gegenstände fügt sich so
in einige wenige Formen hinein. Innerhalb der theoreti-
schen Form aber kann sich, entsprechend wie vorher die
Strukturkomplikation, so auch das Formverhältnis wieder-
holen. Es ist darum die Strukturform der Wahrheitszu-
sammenhänge „formal'- noch gegenüber der „materialen
— 87 —
Wahrheit", die selbst schon in Wahrheits- oder Urteils-
form und in Urteilsmaterie zerfällt. —
Dieses vorkopernikanische Gesamtbild wird nun von
der Kopernikanischen Lehre gänzlich zerstört. Allein jetzt
kommt es darauf an, zu begreifen, daß es nur als erkennt-
nistheoretisches Gesamtbild verworfen, daß nichtsdestowe-
niger aber eine Distanz und Nachbildlichkeitssituation der
ürteilsregion aufrecht erhalten werden muß. Verworfen
nämlich wird die Stellung der Nachbildlichkeit nur für das
Theoretische als solches und überhaupt, nicht aber
für die Urteilsregion. Was im Abstand zu den Gegen-
ständen steht , ist fortan nicht mehr das Theoretische,
sondern ein Theoretisches. Und die Funktion des Urbilds
nimmt nicht mehr eine metatheoretische, sondern eine gleich-
falls theoretische Region ein. Es bleibt somit alles von
der vorkantischen Logik über die Urteilsregion Ausge-
machte bestehen, bloß daß darin jetzt nicht mehr das We-
sen des Theoretischen überhaupt getroffen wird. Urbild-
liche und nachbildliche Region stehen sich nicht mehr als
gegenständliche und theoretische, sondern als gegenständ-
lich- oder urbildlich-theoretische und als nichtgegenständ-
lieh- oder nachbildlich-theoretische gegenüber. Nicht die
Distanz- und Uebei-'^nsfmimungstheorie überhaupt ist das
exklusive Charakteristikum des „dogmatischen" Standpunkts,
nicht sie ist es, was mit ihm steht und fällt, vielmehr nur
diese Theorie bei gleichzeitiger Behauptung der Metalogi-
zität für das gegenständliche Urbild.
Jetzt erst hat sich die Darstellung der Untersuchung
zuzuwenden, worin denn überhaupt der „ Abstand" zwischen
den beiden Regionen und die Künstlichkeit der nachbild-
lichen Region besteht. Dabei wird zugleich das Vorgehen
des ersten Kapitels , die Uebereinstimmungs- und Nach-
bildtheorie vom dogmatischen Standpunkt einfach zu über-
nehmen, seine nachträgliche Rechtfertigung erhalten.
Auszugeheu ist bei diesem Nachweis von dem Umstand,
daß auch für die Kopernikanische Auffassung das Spezifi-
sche der Urteilsregion in der Gegen sätzlichkeit gegliederter
Ganzheiten und d. h. im Zusammengehören und Nicht-
zusammengehören von Elementen besteht. Dadurch lassen
sich aber für das Problem der Urteilsgegensätzlichkeit ge-
wisse allgemeine , aus dem Begriff des Zusammengehörens
und Nichtzusammengehörens von Elementen ableitbare Sätze
gewinnen, die, für sich von den spezifischen Voraussetzun-
gen der Kopernikanischen Ansicht unabhängig, doch ohne
weiteres auch auf diese die Anwendung gestatten und
fordern.
Zunächst gilt es, sich darauf zu besinnen — was im
ersten Kapitel bei der Darstellung der üebereinstimmungs-
theorie bereits implicite enthalten war — , daß mit dem Ge-
danken eines Zusammengehörens und Nichtzusammenge-
hörens von Elementen die Vorstellung einer Distanz zwi-
schen zwei Regionen unabtrennlich verknüpft ist. Das für
die Struktur der Objektsgefüge des Urteils charakteristische
Zusammengehören und Nichtzusammengehören der Elemente
bedarf eines ^ ^^^tm,^^ seiner jelM..feM4§Jill,aßes, e^er
Messung amxT^enstande. Dadurch gerade unterscheidet
sich*3^"BW^J'fi!Sfmale" Wahrheit von der sog. „formalen".
Während bei dieser das Kriterium in einer unabHangig
von aller Messung an den Gegenständen konstatierbaren
Uebereinstimmung und Nichtübereinstimmung der Sinnge-
füge untereinander liegt und es infolgedessen hierbei
gar nicht erforderlich ist, über die Region dieser theoreti-
schen Sinngefüge selbst hinauszugehen, weist die Wahrheit
und Wahrheitswidrigkeit des einzelnen Gefüges über sich
hinaus auf einen Maßstab, von dem aus allein sie beurteil-
bar wird. Wenn darum früher gesagt wurde, das Ueber-
■\
— 89 —
einstimmen und Nichtübereinstimmen von gegliederten Ganz-
heiten mit den Gegenständen führe zur Vorstellung des Zu-
sammenstimmens und Nichtzusammenstimmens der Glieder
innerhalb der einzelnen Gefüge (ob. S. 32), so muß jetzt schärfer
umgekehrt ausgemacht werden : dies Zusammengehören und
Nichtzusammengehören ist von vornherein ein solches, das
auf der Meßbarkeit dieser gegliederten Einheiten an einer
ihnen jenseitigen Region beruht. Nur um ein derartiges
Zusammengehören und Nichtzusammengehören handelt es
sich hier überhaupt.
Nun kann es offenbar von den besonderen Phänome-
nen, auf denen die Distanz einer meßbaren Region gegen-
über ihrer Maßstabsregion beruht , in dieser selbst noch
keine Spur geben. Es bildet aber gerade das Zusammen-
gehören und Nichtzusammengehören von Bestandteilen das
spezifische Moment, das über sich selbst auf einen Maß-
stab hinausweist und also diese gegensätzliche Region zu
einer nachbildlichen stempelt. Daraus folgt, daß e s i m
gegenständlichen Urbild ein Zusammen-
gehören und Nichtzusammengehören von
Elementen garnicht geben kann. Und zwar
liegt der größte Anlaß vor , mit besonderem Nachdruck
hervorzuheben, daß das Zusammengehören der gegenständ-
lichen Region ebenso fremd und daß es ebenso ausschließ-
lich auf das Nachbild eingeschränkt ist wie das Nichtzu-
sammengehören. Daß also auch das übereinstimmende
Nachbild nicht etwa dem Gegenstand gleicht, vielmehr durch
dieselbe Kluft der Nachbildlichkeit von ihm geschieden ist
wie das von ihm abweichende. Die positive "Wertigkeit in
der nachbildlichen Region steht, was die spezifischen Nach-
bildlichkeitsphänomene anlangt , der gegenständlichen Re-
gion ebenso fern wie die Unwertigkeit.
Der Nachweis hierfür wird bei Zugrundelegung der
— 90 —
echten Strukturelemente und unter der Voraussetzung der
Kopernikanischen These zu führen sein. Ermangeln auch
im Lichte der Kopernikanischen Interpretation die Gegen-
stände des Phänomens der Zusammengehörigkeit ebenso
wie der Isichtzusammengehörigkeit, dann ist außer Zweifel
gestellt, daß auch die Kopernikanisch interpretierten Ge-
genstände urteilsjenseitig zu denken sind.
Hier zeigt sich nun sofort, wie sehr gerade die Ko-
pernikanische Auffassung dazu verführt, mit dem Gedan-
ken der Zusammengehörigkeit das Urteilsartig-Theoretische
in die Gegenstände hineinzuverlegen. Denn was sollen, so
meint man , die die Gegenständlichkeit und Objektivität
konstituierenden kategorialen Relationen anderes sein, als
notwendige und allgemeingültige Zusammengehörigkeiten,
was die Ding- und Kausalrelation anderes als ein in Wahr- •
heit „Zusammengehören" (Lotze)? So droht die Ko-
pernikanische Konstituierung des Gegenstandes durch das
Logische immer in eine Konstituierung durch das Gegen-
sätzlich- und Urteilsartig-Logische umzuschlagen. Bevor
deshalb der Hauptnachweis geführt wird , daß die ganze
Gegenstandsregion oder die gegenständliche Struktur
jenseits der Strukturphänomene des Zusammengehörens und
Nichtzusammengehörens liegt, muß erst dem Mißverständ-
nis vorgebeugt werden, das die Zusammengehörigkeit in den
Kategorien, also in einem der Elemente des Gegen-
standsbereichs, finden will.
Es ist früher bereits im allgemeinen die Ansicht ab-
gewehrt worden, daß das eigentümliche Zusammengehören
und Nichtzusammengehören mit irgend einem bestimmten
Bedeutungsgehalt, insbesondere dem der Kategorien, zusam-
menfällt (vgl. ob. S. 37 u. 75). Aber zur genaueren Kenntnis
davon bedarf es jetzt der erneuten Besinnung darauf, daß in
den harmonischen und disharmonischen Gefügen wie alle
— 91 —
Kategorien so auch die kategorialen ß, e 1 a t i o n e n nur auf
Seiten der harmonierenden oder disharmonierenden Elemente
stehen können. Was besagen denn die eine kategoriale
Relation enthaltenden Urteilsgefüge ? Was bedeutet es,
wenn gesagt wird , daß in dem der urteilenden Stellung-
nahme vorliegenden Objekt a und c kausal nicht zusammen-
gehören, also ein wahrheitswidriges Kausalgefüge vorliegt?
Nicht ünzusammengehörigkeit überhaupt soll doch zwischen
den beiden Inhalten bestehen, sondern nur gerade kausal
sollen sie nicht zusammengehören. Das heißt aber nichts
anderes, als daß eine Unvereinbarkeit zwischen der Kau-
salität auf der einen und dem Material a, c auf der an-
deren Seite vorliegt, die Kausalität an verkehrter, an wahr-
heitswidriger Stelle steht. Von einer Nichtzusammenge-
hörigkeit zwischen a und c ist hierbei garnicht die Rede.
Ebenso wäre es unsinnig, zu meinen, daß die Kausalität außer
als Kausalrelation als NichtZusammengehörigkeit die bei-
den Inhalte a und c umspanne. Genau dasselbe gilt aber
offenbar von der Zusammengehörigkeit. Daß zwei Inhalte
a und b kausal zusammengehören, ist eine abgekürzte Rede-
wendung dafür, daß zwischen Kausalität und a, b Zu-
sammengehörigkeit besteht. Also keineswegs stellt die Kau-
salität eine Zusammengehörigkeit dar. Vielmehr in einem
Gefüge kausaler Zusammengehörigkeit bildet die Zusam-
mengehörigkeit ein von der Kausalität unterschiedenes und
die Kausalität als eins ihrer Elemente umfassendes Ver-
hältnis. Sie tritt zur Kausalität hinzu. Eine kausale Zu-
sammengehörigkeit , die Kausalität als eine Art von Zu-
sammengehörigkeit, ist ein Unding. Weder Zusammenge-
hörigkeit noch NichtZusammengehörigkeit kann ja die Kau-
salität sein. Sie ist und bleibt, was sie bedeutet: die ge-
gensatzlose Kausalität; und auch im wahren und wahr-
heitswidrigen Kausalgefüge fungiert sie immer nur als sol-
— 92 —
che, ohne im geringsten ihren Sinn zu ändern , ohne im
einen Fall zur Zusammengehörigkeit, im andern zur Nicht-
zusammengehörigkeit zu werden. Die Kausalität als eine
Art von Zusammengehörigkeit hinzustellen, ist genau so ver-
kehrt, "svie sie für eine Art von NichtZusammengehörigkeit
zu erklären. Nur eins der Glieder also kann die Kau-
salität für die Zusammengehörigkeit genau so wie für die
ünzusammengehörigkeit abgeben.
So ist die Zusammengehörigkeit, dieser Ausdruck für
die gegensätzliche Wertpositirität . gänzlich aus dem Be-
deutungsgehalt einer Kategorie herauszuweisen. Ebenso wie
von der Kausalität die Zusammengehörigkeit, so ist bei-
spielsweise von dem .,Inhärenz"-Verhältnis zwischen Ding
und Eigenschaft — diese Kategorie einmal unbesehen vor-
ausgesetzt — der Nebengedanke des „Zukommens" fern-
zuhalten, wofern darunter wiederum die gegensätzliche Wert-
qualität verstanden wird. Das „Inhärieren" der Eigenschaft,
ihr Einwohnen, Anhaften oder Eignen, das „Haben" der
Eigenschaft von selten des Dinges, steht ebenso jenseits des
Gegensatzes von Zukommen und Nichtzukommen, wie bei-
spielsweise die Kausalität jenseits des Gegensatzes von Zu-
sammengehörigkeit und ünzusammengehörigkeit. Nur wer
wie Lotze die in Wahrheit gegensatzlose kategoriale Rela-
tion die Funktion der Kopula übernehmen, die Verbindung
der Urteilsstrukturelemente durch sie herstellen läßt (vgl.
oben S. 75), muß in den Fehler verfallen, die kategoriale
Relation als eine „Zusammengehörigkeit", die nur Sinn hat
als Gegensatz zur „Zusammengeratenheit'*, zur Ünzusam-
mengehörigkeit, zu fassen. Man muß sich daran gewöh-
nen, aus dem schlichten Bedeutungsgehalt der den Gegen-
stand konstituierenden kategorialen Relation diesen urteils-
mäßig beteuernden Nebengedanken der ..Zusammengehörig-
keit" ganz auszuschalten. Mit dieser Entrückung der Kate-
— 93 —
gorien über den Gegensatz von Zusammengehörigkeit und
NichtZusammengehörigkeit schließt sich zugleich der früher
begonnene Nachweis davon ab, daß ihnen nicht die Funk-
tion der Kopula zuzumuten ist (vgl. oben S. 75).
Bisher ist jedoch lediglich dargetan, daß der Typus der
gegensätzlichen Verbundenheit nicht in den kategorialen
Elementen der Gegenstandsregion vertreten ist. Es
fehlt noch der Hauptnachweis: daß es solche gegensätz-
liche Gefügtheit in den Gegenständen überhaupt nicht gibt,
oder genauer : daß sie in der gegenständlichen Struktur
^^ nicht vorkommen kann. Denn das der gegenständlichen
Region exklusiv Angehörende, ihre Distanz und Maßstabs-
stellung gegenüber der nachbildlichen Begründende, kann
allein in ihrer Struktur liegen, da doch ihre Elemente auch
in der nachbildlichen Region vorkommen und dort mit ihnen
geschaltet wird. Nicht die Elemente der gegenständlichen
Region können es sein, denen das Strukturphänomen des
Zusammengehörens und Nichtzusammengehörens gegenüber-
steht, sondern lediglich an der gegenständlichen Struktur,
an der in der Gegenstandsregion herrschenden Verschlun-
genheit der Elemente, wird die nachbildliche Struktur ge-
messen werden können.
Hier läßt sich nun ganz allgemein aus dem Begriff
des Zusammengehörens und Nichtzusammengehörens von
Elementen deduzieren. Wie sich bereits aus dem Voran-
gegangenen entnehmen läßt , gibt es garnicht ein Zusam-
mengehören zweier Inhalte überhaupt, sondern immer
nur mit Rücksicht auf eine ihnen zugemutete Relation, die
dann selbst jenseits von Zusammengehörigkeit und Nicht-
zusämmengehörigkeit stehen muß. Solche harmonischen
und disharmonischen Gefüge lassen sich sodann in eine
Zusammengehörigkeit und NichtZusammengehörigkeit zwi-
schen der eigentümlichen gegensatzlosen Relation auf der
— 94 —
einen und ihren beiden Relationsgliedern auf der andern
Seite umformen.
Daraus aber ergibt sich nunmehr, was es überhaupt
mit dem Harmonieren und Disharmonieren für eine ße-
wandnis hat und warum es in den Gegenständen selbst
keine Stätte haben kann. Ein Zusammengehören und Nicht-
zusammengehören, beispielsweise zwischen der Kausalrelation
und zwei Inhalten, setzt die Verschiebbarkeit und Be-
wegHchgewordenheit der Kausalrelation gegen ihre Glieder,
die Auseinanderreißung von Kausalverhältnis und Kau-
salgliedern, die Entwurzelung der Kausalrelation, voraus.
Zwar kommt die gegensatzlose Relation hierbei immer noch
vor, aber als losgerissen von ihren Gliedern und als in dieser
Losgelöstheit auf die eine Seite geworfenes harmonierendes
oder disharmonierendes Element. Es baut sich somit der
ganze Begriff des Zusammengehörens und Nichtzusammen-
gehörens auf einer Zerbrechung und Verrenkung der ge-
genständlichen Region auf, die in ihr selbst unmöglich lie-
gen kann, die vielmehr irgendwie einen antastenden Ein-
griff verrät, der von anderwärts her an ihr vorgenommen
sein muß. Woher diese künstliche Auseinanderspaltung
stammt, soll vorläufig noch außer Betracht bleiben. Doch
man wird sich schon jetzt der Beantwortung kaum erweh-
ren können, daß hier irgendwie die erkennende Subjekti-
vität dahinter stehen muß , der ein Erfassen des ganzen
und unzerstückelten gegenständlichen Sachverhalts nicht ver-
gönnt ist, die sich vielmehr das, was ihr als Fertiges nicht
gegeben ist, überall erst aus den isolierten Teilen stück-
weise aufbauen muß. Für die Subjektivität, die nicht an-
ders als durch Unkenntnis und Schwanken hindurch an den
gegenständlichen Sachverhalt herankommt, mag ein Anlaß
vorliegen, stets „in Gedanken" die zu einander gehörenden
Glieder, oder, was ja auf dasselbe hinausläuft, die Rela-
— 95 —
tionen und die dazu passenden Relationsglieder zu isolie-
ren und gegen einander zu verselbständigen. Im jetzigen
Zusammenhange interessiert lediglich das Ergebnis , daß
jegliches Zusammengehören und Nichtzusamm engehören auf
einer Ablösung der Relationen von den Relationsgliedern
sich aufbaut.
Besonders hervorzuheben ist dabei wiederum, daß dies
von der Zusammengehörigkeit ebenso gilt wie von der Un-
zusammengehörigkeit. Zusammengehörigkeit ist immer das
Zusammenpassen des Zerstückelten. Man braucht bloß
daran zu denken, daß die Zusammengehörigkeit als etwas
Neues zur gegensatzlosen Relation hinzutritt , also eine
Komplikation gegenüber dem gegensatzlosen Sachverhalt
mit sich bringt und zwar eine solche, die ebenso wie bei
der ünzusammengehörigkeit auf einer Losreißung der ge-
gensatzlosen Relation von ihren Gliedern beruht. Das
wahre, das übereinstimmende Gefüge ist ebensoweit vom
gegenständlichen Urbild entfernt, wie das wahrheitswidrige,
das nicht übereinstimmende. Auch das übereinstimmende
Gefüge ist nicht ein bloßes wiederholendes Abbild des Ge-
genstandes, sondern eben ein bloßes „Nachbild", mit einem
Phänomen belastet , das im Urbild gar kein Original hat.
Es steht darum die Positivität genau auf demselben Bo-
den der Künstlichkeit wie die Negativität. Die Region der
Nachbildlichkeit als solche und nicht etwa bloß die Ne-
gativität ist vom Unzerstückelten und Unverkünstelten der
Gegenstände durch eine Distanz geschieden. Daß dieser
Abstand immer nur gerade an der Negativität hervorge-
hoben wird, ist das untrügliche Anzeichen dafür, daß die
Strukturkünstlichkeit der ganzen Urteilsregion als solcher
garnicht durchschaut wird. Gewiß steht das übereinstim-
mende Gebilde als übereinstimmend dem Urbild näher als
das abweichende. Aber es kommt geradezu alles auf die
— 96 —
Koordinierung von Positivität und Negativität in Hinsicht
auf Struktur künstlichkeit und Abstand von den Ge-
genständen an. Beim Fehlen dieser Einsicht muß man
unvermeidlich, geblendet durch den zweifellosen Vorrang
der Wahrheit vor der Wahrheitswidrigkeit, die Wahrheit
als das einzig Ungekünstelte und die Wahrheitswidrigkeit
als das Gekünstelte, nämlich als die Verzerrung der Wahr-
heit, ansehen.
Jetzt erst zeigen sich die wahren und wahrheitswidri-
gen Objekte als das, was sie sind: als lauter zusammen-
gestückelte Gefüge der aus der Gegenstandszerstückelung
hervorgegangenen, künstlich auseinandergerissenen Bestand-
teile.
Sowahr nun diese Zerreißung in den unangetasteten
Gegenständen selbst nicht liegen kann, ist jetzt dargetan,
daß die auf solcher Unterwühlung der Gegenstandsregion
basierenden Phänomene des Zusammenstimmens und Nicht-
zusammenstimmens ausschließlich der nachbildlichen und
garnicht der urbildlichen Region angehören. Ja , es be-
steht nicht einmal ein friedliches Nebeneinander der beiden
Regionen; die eine erhebt sich vielmehr auf der Zerstö-
rung der andern und gibt sich dadurch im Vergleich mit
ihr als ein geradezu gekünsteltes Gebilde zu erkennen.
Der Abstand zwischen der meßbaren und der Maßstabs-
region hat sich als eine Distanz zwischen einem Zerstückel-
ten und einem Unzerstückelten erwiesen. In den Gegen-
ständen selbst gibt es nur zunächst die bestimmten gegen-
satzlosen kategorialen Relationen. Und es kann des wei-
teren keine Rede davon sein , daß dort zwischen diesen
Relationen und ihrem Relationsmaterial eine Zusammenge-
hörigkeit besteht. Das würde ja sofort die künstHche Aus-
einandergerissenheit von Relation und Relationsgliedern
voraussetzen. Es gibt darum dort nur ein schlichtes, durch
— 97 —
keinerlei Antastung hindurchgegangenes Stehen der Inhalte
in ihren Relationen. Es muß deshalb dies gegen-
ständliche Ineinander von Kategorie und Ka-
tegorienmaterial ausdrücklich als ein derZer-
stücklung und darum der Zusammengehörig-
keit entrücktes, folglich als ein über den Ge-
gensatz von Wert und Unwert erhabenes, also
gegensatzloses Verhältnis bezeichnet werden.
Nicht nur die kategoriale Relation, sondern auch das die
gegenständliche Struktur ausmachende Verhältnis, die Ver-
klammerung von Kategorie und Kategorienmaterial, hat
sich als gegensatzlos erwiesen.
Doch genau genommen bedarf es jetzt erst noch einer
Anwendung der allgemeinen Argumentation für die Gegen-
satzlosigkeit des Strukturverhältnisses auf die eigentlichen
Elemente der Gegenstandsregion. Denn dort sind ja die
„Inhalte", um deren Harmonieren oder Disharmonieren
es sich handelt, nicht a, b oder a, c, also beispielsweise
Kausalinhalte, sondern der eine Inhalt wird durch die Ka-
tegorie und der andere durch das Kategorienmaterial re-
präsentiert. Auch die kategorialen Relationen, beispiels-
weise die Kausalität, gehören dort zu den Elementen. Und
es können dann wiederum diese Elemente oder Inhalte
nicht überhaupt zusammengehörig oder unzusammengehörig
sein, sondern nur mit Rücksicht auf die zwischen ihnen
bestehende Beziehung, d. h. aber mit Rücksicht auf die
zwischen Kategorie und Kategorienmaterial bestehende Ver-
klammerung. Im einzelnen harmonischen oder disharmoni-
schen Objektsgefüge ist als die entwurzelte Relation das
eigentümliche Ineinander von Kategorie und Kategorien-
material anzusehen, und losgerissen ist diese Relation von
ihren Relationsgliedern, d. h. von dem bestimmten Material
und der bestimmten Kategorie, die meist selbst eine Rela-
Lask, Lehre vom Urteil. 7
— 98 -
tion darstellt. Diese Verschlungenheit von Kategorie und
Kategorienmaterial ist die gegensatzlose Relation der Gegen-
standsregion, um deren Lockerung von ihren Gliedern, um
deren Verschiebbarkeit gegen sie, es sich handelt. Jetzt
erst ist in Schärfe bestimmbar, worin eigentlich die g e-
i genständliche Ur struktur besteht, die nach der
Kopernikauischen These für die metalogisch gedachten
Gegenstände einzusetzen ist. Sie erweist sich jetzt als das
schlichte , durch keinerlei Zerreißung hindurchgegangene
Stehen der dortigen Elemente, d. h. der bestimmten Kate-
gorie und des bestimmten Materials, in der sie umspannen-
den Relation, d. h. in der eigentümlichen Verklammerung,
die zwischen Kate^rie und Kategorienmaterial besteht.
Aber die Verschiebung der eigentümlichen Verschlungen-
heit zwischen Kategorie und Kategorienmaterial gegen ihre
Glieder läßt sich äquivalent umformen in die Verschiebung
der Kategorien gegen ihr Material. Und so läßt sich die
gegenständliche ürstruktur sprachlich weniger umständhch,
allerdings nur in abgekürzter Redeweise, auch als das
schlichte Stehen des Kategorienmaterials in den Kategorien
aussprechen.
Um diese Struktur eines durch keine Entwurzlung an-
getasteten Ineinanders handelt es sich hier. Sie stellt das
dar, woran der Sachverhalt der nachbildlichen Zerstücklung
zu messen ist.
Es richtet sich aber offenbar auch in jedem Einzelfall
die Wahrheit und Wahrheitswidrigkeit beispielsweise eines
Kausalgefüges danach, ob sich ein schlichtes gegensatzloses
Stehen der betreffenden Elemente in der Kausalrelation als
Urbild aufzeigen läßt oder nicht. So enthält das wahre
Gefüge (z. B. a Ursache von b oder Ursachenrelation zu-
sammengehörig mit a, b) wenigstens dieselben Elemente,
die im Gegenstand gegensatzlos miteinander verbunden sind,
[
\
I
— 99 —
wenn auch in künstlicher Auseinandergerissenheit und mit
der dort garnicht vorkommenden Komplikation eines Zu-
sammenstimmens behaftet. Im wahrheitswidrigen Gefüge
(z. B. a Ursache von c) dagegen liegen nicht einmal die
im Urbild gegensatzlos mit einander verknüpften Gegen-
standselemente vor.
Im ersten Kapitel, wo es lediglich auf das bloße Hin-
einragen der gegenständlichen Elemente in die nachbildliche
Region ankam, wurde auf den Abstand zwischen den beiden
gleichmäßig nach Kategorie und Kategorienmaterial geglie-
derten Regionen, also auf die Distanz zwischen dem schlichten
Urzustand der Urbestandteile und ihrem gelockerten, die
gegensätzlichen Gefüge ermöglichenden künstlichen Nach-
bildlichkeitszustand, noch garnicht Acht gegeben.
Der Ausdruck „Nachbildlichkeit" bedarf somit, um \
richtig verstanden zu werden, eines wesentlichen Vorbehalts.
Er bezeichnet nur die Meßbarkeit an, die Abhängigkeit
von, die Zugeordnetheit gegenüber den Gegenständen. Er
darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß diese auf ein Ur-
bild hinweisende Nachbildlichkeit nur bei gleichzeitigem
Hinzutritt neuer, eines urbildlichen Repräsentanten entbeh-
render Strukturphänomene stattfindet.
Jetzt ist der Nachweis erbracht, daß auch unter den
Voraussetzungen der Kopernikanischen Lehre gerade das,
was der Urteilsregion das Gepräge gibt, nicht in die Gegen-
stände hineinverlegt werden darf. Auch die Kopernikanisch
interpretierte Gegenstandsregion, die gegenständliche Ur-
struktur, das Ineinander von Kategorie und Kategorien-
material, steht als übergegensätzlicher Maßstab den spezi-
fischen Phänomenen der Urteilsregion gegenüber. —
Es ist bisher das allgemeine Argument für die Künst-
lichkeit des Zusammengehörens und Nichtzusammengehörens
einfach auf die echten Strukturelemente, auf Kategorie und
7*
f
— 100 —
Kategorienmaterial, angewandt worden. Allein ein Zusam-
mengehören gerade zwischen Kategorie und Kategorien-
material bringt noch eine ganz besondere, bisher garnicht
berücksichtigte Steigerung der Künstlichkeit mit sich. Zum
Verständnis davon muß noch genauer untersucht werden,
was es mit dem im Mittelpunkt der Argumentation stehen-
den „Verhältnis" zwischen diesen beiden Strukturelementen
für eine Bewandnis hat.
Zunächst ist vor dem Irrtum zu warnen, Kategorie und
Kategorienmaterial selbst, so wie sie bisher auftraten, zu
den Gliedern eines zwischen ihnen bestehenden Verhält-
nisses, zu den Bestandteilen einer sie umspannenden Struk-
tureinheit, zu machen '. Freilich liegt eine Bezogenheit,
ein Zusammenschluß verschiedener Elemente, eine Struktur-
gefügtheit überhaupt, hier vor. Aber als diese Elemente
dürfen nicht Kategorie und Material genannt werden. Denn
68 ist zu bedenken, daß kategoriale „Form" bereits den
Ausdruck für ein Hinweisen, Material bereits den Ausdruck
für eine Betroffenheit enthält. Bt die Form etwas Hin-
weisendes, bereits auf ein anderes Bezogenes, so muß ein
von der Formsituation noch unabhängiges, gleichsam vor-
formales Etwas gedacht werden, dessen Verflochtensein iWf
einem andern erst den Formcharakter ergibt. Insofern der
logische Formgehalt unsinnlich ist im Unterschied zum
sinnlich-anschaulichen Material, darf auch jenes vorformale
Etwas als unsinnlich bezeichnet werden. In der kategoria-
len Form hat somit eine Relation bereits ihren Ausdruck
gefunden. Form ist ja ein „Hin", eine Relation oder ge-
nauer das eine Relationsglied, nämlich das vorformale Un-
sinnliche mitsamt der zum Gegenglied hingehenden Relation
oder mitsamt ihrer Stellung innerhalb der gegenständlichen
Struktur. Nicht die Form, sondern das vorformale Unsinn-
» Vgl. z. Folgenden Log. d. Philos., 174 f.
— 101 —
liehe ist das eine Relationsglied, die Form aber schon mehr
als ein bloßes Relationselement (vgl. auch ob. S. 56). Ge-
nau dasselbe aber gilt vom Material. Auch in ihm ist das
Stehen in einem gewissen Verhältnis schon angedeutet und
mitgemeint. Material schließt schon die Betroffenheit eines
Etwas, mithin gleichfalls seine Stellung innerhalb der gegen-
ständlichen Struktur, bereits mit ein. Nicht das Material,
sondern das von der Matenalssituation nocjjijyjj^bhängige,
das gleichsam vormateriale, noch unbetroffen zu denkende
Etwas ist das einzige Gegenglied der Relation. Die wah-
ren Elemente sind das "^o^jmatgj^ale Unsinnliche und das
vormateriale Etwas. Zwischen ihnen allein besteht das Ur-
Verhältnis, um das sich hier alles dreht, sie allein sind die
Elemente, die hier von einem Einheitsband umspannt wer-
den. Dagegen in die bloße Form und in das bloße Mate-
rial ist bereits die die wahren Urglieder umschließende
Einheit mit hineingenommen. Es ist darum eine unsinnige
Ueberflüssigkeit und eine pleonastische Verschrobenheit,
neben der in Form und Material bereits steckenden, zwi-
schen den letzten Gliedern bestehenden ürrelation noch
eine neue Beziehung zwischen Form und Material sich
stiften zu lassen. Im Unterschied zur leeren Form tritt in
der inhaltlich erfüllten, im Vergleich mit dem bloßen Ma-
terial tritt im ganzen Form-Material-Gefüge nicht etwa der
Zusammenschluß der Elemente, sondern lediglich das eine
der beiden zusammenzuschließenden Glieder noch hinzu.
Immerhin jedoch fehlt also im Vergleich zum ganzen Ge-
füge der bloßen Form und dem bloßen Material noch die
Ergänzung durch das Gegenglied des Urverhältnisses. Das
Zusammen von Form und Material macht darum allerdings
erst die Vollständigkeit und Abgeschlossenheit dieses Be-
ziehungsganzen aus.
Was hier von Form und Material überhaupt ausge-
— 102 —
macht wurde, muß sich jetzt auch an der Einzelform und
am Einzelmaterial bestätigen. Auch bei ihnen muß auf
die dahinter stehenden wahren Elemente des dabei vor-
liegenden Strukturverhältnisses zurückgegangen werden.
Dazu bedarf es jedoch zunächst einer Verständigung
über das Prinzip der kategorialen Differenzierung ^
Zugrundegelegt wird hier eine Ansicht, nach der die Zer-
spaltung in die Mannigfaltigkeit der Einzelformen ganz und
gar vom Material herstammt. Wie Formartigkeit überhaupt
das mit einem Hinweisungssymptom überhaupt versehene
ünsinnliche darstellt, so repräsentiert die bestimmte Einzel-
form das mit einem Hinweis sogar auf bestimmtes Einzel-
material bereicherte ünsinnliche. Die Bestimmtheit der
Einzelform ist lediglich als eine Abbreviatur für den Sach-
verhalt anzusehen, daß das Unsinnliche zu ganz bestimm-
tem Material hingeltend gedacht werden soll, enthält also
lediglich den Ausdruck für die Eingeengtheit und Zuge-
spitztheit der Eorm überhaupt auf ganz bestimmtes Mate-
rial. Beispielsweise und lediglich um zu illustrieren: statt
umständlich zu sagen : theoretische Form, insoweit sie ge-
rade bestimmtgeartetes koexistierendes sinnliches oder in-
soweit sie gerade bestimmtgeartetes sukzedierendes sinn-
liches Material betrifft, bedienen wir uns der Abkürzungen
„Dingheit" oder „Kausalität". Wie in der Formartigkeit
als solcher die ßezogenheit überhaupt, so hat in einer be-
stimmten Kategorie die Bezogenheit des Unsinnlichen auf
ganz bestimmtes, auf gerade dies und dies und kein ande-
res Material einen Ausdruck gefunden. Die Bestimmtheit
der Form soll Form g e h a 1 1 oder „Bedeutungs bestimmt-
heit", diejenige Besonderheit am Material, auf die zuge-
spitzt, die Form zum bestimmten Gehalt sich spezialisiert,
bedeutungsbestimmendes Moment genannt werden. Obwohl
' Vgl. z. Folgenden Log. d. Philos., 57 ff.
— 103 —
in der Sphäre der Form liegend, enthält die Bedeutungs-
schicht doch bereits einen von außen her stammenden
Widerschein, d. h. obwohl es das Unsinnliche ist, das hier
in Beziehung stehend gedacht wird, spielt doch bereits das
Material mit hinein, als das, dem gegenüber die Bezogen-
heit stattfindet.
Hat man einmal das letzte Geheimnis, das sich im
Hinsichtlichkeitscharakter des Ünsinnlichen kundtut, hin-
genommen, so gibt die Zerspaltung in die Einzelformen
kein neues Rätsel mehr auf. Es liegt immer dasselbe,
überall sich wiederholende Grundverhältnis zwischen dem
Ünsinnlichen und der Form überhaupt auf der einen und
dem bestimmten Material auf der andern Seite vor, jenes
eine Urverhältnis, das nur infolge der Variabilität des ma-
terialen Yerhältnisgliedes die Vielheit der Formen ermög-
licht, in denen ja lediglich das Betroffensein all des mannig-
faltigen Materials durch das Eine — hierbei Form werdende
— ünsinnliche einen Ausdruck findet.
Es muß aber noch besonders berücksichtigt werden,
daß das bedeutungsbestimmende Moment am Material und
das Material in seiner ganzen konkreten Fülle nicht zu-
sammenfällt. Läßt man nämlich das Material nicht bis in
alle Unendlichkeit seiner konkreten Individualität als be-
deutungsbestimmend fungieren, dann bildet der bedeutungs-
bestimmende Faktor nur ein abstraktes Moment, eine gat-
tungsmäßige Bestimmtheit am Material. So ist z. B. be-
deutungsbestimmend für die „Gebietskategorie" des Real-
seins die unterschiedslos allen sinnKch-anschaulichen In-
halten anhaftende sinnliche Anschaulichkeit überhaupt und
nichts anderes weiter, weshalb ungeachtet aller sonstigen
Verschiedenheit alles Sinnlich-Anschauliche schon als sol-
ches , um seiner allgemeinen sinnlichen Anschaulichkeit
willen, als ein Seiendes bezeichnet werden muß. Realsein
— 104 —
ist zwar gewiß eine Kategorie, in der die individuellen
sinnlich anschaulichen Konkretissima stehen, aber bedeu-
tungsbestimmend ist an diesen nur ihre sinnliche Anschau-
lichkeit überhaupt. Ebenso muß z. B. das bedeutungs-
bestimmende Moment für die Kategorie der Kausalität in
jener ganz allgemeinen Eigentümlichkeit des anschaulichen
Vollmaterials gelegen sein, die schuld daran ist, daß all
die unzähligen konkreten individuellen Kausalzusammen-
hänge gleichmäßig Kausalzusammenhänge sind. Dasjenige,
um dessen willen a, b in der Kausalrelation steht, kann
doch nur das sein, um dessen willen es mit allem übrigen
Kausalmaterial übereinstimmt. Im Inbegriff des Kausal-
materials, in diesem Herrschaftsbereich der Kausalität, ist
bedeutungsbestimmend für Kausalität nur die allen Einzel-
heiten des Bereichs zukommende Gruppenbestimmtheit. In
diesem Falle, in dem das bedeutungsbestimmende Moment
verschwindend ist gegenüber der unendlichen Fülle des
Materials, „herrscht" die kategoriale Einzelform über eine
Unzahl von Materialseinzelheiten. Der Formgehalt zer-
splittert sich nicht in eine Unendlicbkeit von formalen
Einzelgestaltungen, sondern läßt sich in einigen wenigen
alles Material durchsetzenden Grundformen sammeln. Da
nur dieser Fall für die „apriorische Form" berücksichtigt
zu werden pflegt, so verbindet sich für uns wie selbstver-
ständlich mit der transzendental - logischen Formartigkeit,
d. h. mit der Hinsichtlichkeit und Erfüllungsbedürftigkeit
des Unsinnlichen, der Charakter der über den Materials-
bereich herrschenden Allgemeinheit.
So steht das Material, gleichsam in Bereiche zerfallend,
in den Kategorien. Und zwar stehen innerhalb der ]^e-
reiche die Materialseinzelheiten um ihres bedeutungsbestim-
menden Gruppencharakters willen in der bestimmten Kate-
gorie. Damit aber ist ausgemacht, daß im Bedeutungs-
— 105 —
gehalt der Kategorie wie über die Hingewiesenheit auf das
bedeutungsbestimmende Moment und den ganzen Materials-
bereich, so auch mit einem Schlage über die Bezogenheit
auf alle Gruppen einzelheiten entschieden ist. Und
ebenso ist umgekehrt mit einer beliebigen Materialseinzel-
heit durch das bedeutungsbestimmende Moment hindurch
die sie betreffende Kategorie bereits festgelegt. Wenn
darum hier gezeigt wurde, daß in der Einzelkategorie das
Verhältnis zum Einzelmaterial bereits einen symptomatischen
Ausdruck gefunden hat, so ist dabei unter Einzelmaterial
nicht bloß der bestimmte Materialsbereich im ganzen, son-
dern ohne weiteres auch jede letzte Materialseinzelheit zu
verstehen.
Es hat sich somit ergeben, daß wie im Formcharakter
überhaupt die Bezogenheit des Unsinnlichen zum materialen
Gegenglied überhaupt, so in der Einzelform die Hinge-
wiesenheit sogar zum besonderen Material bereits nieder-
gelegt ist. Daraus folgt nun wiederum : genau so unsinnig,
wie von einer besonderen Beziehung zwischen Form und
Material zu reden, ist es auch, eine Beziehung zwischen
einzelner Kategorie und einzelnem Material sich stiften zu
lassen. Denn wie in die Form das Verhältnis zum Mate-
rial überhaupt, so ist ja in die Einzelform die Beziehung
zum besonderen Material bereits hineingenommen. Und
ebenso verhält es sich, vom Material aus angesehen. Man
kann ein bestimmtes Etwas entweder kategorial unbetroffen
oder betroffen denken. Aber wenn man es einmal be-
troffen denkt, dann ist über die bestimmte Kategorie, um
die es sich allein handeln kann, bereits entschieden, was
man gewöhnlich auch so ausdrückt, daß bestimmtes Mate-
rial eine bestimmte und keine andere Kategorie „verlange**.
Durch die Bestimmtheit des materialen Etwas und die theo-
retische Form überhaupt, in die es durch die Angabe „Ma-
— 106 —
terial" schon hineingestellt wird, ist die betreffende Kategorie
bereits eindeutig fixiert. Auch hierfür gilt : die eigentlichen
ßeziehungsglieder und Strukturelemente sind nicht Einzel-
form und bestimmtes Material, sondern ünsinnliches über-
haupt und bestimmtes Etwas.
Will man ungekünstelt und dem wahren Sachverhalt
entsprechend das Kategorie und Kategorienmaterial zu-
grundeliegende Einheitsgefüge erfassen, so muß man sich
jeden Augenblick an den wahrhaft letzten Gliedern des
dahinterstehenden Urverhältnisses orientieren. So lange
man in dieser Urregion verharrt, ist die Vorstellung eines
Zusammenpassens und Nichtzusammenpassens der Glieder
noch ganz unbegreiflich. Erst die verschrobene Ueber-
tragung des Strukturverhältnisses auf Kategorie und Kate-
gorienmaterial schafft die Vorbedingung dafür, daß die ür-
bestandteile der theoretischen Struktur überhaupt mit in
die Reihe solcher Elemente eintreten, bei denen von Zu-
sammengehörigkeit und UnZusammengehörigkeit, von einer
Auseinanderreißung der Relationen und der Relations-
glieder, die Rede sein kann.
In der Urregion nämlich gibt es nur das Hinweisen
des Einen noch undifferenzierten Unsinnlichen auf das —
dadurch zum Material werdende — mannigfaltige Etwas
oder die Betroffenheit dieses Etwas durch das Eine Un-
sinnliche. In diesem Strahlenbüschel von Relationen findet
sich nirgends der geringste Ansatzpunkt für ein Harmo-
nieren und Disharmonieren von Elementen. Der Schein
einer Berechtigung dieser ganzen Vorstellung tritt erst her-
vor, wenn der Sachverhalt der Urregion in der Sprache
der kategorialen Bedeutungsdifferenzierung ausgedrückt wird.
Für das Hinweisen des Unsinnlichen zu bestimmtem Ma-
terial, für die Betroffenheit einer einzelnen Materialsbe-
stiramtheit durch das Unsinnliche, also für die einzelnen
— 107 —
Beziehungslinien aus jenem Strahlenbiischel, wird dann je
eine bestimmte Kategorie geprägt. Dann gibt es nicht
mehr bloß das Eine ünsinnliche und die Mannigfaltigkeit
des Materials, sondern außerdem soviel Kategorien, als
man Momente am Material hat bedeutungsbestimmend wer-
den lassen.
Dadurch sind die Vorbedingungen für eine Verdunk-
lung der Verhältnisse in der Urregion gegeben. Zunächst
nämlich wird vergessen, daß die Kategorie nichts anderes
ist als der Ausdruck für eine jener Beziehungslinien (des
Strahlenbüschels), daß somit in ihrem bestimmten Bedeu-
tungsgehalt nicht nur der im Unsinnlichen liegende An-
fangspunkt der Linie enthalten, sondern auch ihr materialer
Endpunkt andeutungsweise und symptomatisch bereits ein-
deutig festgelegt ist. Es wird der Anschein erweckt, als
bedeuteten Kategorie und Bezogenheit zu einem bestimmten
Material etwas Verschiedenes; es wird ignoriert, daß die
ganze Bezogenheit, die Richtung der Beziehungslinie, schon
ganz und eindeutig in der Kategorie liegt, im Bedeutungs-
gehalt der Kategorie deren materiale Erfüllung gleichsam
vorgezeichnet und besorgt ist. So wird die Möglichkeit
geschaffen, zwischen Kategorie und Material noch eine Be-
ziehung zu statuieren. Jetzt braucht bloß noch in Rück-
sicht gezogen zu werden, daß es eine Vielheit von Kate-
gorien entsprechend der Vielheit der bedeutungsbestimmen-
den Momente gibt. Eine solche Vielheit von Kategorien
aber, von denen jede losgelöst gedacht wird von der in ihr
eindeutig festgelegten, zum Material hinführenden Strahlen-
richtung, eine Vielheit also von gleichsam in ihrer Rich-
tung zum Material verschiebbar oder beweglich gewordenen
Kategorien, ermöglicht nunmehr auch die Vorstellung, daß
zwischen den selbständig gewordenen einzelnen Kategorien
und den einzelnen Materialsbestimmtheiten allerlei Bezie-
— 108 —
hungen feiDdlicher und freundlicher Art bestehen.
Genau dieselbe Argumentation ergibt sich, wenn man
dies Harmonieren und Disharmonieren vom Material aus
betrachtet. Durch die Angabe eines bestimmten Materials
als „Materials", also durch die Angabe seiner Betroffen-
heit durch das Unsinnliche überhaupt, ist wiederum über
die Strahlenrichtung und d. h. über die Kategorie genau
so entschieden wie vorher durch Angabe der Kategorie
über das Material. Man muß sich auch hier wieder erst
eine Nichtdeterminiertheit vortäuschen, will man die ganze
Redeweise vom Zusammengehören und Nichtzusammen-
gehören verstehen.
Das angebliche Harmonieren wie das Disharmonieren
beruht also auf einer künstlichen Auseinanderreißung von
Kategorie und Kategorienmaterial einerseits und der in
ihnen bereits festgelegten Beziehungsrichtung andererseits
oder, was auf dasselbe hinausläuft, auf einer künstlichen
Auseinanderreißung von bestimmter Kategorie und bestimm-
tem Material. Es wird der Schein erweckt, als wäre es eine
sinnvolle Frage, welche Gegenglieder in den Beziehungs-
gefügen zu einzelnen Kategorien und einzelnen Materials-
stücken passen oder nicht passen.
Jetzt ist angegeben, welche besondere Künstlichkeit
noch dann hinzutritt, wenn es sich — und gerade das ge-
schieht ja der Sache nach stets — um das Zusammen-
gehören und Nichtzusammengeliören gerade von Kategorie
und Kate^'orietimaterial iiandelt. Zu der Verschiebung der
Elemente gegeneinander, der Beweglichmachung der Re-
lationen und ihrer Glieder, kommt dann noch die Ignorie-
rung des Umstandes hinzu, daß in jedem dieser Elemente
das bestimmte Gegenglied bereits festgelegt ist.
Unsrer in die (le^ensUtzlichkeit eingelebten Denkweise
fällt es immer äußerst schwer, den Sachverhalt der gegen-
— 109 —
satzlosen Urregion, wo schlecht und recht nur ein Hin-
weisen und eine Betroffenheit vorkommt, in seiner ursprüng-
lichen Unverdorbenheit stehen zu lassen. Wir können
kaum umhin, ihn mit Glossen zu versehen, die gerade das
zerstören, worauf es ankommt. Der Versuchung läßt sich
schwer widerstehen, in das schlecht und recht bestehende
Verhältnis eine gegensätzliche Richtigkeit, Wahrheit, Gültig-
keit hineinzufälschen, also die Positivität in die Gegen-
standsregion hineinzuverlegen. Man meint, das Material
stehe doch in „seiner" Kategorie, die Kategorie erfasse
„ihr" Material. „Seine" Kategorie und „ihr" Material
erscheinen dann als das, was dem betreffenden Element in
Wahrheit, gültiger oder richtiger Weise, zukommt, als die
gebührenden oder geforderten Gegenglieder.
Es darf somit gegen die Gegensatzlosigkeit der ur-
bildlichen Region kein Einwand aus dem Umstand her-
genommen werden , daß das Erkennen , sobald es sich
die gegenständlichen Relationen zu vergegenwärtigen sucht,
immer versucht ist, sie durch die gegensätzliche Positivität
zu umschreiben. Es ist eben eine Bemächtigung der Gegen-
stände stets verbunden mit einer Auseinanderreißung und
einer nachträglichen Zusammenpassung der zerstückelten
Elemente. Die Gegenstände werden zu Urteilsobjekten um-
gearbeitet, d. h. zu Gebilden, über deren positive odfer
negative Qualität eine Entscheidung aussteht. Aber ist
dies einmal durchschaut, so ist eine Wiederherstellung der
y ursprünglichen gegensatzlosen Struktur als des Maßstabes
der Urteilsobjekte jederzeit möglich. Die unmittelbaren
„Objekte" alles Urteilens sind niemals die „Gegenstände"
selbst, sondern Gebilde, in denen die Gegenstände bereits
mit entstellenden Strukturzusätzen überdeckt sind. —
Wenn in der Einleitung die Behauptung aufgestellt
wurde, daß durch den Abstand zwischen den gegenständ-
4
— 110 —
liehen und den nicbtgegenständlichen logischen Phänomenen
sich die fundamentale Gliederung der gesamten Logik be-
stimmt, so ist jetzt das "Wesen der die Nichtgegenständlich-
keit verschuldenden Künstlichkeit genauer gekennzeichnet
worden. Xunmehr läßt sich auch das Verhältnis zwischen
der Urteilsregion und den transzendentallogischen Phäno-
menen noch weiter verfolgen.
Erst wenn diese Künstlichkeit der nachbildlichen Re-
gion durchschaut ist, läßt sich eine Klarheit darüber ge-
winnen, in welchem Sinne die nichtgegenständliche ,Form"
des Urteils der gegenständlichen ..Materie'" gegenübersteht.
Denn es hat sich ja ergeben, daß zwar freilich die Ele-
mente der Gegenstandsregion in die Urteilsstruktur hinein-
gearbeitet werden, aber doch bei gleichzeitiger Zerstörung
der gegenständlichen Urstruktur. Xicht unversehrt, sondern
zerstückelt, nur mit ihren isolierten Elementen, bilden die
Gegenstände die „Materie" für die „Form" des Urteils.
Die nachbildlicbe Struktur ist „Form" im Sinne der U m-
formung. Gibt man dem scholastischen Begriffspaar „Form"
— „Materie" des Urteils diese besondere Nebenbedeutung,
denkt man dabei die .,Form" als die zerstückelnde üm-
gestalterin, die „Materie'' als den zu verarbeitenden Gegen-
stand, faßt man also dies Begriffspaar mit einem erkennt-
nistheoretisch-prägnanten Beigeschmack und reflektiert man
nicht nur auf die Allgemeinheit der Form gegenüber der
Variabilität der individualisierenden Materie (vgl. oben S. 86),
dann läßt sich verstehen, daß bei Kopernikanischer Orien-
tiertheit der Logik die „formale" und die „materiale" Logik
sich auf die nichtgegenständliche und die gegenständlicbe
Region verteilen müssen.
Erst seit Kant kann es jedoch den Begriff der for-
malen Logik überhaupt geben, d. h. kann die gesamte vor-
kantiscbe Logik als formal durchschaut werden. Seit der
— 111 —
Kantischen Revolutionierung ist das „Formale" nicht mehr
das Logische . sondern e i n Logisches , und das Gesamt-
gebiet der Logik zerfällt in das Formallogische und das
Materiallogische. Freilich ist damit ein ganz bestimmter
Begriff des Formallogischen fixiert, der eben einfach mit
dem Nichtgegenständlichen zusammenfällt. Doch für den
genaueren Sinn dieser Nichtgegenständlichkeit muß streng
am Primat des Gegenständlich-Logischen festgehalten wer-
den. Die Nichtgegenständlichkeit bedeutet eine Distanz
gegenüber den Gegenständen nicht im Sinne einer Erhaben-
heit über sie, sondern eines Nichtheranreichens an sie. Das
Formallogische darf nicht etwa so gedacht werden, daß es
über dem Transzendentallogischen als eine höhere logische
Region des noch garnicht auf Gegenstände gehenden, um
Gegenstände noch unbekümmerten „reinen" Logos schwebte,
die sich dann erst durch Hineinnahme der Gegenstände,
durch Anwendung auf sie, zum Materiallogischen verengerte.
Vielmehr hat sich umgekehrt das Formallogische als ein
theoretisches Organon herausgestellt, das sich in der theo-
retischen Gesamtökonomie nur in seiner Dienst- und Mittel-
stellung den Gegenständen gegenüber begreifen läßt. Seine
angeblich davon unabhängige Selbständigkeit und Verständ-
lichkeit wird nur durch die Hartnäckigkeit eines Abstra-
hierens von den Gegenständen vorgetäuscht, auf deren Basis
es sich erst als eine mit deren Elementen wirtschaftende
Komplikation aufbaut. Allerdings sind die Phänomene der
formalen Logik — z. B. Begriff, Urteil, Schluß — durch
eine alles beherrschende Allgemeinheit ausgezeichnet. Aber
es sollte bedacht werden , daß diese Allanwendbarkeit der
formallogischen Phänomene lediglich dem Umstand ver-
dankt wird, daß sie an die auch über die letzten Unter-
schiede innerhalb der Gegenstände erhabene gegenständ-
liche Urstruktur, die Gespaltenheit in Kategorie und Ka-
— 112 —
tegorienmaterial, anknüpfen , und als nachträgliche Kom-
plikationen gerade von dieser samt und sonders zu verstehen
sind. In diesem Sinne, das kann nunmehr festgestellt
werden, gehört die ürteilslehre eindeutig der „formalen
Logik" an. Denn nach der hier vertretenen Auffassung
gehören ja in deren Bereich alle nichtgegenständlichen logi-
schen Phänomene und nicht etwa nur die Gebilde der sog.
^formalen Wahrheit".
Es muß aber der Primat des Gegenständlich-Logischen
mit der Zuspitzung verfochten werden, daß in der gegen-
ständHchen Region nicht nur das logische ürphänomen
liegt, sondern daß geradezu das Spezifische des Theoreti-
schen, das dem theoretischen Gebiet überhaupt das Gepräge
Gebende und es von allem Atheoretischen Unterscheidende
ausschließlich dort seinen Sitz hat. Die Kategorien
bergen den spezifisch theoretischen Gehalt. In die Kate-
gorien muß sich versenken, wer den eigentümlichen Bedeu-
tungsgehalt des Theoretischen kennen lernen will. Er fehlt
geradezu in all den Strukturkomplikationen, wie „Begriff",
„Urteil" und „Schluß", also in der eigentümlichen „Form"
all der Gebilde, in denen die vorkantische Logik ganz eigent-
lich das Theoretische verkörpert sehen mußte. Die Eigen-
tümlichkeit dieser sekundären theoretischen Phänomene be-
steht doch gerade darin, daß ihr Sinn, nämlich ihre Struk-
tureigentümlichkeit als solche, also ihr „formales" Wesen,
mit völligem Absehen von allem „Inhalt" und d. h. von
allem gegenständlichen und d. h. nach der Kopernikani-
schen Interpretation sogar von allem kategorialen, also spe-
zifisch theoretischen Gehalt sich verstehen läßt. In der
Tat, der für die Urteilsregion maßgebliche Gegensatz der
Qualität repräsentiert gar nicht ein spezifisch theoretisches,
sondern ein allgemeinstes Geltungs- und Wertphänomen.
Ihren spezifisch theoretischen Einschlag aber erhält die
— 113 —
Wahrheit und Wahrheitswidrigkeit und so auch das Ja und
das Nein, nicht durch ihre Struktureigentümlichkeit als
solche, sondern dadurch, daß die Struktur elemente die
spezifisch theoretischen, nämlich nichts anderes als gerade
Kategorie und Kategorienmaterial sind. Dadurch erst wird
die Gegensätzlichkeit überhaupt zur theoretischen Gegen-
sätzlichkeit. So stammt ganz allgemein das spezifisch theo-
retische Gepräge der Strukturpbänomene stets aus den Ele-
menten, mit denen bei ihnen operiert wird, also aus ihrer
„Materie", nicht aus ihrer „Form". Gerade das, was das
einzige Thema der vorkantischen Logik bildete, erweist sich
somit jetzt als ein Umkreis von Phänomenen, in denen die
eigentlich theoretische Bedeutsamkeit gamicht kenntlich her-
vortritt.
Mit der Xichtgegenständlichkeit der Urteilsstruktur
widerstreitet es nicht, daß ihr in ihrer Materie ein, wenn
auch innerhalb des Urteilsgefüges seine eigene Struktur ein-
büßender, gegenständlicher Bestand, nämlich die gegen-
ständliche Urstruktur, eindeutig korrespondiert. Andern-
falls wäre nicht einmal eine Angliederung der ürteilsstruk-
tur an die transzendentallogische Region und damit die
ganze metagrammatische Prädikatstheorie möglich gewesen.
Diese Einsicht, daß so einerseits die Elemente des gegen-
ständlichen Urbilds in die Urteilsstruktur hineinragen, aber
doch so, daß sie hierbei unter Preisgabe der urbildlichen
in eine nachbildliche Struktur eingehen, gestattet noch ein
Nachwort zur metagrammatischen Prädikationstheorie. Kate-
gorie und Kategorienmaterial stellen sich zwar als die
echten, den Gegenständen entnommenen Urbestandteile aller
theoretischen Strukturgliederung dar, aber als „Subjekt"
und „Prädikat" sind sie bereits in den nachbildlichen Struk-
turzustand versetzt gedacht ; sind sie, obwohl der urteils-
jenseitigen Region entnommen, doch bereits nach ihrer Stel-
Lask, Lehre vom Urteil. o
— lU —
lung innerhalb der Urteilsstruktur gekennzeichnet. Denn
ihr Subjekts- und Prädikatscharakter, wonach die Katego-
rien als ein ausdrücklich Prädiziertes charakterisiert
sind und es sich um ein Hinein stellen des Materials
in die Form handelt, setzt die Künstlichkeit, nämlich offen-
bar eine Zerstörung des Urzustandes, in dem es ja nur das
schlichte Stehen des Materials in der Kategorie gibt,
setzt das nachträgliche Zusammenstückeln und Aufbauen
dessen voraus, was an sich in fertiger unzerstückelter Ganz-
heit besteht. Es ist deshalb unstatthaft, die Bezeichnungen
Subjekt und Prädikat für Kategorie und Kategorienmaterial
im gegenständlichen Urzustand zu gebrauchen. Dort gibt
es vielmehr lediglich solche Bestandteile, die nach der
Zerstücklung als Subjekt und Prädikat zu fungieren berufen
sind, an sich aber in den Gegenständen ein voj^^jj^je|^J^j|ii^
tiges und vorprädikatives Dasein führen.
In genau de'r^Tben Distanz zum Gegenstand aber wie
das Urteil steht der in dieser Hinsicht mit dem Urteil völ-
lig zusammenfallende „Begriff" (vgl. ob. S. 49 f. u. 67 ff'.),
während der „Schluß" und die sonstigen Gebilde der „for-
malen Wahrheit'' in einem noch größeren Abstand der
Xichtgegenständlichkeit sich befinden.
Freilich ist es allbekannt, daß gerade in dem hier fest-
gestellten Sinn der Nichtgegenständlichkeit die vorkantische
Logik in ihren höchsten Ausprägungen nicht als „formale
Logik" angesehen werden will. Allein insofern in der ge-
samten theoretischen Philosophie vor Kant die Gegenstände
als dem Logischen jenseitig gelten, kann der Sache nach
das Logische nur als nichtgegenständlich und folglich in
diesem Sinne als einer bloß formalen Bedeutung fähig ge-
nommen worden sein. Wenn trotzdem von seiner ontolo-
gisch-metaphysischen Bedeutung geredet wird, so kann dies
zunächst einmal in einem Sinne gemeint sein, der mit der
— 115 —
zweifellosen Logosjenseitigkeit der Gegenstände und Gegen-
standsdiesseitigkeit des Logischen versöhnbar ist. Auf dem
Boden der vorkantischen Grundanschauung vermag näm-
lich eine noch so hohe gegenständliche Bedeutung des Lo-
gischen der Sache nach letzten Endes immer nur auf das
Hineinragen der eben logosfremden Gegenstände in die für
sich eben doch nichtgegenständlich bleibende logische Re-
gion hinauszulaufen. Das heißt aber nichts anderes, als
daß ungeachtet aller auf der theoretischen Seite neu hin-
zutretender Strukturphänomene und durch sie hindurch
wenigstens ein weitestgehendes treues Widerspiegeln der
Gegenstände und der gegenständlichen Gliederung verstattet
ist. So korrespondiert ja, wie sich herausgestellt hat, dem
ürteilsgefüge eindeutig die gegenständliche Urgliederung,
aber doch eben nur als deren bloße noch überdies umge-
staltete „Materie", ohne daß die eigentümliche „Form" des
Urteils etwas von Abbildlichkeit aufwiese. Aehnliches könnte
vielleicht auch für die Wahrheitszusammenhänge wie den
Syllogismus angenommen werden. Auch hier würde, falls
dies überhaupt berechtigt sein sollte, die ontologische Bedeu-
tung nicht dem syllogistischen Phänomen selbst zukommen,
sondern lediglich wiederum der „Materie", die in ihm Auf-
nahme zu finden vermag. Wollte man die gegenständliche
Relevanz herausfinden, so würde man sich wie dort an einen
metagrammatischen und urteilsjenseitigen so hier an einen
metasyllogistischen und in den Syllogismus bloß hineinver-
arbeiteten Bestand zu halten haben.
Allein es ist zuzugeben, daß mit einem solch beschei-
denen Maß von gegenständlicher Bedeutung des Logischen
die vorkan tische Logik, m. a. W. Aristoteles, sich nicht be-
gnügt hat. Die in Wahrheit auf einer in den Gegenstän-
den garnicht vorkommenden Strukturkomplikation beruhen-
den nachbildlichen Phänomene sollen dennoch gleichzeitig
8*
— 116 —
die Konstitution der Gegenstände abbilden. In diesem
Sinne sollen bei Aristoteles substantielles Wesen und Be-
griff, Inhärenzverhältnis und ürteilsgefüge, metaphysisch-
reale und logische Gegründetheit einander korrespondieren.
Doch eben darum würde sich letzten Endes herausstellen
müssen, daß hier der Versuch gemacht wird, in Eins zu-
sammenrücken zu lassen, was sich nicht zusammenzwingen
läßt. Deshalb herrschen denn auch die verschiedensten An-
sichten über das Verhältnis der Aristotelischen Logik zu
seiner Metaphysik. Aus demselben Grunde konnte sich auf
ihn ebenso die formale Logik berufen, wie es andererseits
zweifellos ist, daß er selbst nicht formale Logik zu treiben
gedachte.
Es verdient sodann besonders hervorgehoben zu wer-
den, daß bei Kant selbst das Verhältnis der formallogi-
schen und der transzendentallogischen Sphäre anders be-
stimmt wird, als es hier geschah. Zwar das steht auch für
Kant außer Zweifel, daß die beiden Regionen sich wie zwei
Inbegriffe nichtgegenständlicher und gegenständlicher Mo-
mente gegenüberstehen, und daß die Schöpfung der trans-
zendentalen Logik in der Eroberung eines neuen, in die
Gegenstände selbst sich hineinerstreckenden Reviers der
Logik besteht. Aber ungeachtet ihrer zweifellos bloß for-
mallogischen Relevanz und Nichtgegenständlichkeit soll doch
die Reihe der nichtgegenständlichen Formen so geartet
sein, daß sie immerhin als „Leitfaden" zur Entdeckung der
gegenständlichen Kategorien zu dienen vermag. Für Kant
sind die beiden verschiedenen logischen Sphären nicht so
voneinander geschieden, daß in der einen Strukturkompli-
kationen auftreten, von denen es in der andern keine Spur
gibt, und daß entsprechend die gegenständlichen Momente
in den formallogischen Phänomenen kein abbildliclies Korre-
lat finden ; aber auch nicht so, daß die transzentallogischen
— 117 —
Momente als Materie in die nichtgegenständlichen Formen
hineingearbeitet und etwa aus diesem Grunde aus ihnen wieder
herauserkennbar wären. Mit seiner Urteils- und Kategorien-
tafel unternimmt Kant vielmehr einen Entwurf logischer Mo-
mente mit einem genauen Parallelismus zwischen analytischen
und synthetischen Einheitsformen. Man braucht angeblich die
ersteren bloß auf Gegenstände überhaupt zu beziehen, dann
entspringen die Kategorien. Anstatt der gegenständlichen
Gliederung gegenüber einen Strukturüberschuß aufzuweisen,
treten die formallogischen Phänomene vielmehr als die aus-
gehöhlten und verblaßten Doppelgänger der gegenständlich-
logischen Formen auf. Die Ansicht, daß die formallogi-
sche Region ein abbildliches Analogon der Gegenständlich-
keit repräsentiert, ist hier konsequent durchgeführt. Dar-
aus muß sich folgendes Resultat ergeben. Sieht man von
den Fällen ab, in denen die Urteilstafel heimlich schon et-
was auf die Kategorientafel zugestutzt ist, und nimmt man
einmal an, daß sie durchweg echt formallogische Phäno-
mene enthält, so gibt es für die „Ableitung" der Katego-
rien aus ihr offenbar zwei Fälle. Entweder die Kategorien
sind echte Kategorien. Dann sind sie nur scheinbar aus
der Urteilstafel abgeleitet. Denn aus echt formallogischen
Strukturkomplikationen, aus denen also gerade aller gegen-
ständliche Gehalt herausgefallen sein muß, können gegen-
ständliche Formen garnicht abgeleitet werden. Dieser Fall
trifft besonders für die Kategorien der „Relation" zu. Die
andere Möglichkeit besteht darin, daß die Kategorien gar-
nicht echte gegenständliche Formen, sondern lediglich das
Produkt einer unberechtigten Projizierung formallogischer
Phänomene ins Gegenständliche sind. Dieser Fall liegt
hinsichtlich der Qualität und der Modalität vor. Als für
das Thema dieser Abhandlung besonders interessant sei
hervorgehoben, daß der Bejahung und Verneinung in Po-
— 118 —
sition und Negation gegenständlich kategoriale Repräsen-
tanten zugeordnet werden. Hierdurch gesellt sich Kant,
worauf merkwürdig selten geachtet wird, der Reihe derer
zu, die der Negation (und der Position) eine gegenständ-
liche Bedeutung geben. So beherbergt Kants Kategorien-
tafel logische Gebilde aus den verschiedensten logischen Re-
gionen.
Das Kriterium der Zugehörigkeit zu den Kategorien
muß jedenfalls auf einem ganz andern Wege gewonnen
werden. Ihr logischer Ort ist aber jetzt wenigstens prin-
zipiell auf das Schärfste markiert. Die Kategorie ist als
die der gegenständlichen Region angehörende Gehaltsform
zu bezeichnen. Ihre Stellung bestimmt sich so einerseits
durch ihre gegenständliche Bedeutung, also durch den Ab-
stand gegenüber der nichtgegenständlichen Region, und so-
dann durch den Unterschied der Gehaltsform von der Struk-
turform.
Indem die transzendentale Logik Kants die Kategorie
erstmalig in die Domäne der Logik hineinzieht, bringt sie
die ungeheure Neuerung mit sich, überhaupt über alle
Strukturlogik hinausgegangen zu sein. Damit entdeckt
sie nichts Geringeres als den Gehalt des Logischen, der
ja, wie vorher bemerkt wurde (vgl. ob. S. 112), ausschließ-
lich in der gegenständlichen Region seinen Sitz hat. Das
ist der tiefste Sinn ihres „materialen" Charakters gegen-
über aller Strukturlogik, die es immer nur mit Gefügt-
heiten, Geghedertheiten, Situationen, zu tun hatte.
Durch Aufdeckung der Logizität in der Gegenstands-
region selbst leistet die Kopernikanische Tat zweierlei. Sie
enthüllt eine neue, nämlich die in der Gegenstandsregion
herrschende Strukturform, das schlichte Aufeinanderange-
wiesensein der Urbestandteile, und sie dringt ferner zum
logischen Gehalt vor, dem sie innerhalb der gegenständ-
— 119 —
liehen Strukturform die transzendentallogische Formstel-
lung zuweist (vgl. ob. S. 56). Damit ist in das, was für
die vorkantische Logik die Materie abgab, nämlich in die
Gegenstände, in doppelter Hinsicht die Scheidung in ein
formales und ein materiales Moment hineingetragen. Erstens
sind die Gegenstände jetzt in eine Strukturform (schlichtes
Ineinander von Kategorie und Kategorienmaterial) und in
eine Strukturmaterie (Kategorie und Kategorienmaterial)
zerlegbar. Unter diesem Gesichtspunkt bilden nicht die
Gegenstände, sondern die gegenständlichen Strukturelemente
als gegenständliche Strukturmaterie, somit Kategorie und
Kategorienmaterial, die letzte Materie. Sodann aber stehen
sich in anderer Hinsicht die gegenständlichen Strukturele-
mente innerhalb ihrer Strukturform als Form und Ma-
terial gegenüber. In dieser Hinsicht bildet das Kategorien-
material das letzte und äußerste Material.
Es gibt also zwei Begriffe von formalen und materialen
Faktoren : den von Strukturform und Strukturmaterie und
den von Kategorialform und Kategorienmaterial. Berück-
sichtigt man nun für einen Augenblick unter Strukturform
nur die nichtgegenständliche Strukturform, so verteilen sich
die beiden Begrifispaare auf die beiden Zeitalter der Lo-
gik. Immer aber ist dabei die Form solidarisch mit dem
Spezifischen des Theoretischen, mit der Funktion des Er-
kennens. Es bleibt jedoch wieder im Kopernikanischen
Zeitalter wie das Sekundär- Theoretische neben dem Gegen-
ständlich-Theoretischen so auch der vorkopernikanische
Formbegriff neben dem kategorialen unbehelligt bestehen.
Entsprechend bleiben zwei verschiedendeutige Erkenntnis-
begriffe nebeneinander in Kraft. Jedesmal aber ist es der
Sinn des theoretischen Gebiets und des Erkennens, das
theoretische oder Erkenntnismaterial in die Gewalt der theo-
retischen oder Erkenntnisform zu bringen. Je nach dem
— 120 —
Form-Material-Begriff bedeutet nämlich das Erkennen ent-
weder die Hineinhebung des kategorial unbetroffenen, also
gleichsam vorgegenständlichen Materials in die es zum Range
der Gegenständlichkeit erhöhende kategoriale Form, wodurch
sich also das erst konstituiert, was nach der andern Be-
deutung die Materie ausmacht : der Gegenstand. Erkennen
in diesem früher der metagrammatischen Prädikationstheo-
rie zugrundegelegten transzendentallogischen Sinne heißt:
das kategorial Unbetroffene in die Gewalt der logischen
Kategorialform bringen. In einem zweiten Sinne aber be-
deutet das Erkennen die Hineinarbeitung der Gegenstände
als eines Rohmaterials in die es umgestaltenden theoreti-
schen Strukturformen. Dem Sekundär-Logischen gegenüber
bilden ja auch in der Tat die den primärlogischen Kate-
goriengehalt bergenden Gegenstände ein jenseitiges Angrifi's-
material. Im Gesamterkennen aber vereinigt sich beides,
da fungiert die Bewältigung der Gegenstände durch die
nachbildliche Erkenntnisform als ein Werkzeug der Hinein-
stellung des Kategorienmaterials in die Kategorialform.
Bei der Doppeldeutigkeit des Formbegriffs kann man
geradezu alle logischen Phänomene nach Gehalts- und
Strukturfomien klassifizieren. Nur bei Auseinanderhaltung
dieser beiden Formarten gibt es eine Orientierung in der
Logik. Alle Redewendungen dagegen, in denen der Form-
begriff irgend eine Rolle spielt, müssen ohne diese Schei-
dung an der gleichen Zweideutigkeit leiden. Bei allen
Gegenüberstellungen des rationalen und des empirisclien
Erkenntnisfaktors, bei aller Abgrenzung des Denk- und
Erkenntnis-,, Anteils", der „Formen des AVissens", werden
die kategorialen Gehaltsformen und die sekundären Struk-
turphänomene durcheinandergeworfen.
Es fällt aber, wie jetzt ausdrücklich nachgetragen wer-
den muß, die Scheidung der beiden Formarten gar nicht
— 121 —
mit der von gegenständlichen und nichtgegenständlichen
Phänomenen zusammen, sondern kreuzt sich mit ihr. Erst-
lich gibt es ja eine Strukturform auch in der Gegenstands-
region, Umgekehrt sind in der nichtgegenständlichen Re-
gion außer Strukturphänomenen auch kategoriale Formen
vertreten. Was Kant fälschlich von den Strukturkompli-
kationen statuierte (vgl. ob. S. 117), das gilt von diesen nicht-
gegenständlichen „reflexiven" Kategorien: daß sie verblaßte
Parallelerscheinungen gegenständlich logischer Phänomene
sind^. Um ihrer Nichtgegenständlichkeit willen konnten diese
logischen Formen, obgleich kategoriale Gehaltsformen dar-
stellend, auch von der vorkopernikanischen Logik in den
Bereich des Logischen gezogen werden, wie sie denn in der
Tat auch als nichtgegenständliche logische Momente der
„formalen Logik" zuzuweisen sind. Nun war aber die vor-
kantische Logik ganz und gar an den Strukturkomplika-
tionen, also an den Strukturformen, orientiert, und erst die
Kopernikanische Tat führte zur Entdeckung eines eigenen
Gehalts des Logischen. Nur von den konstitutiven Gegen-
standskategorien aus sind darum die reflexiven als deren
niedere Ableger zu verstehen. Die vorkantische Logik muß
ihnen eben darum ratlos gegenüberstehen und kann ihre
Sonderstellung als logische G eh alt s formen nicht durch-
schauen. Es ist deshalb äußerst charakteristisch, daß sie
sie in den Strukturphänomenen Unterschlupf finden läßt
und so die Identität mit dem Widerspruch, die Andersheit
mit der Negation, das Subsumtionsverhältnis des Besondern
zum Allgemeinen mit dem Urteil und dem Syllogismus in
Zusammenhang bringt. Auch bei Kant finden die re-
flexiven Kategorien keine besondere Stätte neben den übri-
gen formallogischen Phänomenen, und wo, wie z. B. bei
Lotze, die bloß „formale Bedeutung" des Logischen gezeigt
1 Ueber sie vgl. Log. d. Philos., 139 tf.
— 122 -
werden soll, da werden gleichfalls reflexiv-kategoriale und
Strukturphänomene unterschiedslos nebeneinander behan-
delt \
Die Durcheinandermengung von Gehalts- und Struk-
turform ist aber auch für die Kategorienlehre selbst ver-
derblich geworden, indem die Gepflogenheit aufkam, nun
umgekehrt jedes erdenkliche gegenständliche wie nichtgegen-
ständliche, gehalts- wie strukturartige Phänomen als Kate-
gorie auszuzeichnen. Dieser Fehler der Einordnung von
Strukturphänomenen in die Reihe der Kategorien haftet
allerdings auch der Kantischen Kategorientafel an und
ebenso vielen Entwürfen einer Kategorienlehre vor und
nach ihni.
Historisch ist gerade die Kantische Philosophie der
Schauplatz des doppelten Formbegrifi"s geworden , zum
Zeichen dessen, wie im Kopemikanischen Zeitalter der Lo-
gik der alte und der neue Eormbegriff nebeneinander Platz
haben. Wo Kant den Begriff der „formalen" Logik fest-
setzt, da steht für ihn der nichtgegenständlichen „bloßen
Form des Denkens", der „ Verstandesform " als „Inhalt"
oder „Materie" immer gerade der „Gegenstand" oder das
„Objekt" gegenüber, weshalb denn auch die bloß analyti-
schen Einheitsmomente für sich als „bloß logische Formen",
„logische Funktionen" „ohne allen Inhalt", d. h. ohne Be-
ziehung auf den Gegenstand, bezeichnet werden, und die
formale Logik als ebenso unbekümmert um allen Unter-
schied der Objekte wie um deren etwaige „empirische" oder
„transzendentale" Bestandteile charakterisiert wird-. Aller-
dings hat Kant die Tendenz, diese „Form des Denkens
' L o t z e , Logik. 3. Buch. 4. Kap.
« Vgl. Vorr. B IX, B 77 ff, 79 ff., 170, 171 ff., Logik. Einl. VIL
Ueber die analytischen Einheitsformen : A 95. B 175, 267, 298. A 245,
B 346, 377.
— 123 —
überhaupt", die „bloße Form des Erkennens", „die allge-
meinen und formalen Gesetze des Verstandes und der Ver-
nunft" zur „Form der Wahrheit" oder „formalen Wahr-
heit", zur „logischen Form im Verhältnisse der Erkennt-
nisse aufeinander", also zu jener Region der Wahrheits-
zusammenhänge, über die nach seiner Ansicht als oberstes
Prinzip der Satz des Widerspruchs herrscht, zu verengern ;
wie er denn überhaupt geneigt ist, die nachbildliche „Form"
des Urteils in die „formalen" Beziehungen der urteile unter-
einander, also in das „Analytische" in diesem engsten
Sinn% des Ineinanderenthaltenseins, aufzulösen (vgl. ob.
S. 33) \ Im Unterschiede zu diesem formallogischen Form-
begriff macht es nun aber geradezu die ganze Absicht der
Vernunftkritik aus, einen neuen Formbegriff einzuführen,
in den „Inhalt" des Formallogischen, d. h. in den „Gegen-
stand", noch einmal die Zerlegung in Materie und Ver-
standesform hineinzutragen. Dieser transzendentale Form-
begriff beherrscht denn auch die ganze Kritik der reinen
Vernunft.
So ist bisher eine ganze Mannigfaltigkeit von Form-
begriffen aufgetreten. Ihre oberste Einteilung ist die in
Gehalts- und Strukturformen, die wiederum in nichtgegen-
ständliche und gegenständliche zerfallen. Die nichtgegen-
ständlichen Strukturformen scheiden sich in solche von
nicht einmal nachbildlicher („formale Wahrheit") und in
solche von nachbildlicher Bedeutung. Die letzteren gehören
der ürteilsregion an. Daß es innerhalb ihrer wiederum
einen Aufbau von Form-Materie-Verhältnissen gibt, ist be-
reits früher zur Sprache gekommen (ob. S. 38) -, soll jedoch
1 Vgl. B 79 f., 82 S., 189 S., 599 f., Log. Einl. VII.
- Am meisten Beachtung hat der Stufenbau von Form- und Stoff-
begriiFen bei Bergmann gefunden, vgl. Reine Log., 49 f., 57 ff.
Doch herrscht bei Bergmann keineswegs die in dieser Abhandlung
— 124 —
erst im zweiten Abschnitt des dritten Kapitels genauer
behandelt werden.
Zweiter Abschnitt.
Die Uebergegensätzlichkeit als Wertmaßstab der Gegensätz-
lichkeit.
Es bedarf jetzt noch eines entscheidenden Schrittes
über das bisher gewonnene Ergebnis hinaus. Erst dann findet
die Gegenüberstellung der urbildlichen und der nachbild-
lichen Region ihren Abschluß.
Es ist nämlich bloß noch erforderlich , die letzten
Konsequenzen aus dem Begriff der Meßbarkeit und des
Maßstabs zu ziehen. Der Grundgedanke ist einfach fol-
gender. Wenn alle Nachbild- und Uebereinstimmungs-
theorien die Gegenstände als das Urbild von Wahrheit und
Wahrheitswidrigkeit, von Gültigkeit und Ungültigkeit, hin-
gestellt haben, so fehlte fast stets die entscheidende Besin-
nung darauf, daß das , woran Gültigkeit und Ungültig-
keit, Wert und Unwert, gemessen werden , nicht jenseits
von Gelten und Wert überhaupt liegen kann. Anders aus-
gedrückt: der Wert der Uebereinstimmung und der Un-
wert der Nichtübereinstimmung kann nicht aus dem blo-
ßen Uebereinstimmen und Nichtübereinstimmen als solchem
stammen. AVarum soll denn auch durchaus mit etwas über-
eingestimmt und nicht davon abgewichen werden? Doch
nur darum , weil in dem , womit übereingestimmt und
nicht übereingestimmt wird, der Wert bereits liegt. Andern-
falls könnte auch den übereinstimmenden und nicht über-
einstimmenden Gebilden keinerlei Wert zukommen. Es muß
also der Maßstab und das Urbild von AVert und Unwert
maßstäblicher und urbildlicher Wert sein,
vertretene Tendenz, die Formen, je , höher" sie sind, gerade als um
80 gekünstelter anzusehen.
— 125 —
Xur positiver Wert und Unwert, aber nicht der Wert
überhaupt, kann in der nachbildlichen Region seinen Ursprung
haben, und der in ihr vorkommende Wert kann nicht der
AVert, sondern nur ein nachbildlicher und abgeleiteter Wert
sein. NichtGeltenund Wert überhaupt, sondern nur Geltungs-
und Wertgegensätzlichkeit bildet das Spezifikum der
nachbildlichen Region, wovon es in der urbildlichen keine
Spur gibt. So muß der Unterschied von Gegensatzlosig-
keit und Gegensätzlichkeit auch in das Geltungs- und Wert-
problem eingeführt werden. Mit der Gegensatzjenseitig-
keit der Gegenstände kann sich nicht Geltungs- und Wert-
jenseitigkeit verbinden. Wenn man sich recht besinnt, so
findet man vielmehr , daß die Geltungs- und Wertgegen-
sätzlichkeit s 0 auf ein Jenseits hinweist , daß dieses gel-
tungs- und wertartig überhaupt geradezu sein muß.
Von der zugestandenen Wertartigkeit der Urteilsgegen-
sätzlichkeit führt der Weg unvermeidlich zum Gedanken
des gegensatzlosen Wertes. Denn ohne den gegensatzlosen
Wert sind positiver Wert und Unwert gerade von geglie-
derten Sinnganzheiten — und um derartige Wertgegen-
sätzlichkeit handelt es sich hier allein — unbegreiflich.
Dieses Argument von der Geltungs- und Wertartig-
keit des gegenständlichen Urbilds ist der Sache nach für
alle Nachbild- und Uebereinstimmungstheorien zwingend.
Aber erst auf dem Boden der Kopernikanischen Lehre
kann mit ihm ernst gemacht werden. Die Hineintragung
der Logizität in die Gegenstände ermöglicht auch die Hin-
einverlegung der Geltungs- und Wertartigkeit in sie. So
wird durch die Kopernikanische Lehre nicht nur das Lo-
gische, sondern auch das Geltungsartige in eine ganz neue
Fläche, in die der Gegenstände selbst, hineinversetzt. Und
zwar muß das urbildlich gegenständliche Gelten wiederum
das ursprüngliche sein , während den positiv gültigen und
— 126
ungültigen ürteilsgebilden nur um des gegensatzlos-urbild-
lichen Geltens willen ein sekundärer Geltungs- und Wert-
charakter innewohnt. Die ürteilsregion ist keineswegs die
Ursprungsstätte der Geltungs- und Wertartigkeit.
Ist die Yerschlingung des Geltungs- und "Wertbegriffes
mit dem Gedanken der Gegensätzlichkeit zerstört, so hört
die ausschließliche Messung der Unwertigkeit an der posi-
tiven Wertigkeit auf. Es kann die positive Wahrheit nicht
mehr der höchste Maßstab, nicht mehr ihre eigene Norm
und die Norm der Wahrheitswidrigkeit'sein. Anstelle dessen
tritt vielmehr die Messung gleichmäßig der positiven Wahr-
heit und der Wahrheitswidrigkeit am höchsten Maß , am
gegensatzlosen Urbild der Wahrheit, des Geltens und des
Wertes. Das Nichtstehenbleiben bei der Gegensätzlichkeit
führt innerhalb des Geltungs- und Wertgedankens zu einem
Nichtstehenbleiben bei der Geltungs- und Wertgegensätz-
lichkeit.
Auf eine Auseinanderhaltung zwischen Geltungs- und
Wertbegriff wird hier nirgends Gewicht gelegt. Es mag
darum lediglich angedeutet werden, daß die Wertartigkeit
eine bestimmte Bedeutungsnuance ist, die am Gelten erst
dann hervortritt, wenn dieses auf die ihm gebührende An-
erkennung von Seiten der Subjektivität bezogen wird. Gel-
tungsartigkeit erscheint dann als Anerkennungswürdigkeit,
als Wert*.
Aber wenn schon die Kopernikanische Hineintragung
des Logischen in die Gegenstände zu einer Projizierung des
Gegensätzlich-Logischen in sie zu verleiten geeignet war
(vgl. oben S. 83 und 90), so ist die Versuchung noch stär-
ker, mit der Geltungsartigkeit die Positivität für solidarisch
verbunden zu halten. 8o mußte sich am meisten gerade
für die logische Geltungs- und Werttheorie die Ueberge-
' Vgl. Log. d. Philos., 8 f.
— 127 —
gensätzlichkeit der Kopernikanisch interpretierten Gegen-
stände verbergen. Dies zeigte sich gelegentlich schon bei
der Hineinlegung des Gedankens der Zusammengehörigkeit
in die kategoriale Relation (vgl. oben S. 90). Gerade um
ihres Geltungs- und W e r t Charakters willen scheinen
die kategorialen Relationen das emphatische Epitheton der
„Zusammengehörigkeit" zuverdienen. Demgegenüber
gilt es, die Geltungs- und Wertbetontheit der Kategorien
gleichzeitig mit ihrer der Alternative von Zusammengehö-
rigkeit und Unzusaramengehörigkeit entrückten üebergegen-
sätzlichkeit aufrechtzuerhalten. Ja, es erhält die Koperni-
kanische These geradezu erst ihre Stütze durch die Her-
vorhebung des zwischen den verschiedenen Regionen der
Geltungsartigkeit bestehenden Abstandes. Nur dann läßt
sich mit Fug die Kategorie als die den Gegenstand kon-
stituierende logische Geltungsform in die Gegenstandsregion
versetzen, wenn sie als von einer der gegensätzlich nach-
bildlichen Geltungsregion überlegenen Dignität eingesehen
wird. Nur durch den Gedanken des übergegensätzlichen
Wertes läßt sich überhaupt die Wertartigkeit der Gegen-
standsregion mit gutem Gewissen vertreten, nämlich ohne
daß sie dabei auf das Niveau der nachbildlichen Wertposi-
tivität herabgezogen wird.
Die zu Ende gedachte Kopernikanische Lehre , d. h.
die Hineinverlegung gerade von Gelten und Wert in die
Gegenstände selbst, macht überhaupt erst Aufgabe und Ziel
des Erkennens verständlich. Gerade alle Nachbild- und
Uebereinstimmungstheorien, die man gewöhnlich als für die
vorkantische Erkenntnistheorie charakteristisch ansieht, wer-
den erst unter der Kopernikanischen Voraussetzung ge-
rechtfertigt, ja überhaupt begreiflich. Denn nur unter der
Bedingung können die Gegenstände das letzte Ziel der er-
kennenden Bemächtigung, können sie das sein , dessen in
— 128 —
und mit seinen uachbildlichen AVabrheiten das Erkennen
habhaft zu werden sucht, wenn in ihnen selbst bereits Gül-
tigkeit und Wert steckt. Wenn die nachbildlichen Wahr-
heiten über sich hinausweisen auf den Gegenstand, so zeigt
sich jetzt, daß diese gültigen Wahrheiten erstrebenswert
nur sind um der geltuugshaltigen Gegenstände willen.
Der Gedanke des Wertmaßstabs ist uralt. Aber als
Wertmaßstab fungierte meist der positive Wert. Und ur-
alt ist auch die Gewohnheit, in Wahrheit und Wahrheits-
widrigkeit Uebereinstiramung und Nichtübereinstimmung
mit den als Urbild gedachten Gegenständen zu sehen. Daß
aber dies beides, Wertmaßstab und Gegenstand, zusammen-
füllt, das ist es, worauf alles ankommt. So läßt sicli denn
die uralte Uebereinstimmungstheorie aufrecht erhalten. Aber
ohne die Einsicht in ihre Geltungs- und Wertartigkeit wird
die Uebergegensätzlichkeit der Gegenstände, ihre Erhaben-
heit über Wert und Unwert, lediglich ihrer vermeintlichen
Metalogizität, ihrer Gegensatz- und Wertfremdheit,
verdankt. Als jenseits des Wert gegensatz es scheinen
die Gegenstände dann lediglich wegen ihrer vermeintlichen
Wert jenseitigkeit zu stehen.
So sind denn im Begriff des Gegenstandes unausweich-
lich diese beiden Momente mit einander zu verbinden : die
im vorigen Abschnitt dargetane Unberührtheit durch den
Gegensatz von Positivität und Negativität und die durch
die Argumentation dieses Abschnitts gesicherte Geltungs-
und Wertartigkeit. Es ist die Geltungsartigkeit der Ge-
genstände als eine nicht positive, sondern gegensatzjensei-
tige, ihre Gegensatzlosigkeit als eine nicht wertneutrale,
sondern übergegensätzlich-wertartige zu begreifen. Es lie-
gen ja eben die Gegenstände, wie nachgewiesen worden ist,
in einer ganz andern Ebene als sowohl die Positivität
wie die Negativität. In ihnen die Negativität und die ge-
— 129 —
gensätzliche Gespaltenheit anzunehmen, ist sinnlos. Eben
darum fallen sie aber auch nicht mit der Positivität zusammen.
Denn es ist hinlänglich gezeigt worden , daß die positive
Wertigkeit genau derselben Region angehört wie die ün-
wertigkeit, so daß der Satz gilt: nur da, wo es auch Ne-
gativität gibt, gibt es Positivität.
Dieser Abstand zwischen der gegenständlichen Ueber-
gegensätzlichkeit und der gegensätzlichen Positivität pflegt
immer wieder verkannt zu werden. Die Verwirrung doku-
mentiert sich am deutlichsten in der tief eingewurzelten
Denkgewohnheit, der gemäß dem Negativen nichts anderes
als immer nur das Positive gegenübergestellt wird. So ist
man stets geneigt, den zur Täuschung verführenden wahr-
heitswidrigen Objektsgefügen die Wirklichkeit oder Realität
als ihren Gegenpart, den wirklichen Tatbestand als die
positive Wahrheit, entgegenzusetzen. Damit ist aber inner-
halb des Nichtnegativen das Positive und das üebergegen-
sätzliche vermengt. Es steht den unwirklichen oder irrea-
len Gebilden die Wirklichkeit oder Realität urbildlich, da-
gegen gegensätzlich nur das Reich der mit den Gegenstän-
den, mit der Wirklichkeit, übereinstimmenden Ob-
jektsgefüge gegenüber. Man gebraucht Wirklichkeit oder
Realität offensichtlich stets in einer doppelten Bedeutung :
einmal im Sinne einer ReaHtät, von der es keinen Gegen-
satz gibt , und dann im Sinne der gegensätzlichen Wirk-
lichkeit oder Realität, also des Aristotelischen öv (hc, xXr^d-ec,.
Dieses gegensätzliche Sein ist garnicht die Wirklichkeit
oder Realität an sich , sondern immer nur das künstlich
umgearbeitete Strukturgebilde, wie es als Objekt der Ur-
teilsentscheidung vorschwebt, ist lediglich das Zusammen-
gehörigkeits- oder Zukommensgefüge, ein Ausdruck für die
positive Wertigkeit. Und es ist hinlänglich gezeigt worden,
daß es von diesem „Sein" in den Gegenständen selbst eben-
Lask, Lehre vom Urteil. 9
— 130 —
sowenig eine Spur gibt wie von dem entgegengesetzten
Nichtsein. Man darf die in der Beteuerung gebrauchte
„Wirklichkeit'" der bloßen Wahrheitspositivität nicht mit
der gegensatzjenseitigen Gegenständlichkeit verwechseln^.
Ein weiteres Dokument für die Vieldeutigkeit von Sein,
Realität, Gegenstand und „Sache" liefert der Begriff des
„Sachverhalts". Er scheint zunächst ganz der Region des
Sinnes und zwar des ganzen Urteilssinnes, des im Urteil
Gemeinten, anzugehören, wofür die Gegensätzlichkeit posi-
tiver und negativer Sachverhalte, des Seins und des Nicht-
seins, des Sichverhaltens und Sichnichtverhaltens, der „Tat-
sache, daß" und „daß nicht", das entscheidende Kriterium
abgibt 2. Und doch befindet er sich nicht in einer so klaren
Distanz vom Gegenstand wie der Sinn des Urteils und
Satzes. Er stellt vielmehr ein in dieser Hinsicht als solches
meist nicht scharf gekennzeichnetes Zwischengebilde zwischen
Gegenstand und Sinn dar : eine Hineintragung der Gliede-
rung des gegensätzlichen Sinnes in die Gegenstände, eine
Interpretation der Gegenstände durch die Positivität und
Negativität des Sinnes, die Gegenstände bereits in der
Ueberarbeitung durch die gegensätzliche Sinnstruktur (vgl.
dazu auch ob. S. 109) ^ Von diesem schillernden Begriff
des Sachverhalts aus wird darum auch am leichtesten das
Hinübergleiten in die metaphysische Verabsolutierung des
Positiven und des Negativen verständlich*.
* Ueber die Doppeldeutigkeit von Sein, Existenz, Realität vgl.
ob. S. 43 Anm. u. 76 tf. Klar wird von Bergmann, R. L., 147,
153 f. gegenständliches Sein und Positivität auseinandergehalten.
* Vgl. z. B. H u s s e r 1 , Log. Unt. I, 12 if., II, 597 f., M e i n o n g,
Ueber Annahm., 98 f., 101 ff., R e i n a c h , Z. Theor. d. neg. Urt,
Münch. Philos. Abh. f. Lipps, 1911, 220 ff.
^ Vgl. ü 0 m p e r z , Weltanschgsl. II b, 65 ff.
* Weshalb derselbe Begriff auch am aufschlußreichsten für die
ganze Stellung des Aristoteles zum Problem der Urteilsgegensätzlich-
keit sein dürfte, vgl. auch ob. S. 42 Anm.
— 131 —
I Der Grund für die Zusammenwerfung des Gegensatzlos-
l Gegenständlichen und des Positiven liegt auf der Hand.
\ Das Positive ist eben das mit dem Gegenstand Ueberein-
\ stimmende; das positive und nur das positiv wahre Sinn-
\ gefüge enthält doch wenigstens , wenn auch mit einer
1 entstellenden Komplikation behaftet, den Gegenstand (vgl.
/ oben S. 98/99), und man gelangt ferner auch garnicht an-
^ ^ ders an den Gegenstand heran als vermittelst der sich da-
\ zwischenschiebenden Positivität. Wie sich also aus der
) positiven Wertigkeit und nur aus ihr der Gegenstand re-
konstruieren läßt, so schiebt man umgekehrt dem Gegen-
stand auch die Positivität unter. Man begeht somit un-
reflektiert immer jenen durch die Kopernikanische These
begünstigten Fehler, in den Gegenstand die Positivität hin-
einzulegen.
Freilich ist nicht nur das Seiende , Wirkliche und
Reale, sondern in einer andern Hinsicht auch das Nicht-
seiende, Unwirkliche und Irreale mit einer Doppeldeutig-
keit behaftet, die alle Versuche einer Logik des Nichtseien-
den und Unwirklichen leicht in Verwirrung bringt. Es
kann nämlich unter dem Seienden, Wirklichen, Realen ein
bestimmter Ausschnitt der Gegenstände, etwa der sinnlich-
anschauliche Gegenstandsbereich, und dann unter dem
Nichtsinnlichen, Unwirklichen, Irrealen nicht, wie soeben
angenommen wurde , ein unwertiges Gebilde aus diesem
Gegenstandsbereich, sondern ein anderer, davon ver-
schiedener Gegenstandsbereich gemeint sein. Dann handelt
es sich garnicht um etwas Unwertiges und Negatives, son-
dern die Negation ist nur Umschreibung für die Anders-
heit eines davon verschiedenen Nichtnegativen. In diesem
Sinne ist z. B. das, was „gilt", ein Nichtseiendes, nämlich
; ein nicht sinnlich Existierendes, ganz im Unterschiede zum
1 nicht existierenden Zentauren, dessen materiale und kate-
9*
— 132 —
goriale Elemente gerade innerhalb des sinnlichen Existenz-
bereichs liegen und dessen „Nicht-Existenz" lediglich auf
dem Unwert eines kopulativen Objektsgefüges, also auf der
Nichtübereinstimmung mit dem Gegenstand, auf der unwer-
tigen Abweichung vom „Existierenden" beruht. Die Nicht-
wirklichkeit bedeutet also das eine Mal die Verschieden-
heit eines Außerwirklichen von dem Wirklichkeit genannten
Gegenstandsbereich, das andere Mal die Abweichung des
Wirklichkeitswidrigen von der Wirklichkeit als seinem Ur-
bild. Das eine Mal ist das Nichtwirkliche selbst ein an-
derer gegensatzloser Gegenstand, das andere Mal gehört
es der künstlichen Zwischenregion der gegensätzlichen ür-
teilsobjekte an ^. —
Mit der jetzt vorgenommenen Uebertragung nicht nur
der Logizität, sondern auch der Geltungs- und Wertartig-
keit von der nachbildlichen in die urbildliche Region wird
es erforderlich, noch andere Begriffe bis ins gegenständ-
liche Urbild zurückzuschieben. Das in sich abgeschlossene
wertartige Ganze von Strukturelementen wurde als „Sinn"
bezeichnet; entsprechend erschienen bisher alle Sinngebilde
als in einem Abstand von den Gegenständen stehend und
auf die nachbildliche Region eingeschränkt. Allein für
den Sinn trifft nunmehr dieselbe Argumentation zu, wie für
das Logische und den Wert. Die nachbildliche ist nicht
d i e, sondern eine Region des Sinnes. Das schlichte ür-
gefüge der echten Struktureleraente als Stätte von Gelten
und Wert, als geltungs- und wertartiges Beziehungsganzes
oder Strukturgebilde, erweist sich jetzt auch als Urbild des
^ Ob man. wie die Gegenstandstheorie tut, einen auch die hier
als nichtgegenständlich bezeichneten nachbildlichen „Objekte" mit-
umfassenden Gegenstandsbegrift" prägt, ist eine lediglich terminolo-
gische Angelegenheit. Es muß dann eben gemäß einer geläufigen,
aucli hier im nächsten Kapitel angewandten Ausdrucksweise zwischen
transzendenten und immanenten Gegenständen unterschieden werden.
- 133 -
Sinnes. Woran die Künstlichkeit eines Sinn ganzen
als eines solchen , als eines Einheitsgefüges , sich messen
läßt, das muß selbst bereits die Einheit und Ganzheit des
Sinnes aufweisen. Das gegensatzlose Urverhältnis , also
nichts weiter als die schlichte Yerklammerung der beiden
echten ürbestandteile, die Gegenstände in ihrer Urstruktur,
repräsentieren das vollständige schlichte Urbild des Sinnes.
Als wertartiges, in sich abgeschlossenes Ganzes von Struk-
turelementen erfüllt es alle Erfordernisse des Sinnbegriffs.
Damit rückt, wie das Logische und das Geltende so auch
der urbildliche Sinn in den Gegenstand ein. Der Abstand
zwischen gegenständlicher und nachbildlicher Region ist als
eine Distanz nicht mehr zwischen Gegenstand und Sinn,
sondern zwischen urbildlichem und nachbildlichem Sinn an-
zusehen.
Wenn hier die Gegenstände selbst als urbildlicher
theoretischer Sinn bezeichnet werden, so ist es allerdings
auf den ersten Anblick denkbar, terminologisch daran An-
stoß zu nehmen. Es scheint zweckmäßig zu sein, den Ter-
minus „Sinn" auf die Gebilde der nachbildlichen Urteils-
region einzuschränken. Diese entstehen erst — wie bereits
angedeutet wurde — auf dem Boden der Subjektivität.
Eben darum scheint nur auf sie der Ausdruck „Sinn" zu
passen, indem Sinn immer „Sinn von", d. h. ein von einem
Substrat, so insbesondere von Subjektsakten, Ablösbares,
ein in der Subjektivität Antreffbares, bedeutet. Allein zu-
nächst steht — wie hier freilich nicht näher zu begründen
ist — sprachlich dem nichts im Wege, den Ausdruck „Sinn"
ebenso wie den Terminus ., Bedeutung" in einem absoluten
und nicht nur in einem auf ein Substrat hinweisenden
Sinne zu gebrauchen. Sodann aber ist es terminologisch
von höchstem Wert, der mit seiner Logizität und Geltungs-
artigkeit sich verbindenden Maßstabsstellung des Gegen-
— 134 —
Standes dem nachbildlichen Sinn gegenüber, der Möglich-
keit, den Urteilssinn und den Gegenstand auf diesen ge-
meinsamen Nenner des Sinnes zu bringen, einen markanten
und auffälligen sprachlichen Ausdruck zu verleihen ^
Dasselbe wie vom Sinn gilt aber auch vom Ausdruck
„Wahrheit", wofern man unter „Wahrheit" (im „objekti-
ven" Sinne) das Ganze theoretischen Sinnes verstehen darf.
Die Geltungsregion des gegensatzlosen Sinnes darf dann
als Region gegensatzloser „Wahrheit" bezeichnet werden.
Die nachbildliche, die im Abstand von den Gegenständen
stehende Wahrheit, die „Wahrheit über" sie, ist dann
wieder nicht die, sondern nur eine Art der Wahrheit,
und es gibt jenseits von positiver Wahrheit und Wahr-
heitswidrigkeit die gegensatzlose urbildliche Wahrheit, die
mit dem Gegenstand zusammenfällt^.
um nun diesen Ertrag der bisherigen Untersuchung,
daß die positive Wahrheit an einer gegensatzlosen ihr Ur-
bild hat, daß nicht die positive, sondern die gegensatzlose
Wahrheit den höchsten Punkt im theoretischen Gesamtge-
biet einnimmt, zu einem sprachlichen Ausdruck zu bringen,
mag die urbildliche Wahrheit als Wahrheit ohne Beinamen
bezeichnet, die positive Wahrheit aber — zum Zeichen ihrer
nachbildlichen Stellung — als „Wahrheitsgemäßheit" da-
von unterschieden werden. Es stehen darum AVuhrheits-
gemäßheit und Wahrheitswidrigkeit zu einander im Ver-
hältnis des Gegensatzes, dagegen Wahrheit und Wahrheits-
gemäßheit ebenso wie Wahrheit und Wahrheitswidrigkeit
im Verhältnis des Abstandes zwischen Urbild und Nach-
bild oder zwischen Maß und Gemessenem. Und es ist über-
' Es ist jedoch zuzugeben, daß es sich hierbei lediglich um eine
terminologische Zweckmüüif^keitslrage handelt.
' Allerdings wird bei diesen nachbildlichen „Wahrheiten* immer
an die Gefüge des ganzen Urteilssinnes, also an die „Richtigkeiten"
gedacht.
— 185 —
haupt (las Abstands- oder Meßbarkeits- und das Gegen-
satzverhältnis klar auseinanderzuhalten. Nach der neuen
Terminologie bedeutet somit in dem Terminus „Wahrheits-
widrigkeit" das Wort „Wahrheit" das gegensatzlose Urbild,
nicht aber die positive Wahrheit ; mithin das , wozu die
Wahrheitswidrigkeit im Abstand, und nicht das, wozu sie
im Gegensatz steht. „Widrigkeit" drückt mithin von jetzt
an nicht das Gegensatz-, sondern ebenso wie Gemäßheit
das Abstandsverhältnis aus.
Für den Standpunkt der Verabsolutierung des Gegen-
satzes, der Bindung des Wertes an die Gegensätzlichkeit,
kann alle Nichtgegensätzlichkeit nicht als Gegensatzjen-
seitigkeit, sondern nur als Gegensatz- und Wertdiesseitig-
keit, nicht als Ueber-, sondern nur als Untergegensätzlich-
keit, als Gegensatzindifferenz und Wertneutralität, erschei-
nen. Zum Gedanken der Gegensatzjenseitigkeit im Sinne
der Uebergegensätzlichkeit kann es da noch garnicht kom-
men. Neben dem Wertgegensatz gibt es nur Wertgegen-
satzdiesseitigkeit im Sinne der Nichtwertartigkeit, aber nicht
Wertgegensatzjenseitigkeit im Sinne der übergegensätzlichen
Wertartigkeit.
Der Begriff des übergegensätzlichen Sinnes muß nun
aber auch Konsequenzen für den Erkenntnisbegriff nach
sich ziehen. Insofern Erkennen das Subjektskorrelat des
Sinnes ist, muß dem gegensätzlich gespaltenen Sinn ein
gegensätzlich gespaltenes, ein urteilendes Erkennen, dagegen
dem übergegensätzlichen Sinn ein übergegensätzliches, über-
urteil sartiges Erkennen korrespondieren. Ein solches Er-
kennen wäre als Subjektskorrelat der durch die Struktur-
komplikationen hindurch wieder hergestellten schlichten Ur-
struktur, somit als schlichte Hingabe an das kategorial be-
troffene, an das in der Gewalt der logischen Form stehende
Material, an das urbildliche Strukturgefüge der mit dem
— 136 —
unzerstückelten Gegenstand zusammenfallenden gegensatz-
losen Wahrheit, somit als Prädizieren im ursprünglichen
metagrammatischen Sinne, freilich noch ohne Prädikations-
charakter (vgl. ob. S. 113), zu denken. Ein solches Er-
kennen darf nur als Empfängerin des Gegenstandes, aber
nicht als irgendwelches Schalten mit seinen isolierten Ele-
menten, darum nicht als Aktivität eines Prädizierens, eines
Hineinsteilens in die kategoriale Form, einer formenden
Funktion, angesehen werden. Es erfaßt das unzerstörte
oder wiederhergestellte Urbild, in dem es nur ein schlichtes
Stehen der Inhalte in den Kategorien gibt. Nicht, wie die
ürteilsentscheidung auf gegensätzlich gespaltene Objekte,
sondern auf den gegeusatzlosen Gegenstand selbst ist es
gerichtet. Damit ist als Korrelat der gegensatzjenseitigen
transzendentallogischen Gegenstandsstruktur ein urteilsjen-
seitiger und transzendentallogischer Erkenntnisbegriff auf-
gestellt ^ —
Bisher ist soviel erreicht worden, daß das gegenständ-
liche Urgefüge in seiner Ganzheit und Einheit als über-
gegensätzliches Urbild des Wertes und des Sinnes aner-
kannt werden muß. Aber jetzt fragt es sich, ob das Ur-
gefüge als Ganzes oder ob eines seiner Elemente der eigent-
liche Sitz des Wertes ist. Verlegt man den Wert in das
Urgefüge als Ganzes, so müßte er auf dem ürverhältnis
beruhen. Allein in diesem Verhältnis, das ja kein „har-
monisches" und also kein irgendwie wertbetontes ist, im
bloßen Hinweisen und in der Betroffenheit, kann der Wert-
charakter nicht liegen. So muß er denn in den Elementen
• So liefert die gesamte vorangegangene Darstellung den Unter-
bau für die in der , Logik der Philosophie" herrschende Auflassung,
nach der theoretischer Sinn oder , Wahrheit" im bloßen Form-Mate-
rial-Gefüge beschlossen ist und mit dem Gegenstand zusamnientallt,
das Erkennen entsprechend als schlichte Gegenstandsbemächtigung
erscheint.
— 137 —
selbst stecken. Aber offenbar nicht im beliebigen Irgend-
etwas, das dem Theoretisch-Unsinnlichen gegenüber in der
Situation der Betroffenheit zu stehen vermag. Kann doch
das Material beispielsweise sinnlich-anschaulicher und d. h.
wertfremder Art sein. Vielmehr nur im Unsinulichen selbst,
das, zur Form werdend, über sich hinausweist, also auf
Seiten des spezifisch logischen Feingehalts, der dem ganzen
Gebiet das Gepräge gebenden Wahrheitsform, kann die
AVertartigkeit gelegen sein. Das Unsinnliche und das Un-
sinnliche allein ist die Stätte der Geltungs- und Wert-
artigkeit.
Damit erhält erst der Geltungs- und Wertbegriff
seinen Ort in den Grundbegriffen der gesamten Geltungs-
philosophie. Das Gesamtbild von der Struktur des Gel-
tungsartigen erhält damit seine wesentlichste nachträgliche
Ergänzung. In die frühere Zeichnung von der theoretischen
Urstruktur und ebenso in die ganze Bedeutungsdifferenzie-
rungslehre ist diese Wertfärbung jetzt einzutragen. Mit
dem Einen schlechthin reinen und mannigfaltigkeitslosen
Unsinnlichen fällt auch Gelten und Wert zusammen. Und
die Vielheit der Formbedeutungen erweist sich jetzt als ein
Strahlenbüschel wertartigen Hingeltens. Das Ünsinnliche
und damit das wertartige Gelten zerlegt sich in eine Viel-
heit geltungs- und wertartiger Formen. In ihnen allen
steckt das schlechthin mannigfaltigkeitslose wertartige Gel-
ten überhaupt, dem sich in jeder Einzelform als Symptom
des Hinweisens auf bestimmtes Material der trübere Be-
deutungsgehalt ansetzt. Das Bedeutungsmoment erweist
sich als das principium individuationis des Geltungsartigen.
Das Unsinnliche und entsprechend jede Einzelform darf
nun nicht mehr etwa als ein untergegensätzlich und unter-
wertartig Neutrales angesehen, sondern muß als übergegen-
sätzlich Geltungs- und AVertartiges begriffnen werden. Was
— 138 —
vorher von der Uebergegensätzlichkeit der urbildlichen Re-
gion ausgemacht wurde, überträgt sich ja jetzt gerade und
ausschließlich auf die kategoriale Formenwelt. Der beson-
dere Bedeutungsgehalt der Einzelform, als eine Belastung,
die sich dem Einen Geltungs- und Wertmoment überhaupt
anhängt, ist freilich, als auf der gegensatzlosen Urrelation
zum Material beruhend, a n der geltungs- und wertartigen
Form der geltungs- und wertindifferente Faktor. Das Gel-
tungs- und Wertartige überhaupt ist als das Unsinnliche
überhaupt ein schlechthin einfaches Moment. Schon um
dieser Einfachheit willen kann das Urphänomen von Gelten
und Wert nicht ein gegensätzlich Gespaltenes, sondern nur
ein Einheitlich-Eines sein.
Indem so der Wert in letzter Linie in ein schlecht-
hin einfaches Moment verlegt wird, ist gänzlich mit jener
der Verabsolutierung des Gegensatzes der Sache nach stets
zugrundeliegenden Anschauung aufgeräumt, nach der der
Sitz des Wertes sinnartiger Gefüge im Verhältnis der selbst
wertindifferenten Elemente zueinander gesucht wird. Viel-
mehr in einem einzelnen Element des Urgefüges , in
einem Element des Denkbaren überhaupt, steckt, wie sich
jetzt herausgestellt hat, ursprünglich der Wert. Als gel-
tungs- und wertartig erscheinen der gewohnten Betrach-
tungsweise immer nur die wertigen und unwertigen Urteils-
gefüge , die Einheiten und Ganzheiten des nachbildlichen
Sinnes. Jetzt wird eingesehen, daß der Ursprung des Gel-
tungs- und Wertcharakters nicht nur ins gegensatzlose Ur-
gefüge zurückzuschieben ist, sondern dieses selbst als Gan-
zes seine Geltungs- und Wertartigkeit nur seinem unsinn-
lichen Bestandteil verdankt , das materiale Moment dage-
gen von dessen Glanz lediglich betroffen wird, ohne selbst
etwas zur theoretischen Geltungsartigkeit beizutragen '. Um
' Vgl. auch Log. d. Pliilos., 34 f.
— 139 —
wieviel mehr muß als vom ursprünglichen Sitz des Geltens
und des Wertes abliegend jetzt das erkannt werden , was
in der Logik als die einzig abgeschlossene Geltungseinheit
aufzutreten pflegt , nämlich das Ganze der nachbildlichen
Struktur.
Es zeigt sich ferner jetzt , daß die Verabsolutierung
der Gegensätzlichkeit, indem sie den Wert ins harmonische
und disharmonische Verhältnis rücken läßt und so konse-
quenterweise die Elemente zu wertindifferenten Bestand-
stücken herabsetzt, dazu kommen muß, gerade das ursprüng-
lich Wertartige zu neutralisieren und zu entwerten. Die
kategorialen Formen , die weder positiv wahr noch wahr-
heitswidrig sein können , müssen für diese Auffassung als
indifferent im Sinne der untergegensätzlichen Neutralität
gelten. Das aufdringlichst Wertartige, das upotepov npbc,
^\ioi.q des Wertes , das Wertgegensätzliche, stellt geradezu
den ursprünglichen, den übergegensätzlichen Wert in Schat-
ten. Ruht das Wertmoment gerade und ausschließlich in
der Positivität oder Negativität der Gefüge , in denen die
Kategorien als Elemente auftreten , dann muß sich deren
gegensatzlose Gültigkeit geradezu verdecken. Als Formen
unsinnlichen Bedeutungsgehalts können sie sich zwar auch
für diese Auffassung von der sinnlich anschaulichen Ma-
terialsmasse abheben, aber des Wertcharakters müssen sie
entbehren. Nun ist freilich die frühere Argumentation
streng aufrecht zu erhalten, daß, wenn es positive Wahr-
heit und Wahrheitswidrigkeit geben soll, dies nur aus dem
Zusammenspiel für sich wertindifferenter Elemente zu er-
klären ist. Aber daraus folgt, daß es eben positive Wahr-
heit und Wahrheitswidrigkeit garnicht in der urbildlichen,
sondern nur in der gekünstelten Region überhaupt gibt.
Gegensätzliche W^ahrheit und Wahrheitswidrigkeit besteht
nur durch Verdrängung und Verleugnung des ursprünglich
— 140 —
Wertartigen. Freilich gibt es keine wahren und wahrheits-
widrigen , keine positiven und negativen Kategorien. Daß
aber diese Indiiferenz gegen Wahrheit und Wahrheitswid-
rigkeit nicht auf einer Diesseitigkeit, sondern auf einer Jen-
seitigkeit gegenüber diesem Gegensatz, nicht auf einer Un-
ter-, sondern auf einer Uebergegensätzlichkeit beruht, mußte
bei der Gleichsetzung von Wert und Wertgegensatz ver-
borgen bleiben. Diese Schwierigkeiten lösen sich eben nur
durch die Einsicht auf, daß verschiedene Regionen der
Wertigkeit übereinander bestehen und daß in der niederen
die Wertartigkeit der höheren verwischt wird , wie umge-
kehrt in der höheren von der niederen noch keine Spur
anzutreffen ist. Somit büßen die (gegenstände bei ihrem
Eingehen in die nachbildlichen Strukturgefüge außer ihrer
ürstruktur auch die gegensatzlose Wertartigkeit ihres kate-
gorialen Elementes ein.
So führen die Grundanschauungen der gesamten bis-
herigen , irgendwie mit dem Geltungs- und Wertbegriff
operierenden Logik unabweislich zur Entwertung und Neu-
tralisierung der Kategorien. Und doch konnte wiederum
gerade die Geltungs- und AVertlogik bei diesem Ergebnis
sich niemals beruhigen. Denn das Logische und Theore-
tische überhaupt sollte als ein „Vernunff'-Gebiet und da-
mit auch die kategoriale Form als mit dem Wert der Trans-
zendentalität bekleidete Verstandesform, als allgemeingül-
tige und notwendige Apriorität, als überempirischer Gehalt,
begriffen werden. So blieb denn, um ihnen diese Dignität
zu erhalten, nichts anderes übrig, als doch wiederum Gel-
tungsartigkeit, damit aber zugleich gegensätzliche Positivi-
tät, in sie hineinzulegen.
Nur durch den Begriff der übergegensätzlichen Gel-
tungs- und Wertartigkeit ist es überhaupt möglich , der
kategorialen Form und der ganzen durch Kant geschaf-
— 141 —
fenen gegenständlich-logischen Region ihre Stelle im System
der Logik anzuweisen. Ohne ihn muß entweder die unbe-
streitbare Gegensatzindifferenz oder aber die Geltungsartig-
keit der Kategorie preisgegeben werden. Hier zeigt sich
die absolute Unentbehrlichkeit des Begriffs der üeberge-
gensätzlichkeit für die Grundbegriffe der Logik. Die durch
das Fehlen dieses Begriffs verschuldete unvermeidliche Un-
ausgeglichenheit der bisherigen Transzendentalphilosophie
wird am Schluß dieses Abschnittes noch eingehender vor
Augen geführt werden.
Daß aber der Ausweg, eine Geltungs- und Wertneu-
tralität der Kategorien zu vertreten, gänzlich versperrt ist,
folgt aus dem zu Beginn dieses Abschnittes angeführten
Maßstabsargument. Wer die Wertgegensätzlichkeit der
Urteilsgefüge zugibt, muß auch den gegensatzlosen theore-
tischen Wert der Gegenstände anerkennen. Dieser aber
kann lediglich in dem die Gegenständlichkeit konstituieren-
den Moment der Kategorie seinen Sitz haben. Gegen-
sätzlichkeit und untergegensätzliche Neutralität machen eben
nicht die einzigen Möglichkeiten des Wertmoments aus.
Es ist ihnen als dritte die Uebergegensätzlichkeit anzu-
reihen. —
Der sekundäre Charakter des gegensätzlichen Wertes
und Unwertes läßt sich auf den radikalsten und scheinbar
paradoxesten Ausdruck bringen , wenn ausgemacht wird,
daß es sich beim Wertgegensatz garnicht mehr um eine
reine Wert-, sondern lediglich um eine Bedeutungs-Ange-
legenheit handelt. Gegenüber dem gegensatzlosen Wert
stellt sich der Wertgegensatz bereits als eine Bedeutungs-
spaltung dar. Wie könnte es sich auch anders verhalten?
Das Wertmoment ist ein schlechthin einfaches und viel-
heitsloses. Nur che gegensatzlose Wertartigkeit kann
schlechthin reines Wertmoment sein. Dagegen die Z w e i-
— 142 -
h e i t von AVert und Unwert muß bereits eine Mehrheit
von Wert bedeutungen darstellen , wofern Ernst mit
der Mannigfaltigkeitslosigkeit des Wertes gemacht wird.
Das Wertmoment überhaupt muß wie über alle Unter-
schiede, so auch über den Gegensatz von positivem Wert
und Unwert erhaben sein. Nach den Prinzipien der Be-
deutungslehre muß in der positiven Wertqualität die Posi-
tivität des Wertes als ein zur Wertartigkeit überhaupt hin-
zutretendes, die ursprüngliche Wertartigkeit freilich dabei
verdrängendes (vgl. ob. S. 139 f.), ganz ausgezeichnetes und
unvergleichliches Bedeutungsmoraent gefaßt werden. Nur
das Hinnehmen des gegensätzlichen Wertes als eines Letz-
ten und Unzerlegbaren kann über diese Spaltbarkeit des
positiven Wertes hinwegtäuschen. Dasselbe gilt nun aber
auch für die Unwertigkeit. Sie ist in demselben Sinne
eine Resultante aus Wertartigkeit überhaupt und Negati-
vität des Wertes.
Bedeutungsbestimmend für die ganz eigentümlichen
Wertbedeutungen des Gegensätzlichen sind die auseinan-
dergerissenen Elemente des nachbildlichen Gefüges. Dar-
auf beruht das Auszeichnende dieser Bedeutung sdifferen-
zierung, darauf beruht auch der Umstand, daß sie sich mit
der Zerspaltung in die kategorialen Einzelformen kreuzen
muß. Diese beiden verschiedenen Bedeutungsdifierenzie-
rungen spielen sich eben in den beiden durch den Abstand
voneinander getrennten Regionen des Sinngefüges ab , be-
ruhen auf den verschiedenen, für diese beiden Regionen
charakteristischen Strukturrelationen. Materiale Wahr-
heitsgemäßheit und Wahrheitswidrigkeit ist eine Angele-
genheit lediglich der materialen Einzelheiten des theoreti-
schen Sinnes. Aber darum bildet keineswegs die materiale
Einzelheit für sich schon das ausreichende bedeutungsbe-
stimmende Moment dafür. Denn in der urbildlichen Re-
— 143 —
gion steht auch alles Einzelne an sich in der kategorialen
Form. Nicht als Material der Sinn e i n z e 1 h e i t , son-
dern als der künstlichen Region angehörendes losge-
rissenes Strukturelement, als ein nicht im Urverhältnis des
Urgefüges, sondern im künstlich komplizierten nachbildlichen
Gefüge stehendes Glied ist das Material bedeutungsbestim-
mend für das gegensätzliche Wertmoment. Aber in der
künstlichen Region erweist sich als ebenso bedeutungsbe-
stimmend dafür auch der kategoriale Bestandteil. Das
Wertmoment hat sich ja hier von seiner ursprünglichen
Stätte, nämlich der hingeltenden Form , losgelöst und ist
auf das ganze ßeziehungsgefüge übergegangen.
Die nach Verdrängung des urbildlichen Wertmoments
in der gekünstelt-nachbildlichen Region übrigbleibende ge-
meinsame Wertartigkeit , um deren willen Wert und Un-
wert beide in weiterem Sinne Wert, Wahrheitsgemäßheit
und Wahrheitswidrigkeit, Sinn und Widersinn, beide in
einem weiteren Sinne Sinn darstellen , die positiven und
die negativen Phänomene somit jedenfalls beide nicht in
die Sphäre des Wertfremden, sondern in die Wert- und
Sinnsphäre gehören ^ darf nicht mit der urbildlichen Ueber-
gegensätzlichkeit verwechselt werden. Auch mit dieser ge-
meinsamen Wertartigkeit wird allerdings ein gegensatzloser
Wert- und Sinnbegriff der positiven und negativen Ausgeprägt-
heit gegenübergestellt. Aber der Gedanke einer urbildlichen
Gegensatzlosigkeit jenseits von Wert und Unwert wird dabei
garnicht gestreift. Es handelt sich bei einem solchen um-
fassenderen Wertbegriff um Gegensatzlosigkeit lediglich im
Sinne der Indifferenz und der nachträglichen Abstraktion,
um Gemeinsamkeit lediglich im Sinne der Unbestimmtheit.
Zur gegensatzlosen Region wird dabei gar nicht fortge-
schritten, vielmehr gerade ausdrücklich im Gesichtskreis
1 Vgl. Rickert, Zwei Wege d. Erktb., Kantst. 1909, 38 ff.
— 144 —
der Gegensätzlichkeit verharrt. Aus ihrem Bereich wird
durch bloße ^'ernachlässigung der Gegensätze, durch Ab-
sehen von der charakteristischen AVertigkeit und Unwertig-
keit, die dabei als letzte, unzerlegbare Phänomene bestehen
bleiben, das gattungsmäßig Allgemeine , die unbestimmte
Mitte, die Durchschnittlichkeit eines Wertes und Sinnes
überhaupt, gewonnen, ein Oberbegriff im Sinne der vox
media gebildet. Der gegensatzlose Wert der ursprüng-
lichen Region ist das Eine und schlechthin Reine, das Un-
differenzierte und Schlichte vor der Differenzierung in die
Gegensätze : der gegensatzlose Wert im Sinne der vox me-
dia ist die nachträgliche und nivellierende Abstraktion aus
den bereits gegensätzlich gespaltenen Phänomenen. Die
vox media steht nicht über den Gegensätzen, denn die Ge-
gensatzregion wird garnicht verlassen ; aber auch nicht
unter den Gegensätzen, denn sie umfaßt ja gerade die
ganze GegensatzregioD : sie steht vielmehr zwischen den
Gegensätzen als ihr Durchschnitt. Es gibt somit Gegen-
satzlosigkeit im Sinne der Untergegensätzlichkeit, der Zwi-
schengegensätzlichkeit und der Uebergegensätzlichkeit ^ —
So häufig auch der Gedanke der Uebergegensätzlich-
keit in der Geschichte der gesamten Philosophie, insbeson-
dere der Metaphysik, vorkommt, in der Logik selbst ist
merkwürdig selten gerade vom Problem der ürteilsgegen-
sätzlichkeit aus der Begiüff der ebenso suprapositiven wie
supranegativen theoretischen Gegensatzlosigkeit gewonnen
worden. Es wurde indessen bereits hervorgehoben, daß für
die vorkopernikanische Nachbildtheorie des Erkennens mit
ihrer Verlegung der Gegenstände ins Metatheoretische deren
' Gänzlich außerhalb der Gegensatzregion überhaupt gibt es
außerdem noch die Gegensatzlosigkeit im Sinne der Gegensatzfremd-
heit, die dem Wert- und Bedeutungsfremden eignet; über dieses vgl.
Log. d. Phil, 48 ff.
— 145 -
Erhabenheit über die Positivität ebenso wie über die Ne-
gativität sich viel mehr aufdrängen mußte (83 ff.). Und doch
findet sich eine ausdrückliche Reflexion auf diese allen Ueber-
einstimmungstheorien zugrundeliegende Gegensatzentrückt-
heit der Gegenstände nur in dem ersten großen vorbild-
lichen Ausbau der Uebereinstimmungstheorie , bei Aristo-
teles. Es wurde bereits früher erwähnt, daß bei ihm die
gegensätzlich gespaltenen Sinngefüge des Einander-Zukom-
mens eine Zwischenstellung einnehmen zwischen der bloßen
Subjektivität und der von aller Subjektivität unberührten
Gegenständlichkeit (39 ff.). Die für den Gedanken der Ueber-
gegensätzlichkeit entscheidende Tat des Aristoteles besteht
darin, daß er das im eigentlichen Sinne Seiende (xuptwc:
övxa) über die der Subjektivität, dem „Denken" (S'.avoca),
angehörenden gegensätzlich gespaltenen Aussagegefüge her-
aushebt, wobei er gleichzeitig die Positivität und die Nega-
tivität aus der Metaphysik verweist, in die nach ihm nur
das in die Kategorien eingeteilte übergegensätzliche eigent-
liche Sein gehörte Allerdings behandelt er dabei ohne
eigentliche Abgrenzung gegeneinander die gute und die
schlechte Gegensatzlosigkeit , also die Uebergegensätzlich-
keit einerseits und die Gegensatzindifferenz der einzelnen,
aus dem Kopulationsgefüge (aup-TcXo"/./!) herausgenommenen
Elemente andererseits ^. Immerhin stellt er deutlich den
Begriff des übergegensätzlichen Erkennens auf, freilich ohne
auch hier wieder zwischen der Gegensatzdiesseitigkeit der
bloßen Wahrnehmung und der Gegensatzjenseitigkeit eines
der Gegensätzlichkeit entrückten reinen Denkens einen Un-
terschied zu machen ^
1 Bes. Met. \L 4, 1027b— 1028a.
- S. cat. c. 4.
3 Met. IX, 10. 1051b 17 tt'., de an. III, 6. 430 b 27 ff., P r a n 1 1.
115, Mai er I, 6 ff., 19 ft'., 39. Es sind somit bei Aristoteles drei
Ij a s k Lehre vom Urteil. 10
— 146 —
Gerade das , was dem Aristoteles zum Vorwurf ge-
macht wird und was aus dieser gleichmäßigen Messung der
Positivität und der Xegatiyität an den Gegenständen folgt,
nämlich die ungeachtet aller Hervorhebung eines Vorrangs
der Positivität vorherrschende Koordinierung des Positiven
und des Negativen, macht das Tiefste und Berechtigtste
seiner ganzen ürteilstheorie aus und bezeichnet den Punkt,
in dem fast die gesamte nachfolgende Urteilstheorie wieder
unter ihn herabgesunken ist. Denn so unbestreitbar aller-
dings der Vorrang des Positiven vor dem Negativen auch
ist, so bildet doch die unerläßliche Vorbedingung für die
Orientierung über den logischen Ort der ganzen, Positivi-
tät und Negativität gleichmäßig umfassenden Urteilsregion
die Einsicht in ihre gemeinsame Distanz gegenüber einem
urbildlichen Maßstab. Diese richtige Einordnuug in das
Ganze der theoretischen Philosophie ist gleich dringlich
für jede Urteilstheorie , mag sie auf vorkopernikanischem
oder auf Kopernikanischem Standpunkt stehen. So kann
man sagen, daß der erste große Entwurf einer Urteilslehre
auf einer nachher nicht mehr erreichten Höhe steht.
Freilich vermag Aristoteles, wie früher bereits bemerkt
wurde, die nichtmetaphysische Relevanz der theoretischen
Gegensätzlichkeit nicht konsequent aufrecht zu erhalten,
wie sich denn überhaupt bei ihm das Verhältnis zwischen
der logischen und der metalogisch-metaphysischen Seins-
sphäre schwer bestimmen läßt (vgl. oben S. 44 u. 115 f.).
Problemgeschichtlich wäre es nun die bedeutsamste
Frage, ob bei Kant und dem Kantianismus, also da, wo
WahrheitsbegriflFe auseinanderzuhalten : eine gegensatzlose Wahrheit,
eine sachartige und endlich die Wahrheit der urteilenden Aussage,
also eine übergegensützliche und zwei gegensätzliche. Es reicht
darum nicht aus, mit Mai er I, 10, 13, 39 nur zwischen der sach-
lichen und der Urteilswahrheit zu unterscheiden und in der ersteren
die gegensatzlo?e und die positive Wahrheit zusammenzufassen.
— 147 —
die theoretische Gültigkeit in die Gegenstände hineinverlegt
wird, die daraus folgende Konsequenz einer gegensatzlosen
theoretischen Geltungsartigkeit gezogen wird. Allein hier
zeigt sich der auffällige Umstand, daß auch in der trans-
zendentalphilosophischen Logik die Reflexion fast niemals
ausdrücklich auf diesen Punkt gerichtet wurde ^ Und es
ist bereits vorher darauf hingewiesen worden, daß sich in
der bisherigen Transzendentälphilosophie die Spuren jenes
durch das Fehlen des Uebergegensätzlichkeitsbegriffs ver-
anlaßten Dilemmas zeigen mußten, entweder auf die Gel-
tungsartigkeit oder auf die Gegensatzentrücktheit der trans-
zendentallogischen Region zu verzichten (vgl. oben S. 141).
Der Sache nach müssen freilich in jeder Kantianisti-
schen Transzendentali^hilosophie die transzendentallogischen
Geltungsbegriffe, also die Begriffe der kategorialen Form,
der kategorialen Synthese, und alle transzendentallogischen
Subjektsrepräsentanten wie das Bewußtsein überhaupt, die
transzendentale Apperzeption, das reine Ich, die ja einfach
* Der Verlockung eines problemgeschichtlichen Exkurses darüber
mußte widerstanden werden. In ihm wären vor allem auch die Ver-
dienste von Fries darzustellen gewesen. Hier sei nur soviel ange-
deutet, daß Fries auf das klarste den sekundären, nachbildlichen,
bloß , wiederholenden" Charakter des Urteils erkennt, das er darum
zusammen mit Begriff und Schluß aus der urbildlich-transzendental-
logischen Region der „unmittelbaren Erkenntnis", der , Vernunft",
herausnimmt und als eine , bloße Formel des "Wiederbewußtseins
einer ursprünglichen Erkenntnis" der , mittelbaren Erkenntnis", der
bloß -wiederbeobachtenden" »Reflexion" zuweist; s. z. B. Neue Kritik
der Vernunft, 1807, I, 188. 198 f., 202, 206, 210, 240, 266. Die Refle-
xion wird der Vernunft gegenüber als bloße ,Form", als , Mittel"
und „Werkzeug" charakterisiert; s. z. B. Neue Kr. I, 188, 205, II, 30,
Metaphysik, 1824, 243. Zu dieser Auseinanderhaltung der Regionen
wird das Gegensatzproblem in Beziehung gebracht und die Gegen-
sätzlichkeit ausschließlich der Reflexion zugewiesen, wobei Wahrheit
und Irrtum durch Uebereinstimmung und Nichtüberstimmung mit der
den Gegensätzen entrückten unmittelbaren Erkenntnis gemessen wer-
den soll; s. Neue Kr. I, 199. 215 f.. 289 ff., 339 f.
10*
— 148 —
für das gegenständliche Urbild selbst einzutreten haben,
im Sinne übergegensätzlicher Geltungsartigkeit gedeutet
werden. Und wie die gegenständlichen Kategorien über-
gegensätzliche Formen, so müssen die Gegenstände selbst
eine übergegensätzliche Yerklammerung von Kategorie und
Kategorienmaterial darstellen. Man vergegenwärtigt sich
den ganzen Abstand zwischen der transzendentalen und der
vorkantischen Logik, wenn man bedenkt, daß die Aristote-
lische „Sjnthesis" des Aussagegefüges, des Xoyo^, und die
transzendentale „Synthesis" der Kategorie nichts mitein-
ander zu tun haben, daß der Xoyoc im Sinne der antiken
Logik kein Orientierungspunkt für die transzendentallogische
Region zu sein vermag.
Doch findet man nirgendwo einer übergegensätzlichen
Geltungsartigkeit irgendwie Erwähnung getan. Vielmehr ver-
leitet die Kantische Darstellung fortwährend dazu, die Gültig-
keit, wo auch immer sie eine Rolle spielt, im Sinne der posi-
tiven Gültigkeit zu verstehen. Wo Kant der „objektiv gülti-
gen" Einheit und Synthesis gedenkt, da stellt er sie den
assoziativ veranlaßten nur „subjektiv ^rültigen", den willkür-
lichen und relativen, den unwertigen, negativen Synthesen
gegenüber ^ Aber die negativen, ungültigen Synthesen reprä-
sentieren, wie sich herausgestellt hat, Gefüge zwischen
kategorialer Relation und Material (vgl. ob. S. 90 ff.). Kann
man sich nicht des Eindrucks schwer erwehren, daß die ihnen
gegenübergestellten objektiv gültigen Synthesen positiv gül-
tige Gefüge zwischen Kategorie und Kategorienmaterial,
also Zusammengehörigkeiten, sein sollen, mithin das, was
anstatt im Abstand im Gegensatz zu den ungültigen Ge-
fügen steht? Es wird jedenfalls ohne irgendwelche Be-
rücksichtigung der zwischen den gegenständlichen Geltungs-
gebilden und den positiv gültigen Gefügen bestehenden
» Vgl. z. B. Kr. d. r. V. § 19.
— 149 —
Strukturdistanz lediglich die objektive Gültigkeit der Will-
kürlichkeit und Subjektivität gegenübergestellt. Es wird
nirgends irgendwie zum Ausdruck gebracht, daß doch die
kategorialen Synthesen, auf deren Rechnung die Erhöhung
des sinnlichen Impressionsmaterials zur Gegenständlichkeit
kommt, in den ungültigen Gebilden ganz ebenso als Ele-
mente vertreten sind, wie in den positiv gültigen und den
gegensatzlosen Strukturganzheiten. Es wird nirgends dar-
auf Rücksicht genommen, daß es infolgedessen ganz schief
ist, die kategorialen Synthesen und die ungültigen Gefüge
einander gegenüberzustellen. Daß das transzendentale Ge-
genstandsproblem garnicht durch diese Entgegensetzung,
sondern allein durch den Hinzutritt des gegensatzlos Gel-
tungsartigen zum geltungsfremden sinnlichen Impressions-
material getroffen wird.
Dazu kommt noch, daß Kant ausdrücklich die trans-
zendentallogische Einheit der Apperzeption mit der aus-
schheßlich der nachbildlichen Urteilsstruktur angehörenden
Kopula verquickt und ferner aus Positivität und Negativi-
tät gegenständliche Kategorien macht (vgl. oben S. 74
u. 117,118).
Wäre das Problem der Gegensatzlosigkeit nur irgend-
wie in den Gesichtskreis der transzendentalphilosophischen
Erörterung getreten , so hätte das Bewußtsein überhaupt
und der ganze transzendentalphilosophische Subjektsapparat
ausdrücklich als Repräsentant des gegensatzlosen Stehens
der Inhaltlichkeit in der transzendentalen Form ausgezeich-
net werden müssen. Ausdrücklich in eine Distanz dazu
wäre das gegensätzlich gespaltene Urteilen zu bringen ge-
wesen , als ein auf Zerstücklung des Urbilds beruhendes
Stellen, „Bringen", „Subsumieren" des Materials unter die
kategorialen Einheitsmomente, als ein fortwährendes Ver-
suchen, mit dem transzendentalen Urbild übereinzustimmen.
— 150 —
Urteilsartig darf nicht das transzendentale Ich und der
transzendentale Verstand, sondern nur das nachbildliche
„empirische'- Erkennen gedacht werden. Sonst droht das
Bewußtsein überhaupt anstatt übergegensätzliches theoreti-
sches Urbild, anstatt ein Erkennen im echt transzendental-
logischen, der gegenständlichen Urstruktur entsprechenden
Sinne zu sein, nur wie das Idealbild der uns als Ziel vor-
schwebenden Erfüllung des Positivgültigen, also nur wie ein
Vorbild des Urteilens, zu erscheinen : anstatt den logischen
Ort für die gegensatzlose Wahrheit abzugeben , sich nur
wie die Verkörperung der Wahrheitsgemäßheit auszu-
nehmen.
Es könnte auf den ersten Anblick zugunsten einer
Interpretation der gesamten Kantianistischen Lehre vom
Bewußtsein überhaupt im Sinne der Uebergegensätzlichkeit
darauf hingewiesen werden, daß das Bewußtsein überhaupt
doch offenbar als ein höchstes und einheitliches, nicht aber
als ein gegensätzlich gespaltenes und dementsprechend denn
auch als ein nur bejahendes, nicht aber als ein der Alter-
native von Bejahung und Verneinung unterliegendes ge-
dacht werde. Es entspreche nun dieser Ausschließlichkeit
der Bejahung eine Alleinherrschaft der positiven Wahrheit.
Dadurch aber werde eine unspältige Positivität über die
ganze Region emporgehoben, in der es die Zwiespältigkeit
von Positivität und Negativität gibt. Doch dem ist ent-
gegenzuhalten : mit einer solchen bloßen Entrückung einer
Positivität über den Gegensatz von Positivität und Nega-
tivität ist noch gar keine Garantie dafür gegeben, daß die
Verabsolutierung der Gegensätzlichkeit, die ja stets mit
einer Bevorzugung der Positivität verbunden ist , vermie-
den wird. Dazu nämlich genügt keineswegs schon jede
These, die irgendwie oberhalb der Spaltung in die Gegen-
sätze eine Aufgehoben lieit der Gegensätzlichkeit statuiert.
— 151 -
Denn es könnte damit lediglich die Gegensätzlichkeit als
Begleiterscheinung eines der Zweiheit von Treffen und Ver-
fehlen, die Gregensatzlosigkeit aber als Objektskorrelat der
Unfehlbarkeit eines Subjektsverhaltens gedacht werden sol-
len. Einer solchen Auflassung gegenüber würde sich aber
erst die entscheidende Frage erheben, ob hierbei die gegen-
satzlose und die gegensätzliche Wahrheit nicht ihrem We-
sen nach dieselbe sei, bloß in beiden Fällen auf ver-
schiedene Regionen des Subjektsverhaltens bezogen: ob
nicht hierbei dieselbe, nämlich die positive Wahrheit, zwei-
mal auftritt ; nämlich einmal, wie sie vor dem Daneben-
treten der Wahrheitswidrigkeit , also gleichsam noch kon-
kurrenzlos und lediglich in diesem Sinne „gegensatzlos"
dasteht, und sodann als der Widerpart der Wahrheitswid-
rigkeit. Dann gäbe es dem W e s e n nach eben doch
nichts anderes als allein die positive Wahrheit. Das einzig
maßgebende Kennzeichen besteht nämlich darin, daß die
gegensatzlose Region unabhängig von allen sonstigen An-
gaben in sich selbst , ihrem eigenen Wesen, d. h. ihrer
eigenen sinnartigen Struktur nach , als etwas Ausge-
zeichnetes charakterisiert und der Wahrheitswidrigkeit die
gegensatzlose Wahrheit übergeordnet, die positive Wahr-
heitsgeraäßheit aber — wenigstens gerade der Struktur
nach — beigeordnet wird. Durch den unverkennbaren
Abstand von ünzerstückeltheit und Zerstückeltheit, durch
diese unübersehbare Distanz der Struktur geschieden, steht
dann die übergegensätzliche Region nicht nur der Walir-
heitswidrigkeit, sondern auch der Wahrheitsgemäßheit ge-
genüber. Nur so läßt sich der Abstand zwischen den bei-
den Regionen einer exakten Erforschung unterwerfen ^.
1 Wollte man von einer doppelten Positivität und entsprechend
von einem dopi^elten Ja reden, etwa nach dem Vorgange Krauses,
der eine ,.nngegenheitliche Jäheit* und eine .Gegenjaheit'^ ausein-
— 152 —
Auch in der moderuen logischen Werttheorie sind
niemals die verschiedenen Regionen der Wertartigkeit bei
Wahrung der zwischen ihnen bestehenden Distanz zu einem
einheitlichen Gesamtbild zusammengearbeitet worden. Viel-
mehr zeigt sich auch hier das Schwanken zwischen den bei
der Verabsolutierung der Gegensätzlichkeit einzig übrig-
bleibenden beiden Möglichkeiten, zwischen der Xeutralisie-
rung der transzendentallogischen Gegenstandsregion und
der Hineinverlegung des positiven AVertes in sie.
Windelband hat Kants kategoriale ., Regel der Vor-
stellungsverbindung" als Wahrheitsnorm gedeutet und das
Urteil als ein alternatives Verhalten zum Wahrheitswert
gefaßt '. Hier scheint ein gegensatzloses Reich von Formen
und Normen der Wertgespaltenheit des urteilenden Verhal-
tens als Maßstab gegenübergestellt zu sein. Aber abge-
sehen davon, daß der Normbegriff den Gedanken der üeber-
gegensätzlichkeit garnicht einschließt, w'as später noch ge-
zeigt werden soll, steht hier die Wertartigkeit der Kategorie
noch unverbunden nel)en der Wertartigkeit der Urteilsregion.
Die Urteilstheorie drängt aber zur Entwertung der Kategorie,
und dieser Konsequenz hat Windelband nachgegeben, indem
er die Kategorien als Arten der „Relation" in die wertindif-
ferente Region der bloßen „Vorstellungsbeziehung" hinein-
verweist 2. Dieselbe Notwendigkeit , die Kategorien dem
Bereich der ., Vorstellung" zuzuerteilen, hatte sich vorlier
bereits bei Bergmann herausgestellt -K Ueberhaui)t muß
andt;rhält (Vorl. üb. d. Syst. d. Philos., 1828, 4U8), so wäre damit
lediglich eine unzweckmäßige Terminologie eingeführt, da die Posi-
tivität und das Ja für die gegensätzliche Qualität reserviert werden
sollte.
• Präludien P, l'.»ll. 184 tt". Beitr. z. Lehre v. neg. Urt., 171 ff.
* Beitr. 180 ff., 185, V. Syst. d. Kat.. 4(i, Festschr. f. K. Fischer*,
1907. 20r,.
» Reine Lotrik ö IJ— i:,.
— 153 —
überall im Rahmen der werttheoretischen Logik sich die
Neutralisier ung des Transzendentallogischen darin doku-
mentieren , daß die Kategorien unter den Sammelnamen
des bloß „Vorstellungsmäßigen" rubriziert werden.
Den Versuch, die Probleme der Urteilslehre ausdrück-
lich und systematisch mit dem transzendentallogischen Prin-
zip der Kategorie in Verbindung zu bringen, hat Rickert
gemacht. Er hat die von den meisten Logikern vernach-
lässigte Ueberbrückung der zwischen Kategorienlehre und
Urteilslehre bestehenden Kluft in Angriff genommen. Bei
ihm werden darum die Fundamente gelegt zu einer ein-
heitlich gedachten, die Kantischen und die vorkantischen
Partien der Logik umspannenden Theorie. Aber bei ihm
steht denn auch diese Einheitlichkeit unter dem Zeichen
des dadurch erst voll zum Durchbruch gelangenden und
die gesamte Logik durchherrschenden Primats der Urteils-
lehre und folgeweise der Wertgegensätzlichkeit.
Im „Gegenstand der Erkenntnis" wird die Kategorie
noch einfach als nichtvorstellungsmäßiger Bestand und als
Urteilsform gefaßt '. Doch das widerstreitet zu offenbar
den Voraussetzungen der Urteilstheorie. Kommt doch die
Kategorie in der Frage ebenso wie in der Bejahung und
Verneinung vor. Sie muß offensichtlich dem „vorstellungs-
mäßigen" Bestand zugewiesen werden. Soll nun trotzdem
die "VVertartigkeit der Kategorie festgehalten und mit den
aus der Urteilstheorie sich ergebenden Konsequenzen der
Neutralisierung in Einklang gebracht werden, so kann es
nicht die ganze Kategorie sein , die im wertindifferenten
vorstellungsmäßigen Bestand vertreten ist, sondern v o n ihr
nur ein bloß vorstellungsmäßiger Gehalt, ein bloßes Kate-
gorienfragment. Die in der Urteilsentscheidung hinzutre-
tende "Wertqualität ergänzt dann erst das Kategorienfrag-
» VH. bes. 168 ft'.
— 154 —
ment zur vollen Kategorie. So ist die Position aufrecht
erhalten, daß die "Wertqualität des Urteils der kategorialen
Form zuzuerteilen ist und doch gleichzeitig dem Umstand
Rechnung getragen, daß die Kategorie schon im bloß vor-
stellungsmäßigen Bestand vorkommt. Es ist eben die Form
in ihren wertfreien Vorstellungsgehalt, d. h. — nach der
Terminologie dieser Abhandlung — in ihren neutralen „Be-
deutungsgehalt" und in ihr Wertmoment zu zerlegen'. Das
"Wertmoment der Kategorie aber ist Urteilsmoment , ur-
teilsmäßiges gegensätzliches Jamoment.
Aber ist es denn auch berechtigt , dieses Jamoment
als das gegensätzliche Wertmoment zu fassen? Jedenfalls
findet sich von dem einzigen Probierstein einer ausdrück-
lichen Orientierung an der Gegensatzlosigkeit. von der An-
gabe der Strukturdistanz, auch hier keine Spur. Die Be-
jahung, von der allein geredet wird, ist die auf der Aus-
einanderhaltung der vorstellungsmäßigen und der urteils-
mäßigen Bestandteile begründete Urteilsentscheidung und
somit das durch die Unkenntnis und die Zerstücklung des
gegenständlichen Urbilds , das durch die Frage hindurch-
gegangene positive Verhalten. Es ist das Bejahen, neben
dem es das Verneinen gibt. „Von den negativen Urteilen
sehen wir, nachdem dies festgestellt ist, ab.'" „Im übri-
gen können wir uns auf die Bejahung beschränken -." Nir-
gends wird hervorgehoben , daß das in der Kategorie lie-
gende Jamoment, als aus dem Bewußtsein überhaupt stam-
mend, sich von diesem gegensätzlichen Ja unterscheiden
soll. Aber ergänzt man auch die Darstellung in diesem
Punkte, so ist vorher bereits festgestellt worden, daß auch
eine Alleinherrschaft des Ja im Bewußtsein überhaupt, die
Emporhebung der Bejahung über den Gegensatz von Be-
* S. Zwei Wege d. Erktheor.. 17.
* Ebda 16/17.
— 155 —
jahung und Verneinung, gar keine Bürgschaft für den Ge-
danken der Uebergegensätzlichkeit darbietet. Ueberdies
aber werden ganz ausdrücklich die Probleme der kategoria-
len Form, die doch jenseits des Gegensatzes von positivem
Sinn und Unsinn stehen, gerade zum positiven Wert, inso-
fern er im Gegensatz zum Unwert steht, in eine ausschließ-
liche Beziehung gebracht. Nachdem vom Gegensatz zwischen
"Wert und Unwert die Rede war, heißt es: „Die allgemeinste
Form fällt dann mit dem Begriff des positiven Sinnes über-
haupt zusammen und ist der allgemeinste theoretische
Wert. . . . Die weitere Untersuchung ist dann darauf zu
richten, welche Formen im besonderen der Sinn haben
muß, um positiver Sinn und nicht Unsinn zu sein, und
diese Formen sind wieder durchweg Werte, die den Begriff
des positiven Sinnes überhaupt konstituieren, wie z. B. die
Widerspruchslosigkeit, die Identität usw.'- K In Ueberein-
stimmung damit wird ausgemacht, daß die Logik mit dem
„Formproblem des Erkennens'- die Voraussetzungen des
wahren und nicht des falschen Urteils sucht ^.
Wo der entscheidende Gesichtspunkt der Struktur nicht
bestimmend ist, da kann auch die „Transzendenz" nicht
als Strukturjenseitigkeit gefaßt werden. Aus demselben
Grunde enthält, wie später noch zu zeigen sein wird (im
2. Abschn. d. III. Kap.), der Normbegrifi' aller Normtheo-
rien. mit dem ein einheitlicher Maßstab der Zweiheitlichkeit
des Befolgens und Ueberschreitens gegenübergehalten wird,
nicht das geringste Kriterium für den Begriff' der Gegen-
satzlosigkeit. Kann doch der Gegensätzlichkeit des Treffens
und Verfehlens immer auch die gegensätzliche Positivität,
die Wahrheitsgemäßheit und sogar die Richtigkeit als Maß-
stab und Vorbild gegenübergestellt werden. Norm heißt
' Ebenda 40/41.
2 22 f.
— 156 —
dann immer nur absolute Bejaliungswürdigkeit. Ebenso
■svird bei diesen Voraussetzungen unter ^Transzendenz'*
nichts anderes verstanden, als einerseits die Absolutheit
des Wertes, die Unabhängigkeit von der Subjektivität in
dieser Hinsicht '. und andererseits die Loslösbarkeit des
Sinnes, seine Heterogeneität im Vergleich mit seinen realen
Substraten -.
Einen ähnlichen Versuch, die beiden Konsequenzen,
zu denen die Verabsolutierung der Wertgegensätzlichkeit
führen muß, nämlich die Xeutralisierung der kategorialen
Gegenstandsformen und die Hineinverlegung der Wertposi-
tivität in den Gegenstand, in die ., Realität" oder ., Wirk-
lichkeit" in concreto, zu vereinigen, hat im Anschluß an
Rickerts Lehre Christiansen unternommen. Hier wird mit
unzweideutiger Entschiedenheit der ., Wirklichkeif, der im
Gegensatz zur , Irrealität" stehenden ., Ja-Realität", dem
Objekt der ..Realbejahung", der „Erfahrung" als „wert-
positiver Synthesis", also all diesen zur transzendentallogi-
scheu Region gerechneten Gebilden, die Bejahung heischende
AVert positiv ität zugewiesen und der ßegrifi' eines „be-
sonderen Erkenntniswerts Realität, der in positiven Erfah-
rungsurteilen den Objektsynthesen zugesprochen wird", her-
ausgearbeitet. Ihm gegenüber muß die kategoriale Gegen-
standsform zur bloßen indiiferenten Voraussetzung einer
„ Wertungsmöglichkeit ■', zur bloßen , konstituierenden" Be-
dingung der „Struktur" des bewertbaren Objekts, herabge-
drückt werden, zur „wertneutralen Regel der Objektsyn-
these", die „dem Ja des Wertes nicht näher steht als dem
Nein, und ihren Ort hat genau an dem Kreuzwege, wo Ja
und Nein auseinandertreten" ^ Hier zeigt sich mit ausge-
» So Ggstd. d. Erk.. 12r) ff.. Zwei Wege, 21, 22 f., 41.
« So Zwei Wege, 82 1".
ä Kritik der Kantischen Krkenntnislehre, 21, 23 f.. 2(5, 84, 57, 64,
98, llGff.. 119, 121 f., 154/Ö, Philosophie der Kunst, 1909, 53 f.
— 157 —
zeichnete!- Klarheit, daß die bisherige Wertlehre nur die
Alternative von Wertgegensätzlichkeit und untergegensätz-
licher Wertneutralität kennt.
Drittes Kapitel.
Die Subjettivität als EutstehuDssgnmd der Gegeusätz-
lichkeit.
Erster Abschnitt.
Der immanente Ursprung Ton Wahrheitsgemäßheit und Wahr-
heitswidrigkeit.
Es ist bisher noch ganz unenisehieden gelassen, wie
es zu jener künstlichen Zwischenregion zwischen den Gegen-
ständen und der Urteilsentscheidung; zu den gegensätzlichen
Strukturgebilden des nachbildlichen Sinnes, überhaupt kom-
men kann. Allein wenngleich bisher im ganzen ledigKch
eine bloße vergleichende Deskiiption der m-bildlichen und
der nachbildlichen Region gegeben wurde, so hat es sich
doch bereits als unabweisbar aufgedrängt, daß an dem Zu-
standekommen der nachbildlichen Gefüge nichts anderes
als der antastende Eingriff der Subjektivität Schuld sein
kann (vgl. ob. S. 94). Denn zu deuthch tragen diese dem
unzerstückelten gegenständlichen Urbild gegenüber den Stem-
pel der Gewordenheit und Geschaffenheit an sich. Erst
durch Berücksichtigung davon wird nunmehr die Betrach-
tung in das Wesen der gekünstelten Region eindringen
können.
Das macht es erforderlich, das Subjekt-Objekt- Verhält-
nis in die Darstellung hineinzuziehen. Macht doch das
Subjekt-Objekt- Verhältnis, die Erlebbarkeit des Gegenstan-
des und des Sinnes überhaupt, sein Hineingebanntsein in
die ihm einen Schauplatz gewährende Subjektivität, wie im
— 158 —
allgemeinen Teil der Logik genauer darzutun wäre, eine
ürtatsache aus, mit der auch alle Logik des Sinnes zu
rechnen hat.
Die Situation der Vorgefundenheit in den Subjekts-
akten, des dem Erleben Yorschwebens, der Eingeschlossen-
heit ins Erleben, mag wie als Objektgewordenheit so auch
als Lnmanentgewordenheit, der Zustand unabhängig von
dieser Situation der Erlebtwerdung entsprechend als Trans-
zendenz bezeichnet werden. Bei Zugrundelegung dieser
Terminologie wird nicht etwa ein Standpunkt der Erlebens-
oder Bewußtseinsimmanenz, sondern ein Standpunkt der
Transzendenz vertreten '. Die Immanentwerdung dessen,
worauf das Subjektsverhalten gerichtet ist, erscheint ledig-
lich als ein äußeres Schicksal, als eine zufällige Situation,
in die das davon unabhängige Transzendente, also der Ge-
genstand oder der urbildliche Sinn, gerät. Die Immanent-
werdung des in einem solchen Sinne Transzendenten enthält
deshalb gar keinen Widerspruch. Sie besagt lediglich das
Hinübergeraten in eine andere Situation. Insofern hierbei
die Situation der Transzendenz eingebüßt wird, involviert
ein immanentes Transzendentes allerdings einen Wider-
spruch. Aber gemeint wird eben mit der Rede von der
Immanentwerdung des Transzendenten, daß nur die Situa-
tion, nicht aber irgendwie Bestand oder Struktur des Trans-
zendenten aufgehoben wird. Genau der transzendente Be-
stand ohne jeden Abbruch ist es, der auch immanent wer-
den kann. Läßt man so das Verhalten der Subjektivität
dann beschlossen sein, dem Sinn eine Stätte darzubieten,
' Der Ausdruck .Transzendenz" wird somit hier nicht im Sinne
des Uebersteigens, sondern im Sinne der l'nabhiinjriKkeit von der
Subjektivität gebraucht, mithin in der Bedeutung, die sich in der
Diskussion der Immanenzphilosophie im 19. Jahrhundert herausge-
bildet hat und besondere auth in Rickerts , Gegenstand der Er-
kenntnis* zngrundegelegt wird.
— 159 —
so besteht die Transzendenz lediglich in der bloßen Nicht-
erlebtheit, im bloßen Stehen außerhalb der Subjekt- Objekt-
Relation.
Allein die Rolle der Subjektivität erschöpft sich keines-
wegs damit, eine geduldige Empfängerin, ein bloßer Schau-
platz des transzendenten Gegenstandes \ das eine Glied des
Subjekt -Objekt -Verhältnisses, zu sein. Dementsprechend
darf sich die Gegenüberstellung von Transzendenz und Im-
manenz nicht lediglich auf einen so einfachen Sachverhalt
stützen. Sie bedarf einer Erweiterung. Und dazu fordert
vor allem gerade die Tatsache der gekünstelten nachbild-
lichen Sinnstruktur auf. Denn gerade für sie soll ja, wie
angedeutet wurde, die Subjektivität verantwortlich gemacht
werden. Damit aber bekommt der Abstand zwischen Trans-
zendenz oder Unabhängigkeit von der Subjektivität und
Immanenz oder Eingeschlossenheit in den Bereich der Sub-
jektivität einen viel eminenteren Charakter. Er muß so
gedacht werden, daß er jene Kluft zwischen Ungekünstelt-
heit und Gekünsteltheit verständlich zu machen geeignet
ist. Wie nun die nachbildliche Sinnstruktur nicht in ihrer
Gekünsteltheit erkannt zu werden pflegt, so mußte entspre-
chend auch die Subjektivität in ihrer Rolle gerade als An-
tasterin der Ungekünsteltheit und als Anstifterin der Ge-
künsteltheit unberücksichtigt bleiben. Diese prägnante Be-
deutung der Immanenz als der Struktur angetastetheit
und die prägnante Bedeutung der Transzendenz als der
entsprechenden Unangetastetheit mußte ganz zurücktreten.
Die bisherige Fassung des Transzendenzbegriffs erweist sich.
^ Von dem Ausdruck , transzendenter Gegenstand" gilt gleich-
falls, daß das Transzendente dabei bereits als der Subjektivität ent-
gegenstehend, somit bereits in seiner Objektsstellung gedacht wird,
vgl. Log. d. Phil., 29, 72. Er ist eine kurze Bezeichnung für das in
der Situation der Immanentgewordenheit seine transzendente Struktur
bewahrende Transzendente.
— 160 —
somit als unzureichend. Wenn in den folgenden Ausfüh-
rungen der Begriff der Ünangetastetheit in den Vordergrund
rückt, so wird damit der Versuch gemacht, die in der Me-
taphysik so geläufige Unterscheidung zwischen dem, was an
sich besteht, und dem, was auf Rechnung subjektiver Un-
zulänglichkeit kommt, in viel höherem Umfang, als es zu
geschehen pflegt, auf die Logik zu übertragen.
Die Voraussetzung für eine antastende Betätigung der
Subjektivität wird nun offenbar nur durch die Urtatsache
dargeboten, daß beim Erleben des mit dem gegenständlichen
Urbild zusammenfallenden transzendenten Sinnes sich Ab-
weichungen von ihm einstellen, genauer, daß der von der
Subjektivität in jeder Hinsicht unabhängige, also der trans-
zendente Sinn oder der Gegenstand, nicht glatt und unver-
ändert ins Erleben eingeht, das Erleben, anstatt den Ge-
genstand in seine Gewalt zu bekommen, mit einem in seinem
Bestände irgendwie veränderten Sinn vorlieb nehmen muß.
Von all solchen durch die Subjektivität etwa verschuldeten
Abänderungen kommt hier allein die Fähigkeit der Subjek-
tivität in Betracht, zerstörend in die Struktur des Sin-
nes einzugreifen. Die im vorigen Kapitel erörterte gegen-
satzlose Ursprünglichkeit und Urbildlichkeit erscheint dann
als eine ganz besondere Art von Transzendenz oder Unbe-
rührtheit durch die Subjektivität, nämlich als Unangetastet-
heit in einer ganz bestimmten Richtung und zwar speziell
gegenüber den auf Rechnung der Subjektivität kommenden
Eingiiffen in die Struktur. Es soll aber, was derart seinem
angetasteten Bestand nach nur als Objekt, als der Subjek-
tivität vorschwebend vorkommen kann, von jetzt an kurz
als ein „Immanentes" im Unterschied zu der bloßen
„Immanentgewordenheit" des unangetastet bleibenden Tians-
zendenten bezeichnet werden.
Die Subjektivität lernt man hierbei erst in ihrer wah-
— 161 —
ren Bedeutung, in ihrer ganzen Selbständigkeit und Eigen-
mächtigkeit, kennen. Sie erscheint nicht mehr in der Stel-
lung bloßer Hingabe, sondern in ihrer Veränderungen an-
stiftenden, den transzendenten Bestand antastenden, etwas
Neues schaffenden und insofern aktiven Leistung.
Worin vermag sich nun aber diese fatale Aktivität des
Erlebens zu betätigen ? Was soll es überhaupt heißen, daß
die Subjektivität zur Urheberin wird für ein neues Reich
des Sinnes neben der gegenständlichen Region? Sind denn
nicht die Geltungsgebilde des Sinnes dem Entstehen und
Vergehen, der Erschaffbarkeit und Zerstörbarkeit entrückt?
Kann bei der gänzlichen Heterogeneität zwischen Sinnge-
bilden und Erlebensrealitäten die Subjektivität je etwas
anderes als die bloße Realisierungsstätte abgeben, der Sinn
zu ihr in einem anderen Verhältnis als dem der bloßen
Loslösbarkeit stehen? So scheint es auf den ersten Anblick.
Und doch läßt sich leicht verstehen, daß auch Gebilde des
Sinnes ihren Ursprung in der Aktivität des Erlebens haben
können. Es hat nichts Befremdliches an sich, daß vom
gegenständlichen Sinn differierende Gebilde des Sinnes der
Subjektivität vorschweben, Gebilde somit, die nur als Ob-
jekt des Erlebens, aber nicht an sich, d. h. nicht trans-
zendenter Weise, bestehen.
Dann müßte also ein Novum der Struktur gegenüber
der transzendenten Struktur ganz und gar erst auf dem
Boden der Subjektivität und durch sie entstehen. Nun
hat sich als bedeutungsbestimmende Voraussetzung für die
Künstlichkeit der nachbildlichen Strukturgefüge vorher die
Verselbständigung und Auseinandergerissenheit der gegen-
ständlichen Strukturelemente herausgestellt. Und jetzt er-
weist sich in der Tat, daß gerade dies die Künstlichkeit
begründende Phänomen durch die Aktivität des ICrlebens
erklärbar ist. Gerade soweit reicht nämlich der Willkür-
L a s k , Lehre vom Urteil. 1 1
— 162 —
bereich und die Eingriffsmöglichkeit der Subjektivität; hier
stößt man auf die ürtatsacbe, die sich somit als die fun-
damentale Voraussetzung der ganzen Gekünsteltheit erweist:
daß der Subjektivität nicht ein einfaches adäquates Hin-
nehmen des gegenständlichen Bestandes in seiner Ganzheit
und ünzerrissenheit, in seiner urbildlichen Fertigkeit und
Abgeschlossenheit, vergönnt, ihr anstatt dessen vielmehr
bloß verstattet ist, mit den isolierten Elementen zu ope-
rieren. Ihr schwebt jederzeit das, was transzendenterweise
garnicht ein Isolierbares ist, nämlich die einzelnen Mate-
rialsstücke und die einzelnen Kategorien, als ein Geson-
dertes vor. Sie muß immer das nachträglich erst aufbauen
und zusammensetzen, was vor und unabhängig von aller
Zerstücklung im transzendenten Urbild liegt. Was traus-
zendenterweise ganz unsinnig ist, nämlich die Frage, welche
Materialsstücke in welchen Kategorien stehen, das wird für
das Erleben fortwährend zum Problem. Für die Subjekti-
vität ist es nicht selbstverständlich, sondern bildet gerade
das ganze Ziel ihres Nachforschens, zu welcher Kategorie
sich logische Form überhaupt dann differenziert, wenn es
gilt, irgend ein bestimmtes einzelnes Material in kategorialer
Betroffenheit zu erfassen oder anders ausgedrückt, welches
einzelne Material überall den Materialsbereich der einzelnen
Kategorie ausmacht. Auf einer Unzulänglichkeit des Er-
lebens also, auf dieser fundamentalen Unkenntnis des selbst-
verständlichen transzendenten Ineinanders von Kategorie
und Kategorienmaterial, beruht die ganze Isolierung der
Elemente. Diese negative Fähigkeit der Subjektivität, die
Elemente derart gesondert zu erleben, daß in ihnen das
Gegenglied der Relation noch nicht steckt, noch nicht ent-
halten zu sein scheint, führt zu einer Zerstücklung, zu einer
Atomisierung des gegenständlichen Urbilds. AVie ja über-
haupt auf theoretischem (Gebiet der urbildlichen Sinnstruk-
— 163 —
tur gegenüber alle Aktivität des Subjekts nur eine entstel-
lende und untergrabende sein kann, wofern das eigentliche
und einzige wahre Ansich in einer ungeschaifenen, also der
Aktivität entrückten und über sie erhabenen Region liegt.
Die, wie sich im zweiten Kapitel herausstellte, auf
einer Zerstücklung des Gegenstandes aufgebauten nachbild-
lichen Gefüge lassen sich jetzt einfach als die durch die
fundamentale Unkenntnis der transzendenten Urstruktur
hindurchgegangenen und folgeweise durch nachträgliches
Zusammenstückeln zustande gekommenen Gebilde charak-
terisieren.
Obwohl die „Gekünsteltheit" der gegensätzlichen Region
bereits durch die Ausmachungen des vorigen Kapitels außer
Zweifel gesetzt wurde, so hat sich die Berechtigung dieser
Charakterisierung jetzt noch in einem neuen Lichte gezeigt.
Die künstliche Region hat sich als eine geschaffene, eine
gemachte, als das Geschöpf, das Artefakt der Subjektivität
erwiesen. Gegenüber der Ungeschaffeuheit der mit dem
Gegenstand zusammenfallenden transzendenten Wahrheit
stellt sie gleichsam das Menschenwerk von Wahrheitsge-
bilden dar.
Die zur gegenständlichen Urstruktur hinzutretenden
Strukturzusätze, diese „Formen", in die das gegenständliche
Rohmaterial eingeht, sind jetzt somit in ihrer immanenten
Entstandenheit erkannt. Dadurch bewahrheitet sich die
frühere Redewendung, nach der sie Komplikationen dar-
stellen, zu denen die Gegenstände durch die Subjektivität
gleichsam „verarbeitet" werden. Es zeigt sich jetzt, daß
das Formallogische mit dem Immanent-Logischen, das Ge-
genständlich-Logische mit dem Transzendent-Logischen zu-
sammenfällt. In der vorkantischen Logik, so muß man
wiederum sagen, hatte das Logische immanenten Charak-
ter, und als transzendent wurde nur das Metalogische an-
11*
— 164 —
gesehen. In der Kantianistischen Logik dagegen stehen
sich nicht Transzendentes und Logisches, sondern Trans-
zendent-Logisches und Immanent-Logisches einander gegen-
über.
Die Koordinierbarkeit von Positivität und Negativität
erweist sich jetzt als die gleichmäßige Immanenz beider.
Spricht man von der ., subjektiven Bedeutung" des Nega-
tiven, so wird dadurch wiederum der Umstand geradezu
verdeckt, daß der Positivität genau dieselbe bloß ., subjektive '•
Bedeutsamkeit gebührt, wie der Negativität. Nicht die
Negativität, sondern die ürteilsregion als solche, gehört der
immanenten Region an^.
Doch es muß jetzt noch etwas genauer bestimmt wer-
den, in welchem Sinne hier mit Recht von der Schaffung
einer neuen Sinnregion geredet wird. Zunächst ist zu be-
denken, daß in der immanenten Region ungeachtet der
durch die Subjektivität geschaffenen Künstlichkeit die Siun-
artigkeit erhalten bleibt. Durch das isolierende Erleben
werden aus dem transzendenten Sinn heraus lediglich neue
Elemente, gleichsam neue Bausteine geschaffen, aus denen
eine künstliche Region des Sinnes sich zusammenfügt. Nur
mit dieser Einschränkung darf von einer Erzeugung durch
die Subjektivität geredet werden. Der Sinn selbst ist stets
etwas Unerschaffbares. Das eigentlich Erzeugbare sind
lediglich die durch Isolierung entstandenen künstlichen Bau-
steine für den Aufbau eines neuen Sinnes. Mit ihrer Schaf-
fung erschöpft sich die Produktivität des Erlebens. Statt
von einem geschaffenen Sinn muß genauer von einem Sinn
* Beispielsweise auch bei Sigwart, Log. P, 106 f. findet sich
die Aristotelische Erkenntnis, daß die Urteilsverknüpfung und -Tren-
nung nicht in den Gegenständen liegt, das Urteil »eine Funktion
von bloß subjektiver Form* ist. Vgl. auch Lotze, Log. § 343,
V o 1 k e 1 1 , Erfahrung und Denken, 1886, 287 ff., 297 ff.
i
— 165 —
die Rede sein, den es nur auf einem durch die Subjektivi-
tät unterwühlten Boden gibt, der sich aus dem durch die
Subjektivität aufgewühlten oder isolierten Elementen auf-
baut. Ist erst einmal durch die Unfähigkeit des Erlebens
der Boden gelockert, d. h. sind die verselbständigten Ele-
mente durch das isolierende Erleben einmal erzeugt, dann
folgt daraus sofort weiteres, was jeder Willkür und Akti-
vität des Erlebens entzogen ist. Gibt es einmal die gegen-
einander verschiebbaren losgerissenen Strukturelemente,
dann erhebt sich ein neues Reich des Sinnes , das in
\ den harmonischen und disharmonischen Beziehungen zwi-
-i sehen den künstlichen Strukturbestandteilen besteht. Auf
' dem allerdings erst durch die Subjektivität bereiteten Bo-
den tritt der Subjektivität von neuem etwas seiner Dignität
und Gültigkeit nach von der Subjektivität Unabhängiges
entgegen. Gewiß ist die Subjektivität in gewisser Hinsicht
die Erzeugerin dieser ganzen Region. Aber nachdem der
Operateur zurückgetreten ist, spricht sein Werk für sich
selbst.
So bewahrt sich durch die Zerstörung der transzen-
denten Struktur hindurch die Absolutheit des Geltens und
des Wertes. Es treten dadurch folgende beiden Momente
deutlich auseinander : die Transzendenz mit ihrer allseitigen
\ Unabhängigkeit von der Subjektivität, insbesondere mit ihrer
Unangetastetheit der Struktur einerseits und die Absolut-
heit oder Unbedingtheit des Geltens und des Wertes mit
^ N^ ihrem Forderungscharakter, mit ihrer Unabhängigkeit von
aller Willkür des subjektiven Meinens andererseits. Trans-
^zendenz und Anerkennung heischende Absolutheit der Norm
i fallen also keineswegs zusammen. Denn die unbedingte
/ Normativität ist ja dem transzendenten und dem gekünstelt
/ immaneiiten Sinn gemeinsam. Diese auch der immanenten
l Region eignende Absolutheit hat viel zur Verkennung der
— 166 —
Strukturimmanenz beigetragen und dazu verleitet, in der
Absolutheit des Sinnes schon seine allseitige Transzendenz
zu erblicken (vgl. auch ob. S. 155 f.). So vereinigt die nach-
bildliche Region Unbedingtheit und immanente Gekünstelt-
heit.
Durch ihr verschiedenes Verhältnis zur gegensatzlosen
Region an dieser meßbar, nehmen Wahrheitsgemäßheit und
Wahrheitswidrigkeit selbst an der Absolutheit der gegen-
satzlosen Region teil. Die Wahrheitsgemäßheit ist das
absolut Bejahungswürdige, die Wahrheitswidrigkeit das ab-
solut Verneinungswürdige; absolut ist die Kluft zwischen
beiden. Es besteht „an sich", d. h. unabhängig von der
bejahenden oder verneinenden Entscheidung darüber, zwi-
schen den isolierten Strukturelementen das Zusammenge-
hören und Nichtzusamm engehören, z. B. zwischen Kausalität
und dem Material a, b das Einander-Zukommen der Wahr-
heitsgemäßheit, zwischen Kausalität und dem Material a, c
das Xichtzukommensverhältnis der Wahrheitswidrigkeit. Und
es besteht ferner zwischen der Wertartigkeit dieser künst-
lichen Sinngefüge und der zeitlichen Tatsächlichkeit des
realen Erlebens die ganze Heterogeneität, durch die Gel-
tendes und Realseiendes, Zeitloses und Zeitliches überhaupt
geschieden sind. Wegen dieses Herausfallens aus der Fläche
der zeitlichen Realität und des sich damit verbindenden
Absolutheitscharakters möge den w^ahrheitsgemäßen und
wahrheitswidrigen Sinngefügen , Quasitranszendenz" zuge-
schrieben werden.
Damit die Unerschaffbarkeit der quasitranszendenten
Gebilde klar zum Ausdruck komme, muß man sich vor
der im übrigen leicht sich aufdrängenden Vorstellungsweise
hüten, als seien die einzelnen wahren und wahrheitswidrigen
Sinngefüge von der Subjektivität zusammengefügte, als seien
insbesondere die wahrheitswidrigen Sinneinzelheiten durch
— 167 —
Verwirrung und Durcheinanderwerfung der Elemente her-
vorgerufene Kombinationen. Man muß sich vergegenwär-
tigen, daß die Subjektivität garnicht imstande ist, wahre
und wahrheitswidrige Sinngefüge anzustiften. Anzustiften
vermag sie vielmehr lediglich die Isoliertheit von künstlichen
Elementen überhaupt. Sind die einmal geschaffen, dann
bestehen zwischen ihnen durch ihre Künstlichkeit hindurch
in zeitloser Ewigkeit die harmonischen und die disharmo-
nischen Beziehungen. Die Aktivität des Erlebens aber ist
diesem über der Zerstücklung des transzendenten Sinnes
aufgebauten Inbegriff quasitranszendenter Gebilde gegenüber
auf dasselbe Maß wie dem transzendenten Sinn gegenüber
eingeschränkt, Dämlich auf ein herausgreifendes Erleben,
auf ein Vorsichhintretenlassen und Immanentwerdenlassen
der Einzelheiten. Lediglich im Sinne solchen Herausgreifens
der Elemente fixiert das Erleben bestimmte Sinngefüge als
seine Objekte, kombiniert es deren Bestandteile. Zwischen
den so herausgegriffenen Elementen besteht immer an sich
Wahrheitsgemäßheit und Wahrheitswidrigkeit, und es bleibt
dem Erleben nur übrig, durch Bejahen und Verneinen
die immanentgemachten Gefüge richtig als das zu erleben,
was sie an sich, d. h. quasitranszendenterweise sind (wie im
2. Abschnitt sich zeigen wird). Auch das immanente Reich
der Wahrheitsgemäßheit und Wahrheitswidrigkeit wird nicht
angestiftet, sondern aufgesucht und entdeckt, gefunden oder
nicht gefunden.
Wenn in der Einleitung angekündigt wurde, daß auch
die unwertigen Gebilde, wenn auch nicht als von der Sub-
jektivität überhaupt, so doch als vom Verfehlen unabhängig
gedacht werden sollen, so hat sich jetzt genauer bestimmen
lassen, daß als Vorbedingung für das Zustandekommen der
nachbildlichen Region lediglich jene Urtatsache der Un-
kenntnis des transzendenten Ineinanders und die schon
— 168 —
daraus allein hervorgerufene Zerstücklung des transzen-
denten Bestandes anzusehen ist, ohne daß es dafür noch
der hinzutretenden, treffenden oder verfehlenden Stellung-
nahme bedarf. Und weiterhin ist damit überhaupt die
ganze Lehre von den primären Objekten der Urteilsent-
scheidung begreiflich gemacht, nämlich das Bestehen von
an sich, d. h. unabhängig jedenfalls von der Entscheidung
darüber, wertgegensätzlich gespaltener Gebilde (vgl. oben
S. 20 f. u. 34) — .
Mit dem Begriff des immanent-gekünstelten Sinnes ist
ein ganz eigentümliches Thema innerhalb der Logik ab-
gegrenzt.
Aus der Antreffbarkeit des Sinnes in der Tatsächlich-
keit des Erlebens ergeben sich in letzter Linie zwei große
Forschungsgebiete für die theoretische Philosophie. Sie
kann entweder und vorzugsweise Sinnstruktur und katego-
rialen Formgehalt zu ergründen suchen. Oder aber auch
der Realisierungsstätte theoretischen Sinnes, dem subjek-
tiven Verhalten dazu, sich zuwenden. Auch mit diesem
zweiten Aufgabenkreis unterscheidet sie sich aufs klarste
von der Psychologie, die ihre Erlebensrealitäten ganz un-
bekümmert um deren Trägerschaft gegenüber und Hinwen-
dung zum Geltungsartig-Nichtseienden untersucht und aus-
schließlich im Umkreis des Wert- und Sinnfremden ver-
harrt. So zerfällt das Gebiet der Logik in Objekts- und
Subjekts-, in Wahrheits- und Erkenntnis-, in aletheiolo-
gische und gnoseologische Probleme.
Danach bestimmt sich nun die Sonderstellung, die die
Lehre vom angetastet immanenten Sinn einnimmt. Der
Begriff des immanenten Sinnes läßt sich nämlich weder
einfach der theoretischen Sinnlehre, noch einfach der theo-
retischen Subjektivitätslehre zuweisen. Er ist auch dadurch
noch nicht zu gewinnen, daß man Sinn und Subjektivität
— 169 —
zusammennimmt, den Sinn in die Subjektivität eingehen,
in ihr immanent werden läßt. Dadurch käme man bloß
zum Begriff des „immanentgewordenen" im Unterschiede zu
dem vom Subjektssubstrat getrennt gedachten Sinn, aber
keineswegs zum Begriff des „immanenten" Sinnes (vgl. über
diesen Unterschied ob. S. 160). Es hat sich ja vielmehr
gezeigt, daß die Losgelöstheit des Sinnes von den Subjekts-
akten noch lange nicht seine Transzendenz verbürgt. Denn
diese Isolierbarkeit vom Substrat gestattet auch die Quasi-
transzendenz des immanenten Sinnes. Und ebenso bedeutet
das Eingehen in die Subjektivität noch nicht Immanenz des
Sinnes, was aus der möglichen Immanentwerdung des trans-
zendenten Sinnes hervorgeht. Die Differenz zwischen Ge-
sondertheit von der Subjektivität und Hineingebanntheit in
sie genügt also noch in keiner Weise, um sich in den Pro-
blemen der theoretischen Philosophie zurechtzufinden. Wer
die Immanenz des Sinnes nur als Immanentgewordenheit
kennt und dementsprechend sich bei der Losgelöstheit des
Sinnes als bei der echten und einzigen Transzendenz be-
ruhigt, der muß über der Loslösbarkeit des Sinnes geradezu
blind sein gegen den Abstand zwischen Angetastetheit und
Unangetastetheit.
Für den Begriff' des immanenten Sinnes bedarf es viel-
mehr der Einsicht, daß es eine Aktivität des Erlebens gibt,
die nicht ein Verhalten zu einem in seinem Bestände von
der Subjektivität unabhängigen Sinn ist, sondern die eine
neue Struktur des Sinnes mit sich bringt oder kurz sie erst
schafft. Also der Einsicht, daß es eine Art des Sinnes
gibt, bei dem für das Verständnis seiner eigentümlichen
S i n n artigkeit als Voraussetzung die unterminierende Ar-
beit der Subjektivität hinzugenommen werden muß. Die
Lehre vom immanenten Sinn ist zwar eine Lehre vom
Sinn, aber eine solche, die nicht bloß aus sinntheoretischen
— 170 —
oder aletheiologischen Bestandteilen besteht, sondern bei
der die Wahrheitslehre sich nur über einem gnoseologischen
Unterbau erheben kann, innerhalb dessen es sich ausschließ-
lich um das Vorhalten oder den Eingriff der Subjektivität
dreht. Auf diesem ganz eigentümlichen Ineinanderhaken
von Gnoseologie und Aletbeiologie beruht das Auszeich-
nende der Lehre vom angetasteten Sinn. Sie ist Sinnlehre,
und trotzdem bedarf sie der Subjektivität für die Sinn-
struktur. Sie ist Subjektivitätslehre, und doch läuft sie
ganz und gar auf eine Lehre vom transsubjektiven Sinn
hinaus. Denn als geltungsartig ist auch der angetastete
Sinn transsubjektiv. Ist doch jede, wenn auch bedeutungs-
mäßig noch so stark belastete, wenn auch noch so stark
auf die Subjektivität zurückweisende Geltungsartigkeit seins-
fremd und darum, so wahr alles Erleben seinsartig ist,
subjektsfremd, transsubjektiv. Auch die immanente Wahr-
heit ist so subjektsumihnlich, wie der Spinozistische Gott
unpersönlich ist. Auch die immanente Region ist eine
Region nicht der subjektiven Hingegebenheit, sondern des
der Subjektivität entgegengeltenden transsubjektiven Sinnes.
Das Nicht - Transzendente ist dennoch — wie wert- und
sinnartig — so auch transsubjektiv.
Es gibt somit einen dritten Problemkreis der Logik
neben den reinen Wahrheits- und den reinen Subjekts-
problemen: die Probleme der immanenten logischen Phä-
nomene. Die reinliche Aufteilung der theoretischen Philo-
sophie in Sinnprobleme und Subjektsprobleme, in objektive
und subjektive Logik, kann nur dann auszureichen scheinen,
wenn man sich bei der Gegenüberstellung jener beiden Si-
tuationen des Sinnes, seiner Losgelöstheit von der Sub-
jektivität und seiner Hineingebanntheit in sie, beruhigt.
Wo in der bisherigen Logik — insbesondere bei Bol-
zano und Husserl — die Zerfällung in die nicht seins- und
— 171 —
geschehensartigen Gebilde des Sinnes und in die realen
Subjektsakte vorgenommen wurde, da kam es zunächst auf
die entscheidende Tatsache der Sinnartigkeit überhaupt an.
Und es ist die historische Bedeutung dieser Logiker ge-
wesen, auf die Loslösbarkeit des Sinnes — der Sätze „an
sich" — von den realen Substraten gedrungen zu haben.
Aber die weitere Arbeit der Logik muß auch die Ange-
tastetheit dieses immanent gekünstelten, gegensätzlich ge-
spaltenen Sinnes, dieser „Wahrheiten" und „Falschheiten
an sich", zum Problem machen. Hiervon und von einem
daraus folgenden Sichweitertreibenlassen zum Begriff des
urbildlichen gegensatzlosen Sinnes ist bei Bolzano und Hus-
serl keine Rede. Insofern rücken unter dem Gesichtspunkt
des Gegensatzproblems alle bisherigen Vertreter der Logik
des reinen Sinnes mit dem gesamten traditionellen Stehen-
bleiben beim gekünstelt immanenten Sinn zusammen. Das
„Ansich" der Wahrheiten und Falschheiten an sich bei
Bolzano, der idealen Aussagebedeutungen bei Husserl, bleibt
durchaus in den Schranken der Quasitranszendenz ^ Es
bleibt bei aller erstrebten Abwendung von der Subjektivität
noch eine starke Verstricktheit in die Subjektivität bestehen.
Aufgedeckt wird der zwar von der Subjektivität loslösbare,
aber eben nicht anders denn als von der Subjektivität los-
lösbar vorkommende, d. h. der seine Stätte erst und aus-
schließlich in der Subjektivität lindende und in diesem
Sinne nur loslösbare Sinn. Die echte Transzendenz ist
aber der Zustand des Sinnes vor aller Berührung mit der
Subjektivität, während hinter der Selbständigkeit des quasi-
* Allerdings ist mit „Wahrheit" und „Falschheit" hierbei Rich-
tigkeit und Falschheit des Urteilssinnes und nicht der Gegensatz des
primären Objekts gemeint. Doch für das Gegensatzproblem über-
haupt kommt dieser Unterschied in dem vorliegenden Zusammenhang
nicht in Betracht.
— 172 —
transzendenten Sinnes lediglich die bloße Ablösbarkeit des
Sinnes nach seiner Berührung mit der Subjektivität steht.
Insofern ist der Polemik gegen die völlige Losgelöstheit
und Unabhängigkeit eines solchen immanenten und nur
nicht als immanent erkannten Sinnes von der Subjektivität
eine gewisse Berechtigung nicht abzustreiten ^ Die Abso-
lutheit und die Ablösbarkeit des immanenten Sinnes darf
über seine Gebundenheit an die Subjektsbasis, über sein
Erwachsensein erst auf dem Boden der Subjektivität nicht
hinwegtäuschen -.
Zweiter Abschnitt.
Bejahung und Verneinung, Richtigkeit und Falschheit in der
Urteilsentscheidung.
Im ersten Abschnitt ist die Subjektivität lediglich als
Zerstücklerin der urbildlich -gegenständlichen Region und
damit als Bodenbereiterin der quasitranszendenten primären
Objektsgefüge in Betracht gezogen worden. Wenn sich
darin bereits eine aktive Leistung der Subjektivität doku-
mentiert, so kann damit doch lediglich eine erste Etappe
sich bekundet haben. Es muß noch eine zweite und ab-
schließende hinzutreten, nämlich die der Urteilsentscheidung
» Palagyi, Kant und Bolzano, 1902, 34 ff., Marty, Unter-
suchungen, 313 ff., Bergmann. D. philos. Werk B. Bolzanos 1909,
18 ff-.
^ Terminologisch fällt die hier durchgeführte Auseinanderhaltung
des transzendenten und des immanenten Sinnes nicht mit der von
Rickert vertretenen zusammen. Auch bei R i c k e r t handelt es sich
vielmehr lediglich um den Unterschied zwischen Losgelöstheit des
Sinnes und Verbundenheit mit den Subjektsakten, vgl. Zwei Wege,
54 ff., V. Begriff d Philosophie, Logos 1910. 22 ff. An der Stelle des
transzendenten Sinnes steht bei Rickert wie bei Bolzano und Husserl
der Gegen.stand. ohne daß die über sich hinausweisende Künstlich-
keit jedes vom Gegenstand unterschiedenen theoretischen Sinnes be-
rücksichtigt wird.
— 173 —
selbst als eines Stellungsnehmens zu den gegensätzlichen
Gefügen der immanent-angetasteten Region.
Denn es ist zwar die urbildliche Gegenstandsregion
selbst das letzte und höchste Ziel des Erkennens. Aber
für das durch die Unkenntnis des schlichten Inein anders
der transzendenten Strukturelemente hindurchgegangene Er-
kennen ist die urbildliche Region ein verlorenes Paradies
geworden. Als nächstes und unmittelbares Ziel hat sich
die immanente Region des gegensätzlichen Sinnes dazwischen-
geschoben. Nach dem Sündenfall des Erkennens gilt es
nicht mehr, des transzendenten, sondern des immanent gegen-
sätzlichen Sinnes sich zu bemächtigen.
Das heißt nun aber, daß nicht das gegensatzlose Ur-
bild, sondern das selbst am Urbild meßbare nachbildliche
Reich der Wahrheitsgemäßheit und Wahrheitswidrigkeit das
unmittelbare Maß abgibt für Richtigkeit und Falschheit
der Urteilsentscheidung. Nicht nur die Wahrheitsgemäß-
heit, sondern auch die Wahrheitswidrigkeit ist dabei das,
was aufgesucht und richtig erfaßt werden soll, was ge-
troffen oder verfehlt werden kann, ist richtunggebend ge-
worden für Richtigkeit und Falschheit des Urteilssinnes.
Das zum Abschluß gelangende Erkennen muß darum ein
gegensätzlich gespaltenes Verhalten zu einem selbst schon
gegensätzlich gespaltenen Sinn, muß ein alternatives Ent-
scheiden über Wert und Unwert der quasitranszendenten
Gebilde sein. Richtigkeit und Falschheit muß auf Ueber-
einstimmung und Nichtübereinstimmung mit dem beruhen,
was selbst mit dem gegensatzlosen Urbild übereinstimmt
oder nicht übereinstimmt. Daraus ergibt sich das bereits
in der Einleitung behandelte Sichkreuzen der beiden Gegen-
satzpaare Bejahung und Verneinung und Richtigkeit und
Falschheit.
Sobald aber feststeht, daß an Stelle der ursprünglichen
— 174 —
eine sekundäre Region in die Funktion des Maßstabs ein-
gerückt ist, so ergibt sich daraus, daß jetzt genau dasselbe
Abstandsverhältnis zwischen einer Maßstabsregion und einer
gemessenen Region sich noch einmal wiederholen muß. Es
beruhte nun das Zustandekommen einer nachbildlichen Re-
gion auf einer Zerstückelung der urbildlichen, diese wieder-
um auf dem Hindurchgegangensein durch die Unkenntnis.
Es kommt also darauf an, ob auch der sekundären Region
gegenüber eine Unkenntnis fortbesteht. Nun leuchtet es
aber sofort ein, daß die Urteilsentscheidung in der Tat
nicht anders gefällt werden kann, als hindurchgegangen
nicht nur durch die ursprüngliche Unwissenheit hinsichtlich
des gegenständlichen Urbilds, sondern durch die weitere
Unkenntnis auch noch der immanenten gegensätzlichen Maß-
stabsregion. Denn wer das Urbild nicht kennt, weiß auch
nicht, was mit ihm übereinstimmt oder ibm widerstreitet.
Zu dieser zweiten, den nachbildhchen Objektsgefügen gegen-
über fortbestehenden Unkenntnis kommt nun im sich ab-
schließenden Subjektsverhalten, in der Urteilsentscheidung,
als ein neues irreduzibles Phänomen, als Urtatsache der
zweiten Etappe, der Gegensatz von Treffen und Verfehlen
hinzu. Auf die Unkenntnis folgt Erkenntnis oder Ver-
kenntnis der immanenten Sinngefüge.
Nun handelt es sich, wie bereits in der Einleitung her-
vorgehoben wurde (S. 14), auch bei der Urteilsentscheidung
nicht um eine Gegensätzlichkeit lediglich des Verhaltens, son-
dern auch des Sinnes. Trifft oder verfehlt doch die Urteilsent-
scheidung das quasitranszendente Sinngefüge garnicht anders
als so, daß sie es für ein positiv wahres oder wahrheits-
widriges Gefüge hält, d. h. nicht anders als so, daß ihr ein
mit dem quasitranszendenten übereinstimmendes oder nicht-
übereinstiramendes Sinngefüge vorschwebt. Richtigkeit und
Falschheit ist deshalb die Wertqualität eines Sinnes,
— 175 —
nämlich Uebereinstimmung und Nichtübereinstimmung des
vorschwebenden mit dem quasitran szendent vorlie-
genden Sinn, mit dem primären ürteilsobjekt. Obwohl
bloß als vorschwebend und nicht einmal als quasitranszen-
dent bestehend, gibt es dennoch auch hier ein vom Sub-
jektsakt objektartig ablösbares Gebilde. Das primäre Ur-
teilsobjekt aber muß als Maß und Urbild zweiter Ordnung
auch relativ gegensatzlos sein, nämlich übergegensätzlich
im Verhältnis zu Richtigkeit und Falschheit.
Damit ist aber bereits das Entscheidende auch über
die Struktur des bei der Urteilsentscheidung vorschweben-
den Sinngefüges festgelegt. Denn die auf die immanente
Region sich übertragende Unkenntnis muß genau wie früher
zu einer Zerstücklung, zu einer Auseinanderreißung der
Elemente führen und so im Vergleich mit der Region der
wahrheitsgemäßen und wahrheitswidrigen Gefüge eine wei-
tere Steigerung von Künstlichkeit und Komplikation ver-
schulden.
Wie nämlich die Unkenntnis des transzendenten Inein-
anders die isolierte Erlebbarkeit der einzelnen Struktur-
elemente zur Folge hatte, so verschuldet nun des Weiteren
die Unkenntnis auch des AVert- und Unwertcharakters der
harmonischen und disharmonischen Relationen eine Erleb-
barkeit solcher Beziehungsgefüge von Kategorie und Kate-
gorienmaterial bei gleichzeitiger Unentschiedenheit über ihre
Wertqualität , d. h. bei gleichzeitiger Unerlebtheit ihres
Wert- oder Unwertcharakters. Wie dort die Auseinander-
reißung von Kategorie und Material hervorgerufen wurde,
die in der transzendenten Region unerhört ist, so hier die
Auseinanderreißung sogar von Beziehungsgefüge und dessen
Wertqualität, wovon es in der quasitranszendenten Region
keine Spur gibt. Kurz, es erfolgt eine ganz analoge Zer-
stücklung der quasitranszendenten Region wie dort der
— 176 —
transzendenten. Und dieser höhere Grad künstlicher Aus-
einandergerissenheit ist maßgebend für die ganze Endsta-
tion des immanenten Sinnes. Wie es in der ersten Etappe
die Frage gab, welches Material mit welcher Kategorie
zusammenpaßt, so in der zweiten das Problem, ob einem
Sinngefüge die positive oder negative Qualität zukommt.
Die Wertqualität selbst wird zu einem der Elemente im
Gefüge des ürteilssinnes. Quasitranszendenterweise ist mit
Angabe von Kategorie und Einzelmaterial auch schon der
harmonische oder disharmonische Charakter der zwischen
ihnen bestehenden Beziehung bestimmt. Der Erlebtheit
nach dagegen gibt es ein der Wertqualität noch entbehren-
des Sinngefüge, zu dessen gesonderter Erfassung die Ent-
scheidung über seine Wertqualität erst als nachträglicher
Schlußakt des Subjektsverhaltens hinzutritt.
Es muß darum unterschieden werden zwischen dem,
was in der ersten Etappe als immanentes Objekt bereits
geschaffen, und dem, was davon tatsächlich erlebt wird.
Wenn das erkennende Verhalten ein kategoriales und ein
materiales Element aus der immanent angetasteten Region
herausgreift, ohne noch über seine Wertqualität zu ent-
scheiden, dann liegt dennoch als Ergebnis bereits eine
quasitranszendente Wahrheitsgemäßheit oder Wahrheits-
widrigkeit vor, dann hat das Erleben aus dem Reich der
immanenten Wahrheitsgemäßheit und Wahrheitswidrigkeit
bereits etwas herausgegriffen und abgesteckt, was Wert und
Unwert hat, und insofern muß man diesen Wert und Un-
wert als bereits immanent geworden ansehen. G e-
meint und erlebt jedoch wird a n diesem immanent
vorliegenden Bestand lediglich ein des Wert- oder
ünwertcharakters noch entbehrendes Gebilde, da die Wert-
qualität noch ungeraeint, noch unentschieden bleibt, noch
nicht mit in die Erlebtheit eingeht. In der ersten Etappe
— 177 —
der Subjektivität reicht das Erleben nicht soweit, wie das
Herausgreifen und Immanentwerdenlassen.
Obwohl dieses der Wertqualität noch beraubte Sinn-
gefüge aus den beiden Bestandteilen der nachbildlichen
Sinnstruktur zusammengesetzt ist, obwohl das Erleben es
bereits soweit hat kommen lassen, diese beiden Elemente
als in der Form-Material-Relation stehend vor sich hinzu-
stellen, repräsentiert es wegen der mangelnden Wertquali-
tät noch ein ganz unvollständiges, der Abgeschlossenheit
des nachbildlichen Sinngefüges entbehrendes Gebilde. Dieses
die Elemente des künstlichen Sinnes und ihre Bezogenheit
aufeinander bereits enthaltende und doch noch der Voll-
ständigkeit des Sinnes ermangelnde Gefüge, diese bloße
„Vorstellungsbeziehung", mag als „Sinnfragment" be-
zeichnet werden.
Die dem Sinnfragment anhaftende potenzierte Künst-
lichkeit manifestiert sich somit ebenso wie die Künstlichkeit
der ersten Etappe in einer mit der Auseinanderreißung der
Elemente zusammenhängenden künstlichen Entwertung und
Neutralisierung. Wie dort aus der Kategorie der gegen-
satzlose Wert herausgesogen wurde, so wird hier sogar die
künstliche Beziehung zwischen Kategorie und Kategorien-
material ihrer positiven und negativen Wertqualität beraubt.
Wie dort der Wert von der Kategorie in ein Beziehungs-
gefüge einrückt, zu dessen für sich indifferentem Glied die
Kategorie herabsinkt, so wird sich im folgenden auch hier
zeigen, daß dieses Beziehungsgefüge wiederum als wertin-
differentes Element in ein komplizierteres, in das richtige
und falsche Beziehungsgefüge des Urteilssinnes, eingebaut
wird.
Da mit der Fixierung des Sinnfragments das Erkennen
sich hinsichtlich aller übrigen Momente mit alleiniger Aus-
nahme der Wertqualität bereits festgelegt hat, so muß sich
Lask, Lehre vom Urteil. 12
— 178 —
die zweite Etappe des Subjektsverlialtens auf die Wertent-
scheidung darüber beschränken.
Mit dem Begriff des Sinnfragments ist nun den allge-
meinen Prinzipien der Lehre vom Subjekts eingriff gemäß
begreiflich gemacht, wie es im ganzen Aufbau der Struk-
turelemente zu jenem bereits früher behandelten Gebilde
einer bloßen qualitätsindifferenten „Vorstellungsbeziehung-'
kommen muß (vgl. ob. S. 34 f.). Es ist jetzt auch ersichtlich
geworden, daß dieses von fast allen Urteilstbeorien ohne
den geringsten Arg zugrundegelegte Gebilde ein höchst
fragwürdiges Phänomen repräsentiert und für eine am Un-
gekünstelten orientierte Darstellung gar sehr der Erklärung
bedarf. Wiederum aber wird gegen die Berechtigung, ja
Unerläßlichkeit dieses Gebildes überhaupt und gegen die
ihm in der Region der Urteilsentscheidung zugedachte Rolle
garnicht polemisiert. Nur kommt eben alles darauf an,
seine wahre Herkunft zu durchschauen.
Durchweg herrscht besonders in der neueren Urteils-
theorie die Auseinanderhaltung zweier Etappen der Sub-
jektivität, die Zerlegung in ein „vorstellendes", d. h. mit
der Wertqualität noch garnicht beschäftigtes Verhalten,
und in den Schlußakt der Wertentscheidung. Es sind, wie
mit Recht gelehrt wird, die „vorstellungsmäßigen Bestand-
teile" für Bejahung, Verneinung und Frage die gleichen:
überall kommt es hierbei mindestens schon zur Herausgrei-
fung des Sinnfragments. Dieses Sinnfragment ist jenes
„dasselbe", worüber bejahend oder verneinend entschieden,
d. h. was für eine Wahrheitsgemäßheit oder eine Wahr-
heitswidrigkeit erachtet wird, oder hinsichtlich dessen es bei
bleibender Unentschiedenheit bloß zum Verlangen nach
Entscheidung kommt'. In der Frage: „Ist a die Ursache
* Ein Vorläufer dieser Lehre ist H e r b a r t , Lchrb. z. Einl. i.
d. Philos. § 54, 1. Abs. „Das Bisherige beruht bloß auf dem beson-
— 179 —
von b?" ist es in der Tat genau wie bei Bejahung und
Verneinung bereits zur ersten Etappe des Subjektsverhal-
tens, zur Kopulierung der herausgegrifienen Elemente, zur
Fixierung des Sinnfragments, gekommen. Bloß die Ent-
scheidung steht noch aus. Als vorliegend immanent
ist deshalb schon von der Frage wahrheitsgemäßer oder
wahrheitswidriger Sinn abzulösen, als gemeint immanent
freilich nur das Sinnfragment. Das Sinnfragment ist ferner
auch „dasselbe", das, sowohl bejaht wie verneint, zum Wi-
derspruch führt. Den "Widerspruch gibt es ja, wie hier
nicht weiter auszuführen ist, nur zwischen den Sinneinzel-
heiten in der Region des vollendet-gemeinten Sinnes. Erst
in dieser Sphäre potenzierter Künstlichkeit hat der Satz
vom Widerspruch seine Stelle. Dagegen im Reich der
wahrheitsgemäßen und wahrheitswidrigen Gefüge kann das-
selbe immer nur positiver oder negativer Qualität sein.
In dem Umstand, daß die Region des Urteilssinnes
die dem Sinnfragment eignende gesteigerte Depotenzierung
zur Voraussetzung hat, tritt jetzt erst die Künstlichkeit
der Urteilsregion in ihrem ganzen Umfange zutage.
Indem die Urteilstheorie den „vorstellungsmäßigen"
Bestand, d. h. aber alles nach Abzug der Wertqualität
Uebrigbleibende, als wertindifferent, das Verhalten dazu als
„teilnahmlos" und „gleichgültig" hinstellt, also die katego-
rialen und die materialen Bestandteile unterschiedslos zum
gleichen Niveau eines „Vorstellungsmäßigen" herabdrückt,
so zeigt sich hier von Neuem die zur Neutralisierung der
Kategorie führende Konsequenz. Für die Urteilstheorie
deren Gebrauche, welchen man von Begriffen macht, indem man sie
in die Relation des Subjekts und Prädikats bringt; es ist daher
der Frage und dem Urteile gemein. Das Nachfolgende beruht da-
gegen auf der Eigentümlichkeit des Urteils, als der Entscheidung der
Frage. "
12*
— 180 —
gibt es ein bloßes „Vorstellen'- des kategorialen Gehalts,
beispielsweise der Kausalität als eines Elements der Vor-
stellungsbeziehung oder als des vorstellungsmäßigen Bezie-
hungsmomentes selbst. Wird doch in der Tat auch in der
Frage die Kategorie ..vorgestellt". Wofern nun aber ande-
rerseits — und auch dafür gibt es doch genug Anzeichen —
gerade die Kategorien als apriorische Gültigkeiten, als Nor-
men und Werte anerkannt sind, liegen offensichtlich hier
unüberwundene Unausgeglichenheiten vor. Angenommen,
die Kategorie, beispielsweise die Kausalität, sei etwas Gel-
tungs-, Wert-, Norm-Artiges, so enthält doch das bloße
Vorstellen eines solchen kategorialen Gehalts als eines
geltungsindifferenten Bestandteils eine künstliche Beraubung
und Entleerung. Wer sich auch sonst meint, der in dieser
Abhandlung verfochtenen Lehre von einer in der Urteils-
region herrschenden „Künstlichkeit" verschließen zu kön-
nen, wird in diesem Punkte stutzig werden müssen und
sich der Einsicht nicht zu erwehren vermögen, daß hier im
„Vorstellen" und durch das Vorstellen ein an sich Geltungs-
artiges zum Geltungsindifferenten zusammenschrumpft, daß
hier ganz im Einklang mit den in dieser Abhandlung ver-
tretenen Prinzipien der Immanenzlehre eine durch die Sub-
jektivität verschuldete Herabminderung vorliegt.
Das die heterogensten Bestandteile zusammenfassende
„Vorstellen" ist in der Tat nur verständlich durch seine
Kontrastierung mit der Urteilsentscheidung. Die ganze
Unbestimmtheit dieses Vorstellungsbegriffs tritt grell zutage,
wenn bedacht wird, daß er die Urdualität des Logischen
und des Alogischen, des Unsinnlichen und des Sinnlich-
Anschaulichen gänzlich ignoriert. Er geht auf Logisches
genau so wie auf Sinnlich-Alogisches, wofern es nur irgend-
wie als Bestandteil oder „Materie" für die Urteilsentschei-
dung in Betracht kommt. Er ist ein Sammelname für alles
— 181 ~
Erdenkliche mit alleinigem Ausschluß der gegensätzlichen
"Wertqualität ^. Er ist geradezu ein AVahrzeichen der Außer-
achtlassung der letzten und wahren Unterschiede zugunsten
der gekünstelten Urteilsregion. So zweifellos nun diese
ganze Lehre vom Vorstellen mit ihrer Xeutralisierung auch
der Kategorien innerhalb der Urteilsregion ihre Berechti-
gung hat — wie denn überhaupt in dieser Abhandlung die
Urteilslehre selbst garnicht angegriffen wird — , so wenig
darf sie der Standpunkt der theoretischen Philosophie über-
haupt sein. So beruht das ganze Bestehen neutraler wert-
freier Gebilde, die zugleich logische Phänomene wären,
lediglich auf einer künstlichen Verdrängung sogar der gegen-
sätzlichen Wertartigkeit, wie diese bereits auf einer künst-
lichen Verdrängung der urbildlichen Uebergegensätzlichkeit
sich aufbaute. An sich gibt es nur übergegensätzlich Wert-
artiges auf der einen und Sinnlich-Anschaulich-Wertfrem-
des auf der andern Seite. Erst auf den beiden Stufen der
Künstlichkeit gesellt sich dazu zunächst die Gegensätzlich-
keit und dann die Neutralität des Geltens und des Wertes.
So erledigt sich durch die Einsicht in das Wesen der Wert-
gegensätzlichkeit auch das ganze Phänomen der Wertneu-
tralität. —
Bei der Erörterung des Urteilssinnes läßt sich die Ge-
gensätzlichkeit dessen, als was die primären Objekte vor-
schweben, also der Gefüge, die aus Sinnfragment und zu-
erteilter Wertqualität bestehen, der Gefüge des mit dem
Ja und dem Nicht versehenen Sinnes, und der Gegensatz
von Richtigkeit und Falschheit dieses positiven oder nega-
tiven Urteilssinnes auseinanderhalten. Es kann nun zu-
* Das trifft jedoch nicht in vollem Maße für Bergmann zu,
der der „Vorstellung" eine ganz bestimmte Stelle im theoretischen
Aufbau von , Materie" und „Form" anweist, vgl. R. L., bes. 39 ff.,
50 f., 59 u. ob. S. 123 Anm.
— 182 —
nächst das, als was die Objekte der ürteilsentscheidung
vorschweben, unabhängig von der ihnen anhaftenden Rich-
tigkeit und Falschheit untersucht werden.
Die im Verhältnis zu der des primären Objekts ver-
wickeitere Struktur des in der Bejahung und Verneinung
vorschwebenden Sinngefüges beruht darauf, daß beim Be-
jahen und Verneinen die von der „ Vorstellungsbeziehung "
getrennte "Wert- und Unwertqualität als etwas dieser aus-
drücklich als zukommend Erachtetes vorliegt. Man muß
geradezu sagen, daß der das Objekt der Bejahung bildende
Sinn ein Hingehören der Wahrheitsgemäßheit, der das Ob-
jekt der Verneinung bildende ein Hingehören der Wahr-
heitswidrigkeit zum Sinnfragment enthält. Der der Be-
jahung und der Verneinung vorschwebende Sinn stellt also
nicht etwa wie Wahrheitsgemäßheit und Wahrheitswidrig-
keit ein bloßes Harmonieren und Disharmonieren von Kate-
gorie und Kategorienmaterial, sondern ein Gefüge von Sinn-
fragment und Wertqualität, ein mit zuerteilter Wahrheits-
gemäßheit oder Wahrheitswidrigkeit behaftetes Sinnfrag-
ment dar. Die Struktur des ürteilssinns muß so gedacht
werden, daß als das eine seiner Elemente immer die bloße
Vorstellungsbeziehung, als das andere Element die Wert-
oder Unwertqualität gedacht wird. So muß die vollendete
Urteilsstruktur als Niederschlag der beiden verschiedenen
Etappen angesehen und danach gegliedert werden. Der
Sinn des Urteils „a ist die Ursache von b" setzt sich aus
der Vorstellungsbeziehung (a, b- Ursache) und der posi-
tiven Wertigkeit zusammen, die bei dieser Bejahung dem
Sinnfragment als zukommend erachtet wird.
Bejahung und Verneinung, Ja und Nein , sind die
sprachlichen Ausdrücke für die Zuerteilung der Wahrheits-
gemäßheit und Wahrheitswidrigkeit an das Sinnfragment.
Sie sind Ausdrücke für das dem Sinn hingegebene Sub-
— 183 —
jektsverhalten. Wendet man sich jedoch dem ürteilssinn
selbst zu, dessen bloßes Subjektskorrelat sie darstellen, so
steht für die als zukommend erachtete Wahrheitswidrig-
keit der sprachliche Ausdruck „nicht" zur Verfügung.
„Nicht" ist nämlich die Bezeichnung nicht etwa für Wahr-
heitswidrigkeit, sondern für die im voUendet-gemeinten Sinn
neben dem Sinnfragment isoliert auftretende und diesem
als zukommend erachtete Wahrheitswidrigkeit. Nicht
ist das Objektskorrelat von Nein, von Verneinen. Es ist
nicht wie nein ein Ausdruck für Subjektshingegebenheit an
Sinn, sondern ein objektiver Ausdruck für einen Sinnbe-
standteil selbst, freilich für ein Element des vollendet im-
manenten Sinnest Leider gibt es dagegen für die ge-
meinte Wahrheitsgemäßheit als objektiven Sinnbestandteil
keinen vom subjektiven Ja gesonderten Ausdruck, der sich
vom Ja ebenso unterschiede , wie Nicht von Nein. Man
muß sich deshalb mit dem einen Wort Ja für die subjek-
tive Seite der Bejahung wie für das objektive Ja behelfen
und das Ja verschiedendeutig in den beiden Gegensatz-
paaren Ja-Nein und Ja-Nicht terminologisch verwenden^.
Dazu kommt noch, daß bekanntlich das objektive Ja in
der sprachlichen Formulierung weggelassen wird und an
* Daraus ist übrigens zu entnehmen, daß es unzulässig ist, die
Wahrlieitswidrigkeit mit Hilfe der Negation zu definieren, da viel-
mehr umgekehrt das .nicht" als gemeinte Wahrheitswidrigkeit
der Wahrheitswidrigkeit gegenüber etwas Abgeleitetes darstellt.
Dasselbe gilt von all den Wendungen, mit denen vorher die Wahi*-
heitswidrigkeit umschrieben wurde, wie ^.Nichtzusammengehören*,
„Nichtzukommen" usw. Doch von den Gründen, aus denen sich hier
und sonst die Negation vordrängt, ist an diesem Orte nicht zu han-
deln. Wie in dieser Abhandlung überhaupt auf die Lehre von der
Negation nicht genauer eingegangen wird.
2 Der von Bergmann, Hauptp. d. Philos., 1900, 5 nach Ana-
logie des berechtigten „ichts" für das objektive Ja verwandte Ter-
minus jicht" ist aus sprachlichen Gründen unhaltbar.
— 184 —
seine Stelle die bloße Aussageform tritt. Es heißt einfach:
,a ist die Ursache von b " und nicht: „a ist ja die Ursache
von b". Empfindlicher ist der Mangel einer Bezeichnung
für den ganzen in der Bejahung und Verneinung gemein-
ten Sinn, da die Ausdrücke positiv und negativ von zu
weitem und vieldeutigem Gebrauch sind, und die Ausdrücke
bejahter und verneinter Sinn sprachlich inkorrekt wären.
Es gibt somit drei Gegensätze des Sinnes : den von
"Wahrheitsgemäßheit und "Wahrheitswidrigkeit, von Ja und
Nicht, von Kichtigkeit und Falschheit. Die beiden letzteren
kreuzen sich. Die beiden ersteren aber stehen in dem Ver-
hältnis, daß nicht etwa der "Wahrheitsgemäßheit und "Wahr-
heitswidrigkeit, sondern nur der gemeinten, der vor-
schwebenden und dem Sinnfragment zuerteilten Wahrheits-
gemäßheit und "Wahrheitswidrigkeit das Ja und das Nicht
korrespondiert, dagegen der "Wahrheitsgemäßheit und Wahr-
heitswidrigkeit als dem Bejahungs- und Verneinungswürdi-
gen nur das richtige Ja und Nicht entspricht. Zu diesen
Gegensatzpaaren des Sinns kommen als bloße Korrelate
die Gegensätzlichkeiten der dem entsprechenden Sinn hin-
gegebenen Subjektivität hinzu: Bejahen und Verneinen,
Treffen und irriges Verfehlen.
In die Lehre vom positiven und negativen Urteilssinn
ist von neuem die Lehre von der Kopula hineinzuarbeiten.
Die Kopula erschien früher als die künstliche qualitätsbe-
raubte Relation zwischen den isolierten Elementen des im-
manent angetasteten Sinnes (vgl. ob. S. 34 f. u. 74). Jetzt
kann sie als das Bindeglied der Elemente innerhalb des Sinn-
fragments verstanden werden. Die Einteilung in Subjekt,
Prädikat und Kopula ist deshalb die UntergUederung des
einen der beiden Glieder des Urteilssinnes, nämlich der
Vorstellungsbeziehung. Am Gesamtverhalten des urteilen-
den Erkennens bildet das bloße Prädizieren im Sinne des
— 185 —
bloß „vorstellungsmäßigen" Kopulierens von Subjekt und
Prädikat die gemeinsame vrertindifferente Unterlage für das
bejahende und verneinende Verhalten wie auch für das
Verhalten, bei dem es zu keiner Entscheidung kommt (z. B.
für die Frage). Man kann sagen, daß Subjekt und Prädi-
kat durch Bejahung und Verneinung in eine entweder har-
monische oder disharmonische Beziehung zueinander ge-
setzt werden sollen. Denn die Zuerteilung des harmoni-
schen und disharmonischen Charakters an das Sinnfrag-
ment läßt sich in eine das Prädikat mit dem Subjekt
für harmonierend oder disharmonierend erachtende, in eine
zusprechende oder absprechende Zuerteilung des Prädikats
an das Subjekt, äquivalent umformen. Das Prädizieren im
Sinne eines solchen Zusprechens oder Absprechens ist also
-immer mehr als die Vornahme der bloßen Vorstellungs-
beziehung, es ist die bereits mit hinzutretender Qualitäts-
entscheidung sich verbindende Herstellung des Sinnfrag-
ments. So ist Subjekt, Prädikat und Kopula der sprach-
liche Ausdruck für die erste Etappe, für die Herstellung
der Vorstellungsbeziehung, Ja und Nein dagegen der sprach-
liche Ausdruck für die hinzutretende ürteilsentscheidung.
Insofern es die wertindifferente Verbundenheit der Ele-
mente ist, die in der ürteilsentscheidung nachträglich für
harmonisch oder disharmonisch erklärt wird, kann man mit
Anpassung an diese potenzierte Künstlichkeit sich so aus-
drücken , daß Bejahung und Verneinung sich auf nichts
anderes als auf die Kopula beziehen kann ^ Subjekt, Prä-
dikat, Kopula, Ja und Nicht sind insgesamt Ausdrücke
^ Hier wäre genauer zu zeigen, daß allen sprachlich-grammati-
schen Verhüllungen dieses Sachverhalts zum Trotz das ,, nicht'' als
gemeinte Wahrheitswidrigkeit nichts anderem als einem fragmenta-
rischen Sinngefüge zukommen kann, wonach beispielsweise auch die
, aoristischen " Wendungen wie ,non a" zu deuten wären.
— 186 —
nicht für das Subjektsverhalten, sondern für Bestandteile
objektiven Sinnes , freilich für die von der Subjektivität
aufgegriffenen, immanent gewordenen Elemente, die darum,
obwohl nicht Momente des Aussageverhaltens, so doch die
Symptome ausdrücklicher Gemeinheit, ausdrücklicher Zuer-
teilung und „Ausgesagtheit'-, an sich tragen.
Von der Unterscheidung der zwei Etappen des Sub-
jektsverhaltens aus läßt sich die Streitfrage der Koordi-
nierbarkeit des positiven und des negativen Urteils leicht
entscheiden. Der Vorrang des positiven Urteils, der darin
besteht, daß in der richtigen Bejahung indirekt das trans-
zendente Urbild getroffen wird, während die Negation sich
begnügt, eine Wahrheitswidrigkeit als solche bloßzustellen,
ist unbestreitbar. Aber um so schärfer muß wiederum an
der Koordiniertheit der logischen Struktur des posi-
tiven und des negativen Urteils festgehalten werden, wie ja
vorher schon immer auf die Strukturebenbürtigkeit von
positiver Wertigkeit und Unwertigkeit das größte Gewicht
gelegt wurde. Wie in der Bejahung die Wahrheitsgemäß-
heit, so wird in der Verneinung die Wahrheitswidrigkeit
dem Sinnfragment als zukommend erachtet. Die Vernei-
nung ist eine Entscheidung über genau ,,d a s s el b e**, wie
die Bejahung, nämlich über das Sinnfragment. Sie ist
darum nicht, wie Sigwart und B. Erdmann wollen, ein Ur-
teil über ein versuchtes oder vollzogenes positives Urteil,
ein Urteil über ein Urteil, ein Urteil über die Falschheit
des entsprechenden bejalienden Urteils^, Das würde zu
dem in der Einleitung nachgewieseneu Zirkel führen (vgl.
ob. S. 22). Vielmehr ist allen denen beizutreten, die wie
Lotze, Brentano, Bergmann, Windelband, Rickert ein ge-
naues Entsprechen von Bejahung und Verneinung lehren.
Beide sind gleichmäßig die Entscheidung über ein Gebilde,
» Sigwart, Logik. I«, § 20, Erdmann, Logik, §§ 392 flf.
— 187 —
hinsichtlich dessen die Entscheidung noch aussteht, also
über das Sinnfragment. Auch das positive Urteil schließt
sich als eine vollendende Etappe an die Herausgreifung des
Sinnfragments an. Auch, was im negativen Urteil als ein
Unwert hingestellt wird, ist die der Wertqualität noch ent-
behrende bloße Unterlage für Bejahung und Vernei-
nung. Wenn Sigwart sagt, verneint wird nur, wo eine Be-
jahung in Frage kommt, so ist zu erwidern: bejaht wie
verneint wird stets ein Gebilde, das zunächst nur in Frage
steht, also bejaht oder verneint werden kann , ohne daß
bereits eine darauf gerichtete Entscheidung gedacht werden
darf. Die Urteilsentscheidung ist eben als ein durch Un-
kenntnis und Frage hindurchgegangenes Verhalten zu fas-
sen. Mit Recht hat man sie darum als die Antwort auf
eine Frage bezeichnete
Daß mit dieser Koordinierung von Positivität und
Negativität der Vorrang des Positiven nicht in Widerspruch
steht, ist bereits öfter hervorgehoben worden (vgl. ob.
S. 95, bes. 131). Während das negative Urteil sich da-
mit begnügt, das vom Gegenstand abweichende wahrheits-
widrige Gefüge als solches zu kennzeichnen, läßt sich von
dem in der richtigen Bejahung vorschwebenden wahrheits-
gemäßen Gefüge aus, nach Abzug der nachbildlichen Struk-
turüberdeckung, der Gegenstand selbst wiederherstellen
(vgl. ob. S. 98/99). So steht ausschließlich die Bejahung im
unmittelbarsten Dienst des Endzwecks , der Gegenstands-
bemächtigung. Von ihr führt ein einziger Schritt zum ur-
teilsjenseitig-transzendentallogischen Erkennen (vgl. ob.
S. 135 f.), das, wie die übergegensätzliche Wahrheit jenseit
von Wahrheitsgemäßheit und Wahrheitswidrigkeit, selbst
* So R i c k e r t , Gegenstand d. Erk., 95 f., vgl. ferner über Her-
bart, Fries, Fortlage: Windelband, Beitr. z. Lehre v. neg. Urt.,
188, dazu noch über Bachmann: ülrici, Syst. d. Log., 1852, 493.
— 188 —
jenseits von Ja und Nein steht.
Xach der Behandlung des mit dem Ja und dem Nicht
behafteten Sinnes ist nunmehr auch das Kriterium von
Richtigkeit und Falschheit zu bestimmen. Da in der zwei-
ten Etappe des Subjektsverhaltens nichts anderes als die
"Wertentscheidung hinzukommt, so kann auch Richtigkeit
und Falschheit von nichts anderem abhängen als davon,
ob dem Sinnfragment die ihm quasitranszendent gebührende
"Wertqualität zuerteilt wird oder nicht. Richtigkeit ist Zu-
sammenstimmen, Falschheit Nichtzusammenstimmen zwischen
Sinnfragment und Wertqualität. Der verneinenden Urteils-
entscheidung ,,a ist die Ursache von b" liegt die Heraus-
greifung des Sinnfragments <(a, b-Ursache) zugrunde. Die
zunächst bloß indifferente kopulative Bezogenheit von a, b
und Ursache wird im verneinenden Urteil für disharmo-
nisch erklärt. Angenommen nun, im primären Objektge-
füge {a, b- Ursache) liegt dem quasitranszendenten Ansich
nach eine Wahrheitsgemäßheit immanent vor , so stimmt
also die in der Verneinung zuerteilte Wahrheitswidrigkeit
nicht zum Sinnfragment ; der vollendet-gemeinte Urteils-
sinn der Negation „a ist nicht die Ursache von b" ({a, b-
Ursache)-Wahrheitswidrigkeit) ist also in sich nicht zusam-
menstimmend, es besteht eine Disharmonie zwischen dem
Sinnfragment und der ihm zuerteilten Wahrheitswidrigkeit.
Es liegt demnach ein falscher Sinn, ein falsches vernei-
nendes Urteil vor. In dem von der Bejahung gemeinten
Sinn „a ist Ursache von b" «a, b-Ursache)- Wahrheitsge-
mäßheit) dagegen läge eine Harmonie zwischen Sinnfrag-
ment und als zukommend erachteter Wertqualität vor, die
Bejahung enthielte somit einen richtigen Sinn. Hier zeigt
sich, wie unerläßlich die Auseinanderhaltung der drei Ge-
gensatzpaare, der Wahrheitsgemäßheit und der Wahrheits-
widrigkeit, des mit dem Ja und mit dem Nicht behafteten
— 189 —
Sinnes, der Richtigkeit und der Falschheit, ist.
So bestätigt sich denn, daß der gemessene Sinn immer
um einen Grad komplizierter ist als sein relativ gegensatz-
loser Maßstab , hier also der Urteilssinn um einen Grad
gekünstelter als das primäre Objekt. Und wiederum ent-
spricht dem Uebereinstimmen und Nichtübereinstimmen des
gegensätzlichen Sinnes mit dem Maßstab ein solches Zu-
sammenstimmen und Nichtzusammenstimmen von dessen
Elementen untereinander (hier also von Sinnfragment und
Wertqualität), das es in der relativ gegensatzlosen Region
des Maßstabs nicht gibt, und das auf einer Auseinander-
reißung der Elemente beruht. Wiederum ist die Künst-
lichkeit solcher Isolierung der Elemente dem positivwerti-
gen und dem unwertigen Sinn gemeinsam. Und wiederum
kommt im falschen Gefüge noch die Verschobenheit der
Wertqualität gegen das Sinngefüge hinzu. So baut sich
der richtige und der falsche Sinn genau so über der Locke-
rung der quasitranszendenten Region auf, wie sich der
wahrheitsgemäße und wahrheitswidrige über die Zerstück-
lung des transzendenten Urbilds erhob. Wie der urbild-
liche Gegenstand mit Verlust seiner eigenen Struktur als
„Materie" in die primären Objekte hineinverarbeitet ist,
so werden diese nachbildlichen Gefüge , gleichfalls unter
Zerstörung ihrer Struktur , als „Materie der Urteilsent-
scheidung", in den Urteilssinn einverleibt.
Richtigkeit und Falschheit sind im Urteilssinn nicht
mitgemeint, sie liegen nur in ihm vor. Gemeint sind dort
vielmehr nur Wahrheitsgemäßheit und Wahrheitswidrigkeit
als einem Sinnfragment zukommend. Im Urteilssinn gibt
es somit neben dem vorschwebenden , mit dem Ja behaf-
teten positiven und mit dem Nicht behafteten negativen
Sinn, a.lso neben dem, als was der Sinn gemeint ist, und
neben der immanent vorliegenden Wahrheitsgemäßheit oder
— 190 —
Wahrheitswidrigkeit noch die vorliegende Richtigkeit oder
Falschheit. Es ist somit nicht nur zwischen immanent vor-
liegendem und als gemeint vorschwebendem, sondern auch
noch zwischen dem , was innerhalb des letzteren als ge-
meint vorschwebt , und dem , was in ihm ungemeint bloß
vorliegt, zu unterscheiden.
Von hier aus ist nun schließlich auch noch zu ver-
stehen, daß der ganze Prozeß der Auseinanderreißung und
der Prädizierung der losgerissenen Elemente sich noch
weiter fortzusetzen vermag. Es kann nämlich nicht nur
das Sinnfragment, sondern sogar auch das vom bejahenden
oder verneinenden Urteil ablösbare Sinngefüge, also das
Gefüge des Urteilssinnes selbst, bloß „vorgestellt" werden.
Dann wird die positive oder negative Qualität nicht als
dem Sinnfragment zukommend gemeint , sondern als eine
ihm zukommend gemeinte Qualität bloß „vorgestellt". Man
„versteht" dann , man vergegenwärtigt sich den Sinn des
Urteils, aber man identifiziert sich nicht mit ihm, man ur-
teilt nicht. Auch hier vermag sodann auf die bloße „Vor-
stellung" die Entscheidung über das bloß Vorgestellte
nachzufolgen. Aber in diesem Falle ist das bloß Vorgestellte
nicht das bisher behandelte Sinnfragment, sondern der Sinn
des bejahenden und verneinenden Urteils, und entschieden
wird über Richtigkeit und Falschheit , nicht über Wahr-
heitsgemäßheit und Wahrheitswidrigkeit. Ein derartiger
bloßer Vorstellungsbestand stellt demnach ein Sinnfrag-
ment zweiter Ordnung, das sich aus dem Sinnfragment er-
ster Ordnung und der ihr im Ja und Nicht zuerteilten
Wertqualität zusammensetzt, ein Sinnfragment im Verhält-
nis zum richtigen und falschen Sinngefüge, dar, während
die bisher stets behandelte „Vorstellungsbeziehung" ein
Sinnfragment im Verhältnis zum wahrheitsgemäßen und
wahrheitswidrigen Sinn war. Das, was quasitranszendente
— 191 —
Richtigkeit oder Falschheit hat, wird hierbei wiederum zu-
nächst als dieser Wertqualität noch entbehrend erlebt.
Erst eine Entscheidung über ein derartiges Sinnfragment
zweiter Ordnung, ein solches Entscheiden über bereits ent-
schiedenen Sinn, darf mit Recht als ein „Urteil über ein
Urteil" bezeichnet werden, nicht aber, wie Sigwart will,
schon die einfache Negation.
Aus der vorangegangenen Charakterisierung der Rich-
tigkeits- und Falschheitsregion geht hinlänglich hervor,
daß die Subjektivität in der zweiten Etappe dem quasi-
transzendenten Sinn gegenüber in dieselben Schranken ein-
geschlossen ist, wie in der ersten Etappe gegenüber dem
transzendenten Sinn. Wie aber ferner dort die Unkenntnis
des transzendenten Ineinanders nur zur Zerstücklung des
transzendenten Sinnes, so führt auch die Unkenntnis der
angetasteten Region zu nichts weiterem als zu einer neuen
Verselbständigung von Elementen , die sich durch diese
zweite Auseinandergerissenheit hindurch wiederum zu einem
Reich quasitranszendenter Beziehungen zusammenschließen.
Wie nämlich dort, die Lockerung des Bodens einmal vor-
ausgesetzt, harmonische und disharmonische Beziehungen
der Wahrheitsgemäßheit und Wahrheitswidrigkeit be-
stehen, genau so verhält es sich hier zum zweiten Mal:
die weitere Zerspaltung in Sinnfragment und Wertqualität
einmal angenommen, bestehen wiederum quasitranszendent
zwischen ihnen die harmonischen und disharmonischen Rich-
tigkeits- und Falschheitsbeziehungen. Sie gelten ganz un-
abhängig vom treffenden und irrenden Verhalten, und die
Urteilsentscheidung besteht in nichts anderem als im Hab-
haftwerden solcher Richtigkeits- und Falschheitsgefüge, im
Herausgreifen ihrer aus dem neuentstandenen quasitrans-
zendenten Reich. Die eigentliche Aktivität ist auch hier
mit einer Auflockerung, nämlich mit der Zerstücklung der
— 192 —
primären Objekte beschlossen. Auch hier ist es unstatt-
haft — so sehr sich auch solche Anschauungsweise zu-
nächst aufdrängt — , zu sagen, daß der falsche Sinn durch
die Verfehlung, durch die Verkennung des immanent Vor-
liegenden angestiftet wird. Vielmehr bestehen die Falsch-
heitsgefüge ebenso unabhängig vom Verfehlen, wie die Rich-
tigkeitsgefüge vom Treffen, und das ganze Reich der Rich-
tigkeit und Falschheit befindet sich in Abhängigkeit ledig-
lich von der durch die Subjektivität verschuldeten Zer-
stücklung der primären Objekte. So wenig wie für das
Bestehen der "Wahrheitswidrigkeit, bildet das Verfehlen die
Voraussetzung auch nur für das Bestehen der Falschheit.
Es bestünden die disharmonischen Beziehungen zwi-
schen den durch die Subjektivität infolge ihrer Unkenntnis
auseinandergerissenen Elementen (den Sinnfragmenten und
der Wertqualität), auch wenn auf die anfängliche Unkennt-
nis als Schlußakt des Erkennens eine unfehlbare Entschei-
dung folgte. Die Aktivität des Verfehlens aber erschöpft
sich darin, daß es der Subjektivität dabei passiert, einzel-
nen falschen Sinn aufzugreifen. Denn das „Zuerteilen" der
WertquaUtät ist ja nichts anderes als das Erfassen eines
quasitranszendenterweise disharmonischen Gefüges zwischen
dieser Wertqualität und einem Sinnfragment. Das Irren
ist genau so ein Habhaftwerden als eines an sich Bestehen-
den wie das Treffen. Was das Treffen und Verfehlen auf-
gegriffen und erlangt hat, liegt denn auch als Richtigkeit
und Falschheit des Urteilssinnes vor, unabhängig von jedem
Meinen und Dafürhalten , genau so unabhängig wie die
Wahrheitsgemäßheit und Wahrheitswidrigkeit des primären
Objekts. FreiHch ist das Irren eine irreduzible Tatsache.
Aber es ist die Veranlassung nicht für das Bestehen der
falschen Sinngefüge, sondern lediglich dafür, daß sie über
ihren bereits durch die Unkenntnis allein verschuldeten
— 193 —
quasitranszendenten Bestand hinaus ins Erleben eingehen.
Mit all dem ist nun bereits gesagt, daß es genau in
demselben Sinne die Absolutheit und Quasitranszendenz
wie des wahrheitsgemäßen und wahrheitswidrigen so auch
des richtigen und falschen Sinnes gibt. Absolut ist die
Kluft zwischen Richtigkeit und Falschheit. Es bestehen in
zeitloser Ewigkeit die Harmonien und Disharmonien zwi-
schen Sinnfragment und Wertqualität. Wiederum spielen
sich die Beziehungen des Sinnes zwischen lauter erhalten
gebliebenen Elementen der transzendenten und immanent-
angetasteten Region ab, bloß daß nicht nur ein einfaches,
sondern ein zweifaches isolierendes Zubehauensein ihnen
zuteil geworden ist. Es ist der richtige und falsche Sinn
wieder ablösbar von den zeiterfüllenden Akten, und wie-
derum gilt: was meßbar ist an Sinn, muß selbst sinnartig
sein.
Es kann deshalb keine Rede davon sein, daß der Irr-
tum mit bloß psychischem sinnfremdem Erlebensbestand zu-
sammenfällt und nicht in den Bereich logischer Betrach-
tung gehört. Die Unrichtigkeit ist genau so sinnartig über-
haupt wie die Richtigkeit , die Richtigkeit genau so ent-
fernt vom urbildlichen Sinn wie die Unrichtigkeit. Es gibt
in der Tat Falschheiten an sich ebenso wie Richtigkeiten
an sich, „ewige Unwahrheiten" (Palagyi) wie „ewige Wahr-
heiten". Wenn man, wie in dieser Abhandlung geschieht,
die Künstlichkeit sich möglichst weit herauf in der Region
des Sinnes erstrecken läßt, so ist die Kehrseite davon, daß
die Sinnartigkeit überhaupt möglichst tief nach unten aus-
gedehnt wird.
Mit dem von den Akten der Urteilsentscheidung ab-
lösbaren richtigen und falschen Sinn ist endlich der „Sinn
des Satzes" und „des Urteils", also das, was stets als Pro-
totyp des Sinnes, der theoretischen Gültigkeit, der theo-
Lask. Lehre vom Urteil. lt>
— 194 —
! retischen Wertigkeit und Unwertigkeit gegolten hat, er-
reicht. Es fällt auch mit den "Wahrheiten und Falsch-
heiten an sich Bolzanos. mit den idealen ürteilsinhalten
oder Aussagebedeutungen Husserls zusammen. Die Koor-
dinierung aber von „Wahrheiten" und „Falschheiten an
sich", gerade diese häufig bestrittene Position Bolzanos
und Husserls ^ hat ihre tiefe Berechtigung. —
In der Lehre vom Urteilssinn gilt es , die Einsicht,
daß es neben den gegensatzlosen und gegensätzlichen Gel-
tungs- und Wertphänomenen transzendenter und quasitrans-
zendenter Weise keinerlei geltungs- und wertindifferente bloß
„vorstellungsmäßige'' logische Gebilde gibt, noch in einer
anderen Hinsicht zu befestigen. Sie muß sich jetzt an den
einzelnen Bestandteilen der geltungsartigen Ganzheiten be-
währen. Es läßt sich zeigen, daß die zusammengesetzten
Glieder, die sog. .,Begriffe" als Bestandteile des Urteils,,
sich in bezug auf Geltungs- und Wertartigkeit garnicht von
/ den Urteilsgefügen unterscheiden. Dieser Sachverhalt er-
gibt sich jetzt als eine einfache Konsequenz der im er-
sten Kapitel vorgenommenen Isivellierung von „Begriff"
I und „Urteil".
Zu diesem Zwecke brauchen bloß die für die Objekts-
gefüge der Urteilsentscheidung gewonnenen Unterscheidun-
gen auf die Begriffe übertragen zu werden. Da ist vor
allem auseinanderzuhalten, was der Gemeintheit und was
dem quasitranszendenten Ansich nach in den Begriffen
enthalten ist. Der bloßen Gemeintheit nach repräsentieren
nämlich die Begriffe in ihrer Isoliertheit, aus dem Satz-
gefüge herausgerissen, als aveu 'j'j[ir,Aoy.y^c, XsyoiJLEva, einen
bloßen Niederschlag zusammengedrängter bloßer „Vorstel-
lungsbeziehungen". Lediglich die erste Etappe der Sub-
' Vgl. P a 1 a g y i , Kant u. Bolzano, Bergmann, D. philos.
Werk B. Bolzanos, 12 ff.
— 195 —
jektsaktivität ist dann in ihnen niedergelegt. Die Begriffe,
als aveu a\)imlov.y]c, Xsyojxeva, können deshalb, wie von Ari-
stoteles bis zur Gegenwart einmütig gelehrt wird , weder
richtig noch falsch sein, freilich nicht, weil sie Elemente,
sondern weil sie wertberaubte Gefüge darstellen. Richtig-
keit und Falschheit kommen erst im Urteil hinzu. Aber im
Urteilsgefüge wird mit der Entscheidung über das dort im
Vordergrund stehende, also über das im Einzelfall aktuell ge-
meinte Sinnfragment, implicite auch über die im Zustande
begrifflicher Niedergelegtheit befindlichen Nebenkopulations-
gefüge, also über die bereits immanent gewordenen und als
herausgegriffen fixierten Sinnfragmente , mit entschieden.
In dem Urteil „insektenfressende Pflanzen kommen in Eu-
ropa vor", wird nicht nur das Vorkommen dieser Pflanzen
in Europa, sondern implicite auch das Sinnfragment „in-
sektenfressende Pflanzen" selbst als ein wahrheitsgemäßes
hingestellt, sodaß im ganzen Urteil das Nebenurteil „es gibt
insektenfressende Pflanzen" oder „einige Pflanzen fressen
Insekten" eingeschlossen liegt, ein Urteil, das nun wiederum
richtig oder falsch sein kann. So wird im Kausalurteil
über Dinggefüge mitentschieden usw. Kurz, die nicht mehr
isoliert auftretenden, sondern in einem von der Urteilsent-
scheidung bereits ergriffenen Objektsgefüge stehenden Be-
griffe bedeuten viel mehr als die Begriffe in ihrer Verselb-
ständigung; sie sind dem Sinne nach Urteilsgefügen äqui-
valent, und es ist lediglich eine Angelegenheit des erken-
nenden Herausgreifens, daß sie im Einzelfall zur Rolle der
Begriffsstellung im Rahmen eines Urteilsgefüges herabge-
drückt sind^
^ Damit ist aber keineswegs gesagt, daß alle Worte als Satzbe-
standteile gleichmäßig , Begriffe" in diesem Sinne bedeuten. Einzelne
Worte können der sprachliche Ausdruck z. B. auch für kategoriale
Formen oder für die positive und negative Wertqualität sein.
13*
— 196 —
Charakterisieren sich somit die isolierten Begriffe als
Niederschlag von Sinnfragmenten, so ist wiederum einzu-
sehen, daß sie nichtsdestoweniger der Quasitranszendenz
nach wahrheitsgemäß oder wahrheitswidrig sind. Es ist
ganz zutreffend, daß das Begriff sgefüge „insektenfressende
Pflanzen" oder „viereckiger Zirkel" weder richtig noch
falsch ist. Denn um Richtigkeit oder Falschheit zu be-
kommen, muß freiUch erst abgewartet werden, wie sich das
Urteil dazu stellt, ob es das erste Gefüge richtig bejaht,
das zweite richtig verneint. Trotzdem bilden diese Gefüge
als bloße „Vorstellungsbeziehungen" die Unterlage für einen
unabhängig von der Entscheidung immanent vorliegenden
Wert oder Unwert, die erste für eine Wahrheitsgemäßheit,
die zweite für eine Wahrheits Widrigkeit. Das leuchtet auch
unmittelbar ein. Aber um es zu begreifen , dazu ist er-
forderlich, neben dem Gegensatzpaar von Richtigkeit und
Falschheit ein davon unabhängiges zweites, das von Wahr-
heitsgemäßheit und Wahrheitswidrigkeit, anzuerkennen. Erst
dann befreit man sich von dem Dogma, daß es Wert und
Unwert nur da gibt, wo „geurteilt" wird.
Es besteht somit in bezug auf Geltungs- und Wert-
artigkeit gar kein Unterschied zwischen den einzelnen Be-
griffen und den ganzen Objektsgefügen der Urteilsentschei-
dung. Jene sind ebenso wie diese als „Materie" der Ur-
teilsentscheidung bloße Vorstellungsbeziehungen, als primäre
Objekte der Quasitranszendenz nach dennoch wahrheitsge-
mäß oder wahrheitswidrig , innerhalb des Urteilssinnes
richtig oder falsch. Die ganze Lehre von dem Unterschied
der „Vorstellungen an sich" von den „Sätzen an sich" und
den Urteilen, von den einzelnen Satzbestandteilen als bloßen,
der Wertgegensätzlichkeit nicht unterliegenden „Bedeutun-
gen" im Unterschied zur Geltungs- und Wertartigkeit der
— 197 —
Sätze S wird hinfällig, wenn mit der bloß psychologisch-
grammatischen Relevanz des Unterschieds von „Begriff"
und „Urteil" ernst gemacht wird ". Die Begriffe reprä-
sentieren im Unterschiede zum Satz oder Urteil lediglich
die im Einzelfall im Hintergrund stehenden Gefüge, deren
Geltungs- und Wertartigkeit von der des Hauptgefüges
bloß überstrahlt wird, wodurch der Anschein entsteht,
als baue sich dieses auf ihnen als auf bloß wertindifferen-
ten Bestandteilen auf. Allein die eigentlichen Elemente
des im Mittelpunkt stehenden Hauptgefüges sind ja Kate-
gorie und Kategorienmaterial, und die Begriffe spielen nicht
die Rolle von Bestandteilen, sondern von sich eingliedern-
den, dem Sinne nach dem Urteilsgefüge ebenbürtigen Ne-
bengefügen. So läßt sich alles auf kategoriale Formen,
Sinnganzheiten und Sinnfragmente zurückführen , und es
gibt daneben nicht als etwas Andersartiges die bloß be-
grifflichen „Bedeutungen". —
Das doppelte Maßstabsverhältnis zwischen den Regio-
nen des dreifach abgestuften Sinnes läßt sich auch als ein
doppeltes Normationsverhältnis ansehen. Wie nämlich der
Sinn im Verhältnis zu dem an ihm meßbaren gegensätzlich
geteilten Sinn zum relativ gegensatzlosen Maßstab wird, so
wird er zur „Norm" im Verhältnis zu dem gegensätzlich
gespaltenen Verhalten, das dem gemessenen Sinn als
Subjektskorrelat entspricht. Denn in Norm oder Forderung
liegt außer der Bedeutung des Maßstabs noch der Hinweis
auf einen Adressaten der Norm und d. h. auf ein Ver-
halten, das sich nach der Norm zu richten hat. Norm ist
das an die Adresse der Subjektivität Gerichtete, ist Richt-
1 Lotze, Log., 521, Rickert, Zwei Wege, 33 ff.
^ Freilich bedürfte diese Behauptung einer eingehenderen Aus-
einandersetzung, insbesondere mit Rücksicht auf H u s s e r 1 , Log.
Unters. II, Abschn. V, 3.-5. Kap.
— 198 —
punkt für die Subjektivität. Dem Fordern und der Norm
entspricht das Gehorchen, das Erfüllen, das in der Region
der Gegensätzlichkeit ein Befolgen oder Uebertreten sein
kann. Da nun jedes tatsächliche Erkennen ein durch die
Unkenntnis und die Unterwühlung des transzendenten Ur-
bilds hindurchgegangenes und darum gegensätzlich gespal-
tenes ist, so pflegt sich mit dem Forderungscharakter die
Bezogenheit auf die der Norm zuteil werdende gegensätz-
liche Stellungnahme, auf das Treffen und Verfehlen, ohne
weiteres zu verbinden. In die selbst gegensatzlose Norm
wird das Hinblicken auf eine nicht gegensatzlose, sondern
gegensätzlich gespaltene Subjektivität hineingetragen. Da-
durch wird es möglich, der gegensatzlosen Norm ein gegen-
sätzlich gerichtetes Bedeutungsmoment anzuhängen. Die
Norm kann in ihrem Zugekehrtsein nach der einen wie
nach der andern Richtung betrachtet und dadurch in ein
Gebieten nach der einen und ein Verbieten nach der an-
dern Seite hin zerlegt werden. Aber das gegensatzlose
Fordern ist es, was sich hier in ein Gebieten und Verbieten
spaltet. Denn — um im Bilde zu bleiben — erlassen
werden Gebot und Verbot an die entgegengesetzten Adres-
sen vom selben Ausgangspunkt aus.
Es ist aber keineswegs unerläßlich, sondern nur eine
der allzugroßen Vertrautheit mit der gegensätzlichen Re-
gion entstammende Gewohnheit, den Normgedanken mit
der Bezogenheit auf die Gegensätzlichkeit zu verknüpfen.
Es springt vielmehr der Forderungscharakter bereits hervor,
wenn das transzendente Gelten lediglich auf die bloß emp-
fangende, aber nicht gegensätzlich gespaltene Subjektivität
bezogen gedacht wird. Es bedarf für den Normbegriff gar-
nicht des Hintergedankens an die fortwährend vom Unwert
des Verfehlens bedrohte Subjektivität. Es genügt für ihn
schon völlig, dem Sinn die Subjektivität überhaupt als die
;
— 199 —
bloße Empfängerin und Realisierungsstätte gegenüberstehend
zu denken. Die Normativität des Sinnes springt nämlich
schon durch seine Bezogenheit auf die Aktivität eines Sub-
jektverhaltens überhaupt, durch den Hinblick auf eine
Adresse überhaupt, auf die bloße ihm eine Stätte gewäh-
rende Subjektivität, heraus. Das Fordern bedeutet ledig-
lich die Erforderlichkeit für eine sich dem Sinn möglicher-
weise hingebende Subjektivität, ist also nur eine durch den
begleitenden Nebengedanken an ein Verhalten überhaupt
bedingte Nuance des transzendenten Wertes^. Für die
besondere Färbung der Normativität genügt eben — so
läßt sich das Vorangegangene zusammenfassen — das Kon-
frontieren des Sinnes mit der Tatsächlichkeit des Erlebens,
über die Kluft hinweg, die zwischen Sinn und tatsächlichem
Substrat besteht, der Hinblick auf das Sinnfremde des Er-
lebnisses, in das einzugehen dem Sinn dennoch gestattet
ist. Nicht die Uebertretbarkeit, d. h. die gegenüberliegende
Möglichkeit gegensätzlichen Verhaltens, sondern die Eeali-
sierbarkeit überhaupt, nicht die Bezogenheit auf die Gegen-
sätzlichkeit, sondern auf die Geltungsfremdheit des tatsäch-
lichen Erlebens, ruft den Normcharakter am transzendenten
Sinn hervor.
Es kommt somit darauf an, auch dieses Derivativum
des Geltungsbegriffs, die Norm oder das Fordern, von sei-
ner Verschlingung mit der Gegensätzlichkeit loszulösen.
Die letzte Kluft ist nicht die zwischen der Norm auf der
einen unoB^olgung wie Uebertretung auf der andern Seite,
sondern zwischen dem Geltungsartigen überhaupt, das pri-
mär gegensatzlos ist, jenseits der Gegensätze steht, auf der
einen und dem Geltungsfremd-Seienden der Erlebenstat-
sächlichkeit, das zugleich wert- und unwert-, also gegen-
^ Vgl. meinen Vortrag üb. d. Primat d. prakt. Vernunft i. d.
Logik: Ber. üb. d. III. intern. Kongr. f. Philos. zu Heidelberg, 675.
U^
— 200 —
satzfremd ist, diesseits der Gegensätze steht, auf der andern
Seite.
Endlich ist noch zu beachten, daß die Relativität der
Gegensatzlosigkeit für die Norm genau so gilt wie für den
Maßstab. Die gegensätzliche Wahrheitsgemäßheit und Wahr-
heitswidrigkeit ist gegensatzlose Xorm der Richtigkeit und
Falschheit. Aber auch die Wahrheitsgemäßheit allein kann
man als Norm über dem treffenden und verfehlenden Sub-
jektsverhalten, freilich als eine bloße Bejahungsnorm, auf-
stellen. Schließlich braucht aber die Norm nicht einmal
relativ gegensatzlos im Verhältnis zu dem zu sein, was
normiert werden soll. Wie denn auch zu allen Zeiten der
positive Wert als seine eigene und als Norm des Unwerts
angesehen worden ist. So kann die positive Richtigkeits-
norm sehr wohl als an das treffende und verfehlende Er-
kenntnisverhalten ergehend, als gebietende und verbietende
Forderung, gedacht werden. Auch im letzteren Falle steht
einer ein heitlichen Norm eine zwei heitliche Befolgung
gegenüber, wird an der Einen Norm die Gegensätzlichkeit
eines Verhaltens gemessen. Auch dieser Norm kommt Ab-
solutheit und Quasitranszendenz zu. Und doch wird der
Gedanke der Gegensatzlosigkeit damit noch garnicht erreicht.
Wie ja auch die Gegenüberstellung von Norm auf der einen,
Normgemäßheit und Normwidrigkeit auf der andern Seite,
also die ganze Normtheorie, niemals zum Begriff der Ge-
gensatzlosigkeit zu führen braucht (vgl. auch ob. S. 152
u. 155). —
Die Berücksichtigung der verschiedenen Rollen, die
die Subjektivität dem Sinn gegenüber zu spielen vermag,
ermöglicht jetzt einen Ueberblick über die Gesamtheit des
erkennenden Verhaltens. In Anbetracht der Lehre vom
immanenten Sinn leuchtet zunächst ein, daß die Einteilung
in die durch den Sinn bestimmten und in die durch die
— 201 —
Subjektivität selbst erzeugten Verschiedenheiten des Sub-
jektsverhaltens nicht ausreicht. Hat sich doch ergeben,
daß es solche Unterschiede des Subjektverhaltens gibt, die
zwar einerseits garnicht bloßes Korrelat eines von der Sub-
jektivität unabhängigen Sinnes sind, die vielmehr s. s. z.
der Initiative der Subjektivität entspringen, für die aber
die Subjektsaktivität dennoch nur so die Voraussetzung
schafft, daß sie doch wiederum zu einem bloßen Subjekts-
korrelat gegenüber der von ihr selbst angestifteten Region
des Sinnes wird. Von solcher Art erwiesen sich die Unter-
schiede der Urteilsqualität, des Bejahens und Verneinens,
und die Unterschiede des Treffens und Verfehlens.
Es gibt aber endlich in der Tat auch solche Verschie-
denheiten des Subjektsverhaltens, denen Unterschiede des
Sinnes in keiner Weise entsprechen, die eine Vielheit sub-
jektiven Verhaltens darstellen bei Gleichheit des Sinnes.
Hier muß das principium divisionis ausschließlich auf selten
der Subjektivität stehen, da ja der Sinn in diesem Fall
eine Konstante bildet. Die Differenzierung wird hier da-
durch allein bewirkt, daß dem gleichen Sinn sich ein va-
riierender Erlebensbestand gegenüberbefindet. Auch bei die-
sen rein der Variabilität des Erlebens verdankten Subjekts-
unterschiedlichkeiten kommt freiHch für die Logik nicht
ein bloßer mannigfacher bedeutungsfremder psychischer Be-
stand als solcher, sondern dieser Bestand in seiner Zuge-
kehrtheit zu und Bekümmertheit um Sinn in Betracht.
Es kann nun das auf das bloße Herstellen der „Vor-
stellungsbeziehung" folgende und das Erkennen abschließende
Stellungnehmen zur Wertqualität ein unentschiedenes oder
ein sich entscheidendes Verhalten sein, und je nachdem
gehört es dem Bereich der Subjektskorrelate von objektivem
Sinn oder der bloßen Subjektivitätsunterschiede an. Aus-
schließlich bei dem sich entscheidenden Verhalten kommt
— 202 —
es nämlich zur Abgeschlossenheit eines dem Verhalten vor-
schwebenden und von ihm ablösbaren Sinnes. Daraus geht
hervor, daß gerade das sich entscheidende Verhalten, also
Bejahen und Verneinen, den Typus der Subjektskorrelate
aufweisen muß. Aber aus dem Begriff des Sinnes folgt
ferner sogleich, daß es neben Bejahen und Verneinen keine
dritte Urteüsqualität geben kann, so wahr alle Gegensätz-
lichkeit eine zweigliedrige Disjunktion, nämlich die von
positivem Wert und Unwert, darstellt. Richtet sich die
Urteilsqualität nach der Wertqualität vorschwebenden Sin-
nes, so gibt es nur zwei Arten der Qualität. Es empfiehlt
sich darum auch, nur das zur Entscheidung über die dem
Sinnfragment zuzuerteilende Wahrheitsgemäßheit oder Wahr-
heitswidrigkeit gelangende Verhalten, weil es nur in ihm
zur Ganzheit eines gemeinten Sinnes kommt, als „Urteilen"
auszuzeichnen, nur das Verhalten somit, das dementspre-
chend Richtigkeit und Falschheit mit sich zu bringen ver-
mag, oder nur das, was — wie seit Aristoteles mit Recht
gelehrt wird — „wahr" und „falsch" sein kann. Unter
diesem Gesichtspunkt der Trägerschaft ablösbaren Sinnes
läßt sich weder die Frage noch das problematische Ver-
halten („problematisches Urteil" bei Windelband) der Be-
jahung und Verneinung koordinieren, und es folgt daraus
der Satz von der ausgeschlossenen dritten Qualität des
Urteils.
Es zeigt sich nämlich auf der andern Seite, daß neben
Bejahung und Verneinung alles übrige, auf die erste rein
„vorstellungsmäßige" Etappe der theoretischen Subjektivität
folgende, also irgendwie zur Wertqualität stellungnehmende
Verhalten bereits jener prinzipiell anderen Region der Sub-
jektivität angehört, bei der es sich um reine Subjektsunter-
schiede handelt.
Was zunächst die Frage anlangt, so ist ersichtlich, daß
— 203 —
sie der Bejahung und Verneinung nicht koordiniert werden
kann. Zwar sind Bejahung, Verneinung und Frage drei
verschiedene Verhaltungsarten zum „selben" Sinnfragment.
Danach könnte es auf den ersten Anblick so aussehen, als
sei bei der Gleichheit des objektiven Bestandes die Diffe-
renzierung allein durch die Subjektivität bewirkt. Allein
es hat sich ja vorher herausgestellt, daß der Unterschied
von Bejahen und Verneinen mit der Gegensätzlichkeit eines
dabei vorschwebenden Sinnes als eines ablösbaren Ob-
jektes verbunden ist. Denn gerade die Wertqualität stellt
ja ein Moment des Sinnes und nicht der Subjektivität
dar. Der Unterschied von Bejahen und Verneinen bestimmt
sich somit keineswegs etwa durch die bloße Subjektivität
des Verhaltens bei Gleichheit des Objektes. Dagegen die
Frage spezifiziert sich als ein Drittes neben Bejahen und
Verneinen nicht durch das Auftreten irgend einer neuen
Qualität des als Objekt ablösbaren Sinnes. Vielmehr bildet
hier das subjektive Verlangen nach Entscheidung einzig
und allein das differenzierende Moment.
Für das problematische Verhalten aber ist entscheidend,
daß es als Nullpunkt in einer graduierbaren, von diesem
Nullpunkt an aufsteigenden und absteigenden Reihe gefaßt
werden muß. Man vergegenwärtigt sich aber die reinen
Subjektsunterschiede gerade am besten durch Hinblick auf die
Gradunterschiede der Gewißheit, in denen das problemati-
sche Verhalten die besondere Stellung der Indifferenz ein-
nimmt. Allerdings ist auch mit der Gewißheit zweifellos
kein sinnunbekümmerter Erlebensbestand bloß als solcher,
sondern ein der theoretischen Wertqualität zugewandtes
„Gefühl" gemeinte Es läßt sich sogar ausmachen, daß
^ Es ist hier jedoch ausdrücklich nicht von Evidenz die Rede,
die vielmehr als ein bloßes Subjektskorrelat objektiver Rationalität
des Sinnes gefaßt werden kann.
— 204 —
"Wahrheitsgemäßheit und Wahrheitswidrigkeit wie Bejahung
und Verneinung fordernd, so auch Gewißheit heischend
sind. Es bestehen ferner zweifellose Beziehungen zwischen
Gewißheit und Urteilsentscheidung, ürteilsentscheidung ist
mit Gewißheit verbunden, bei der Nichtentscheidung fehlt
sie. Trotzdem liegt die Gewißheit in einer ganz anderen
Schicht der Subjektivität als die beiden Subjektskorrelate
Bejahung und Verneinung. Das erhellt einfach daraus, daß
es demselben immanent-gemeinten und vorschwebenden
Sinngefüge gegenüber, dem nur das ungraduierbare einfache
Bejahen und Verneinen entspricht, eine unendliche Abstuf-
barkeit der Gewißheit gibt^ Da hier also der Fall ein-
tritt, daß verschiedenerlei Subjektsverhalten bei Gleichheit
des objektiven Sinnes vorliegt, so können die Gradunter-
schiede der Gewißheit allein auf Rechnung der Erlebens-
seite kommen. Es gibt mehr oder weniger gewisse Be-
jahungen oder Verneinungen desselben Objekts. Dasselbe
gilt für die verschiedenen Ungewißheitsgrade beim unent-
schiedenen Verhalten zum Sinnfragment, wobei gleichfalls
objektiv das Gleiche vorliegt, nämlich das Sinnfragment
und die beiden rivalisierenden Wertqualitäten, von denen
keine herausgegriffen und herausgemeint wird. Bejahung
und Verneinung sind als bloße Subjektskorrelate objektiven
Sinnes so ungraduierbar wie der Sinn selbst, wie theoreti-
scher Wert und Unwert, wie Positivität und Negativität.
In den Subjektsphänomenen abstufbarer Gewißheit und
Ungewißheit jedoch ist ein Erlebensbestand von kontinuier-
licher Gradabstufung hineingenommen. Schon die Konti-
nuierlichkeit des Intensitätsgrades ist ein Symptom dafür,
daß diese Variabilität nicht vom Sinn, sondern nur vom
Erlebensbestand herrühren kann. Denn kontinuierliche In-
tensitätsabstufung gibt es nur in der Sphäre des Sinnlichen,
> Vgl. Windel 1) and, Beitr. z. Lelire v. ne^'. Urt., 18ü f.
— 205 —
aber nicht in der des Sinnes und des Wertes. Gewißheit,
dieses Graduierbare, tritt deshalb als etwas Andersartiges
stets zu Bejahung und Verneinung, diesem Ungraduierbaren,
hinzu und liegt in einer ganz anderen Schicht der Subjek-
tivität, in einer Schicht, der auch das problematische Ver-
halten angehören muß.
Auf die Konsequenzen, die sich daraus für die Lehre
von der Frage, vom problematischen Verhalten und von
den Unterschieden der „Modalität" ergeben, soll hier je-
doch nicht eingegangen werden.
Soviel aber wird schon hier ohne weiteres ersichtlich,
daß alle sog. Einteilungen der Urteile und alle Urteilstafeln
ihre Einteilungsprinzipien aus allen möglichen Regionen
der Subjektivität und des Sinnes herholen und sie unbe-
kümmert um ihren ganz verschiedenen logischen Ort neben-
einander aufführen. Die einzige im Spezifikum der Urteils-
region heimische Einteilung ist die nach der Qualität. Alle
übrigen Einteilungen betreffen irgendwie in die Urteils-
region von auswärts hineinragende Momente, solche des
kategorialen Formgehalts wie der bloßen Subjektivität. In
die Lehre von der Modalität spielen bloße Subjektsunter-
schiede hinein. Bei den Arten der Quantität und der Re-
lation handelt es sich teils um kategorialen Formgehalt,
teils um Strukturrelationen der „formalen Wahrheit". Was
alles im Kapitel des Urteils abgehandelt wird, stellt somit
garnicht irgendetwas Einheitliches dar, das es rechtfertigt,
es einem bestimmten Abschnitt der Logik zuzuweisen.
Da vom Standpunkt der doppelten Auseinanderreißung
aus, der für die Urteilsregion maßgebend ist, das der gegen-
sätzlichen Wertqualität und damit des Wertes noch beraubte
Sinnfragment das „Objekt" der bejahenden und verneinen-
den Entscheidung bildet, die Wertqualität erst mit dem
entscheidenden Verhalten herzugebracht wird, so lassen sich
— 206 —
unter diesen Voraussetzungen der Urteilstheorie die Unter-
schiede nach der Qualität und nach der kategorialen Rela-
tion als Einteilungen nach dem subjektiven Stellungnehmen
und nach der Verschiedenheit des Urteilsobjekts charak-
terisieren^. Wobei jedoch eben nicht zu vergessen ist, daß
die Einteilung nach der Qualität in Wahrheit nicht eine
bloße Scheidung des Verhaltens, sondern zugleich des "Wer-
tes und des Sinnes ist, und sodann, daß das „vorstellungs-
mäßige" Objekt nur infolge gesteigerter Künstlichkeit seines
Wertcharakters beraubt erscheint.
Die Lehre von der Urteilsgegensätzlichkeit — darauf
soll hier zum Schluß lediglich hingedeutet werden — weist
auf umfassendere Aufgaben der gesamten philosophischen
Wertlehre hin. Es dreht sich dabei um den Ursprung der
Wertgegensätzlichkeit überhaupt. Er wird verschieden er-
klärt werden müssen für solche Wertgebiete wie das theo-
retische und das ästhetische, auf denen es immanente, aber
transsubjektive, von den Subjektsakten loslösbare, gegen-
sätzlich gespaltene Sinngebilde gibt, und für solche Wert-
gebiete wie das ethische, bei denen gerade auch die Spal-
tung in die Gegensätze ganz und ausschließlich auf Rech-
nung des Subjektsverhaltens kommt. Sodann wird die Frage
aufzuwerfen sein, ob auch auf ästhetischem Gebiet den
positivwertigen und unwertigen Gebilden ein übergegensätz-
liches Urbild, dem Geschaffenen ein Ungeschaffenes, gegen-
übersteht. Für die Logik besteht jedenfalls das Geheimnis
der Wertgegensätzlichkeit darin, daß aus der Berührung
der übergegensätzlichen transzendenten Wertregion und der
für sich untergegensätzlich-wertfremden sinnlichen Tatsäch-
lichkeit (1.- Krlclii II- (leim (l,i> Uilcben als solches ist
C\ ' Vgl. Windel band, Beitr. z. h. v. neg. Urt., 182 f., 185.
f.j\
— 207 —
zeitliches Faktum und damit der sinnlichen Realität zuge-
hörig — das immanente Zwischenreich des Gegensatzes
und so auch des Unwertes hervorgeht. Die sinnlicH-wert-
fremde Erlebenstatsächlichkeit wird somit allerdings zur
Ursprungsstätte des Unwerts. Und doch zeigt sich gerade
hier, wie die eigentlichen Pole im All des Denkbaren durch
<^ das gegensatzentrückte Transzendente und die gegensatz-
fremde „Materie'" gebildet werden.
(
208
Namenregister.
Apelt 61 Anm.
Apelt, 0. 51 Anm., 61 ff. Anm.
Aristoteles 10, 15 Anm.. 26, 29 f..
38—44. 49—52, 61-64, 86, 115 ff.,
129. 130 Anm., 145 f., 148, 164
Anm., 195, 202.
Bachmann 187 Anm.
Bergmann, H. 172 Anm., 194 Anm.
Bergmann. J. 23. 25 f., 35 Anm.,
49 Anm., 123 Anm., 130 Anm.,
152, 181 Anm., 183 Anm., 186.
Bolzano 23, 170 ff., 194.
Bonitz 29 Anm., 41 Anm., 62 Anm.
Brentano 23, 40 ff. Anm., 62 Anm.,
77 f., 186.
Christiansen 26, 156.
Cohn 35 Anm., 50 Anm.
Descartes 26.
Eisler 33 Anm.
Erdmann, B. 47 Anm., 186.
Fortlage 187 Anm.
Fries 61 Anm., 147 Anm., 187 Anm.
Gerlach 23.
Gomperz, H. 23, 130 Anm.
Herbart 23, 35 Anm., 178 Anm.,
187 Anm.
Husserl 9, 15 Anm., 23, 38, 180
Anm., 170 ff., 194, 197 Anm.
Lotze 75 Anm., 90, 92, 121 f., 164
Anm., 186, 197 Anm.
, Maier 15 Anm., 40 ff. Anm., 51
j Anm., 62 f. Anm., 73 Anm., 145
Anm.
Marty 23. 43 Anm., 172 Anm.
Mehmel 23.
Meinong 23, 24 Anm.. 50 Anm.,
130 Anm.
Natorp 50 Anm., 73 Anm.
Palagyi 172 Anm.. 193 f.
Plato 29 f., 61 Anm.
Prantl 25 Anm., 39 ff. Anm., 63
Anm., 145 Anm.
Reinach 130 Anm.
Richter 15 Anm.
Rickert 23, 50 Anm., 74 Anm., 143
Anm., 153 ff., 158 Anm., 172 Anm.,
186 f., 197 Anm.
Schleiermacher 49 Anm., 73 Anm.
Schuppe 49 Anm.. 51 Anm., 62 f.
Anm., 72 Anm.. 75 Anm.
Schwegler 41 f. Anm.
Sigwart 164 Anm., 186 f., 191.
Spinoza 170.
Stoa 25 Anm., 63 Anm.
Stumpf 23.
Trendelenburg 44 Anm., 49 Anm.,
51 Anm., 61 f. Anm., 73 Anm.
Ulrici 187 Anm.
Kant 1—8, 15 Anm., 32. 33 Anm., jVolkelt 164 Anm.
52 f., 58, 62 ff'., 73 Anm., 74, 76
Anm., 110 f., 114, 116—123, 140, IWindelband 50 Anm., 75 Anm., 78
146_1,53, 1G4. I Anm., 152, 186 f., 202, 204 Anm.,
Krause 151 Anm. ' 206 Anm.
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